Die Abgrenzung von werksvertraglichen Tätigkeiten zur Arbeitnehmerüberlassung gerät aktuell immer stärker in den Focus der Öffentlichkeit und der politischen Diskussion.
“Bundeskanzlerin Angela Merkel warnt Unternehmen vor Missbrauch von Werkverträgen“, so die Überschrift im Handelsblatt vom 13.01.2013. Nach einem Treffen mit DGB-Chef Michael Sommer versicherte die Kanzlerin, dass die Regierung den gezielten Einsatz von Werkverträgen innerhalb der Personalpolitik kritisch hinterfragt. Werkverträge dürften hier nicht zum Umgehungstatbestand für tarifliche Abmachungen benutzt werden .
Zum Einstieg in die Thematik der Abgrenzungsproblematik zwischen Arbeitnehmerüberlassung und dem Einsatz von Fremdarbeitnehmern auf werksvertraglicher Basis erfolgen zunächst eine Begriffsbestimmung und eine grundsätzliche Erläuterungen zu den betreffenden Vertragsarten. Es wird sowohl auf die vertragsspezifischen Inhalte der Arbeitnehmerüberlassung, wie auch auf die rechtlichen Folgen bei Vorliegen einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung, eingegangen. Anschließend soll noch kurz auf die Abgrenzungsproblematik zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung eingegangen werden.
Inhaltsverzeichnis
- I. Merkmal und Formen der Arbeitnehmerüberlassung.
- II. Voraussetzungen der legalen und illegalen Arbeitnehmerüberlassung..
- III. Der Werkvertrag
- IV. Rechtliches: das AÜG ....
- 1. Die Grundkonzeption und Entwicklung des AÜG......
- 2. Rechtsbeziehungen innerhalb des AÜG.
- 3. Rechtsfolgen bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ...
- VI. Systemantische Abgrenzung...
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Text befasst sich mit der Arbeitnehmerüberlassung und ihrer Abgrenzung zu anderen Beschäftigungsformen, insbesondere dem Werkvertrag. Er beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung, insbesondere die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), und analysiert die Voraussetzungen für eine legale und illegale Arbeitnehmerüberlassung.
- Merkmale und Formen der Arbeitnehmerüberlassung
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung
- Abgrenzung zur Werkvertragsarbeit
- Voraussetzungen für eine legale und illegale Arbeitnehmerüberlassung
- Entwicklung des AÜG und seine Auswirkungen auf die Zeitarbeit
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel I beschreibt die Merkmale und Formen der Arbeitnehmerüberlassung. Es wird zwischen gewerbsmäßiger und nichtgewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung unterschieden. Kapitel II behandelt die Voraussetzungen für eine legale und illegale Arbeitnehmerüberlassung. Es wird erläutert, welche Anforderungen an Verleiher gestellt werden, um eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung zu erhalten. Kapitel III befasst sich mit dem Werkvertrag und unterscheidet ihn von der Arbeitnehmerüberlassung. Kapitel IV analysiert das AÜG und seine Entwicklung. Es werden die Grundkonzeption des AÜG, die Rechtsbeziehungen innerhalb des AÜG und die Rechtsfolgen bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung erläutert.
Schlüsselwörter
Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag, AÜG, Zeitarbeit, Leiharbeitnehmer, Verleiher, Entleiher, Erlaubnispflicht, illegale Arbeitnehmerüberlassung, Abgrenzungsproblematik.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Hauptunterschied zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag?
Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) wird Personal verliehen und unterliegt dem Weisungsrecht des Entleihers. Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer ein fertiges Werk und leitet seine Mitarbeiter selbst an.
Was regelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)?
Das AÜG bildet den rechtlichen Rahmen für das Verleihen von Arbeitnehmern, regelt die Erlaubnispflicht für Verleiher und schützt die Rechte der Leiharbeitnehmer.
Wann liegt eine illegale Arbeitnehmerüberlassung vor?
Illegal ist die Überlassung, wenn der Verleiher keine erforderliche Erlaubnis besitzt oder wenn ein Werkvertrag nur vorgetäuscht wird, um arbeitsrechtliche Schutzvorschriften zu umgehen.
Welche Rechtsfolgen hat eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung?
Der Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher ist unwirksam, und es entsteht kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher.
Was bedeutet gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung?
Es liegt vor, wenn ein Unternehmen die Überlassung von Arbeitskräften mit der Absicht betreibt, daraus dauerhaft einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen.
Warum stehen Werkverträge oft in der Kritik?
Kritisiert wird der Missbrauch von Werkverträgen zur Umgehung von Tarifverträgen und Mindeststandards, insbesondere wenn die Mitarbeiter faktisch wie Leiharbeitnehmer eingesetzt werden.
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- Volker Wöhle (Author), 2014, Merkmale und Rechtliche bei der Arbeitnehmerüberlassung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/299018