Im Zuge der weltweiten Globalisierung der Märkte, tritt verstärkt das Verlangen nach einer internationalen Rechnungslegung auf. Um den Bedürfnissen der Bilanzadressaten, einen transparenten Einblick in die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu verschaffen, gerecht zu werden, ist es vorteilhaft, dass die Einzel- und Konzernabschlüsse der verschiedenen Unternehmen vergleichbar sind.
Mit der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ist im Mai 2009 die umfassendste Reform seit zwanzig Jahren in Kraft getreten. Ein Ziel der Gesetzgeber war es, Unternehmen eine moderne Bilanzgrundlage zur Verfügung zu stellen, die im Vergleich zu den internationalen Rechnungslegungsstandards eine einfachere und kostengünstigere, aber dennoch vollwertige Alternative darstellt. Ein wesentlicher Bestandteil war hierbei die Aufhebung des bisherigen Aktivierungsverbots und die Einführung eines Wahlrechts zur Aktivierung der selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden bereits in den siebziger Jahren durch Moxter als „Sorgenkinder des Bilanzrechts“ bezeichnet. Anders als das Sachanlagevermögen sind immaterielle Vermögensgegenstände schwer identifizierbar und gelten aufgrund der schwierigen Objektivierbarkeit als problematisch in der Bilanzierung. Diese
Kritik besteht noch bis heute, denn es sind heutzutage eher die immateriellen Vermögensgegenstände, die im Gegensatz zum materiellen Vermögen, den Unternehmenswert nachhaltig beeinflussen. Dies resultiert aus dem Wandel von einer Produktions- zu einer Dienstleistungsgesellschaft. Aus diesem Grund stellen beispielsweise Produktionsanlagen oder Gebäude für Unternehmen zunehmend nachrangige Werttreiber dar. [...]
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Problemstellung
2. Bilanzrechtmodernisierung (BilMoG)
2.1 Einführung in die Thematik
2.2 Zielsetzung des BilMoG
2.3 Überblick über wesentliche Änderungen
2.3.1 Wesentliche Änderungen
2.3.2 Änderungen im immateriellen Vermögen
3. Begriffe und Grundlagen
3.1 Bedeutung des immateriellen Gutes
3.2 Unterscheidung in materielle und immaterielle Güter
3.3 Kategorisierungen immaterielle Güter
4. Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände nach HGB n.F
4.1 Ansatzvorschriften
4.1.1 Definition immaterieller Vermögensgegenstände nach HGB n.F
4.1.2 Abstrakte und konkrete Bilanzierungsfähigkeit
4.1.3 Behandlung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
4.1.4 Zeitpunkt der Aktivierung
4.2 Bewertung
4.2.1 Zugangsbewertung - Behandlung der Entwicklungskosten
4.2.2 Herstellungskosten
4.2.3 Aktivierung nachträglicher Herstellungskosten
4.3 Folgebewertung
4.3.1 Planmäßige Abschreibung
4.3.2 Außerplanmäßige Abschreibung
4.4 Ausschüttungssperre
5. Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte nach IFRS
5.1 Ansatzvorschriften
5.1.1 Wesentliche Ansatzkriterien
5.1.2 Behandlung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
5.1.3 Zusätzliche Ansatzkriterien für Entwicklungskosten
5.1.4 Ansatzverbote
5.2 Bewertung
5.2.1 Zugangsbewertung
5.2.2 Herstellungskosten
5.2.3 Aktivierung nachträglicher Ausgaben
5.3 Folgebewertung
5.3.1 Auswahl zulässiger Methoden
5.3.2 Unterschiede in der Nutzungsdauer
5.3.3 Planmäßige Abschreibung
5.3.4 Wertminderung und- aufholung
6. Kritische Würdigung
7. Zusammenfassung
Quellenverzeichnis
- Citar trabajo
- Stephanie Neumann (Autor), 2013, Bilanzierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen nach HGB und IFRS, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/298991
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