Grundsätzlich sind die Anforderungen an die Lageberichterstattung in den §§ 289 und 315 HGB reglementiert. Dennoch verkörpern die beiden Normen eine Art Mindestanforderungen, welche keine detaillierten Hinweise zu den formalen und inhaltlichen Komponenten des Lageberichts enthalten. Aus diesem Grund hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) verschiedene Rechnungslegungsstandards konzipiert, um die Ausführungen des HGB zu konkretisieren sowie die Gestaltungsspielräume der Unternehmensberichterstattung zu minimieren.
Im Zuge dessen wurde im Dezember 2012 der neue Rechnungslegungsstandard Nr. 20 (DRS 20) veröffentlicht, der die Lageberichterstattung aller Mutterunternehmen, die zur Aufstellung eines Lageberichts gemäß § 315 HGB verpflichtet sind oder diesen freiwillig aufstellen, regeln soll. Obwohl die Anwendung des DRS 20 für die Einzelabschlüsse nicht zwingend vorgeschrieben ist, wird durch den DSR die Beachtung des Standards für die Erstellung eines Lageberichts gemäß § 289 HGB empfohlen.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit sich die Konzernlageberichterstattung durch die Einführung vom DRS 20 verändern wird. Das Ziel dieser Ausarbeitung besteht vor dem Hintergrund in einer systematischen Darstellung des aktuellen Standards einschließlich der Analyse seiner wesentlichen Teilbereiche.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Zwecke, Funktionen und Adressaten der Lageberichterstattung
- 3. Aufstellungspflichten und -fristen
- 4. Grundsätze der Konzernlageberichterstattung
- 5. Inhaltliche Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung
- 5.1 Grundlagen des Konzerns
- 5.2 Wirtschaftsbericht
- 5.3 Nachtragsbericht
- 5.4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht
- 5.5 Sonstige Berichtspflichten
- 6. Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Ausarbeitung zielt auf eine systematische Darstellung des DRS 20 ab und analysiert dessen wesentliche Bereiche. Sie untersucht die Veränderungen in der Konzernlageberichterstattung durch die Einführung dieses Standards.
- Zwecke und Funktionen der Lageberichterstattung
- Aufstellungspflichten und -fristen gemäß DRS 20
- Grundsätze der Konzernlageberichterstattung nach DRS 20
- Inhaltliche Anforderungen an den Konzernlagebericht (inkl. Einzelberichtsbestandteile)
- Analyse der Auswirkungen des DRS 20 auf die Konzernlageberichterstattung
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beschreibt die steigende Bedeutung des Lageberichts aufgrund der verstärkten Fokussierung auf die Informationsbedürfnisse von Investoren und den erhöhten Transparenzanforderungen. Sie hebt den Unterschied zwischen dem vergangenheitsorientierten Jahresabschluss und dem Lagebericht hervor, der sowohl vergangenheitsbezogene als auch zukunftsorientierte Informationen beinhaltet. Der DRS 20 wird als konkretisierender Standard zum HGB eingeführt, der die Gestaltungsspielräume minimieren soll.
2. Zwecke, Funktionen und Adressaten der Lageberichterstattung: Dieses Kapitel beleuchtet die gesetzliche Unklarheit bezüglich der Zielsetzung des Lageberichts und wie diese von verschiedenen Faktoren abhängt. Es differenziert zwischen Rechenschafts- und Informationszweck. Der Rechenschaftszweck umfasst die Berichterstattung über den Geschäftsverlauf und die Verwendung von Ressourcen. Der Informationszweck besteht darin, ein umfassendes Bild der Lage des Konzerns zu vermitteln, das entscheidungsrelevante Informationen für Adressaten enthält. Die zukunftsorientierten Informationen im Lagebericht werden als besonders wichtig für die Beurteilung zukünftiger Zahlungsströme und des Unternehmenswertes hervorgehoben.
Schlüsselwörter
Konzernlageberichterstattung, DRS 20, HGB, Jahresabschluss, Transparenz, Rechnungslegung, Investoren, Informationsbedürfnisse, Risikoberichterstattung, Wirtschaftsbericht, Prognose, Chancen, Risiken.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu "Konzernlageberichterstattung nach DRS 20"
Was ist der Inhalt dieser Ausarbeitung?
Diese Ausarbeitung bietet eine umfassende Übersicht über den DRS 20, einen Standard zur Konzernlageberichterstattung. Sie enthält ein Inhaltsverzeichnis, die Zielsetzung und Themenschwerpunkte, Zusammenfassungen der einzelnen Kapitel und Schlüsselbegriffe. Der Fokus liegt auf der systematischen Darstellung des DRS 20 und der Analyse seiner Auswirkungen auf die Konzernlageberichterstattung.
Welche Kapitel umfasst die Ausarbeitung?
Die Ausarbeitung gliedert sich in folgende Kapitel: Einleitung, Zwecke, Funktionen und Adressaten der Lageberichterstattung, Aufstellungspflichten und -fristen, Grundsätze der Konzernlageberichterstattung, Inhaltliche Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung (inkl. Unterkapitel zu Grundlagen des Konzerns, Wirtschaftsbericht, Nachtragsbericht, Prognose-, Chancen- und Risikobericht sowie sonstige Berichtspflichten) und Schlussbetrachtung.
Was ist die Zielsetzung der Ausarbeitung?
Die Ausarbeitung zielt auf eine systematische Darstellung des DRS 20 und die Analyse seiner wesentlichen Bereiche ab. Sie untersucht die Veränderungen in der Konzernlageberichterstattung durch die Einführung dieses Standards. Ein Schwerpunkt liegt auf der Klärung der Zwecke und Funktionen der Lageberichterstattung sowie der inhaltlichen Anforderungen an den Konzernlagebericht.
Welche Themenschwerpunkte werden behandelt?
Die wichtigsten Themenschwerpunkte sind: Zwecke und Funktionen der Lageberichterstattung, Aufstellungspflichten und -fristen gemäß DRS 20, Grundsätze der Konzernlageberichterstattung nach DRS 20, Inhaltliche Anforderungen an den Konzernlagebericht (inkl. Einzelberichtsbestandteile) und die Analyse der Auswirkungen des DRS 20 auf die Konzernlageberichterstattung.
Was sind die Schlüsselwörter der Ausarbeitung?
Die wichtigsten Schlüsselwörter sind: Konzernlageberichterstattung, DRS 20, HGB, Jahresabschluss, Transparenz, Rechnungslegung, Investoren, Informationsbedürfnisse, Risikoberichterstattung, Wirtschaftsbericht, Prognose, Chancen und Risiken.
Was wird in der Einleitung beschrieben?
Die Einleitung betont die wachsende Bedeutung des Lageberichts aufgrund erhöhter Transparenzanforderungen und der Informationsbedürfnisse von Investoren. Sie hebt den Unterschied zwischen dem Jahresabschluss (vergangenheitsorientiert) und dem zukunftsorientierten Lagebericht hervor und beschreibt den DRS 20 als Standard zur Konkretisierung des HGB und Minimierung von Gestaltungsspielräumen.
Was wird im Kapitel über Zwecke, Funktionen und Adressaten behandelt?
Dieses Kapitel beleuchtet die gesetzliche Unklarheit bezüglich der Zielsetzung des Lageberichts und seine Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren. Es unterscheidet zwischen Rechenschafts- und Informationszweck. Der Rechenschaftszweck umfasst die Berichterstattung über den Geschäftsverlauf und Ressourcenverwendung, während der Informationszweck ein umfassendes Bild der Lage vermittelt und entscheidungsrelevante Informationen für Adressaten enthält. Zukunftsorientierte Informationen werden als besonders wichtig für die Beurteilung zukünftiger Zahlungsströme und des Unternehmenswertes hervorgehoben.
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- Olesya Kazantseva (Author), 2015, Die Konzernlageberichterstattung nach DRS 20. Grundsätze und Anforderungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/299207