Eltern sind ihren Kindern gem. §§ 1601 ff BGB zum Unterhalt verpflichtet, solange sie bedürftig sind. Zur Unterhaltspflicht gehört gem. § 1610 II BGB auch eine angemessene Berufsausbildung. Wenn Eltern ihren Kindern über ihre gesetzlichen Pflichten hinaus Vermögenswerte zuwenden, kann es sich um eine Schenkung nach §§ 516 ff BGB oder um eine Ausstattung nach § 1624 BGB handeln. Die Ausstattung umfasst Zuwendungen der Eltern, die ihren Kindern den Start in die Selbständigkeit erleichtern oder diese erhalten soll. Im Unterschied zur Schenkung kann die Ausstattung weder wegen groben Undanks des bedachten Kindes (§ 530 BGB), noch wegen der Verarmung der Eltern (§ 528 BGB) zurück gefordert werden. Die Ausstattung unter-scheidet sich von der Schenkung ferner dadurch, dass sie gem. § 2050 I BGB beim Tod der Eltern unter den Kindern auszugleichen ist. Bei einer Schenkung findet ein Ausgleich gem. § 2050 III BGB nur dann statt, wenn dies die Eltern vor oder gleich-zeitig mit der Zuwendung bestimmt haben.
Auf die Unterschiede zwischen Schenkung und Ausstattung wird nachfolgend näher eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
- I Die Unterschiede zwischen Schenkung und Ausstattung...
- 1) Die Schenkung
- 2) Die Ausstattung
- 3) Die Schenkung und die Ausstattung bei der Schenkungssteuer und bei der Insolvenz des Erblassers
- II Die Voraussetzungen der Ausstattung im Einzelnen
- 1) Die anlässlich der Heirat gewährte Ausstattung.
- 2) Die zur Begründung der Lebensstellung gewährte Ausstattung.
- 3) Die Ausstattung zum Erhalt der Lebensstellung oder Wirtschaft.
- 4) Das Gleichstellungsgeld als Ausstattung
- 5) Die als Ausstattung begünstigten Zuwendungen der Eltern...
- III Ist eine Zuwendung der Eltern eine Schenkung oder eine Ausstattung?
- IV Die Ausgleichung der Ausstattung im Erbfall
- V Die Ermittlung der auszugleichenden Zuwendungen
- 1) Die Auskunft über die auszugleichenden Zuwendungen..
- 2) Die Klage auf Auskunft über die auszugleichenden Zuwendungen
- 4) Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
- 5) Die Kosten der eidesstattlichen Versicherung
- VI Zusammenfassung....
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text befasst sich mit der rechtlichen Unterscheidung zwischen Schenkungen und Ausstattungen von Eltern an ihre Kinder im deutschen Recht. Ziel ist es, die relevanten rechtlichen Aspekte und Unterschiede zwischen diesen beiden Formen der Vermögensübertragung aufzuzeigen, insbesondere im Hinblick auf die Folgen für die Schenkungssteuer, die Insolvenz des Erblassers und die Ausgleichung im Erbfall.
- Unterschiede zwischen Schenkung und Ausstattung
- Voraussetzungen für die Anerkennung einer Ausstattung
- Steuerechtliche Behandlung von Schenkungen und Ausstattungen
- Ausgleichung der Ausstattung im Erbfall
- Ermittlung der auszugleichenden Zuwendungen
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel I beleuchtet die grundlegenden Unterschiede zwischen Schenkungen und Ausstattungen nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Es werden die rechtlichen Besonderheiten hinsichtlich Formvorschriften, Rückforderungsansprüchen und der Ausgleichung im Erbfall erläutert. Kapitel II widmet sich den Voraussetzungen für die Anerkennung einer Ausstattung. Es werden die verschiedenen Arten von Ausstattungen, wie die anlässlich der Heirat gewährte Ausstattung oder die zur Begründung der Lebensstellung gewährte Ausstattung, detailliert betrachtet. Die Kapitel III bis V behandeln die rechtlichen Folgen von Schenkungen und Ausstattungen, insbesondere im Hinblick auf die Schenkungssteuer, die Insolvenz des Erblassers und die Ausgleichung im Erbfall.
Schlüsselwörter
Schenkung, Ausstattung, BGB, Unterhalt, Erbe, Erbschaft, Schenkungssteuer, Insolvenz, Ausgleichung, Mitgift, Aussteuer, Lebensstellung, Selbständigkeit, Gleichstellung, Pflichtteil, Betreuer, BetrG.
- Arbeit zitieren
- Dr. Wigo Müller (Autor:in), 2015, Sind die Zuwendungen der Eltern an ihre Kinder eine Schenkung (§§ 516 ff BGB) oder eine Ausstattung (§ 1624 BGB)?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/299124
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