Die Abgrenzung von werksvertraglichen Tätigkeiten zur Arbeitnehmerüberlassung gerät aktuell immer stärker in den Focus der Öffentlichkeit und der politischen Diskussion.
“Bundeskanzlerin Angela Merkel warnt Unternehmen vor Missbrauch von Werkverträgen“, so die Überschrift im Handelsblatt vom 13.01.2013. Nach einem Treffen mit DGB-Chef Michael Sommer versicherte die Kanzlerin, dass die Regierung den gezielten Einsatz von Werkverträgen innerhalb der Personalpolitik kritisch hinterfragt. Werkverträge dürften hier nicht zum Umgehungstatbestand für tarifliche Abmachungen benutzt werden .
Zum Einstieg in die Thematik der Abgrenzungsproblematik zwischen Arbeitnehmerüberlassung und dem Einsatz von Fremdarbeitnehmern auf werksvertraglicher Basis erfolgen zunächst eine Begriffsbestimmung und eine grundsätzliche Erläuterungen zu den betreffenden Vertragsarten. Es wird sowohl auf die vertragsspezifischen Inhalte der Arbeitnehmerüberlassung, wie auch auf die rechtlichen Folgen bei Vorliegen einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung, eingegangen. Anschließend soll noch kurz auf die Abgrenzungsproblematik zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung eingegangen werden.
Inhaltsverzeichnis
I. Merkmal und Formen der Arbeitnehmerüberlassung
II. Voraussetzungen der legalen und illegalen Arbeitnehmerüberlassung
III. Der Werkvertrag
IV. Rechtliches: das AÜG
1. Die Grundkonzeption und Entwicklung des AÜG
2. Rechtsbeziehungen innerhalb des AÜG
3. Rechtsfolgen bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
VI. Systemantische Abgrenzung
Literaturverzeichnis inkl. Weiterführender Literatur
Entscheidungsregister
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