Good Governance ist ein relativ neuer Ansatz der Entwicklungspolitik. Die Zeit nach Ende des Kalten Krieges führte weltweit zu Demokratisierungsprozessen. Es herrschte die Hoffnung auf friedlichen und sozialen Wandel von repressiven Systemen hin zu Demokratien westlicher Art. Gerade die subsaharischen Staaten Afrikas verloren schlagartig an strategischer Bedeutung für die westlichen Geberländer. Damit verlor Militärhilfe, die auch die Macht vieler afrikanischen Potentaten festigte - zumindest nach offiziellen Verlautbarungen der Entwicklungshilfeministerien - seine Bedeutung. Geberländer konnten die Vergabe von Entwicklungsgeldern nun von neuen Kriterien abhängig machen. Ein wesentlicher Schritt zur Implementierung von Good Governance stellen Wahlen dar. Man kann sagen, dass Good Governance im Wahlprozess Good Governance in allen anderen Bereichen vorangeht. In der vorliegenden Arbeit soll daher der Ansatz des Good Governance auf den Wahlprozess angewandt werden. Die Keniawahlen 1997 sollen als konkretes Länderbeispiel fungieren. Dabei soll es weniger um den tatsächlichen Wahlausgang gehen als um die Erklärungskraft von Good Governance im Wahlprozess. Es soll der Frage nachgegangen werden, ob Good Governance eine adäquate Handlungsanweisung sein kann für Wahlprozesse in Entwicklungsländern. Zunächst soll in das Konzept Good Governance eingeführt werden, anschließend werden die theoretischen Ansätze des Konzepts auf den Wahlprozess hin untersucht. Schließlich wird versucht, diese Ansätze auf den konkreten Fall Kenia 1997 anzuwenden. Da das Konzept Good Governance sehr schwammig ist, hat sich hier bisher kein Standardwerk herausgebildet. Der kritische und recht aktuelle Artikel Hilpolds stellt einen vergleichsweise präzisen Einstieg dar. Maßgeblich für die Synthese von Good Governance und Wahlen ist die Darstellung von Suksi. Die Keniawahlen von 1997 sind - im Gegensatz zu den jüngsten Entwicklungen 2002 - hinreichend von Peters untersucht worden.
Inhalt
I. Einleitung
II. 1) Good Governance
2) Die Good - Governance - Kriterien im Kontext von Wahlen
3) Die Keniawahlen 1997
4) Good - Governance und die Keniawahl 1997
III. Schlussbetrachtung
IV. Literaturverzeichnis
Einleitung
Good Governance ist ein relativ neuer Ansatz der Entwicklungspolitik. Die Zeit nach Ende des Kalten Krieges führte weltweit zu Demokratisierungsprozessen. Es herrschte die Hoffnung auf friedlichen und sozialen Wandel von repressiven Systemen hin zu Demokratien westlicher Art. Gerade die subsaharischen Staaten Afrikas verloren schlagartig an strategischer Bedeutung für die westlichen Geberländer. Damit verlor Militärhilfe, die auch die Macht vieler afrikanischen Potentaten festigte - zumindest nach offiziellen Verlautbarungen der Entwicklungshilfeministerien - seine Bedeutung. Geberländer konnten die Vergabe von Entwicklungsgeldern nun von neuen Kriterien abhängig machen.
Ein wesentlicher Schritt zur Implementierung von Good Governance stellen Wahlen dar. Man kann sagen, dass Good Governance im Wahlprozess Good Governance in allen anderen Bereichen vorangeht.[1] In der vorliegenden Arbeit soll daher der Ansatz des Good Governance auf den Wahlprozess angewandt werden. Die Keniawahlen 1997 sollen als konkretes Länderbeispiel fungieren. Dabei soll es weniger um den tatsächlichen Wahlausgang gehen als um die Erklärungskraft von Good Governance im Wahlprozess. Es soll der Frage nachgegangen werden, ob Good Governance eine adäquate Handlungsanweisung sein kann für Wahlprozesse in Entwicklungsländern. Zunächst soll in das Konzept Good Governance eingeführt werden, anschließend werden die theoretischen Ansätze des Konzepts auf den Wahlprozess hin untersucht. Schließlich wird versucht, diese Ansätze auf den konkreten Fall Kenia 1997 anzuwenden. Da das Konzept Good Governance sehr schwammig ist, hat sich hier bisher kein Standardwerk herausgebildet. Der kritische und recht aktuelle Artikel Hilpolds[2] stellt einen vergleichsweise präzisen Einstieg dar. Maßgeblich für die Synthese von Good Governance und Wahlen ist die Darstellung von Suksi.[3] Die Keniawahlen von 1997 sind - im Gegensatz zu den jüngsten Entwicklungen 2002 - hinreichend von Peters untersucht worden.[4]
II.1) Good Governance
Das Konzept Good Governance lehnt sich an eine 1989 veröffentlichte Weltbankstudie an, die den Begriff Governance in einen entwicklungspolitischen Kontext rückte. Was sich zunächst als „Elitenschelte“[5] für die politischen Fehlleistungen afrikanischer Regierungen äußerte, wurde nach und nach zu einem Konzept für gutes Regieren allgemein. Auch der zunächst auf ökonomische Entwicklung fixierte Ansatz wurde bald durch einen breiten politischen Ansatz abgelöst, in den auch die Menschenrechte Eingang fanden.[6] Nicht zuletzt das Ende des Kalten Krieges stellte einen wesentlichen Grund für die breite Rezeption dieses Konzepts dar.[7] Zunächst einmal bedeutet Good Governance die Forderung nach einer effizienten Staatsführung, die ihre Instrumente und Ressourcen so einsetzt, dass die Zielrichtung wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung optimal verfolgt wird.[8]
Good Governance kann beschrieben werden als „the management of public affairs in a transparent, accountable, participative and equitable manner showing due regard for human rights and the rule of law“.[9] Bis heute allerdings fehlt dem Good Governance Konzept eine präzise und allgemein anerkannte Definition.[10] Folgende Aspekte von Good Governance haben sich hingegen herauskristallisiert und sollen in der vorliegenden Untersuchung von Wahlprozessen verwendet werden: „inclusiveness“, „transparency“, „accountability“, „accessibility“, „competitiveness“, „rule of law“, sowie „anti - corruption“.[11]
Good Governance ist heute ein wesentliches Kriterium für die Vergabe von Entwicklungshilfe.
II.2) Die Good - Governance - Kriterien im Kontext des Wahlprozesses
Partizipation
Nach der Good Governance Definition der EU - Kommission im Kontext der Lomé/Coutenou - Abkommen solle jeder Bürger das Recht haben, an der Regierung teilzuhaben und gegen Unregelmäßigkeiten vorgehen zu können.[12] Teilhabe an der Regierung - „accessibility“ - kann sich hier entweder direkt oder durch die freie Wahl von Repräsentanten äußern. Die freie Wahl von Repräsentanten beinhaltet die tiefergehende Forderung des Wahlberechtigten, frei von Behinderung und Diskriminierung aller Art die Auswahl seines Vertreters selbst treffen zu können. Parteien oder parteipolitische Kräfte sollen in diesen Prozess nicht eingreifen und keine Beeinflussung vornehmen dürfen.[13] Auch den Aspekt „inclusiveness“ kann man zur Forderung nach partizipativer Entwicklung zählen. Hier wird das umschrieben, was Fuster „breite Partizipation“ nennt.[14] Eng an den Kontext der Menschenrechte angelehnt, ist „inclusiveness“ das Recht eines jeden Staatsangehörigen, unabhängig von seinem Geschlecht, physischen Beschaffenheit, ethnischen oder parteilichen Zugehörigkeit, auf freie Willensbildung und Meinungsäußerung, auf Versammlungsfreiheit und schließlich auf Gründung von Vereinigungen.
[...]
[1] Suksi, S. 203.
[2] Hilpold, Peter (2002): EU Development Cooperation at a Crossroads: The Cotonou Agreement of 23 June 2000 and the Principle of good governance, in: European Foreign Affairs Review Nr. 7 / 2002, S. 53 - 72.
[3] Suksi, Markku (2002): Good Governance in the Electoral Process, in: Sano, Hans-Otto / Alfredsson, Gudmundur (Hrsg.): Human Rights and Good Governance, Den Haag, S. 203 - 227.
[4] Peters, Wahlen in Kenia und ders., Wahlbeobachtung.
[5] Nielinger, S. 46.
[6] Fuster, S. 10. Die Weltbank hat aufgrund ihrer Statuten eigentlich ein rein ökonomisches Mandat inne.
[7] Fuster, S. 15 ff.
[8] Nielinger, S. 101.
[9] Hilpold, S. 69.
[10] Hilpold, S. 69.
[11] Suksi, S. 203 ff, auch Hilpold S. 69 ff, der sich auf die GG-Definition der EU beim Lomé-Coutenou-Abkommen bezieht.
[12] in: Hilpold, S. 69.
[13] Suksi, S. 206.
[14] Fuster, S. 153.
- Quote paper
- Anonymous,, 2003, Good Governance und Wahlen - dargestellt anhand der Keniawahlen 1997, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29735
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