Meine Seminararbeit befasst sich mit der römischen Mitgift im Allgemeinen und im Besonderen mit einer Digestenstelle (D. 23, 4, 4), in der es um zulässige und unzulässige Nebenabreden bei der Bestellung der römischen Mitgift geht.
Im Folgenden werde ich zunächst auf die Funktionsweise der römischen Mitgift, d. h. auf alle wichtigen Hintergründe und Regelungen des römischen Dotalrechts eingehen.
Danach komme ich auf die genannte Digestenstelle und ihre Besonderheiten in der Fallgestaltung zu sprechen, bevor ich einen Ausblick auf die weitere Entwicklung des Dotalrechts gebe.
Abschließend werde ich mein persönliches und zusammenfassendes Fazit der Seminararbeit darlegen.
Die römische Mitgift war eine auf Sitte und Brauch beruhende Gabe an den zukünftigen Ehemann von Seiten der Frau vor oder bei Eingehung der Ehe, unabhängig davon, ob die Ehe gewaltfrei oder gewaltunterworfen zustande kam.
Voraussetzung für die wirksame Mitgiftbestellung war allein, dass eine rechtsgültige Ehe geschlossen worden war. Funktional gesehen war sie für die Tochter, die in die gewaltfreie Ehe eintrat, ein vorweggenommenes Erbteil, denn beim Tode ihres Vaters musste sie sich die dos auf ihren Erbanteil anrechnen lassen, soweit jener ihr die Mitgift bestellt hatte.
GLIEDERUNG
A. Einleitung
B. Die Funktionsweise der römischen Mitgift
I. Die römische Ehe, ihre Entwicklung und das Scheidungsrecht
1. Die manus-Ehe
a) Allgemeines
b) Entwicklung im Römischen Reich
c) Vermögensrechtliche Stellung der Ehefrau
2. Die gewaltfreie Ehe
a) Allgemeines
b) Entwicklung im Römischen Reich
c) Vermögensrechtliche Stellung der Ehefrau
3. Entwicklung des Scheidungsrechts
II. Die römische Mitgift (dos)
1. Definition der römischen “dos“
2. Gründe für die Entwicklung eines Dotalrechts
3. Bestellung der Mitgift
a) Besteller
aa) dos profecticia
bb) dos adventicia
b) Mögliche „Gegenstände“ der Mitgift
c) Art der Mitgiftbestellung
d) Funktionen der Mitgiftbestellung
aa) Versorgung der Frau während der Ehe / Beitrag zu ehelichen Lasten
bb) Versorgung der Frau nach der Ehe
cc) Sicherung der Stabilität der Ehe
e) Vermögensrechte an der Mitgift
4. Abschirmung des Dotalrechts gegen störende Einflüsse
a) Gewaltfreie Ehe
b) Eheverträge
III. Restitution der Mitgift nach Scheidung oder Tod eines Ehepartners
1. Bei Scheidung
a) Klagemöglichkeiten auf Herausgabe der Mitgift
aa) Actio rei uxoriae
bb) Actio ex stipulatu
cc) Verschmelzung beider Klagen bei Justinian (actio ex stipulatu / de dote)
b) Gegenstände der Restitution
c) Retentionsrechte des Ehemanns
d) Sanktionen bei Vergehen des Ehemanns
2. Bei Tod des Ehemanns
3. Bei Tod der Ehefrau
IV. Pacta dotalia
C. Besonderheiten der in D. 23, 4, 4 behandelten Fallgestaltung
I. Text und Übersetzung
II. Autor, Systematische und Historische Einordnung der Digestenstelle
1. Autor: Domitius Ulpianus
2. Systematische und historische Einordnung
III. Erläuterung einzelner Textpassagen und der Besonderheiten des Falles
1. Erläuterung der unterstrichenen Textpassagen
2. Die Streitfrage (Zeile 3 - 5)
3. Die vier Fallalternativen und ihre dotalrechtlichen Besonderheiten
a) Zeile 6 - 16
b) Zeile 17 - 30
c) Zeile 31 - 46
d) Zeile 47 - 53
IV. Bedeutung der Digestenstelle für die Rechtsentwicklung
D. Weitere Entwicklung des Dotalrechts
E. Fazit
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