Unter “private (law) enforcement” versteht man die privatrechtliche Durchsetzung von Verhaltensnormen. Diese ist seit langem ein fester Bestandteil des amerikanischen Lauterkeits- (law of unfair competition) und Kartellrechts (anti trust law), welches im Rahmen des New Deal in den 1930er Jahren entwickelte wurde. Trotz seines durchschlagenden Erfolgs für das amerikanische Rechtssystem ist eine Übernahme seiner Grundsätze in das deutsche Recht aufgrund der stark voneinander abweichenden Rahmenbedingungen nur eingeschränkt möglich. Im Gegensatz zum Common Law tendiert das kontinentaleuropäische Recht im Allgemeinen zu einer vorwiegend öffentlich-rechtlichen Durchsetzung von Normen. Eine Ausnahme hiervon stellt das deutsche Lauterkeitsrecht dar. Dieses ist traditionell durch die privatrechtliche Durchsetzung von Verhaltensnormen geprägt. Die privatrechtliche Durchsetzung von Verhaltensnormen hat sich hier bei der Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen als besonders wirksam erwiesen und entlastet darüber hinaus die öffentlichen Haushalte beträchtlich. Um die private Durchsetzung der Verhaltensnormen aus dem UWG zu gewährleisten, wurden vom Gesetzgeber gewisse Anreize für die Verfolgung von Lauterkeitsverstößen geschaffen. Diese Anreize können jedoch auch missbraucht werden, was zu Folgeproblemen unterschiedlichster Art führt.
In diesen Zusammenhang muss folgendes bedacht werden: ,,Freiheit ist ohne die Möglichkeit ihres Missbrauchs nicht denkbar. Wer jegliche Missbrauchsmöglichkeit beseitigt, schafft zugleich die Freiheit ab.”
Um eine effektive private Durchsetzung zu gewährleisten und damit die Lauterkeit des Wettbewerbs zu sichern, ist der Gesetzgeber gezwungen Anreize einerseits zu fördern und ihren Missbrauch andererseits zu begrenzen. Die vorliegende Arbeit beleuchtet zum einen die Missbrauchsursachen und die damit verbundenen Missbrauchsmöglichkeiten. Darauf aufbauend werden die gesetzlichen Konsequenzen des Gesetzgebers zur Bekämpfung der Missbräuche betrachtet. Darüber hinausgehende Möglichkeiten zur Verhinderung und Vermeidung der missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen werden im darauffolgenden Abschnitt kritisch betrachtet. Den Abschluss findet diese Arbeit mit einer Zusammenfassung und einem Ausblick auf die zukünftige Entwicklung dieser Thematik.
Inhaltsverzeichnis
LITERATURVERZEICHNIS V
A. EINLEITUNG
B. DAS PRIVATE RECHTSDURCHSETZUNGSSYSTEM UND DIE DIESBEZÜGLICH GESCHAFFENEN
ANREIZE
I. Das private Rechtsdurchsetzungssystem des UWG
1. Ansprüche
2. Anspruchsberechtigung
3. Anspruchsdurchsetzung
a) Außergerichtliche Anspruchsverfolgung
aa) Abmahnung und strafbewehrte Unterwerfungserklärung
bb) Einigungsverfahren
b) Gerichtliche Anspruchsverfolgung
II. Anreize für die Verfolgung von Wettbewerbsverstöße
1. Einräumung einer „weiten“ ktivlegitimation (§ 8 bs. 3)
2. Gebührenpflicht bei berechtigten Abmahnungen (§ 12 Abs. 1 S. 2)
3. Fliegender Gerichtsstand (§ 14)
C. MÖGLICHKEITEN DES „MISSBR UCHS“ - W S IST EIGENTLICH „MISSBR UCH“?
I. Der Missbrauchsbegriff
1. Der Rechtmissbrauch nach §§ 242, 226 BGB
2. Der Rechtsmissbrauch nach § 8 Abs. 4
II. Missbrauchsfälle in der Praxis
1. Anspruchsverfolgung aus Gebührenerzielungsinteresse
2. Anspruchsverfolgung in Schädigungsabsicht
a) Missbräuchliches Vorgehen eines Anspruchsberechtigten
b) Missbräuchliches Vorgehen mehrerer Anspruchsberechtigter
aa) Mehrfachverfolgung auf der Aktivseite
bb) Mehrfachverfolgung auf der Passivseite
c) Gleichzeitiges Verfügungs- und Hauptsacheverfahren
d) Wettbewerbsbehinderung
3. Missbrauch des fliegenden Gerichtsstands
III. Zwischenbilanz
D. KONSEQUENZEN DES MISSBRAUCHS DER GESCHAFFENEN ANREIZE DURCH DIE RECHTSVERFOLGER
I. Einführung des Missbrauchsverbots
1. Entwicklung
2. Inhalt und Zweck § 8 Abs. 4 S.1
b) Feststellung des Missbrauchs
a) bei Gebührenerzielungsinteresse
b) bei Schädigungsabsicht
c) bei Missbrauch des fliegenden Gerichtsstands
d) Beweislast
e) Rechtsfolgen
II. Einschränkung der Klagebefugnis
III. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken p>
1. Allgemeines
2. Neuregelungen
a) Neuregelung § 8 Abs. 4
b) Neuregelung § 51 GKG
c) Neuregelung § 12
E. KRITIK DER NEUREGELUNGEN
I. Neuregelung 8 Abs. 4
II. Neuregelung § 51 GKG
III. Neuregelung § 12
IV. Zwischenbilanz
F. MÖGLICHKEITEN DER EINDÄMMUNG UND VERHINDERUNG DES MISSBRAUCHS
I. Anwendung Bagatellklausel gem. § 3
II. Einwendungen über § 242 BGB
III. Unentgeltlichkeit der ersten Abmahnung
IV. Einrichtung von Koordinationsstellen
V. Begrenzung des Fliegenden Gerichtsstands
VI. Zwischenbilanz
G. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK
Literaturverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
- Arbeit zitieren
- Fabian Heinzelmann (Autor:in), 2014, Private Enforcement im Lauterkeitsrecht. Bewältigung von Folgeproblemen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/300512
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