Dem Sport wird in unserer Gesellschaft ein hoher Stellenwert beigemessen. Das gilt sowohl für den Freizeitbereich, wie auch für den Spitzensportbereich. Mit der steigenden Beliebtheit der sportlichen Betätigung, sowohl im privaten, als auch beruflichen Bereich, wachsen allerdings auch die Gefahren. Sportunfälle, die in der Freizeit geschehen, sind aufgrund von arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen von den beruflichen eindeutig zu unterscheiden. So wird im beruflichen Bereich ein Kompensationsmechanismus in Gang gesetzt, der sich mit dem des Freizeitbereichs nicht vergleichen lässt. Dennoch muss auch auf der beruflichen Ebene zwischen zwei Personengruppen unterschieden werden – dem selbstständigen Berufssportler und dem in abhängiger Beschäftigung Stehenden.
Für den selbstständigen Berufssportler stellt die Ausübung seines Berufs grundsätzlich ein individuelles Risiko dar. Selbst die Erbringung einer sportlichen Leistung gegenüber einem Auftraggeber, aufgrund einer vertraglichen Bindung, ändert nichts an der Tatsache, dass das Verletzungsrisiko ein rein Individuelles darstellt. Der selbstständige Berufssportler ist somit auf eine Versicherung angewiesen, die im Fall einer solchen Verletzung dem Versicherten finanziellen Ausgleich zusichert. Versicherungsverträge, die auf die Risiken des Berufssports wie auch seine Bedarfswünsche eingehen, haben meist individuellen Charakter. Bei abhängig beschäftigten Berufssportlern ist die Risikozuordnung bei Sportverletzungen generell anders. So stellt sich für diese Art von Berufssportlern eine, in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, erlittene Sportverletzung, als Arbeitsunfall dar. Im Rahmen dieser Arbeit soll nun geklärt werden, in wie weit ein abhängig beschäftigter Profisportler im Falle eines Arbeitsunfalls abgesichert ist. Des Weiteren soll herausgearbeitet werden, in wie weit die Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls gerechtfertigt sind.
Inhaltsverzeichnis
1. Problemstellung und Aufbau der Arbeit
1.1. Problemaufriss und Zielsetzung
1.2. Aufbau der Arbeit
2. Die gesetzliche Unfallversicherung
2.1. Rechtliche Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung
2.2. Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften
2.3. Der Versicherungsschutz
2.4. Der Arbeitsunfall
2.5. Der Unfall
3. Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalles
3.1. Heilbehandlung oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
3.2. Das Verletztengeld
3.3. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
3.4. Das Übergangsgeld
3.5. Die Verletztenrente
4. Schlussbetrachtung
Abbildungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
1. Problemstellung und Aufbau der Arbeit
1.1. Problemaufriss und Zielsetzung
Dem Sport wird in unserer Gesellschaft ein hoher Stellenwert beigemessen. Das gilt sowohl für den Freizeitbereich, wie auch für den Spitzensportbereich. Mit der steigenden Beliebtheit der sportlichen Betätigung, sowohl im privaten, als auch beruflichen Bereich, wachsen allerdings auch die Gefahren.[1]
Sportunfälle, die in der Freizeit geschehen, sind aufgrund von arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen von den beruflichen eindeutig zu unterscheiden. So wird im beruflichen Bereich ein Kompensationsmechanismus in Gang gesetzt, der sich mit dem des Freizeitbereichs nicht vergleichen lässt. Dennoch muss auch auf der beruflichen Ebene zwischen zwei Personengruppen unterschieden werden –dem selbstständigen Berufssportler und dem in abhängiger Beschäftigung Stehenden.
Für den selbstständigen Berufssportler stellt die Ausübung seines Berufs grundsätzlich ein individuelles Risiko dar. Selbst die Erbringung einer sportlichen Leistung gegenüber einem Auftraggeber, aufgrund einer vertraglichen Bindung, ändert nichts an der Tatsache, dass das Verletzungsrisiko ein rein Individuelles darstellt. Der selbstständige Berufssportler ist somit auf eine Versicherung angewiesen, die im Fall einer solchen Verletzung dem Versicherten finanziellen Ausgleich zusichert. Versicherungsverträge, die auf die Risiken des Berufssports wie auch seine Bedarfswünsche eingehen, haben meist individuellen Charakter.
Bei abhängig beschäftigten Berufssportlern ist die Risikozuordnung bei Sportverletzungen generell anders. So stellt sich für diese Art von Berufssportlern eine, in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, erlittene Sportverletzung, als Arbeitsunfall dar.
Im Rahmen dieser Arbeit soll nun geklärt werden, in wie weit ein abhängig beschäftigter Profisportler im Falle eines Arbeitsunfalls abgesichert ist.[2] Des Weiteren soll herausgearbeitet werden, in wie weit die Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls gerechtfertigt sind.
1.2. Aufbau der Arbeit
Um die Überlegungen zur Absicherung eines Profisportlers im Falle eines Arbeitsunfalls darstellen zu können, wird in Kapitel 2 zunächst auf die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung eingegangen. Hier werden u.a. ihre Aufgaben, der versicherte Personenkreis und die Regelungen zum Leistungsanspruch erläutert. Daran anschließend findet die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften Berücksichtigung, um eine klare Zuordnung möglich zu ermöglichen. Im weiteren Verlauf wird der Arbeitsunfall definiert und es erfolgt eine klare Trennung von Unfall und Krankheit.
In Kapitel 3 werden die Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalles dargestellt. Hierbei soll deren Bedeutung und Rechtfertigung in Bezug auf die Absicherung eines Profisportlers aufgezeigt werden. Die Betrachtung der Heilbehandlung, dem damit verbundenen Verletztengeld und der darauf folgenden Berücksichtigung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, dem Übergangsgeld und der Verletztenrente, soll hier zu einer Lösung verhelfen, die in der Schlussbetrachtung eine Auswertung obliegt.
In der abschließenden Schlussbetrachtung wird Bezug genommen auf die eingangs gestellte Frage, in wie weit ein abhängig beschäftigter Profisportler im Fall eines Arbeitsunfalls abgesichert ist und in wie weit diese Absicherung in Relation zu anderen Versicherungsnehmern steht. Ausgehend von einer Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse der vorangegangenen Kapitel sollen insbesondere die Leistungen in der Schlussbetrachtung berücksichtigt werden.
2. Die gesetzliche Unfallversicherung
2.1. Rechtliche Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung
Mit Wirkung ab dem 1.1.1997 ist das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung aus der RVO in das SGB VII überführt worden. Die gesetzliche Unfallversicherung weist von allen Zweigen der Sozialversicherung die größte Kontinuität und Stabilität auf.
Die Unfallversicherung beinhaltet nur die Sicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, nicht erfasst werden Haushalts- und Freizeitunfälle.
Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung sind in § 1 SGB VII geregelt und beinhalten die Prävention, die Rehabilitation und die Entschädigung. Ferner sollen mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhütet werden. Sie hat nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.[3]
In den §§ 2 ff. SGB VII ist der versicherte Personenkreis geregelt. Die Unfallversicherung versichert in erster Linie die abhängig Beschäftigten. Hinzu kommen noch weitere Personengruppen, wie z.B. Lebensretter, Schüler, Kleinkinder u.a., die im Rahmen dieser Arbeit jedoch keine weitere Berücksichtung finden.
Der Leistungsanspruch, geregelt in §§ 26 ff. SGB VII, kommt nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit in Betracht. Vor den Leistungsansprüchen ist in den §§ 14 ff. SGB VII die Unfallverhütung geregelt. Sie spielt eine zentrale Rolle und soll helfen, das Eintreten von Versicherungsfällen zu vermeiden. Zunächst werden Maßnahmen zur Heilbehandlung gewährt. Die Leistungen decken sich weitgehend mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Hinzu kommen Pflegeleistungen (diese haben den Vorrang vor Leistungen nach SGB XI), die im Falle der Arbeitsunfähigkeit durch das Verletztengeld ergänzt werden (§§ 45 ff. SGB VII). Führt ein Arbeitsunfall zur dauernden Minderung oder zum Verlust der Erwerbsfähigkeit, wird dem Versicherten eine Verletztenrente gewährt. Die Rente an Versicherte ist in den §§ 56 ff. SGB VII geregelt. In den §§ 63 ff. SGB VII sind die Leistungen an Hinterbliebene geregelt. Diese erhalten im Todesfall des Versicherten, als Folgen eines Arbeitsunfalls, eine Rente. Abfindungen für Verletztenrenten, die unterbestimmten Voraussetzungen in Betracht kommen, sind in den §§ 75 ff. SGB VII geregelt.
Die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sind in der Regel Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Das Beitragsrecht ist in den §§ 150ff. SGB VII geregelt und ist von den übrigen Versicherungszweigen grundlegend zu unterscheiden. Die Beiträge werden allein von den Unternehmern getragen und werden nach dem Grad der Unfallgefahren eingestuft.
[...]
[1] Vgl. Trosien (2003), S. 7, vgl. ebenda, S. 185.
[2] Als abhängig beschäftigter Profisportler soll im Rahmen dieser Arbeit ein Spieler der 1. Fußball-Bundesliga Modell stehen.
[3] Vgl. Kater/Leube (1997), S. 13.
- Citar trabajo
- Carsten Rösler (Autor), 2003, Die Absicherung eines Profisportlers im Falle eines Arbeitsunfalls, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29697
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