Unterweisungsentwurf gemäß AEVO für Technische Produktdesigner. Alle prüfungsrelevanten Kriterien werden in dem Skript behandelt. Es dient zur Vorbereitung auf die AdA-Prüfung für künftige Ausbilder.
Inhaltsverzeichnis
1 Einordnung des Themas in die Ausbildungsverordnung
1.1 Vorangegangene Unterweisung
1.2 Thema der aktuellen Unterweisung
1.3 Thema der nächsten Unterweisung
2 Adressatenanalyse
3 Lernziele
3.1 Richtlernziel
3.2 Groblernziel
3.3 Feinlernziele
3.3.1 Kognitiver Lernbereich
3.3.2 Affektiver Lernbereich
3.3.3 Psychomotorischer Lernbereich
3.3.4 Schlüsselqualifikationen
4 Didaktisch-methodische Planung
4.1 Begrüßung
4.2 Unterweisungsablauf und -methode
4.3 Lernzielkontrolle
4.4 Abschluss der Unterweisung
5 Benötigte Hilfsmittel
1 Einordnung des Themas in die Ausbildungsverordnung
1.1 Vorangegangene Unterweisung
Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum/zur Technischen Produktdesigner(in) § 4, Absatz 2, Abschnitt A, Nr. 2c:
„Zeichnungen ableiten und erstellen“
1.2 Thema der aktuellen Unterweisung
Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum/zur Technischen Produktdesigner(in) § 4, Abschnitt A, Absatz 2, Nr. 1a:
„Normvorgaben zur Erstellung technischer Zeichnungen berücksichtigen“
1.3 Thema der nächsten Unterweisung
Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum/zur Technischen Produktdesigner(in) § 4, Abschnitt A, Absatz 2, Nr. 1i:
„Stücklisten, Tabellen, Diagramme, Handbücher und Bedienungshinweise verwenden“
2 Adressatenanalyse
Der Auszubildende Marco, 17 Jahre alt, hat den ersten Tag in der Konstruktionsabteilung, indem der Ausbilder arbeitet, um dort seinen Bildungshorizont im Bereich Technisches Zeichnen zu erweitern.
Als Schulabschluss hat er die mittlere Reife als einer der Jahrgangsbesten erworben und strebt nach seiner Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner eine Weiterbildung zum Techniker an. Momentan befindet er sich im 1. Ausbildungsjahr und ist seit 6 Monaten im Unternehmen beschäftigt.
Seine Hobbys sind Fußball und Schach. Zudem gibt er Nachhilfe in seinen Lieblingsfächern Mathematik und Physik.
Marco hat bereits eine benachbarte Konstruktionsabteilung besucht und bringt ein gutes räumliches Denkvermögen mit sich.
Für diese Unterweisung hat er noch keine Vorkenntnisse.
3 Lernziele
3.1 Richtlernziel
Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum/zur Technischen Produktdesigner(in) § 4, Abschnitt A, Absatz 2, Nr. 1:
„Erstellen und Anwenden technischer Dokumente“
3.2 Groblernziel
Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum/zur Technischen Produktdesigner(in) § 4, Abschnitt A, Absatz 2, Nr. 1a:
„Normvorgaben zur Erstellung technischer Zeichnungen berücksichtigen“
Unterweisungsthema: Normgerechtes Falten einer DIN-A1-Zeichnung nach DIN 824 - A
3.3 Feinlernziele
Feinlernziele sind alle aus dem Groblernziel selbst abgeleiteten Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch die Unterweisung erlangt werden sollen. Sie lassen sich den folgenden Lernbereichen zuordnen und sollen verschiedene Schlüsselqualifikationen fördern:
3.3.1 Kognitiver Lernbereich
Die Grundlagen des normgerechten Faltens werden gelernt und der Auszubildende sieht die korrekte Anwendung dieser Technik.
Der Auszubildende erkennt den Sinn des Faltens von Zeichnungen und weiß, welche Materialien dazu notwendig sind.
Er kennt darüber hinaus die Voraussetzungen für normgerechtes Falten und worauf bei der korrekten Durchführung des Faltens geachtet werden muss.
3.3.2 Affektiver Lernbereich
Die Bereitschaft zum selbstständigen und ordnungsgemäßen Arbeiten wird gefördert. Außerdem wird der Nutzen von grundlegenden Techniken wie der regelmäßigen Säuberung der Hände erkannt.
Der Auszubildende wird durch die eigenverantwortliche Übernahme einer Aufgabe motiviert. Des Weiteren wird der Auszubildende zur gewissenhaften Verinnerlichung einer Norm motiviert, die jedem Produktdesigner am Herzen liegen sollte.
3.3.3 Psychomotorischer Lernbereich
Insbesondere werden die Fingerfertigkeiten bei der Falttechnik gefördert.
Der sachgerechte Umgang mit Arbeitsmitteln (Lineal, Locher) wird geübt.
Durch die sichere Ausführung dieser Tätigkeit erlangt der Auszubildende Selbstsicherheit und Selbstvertrauen und kann diese Aufgabe später eigenverantwortlich übernehmen.
3.3.4 Schlüsselqualifikationen
Durch die Unterweisung wird die Handlungskompetenz des Auszubildenden gefördert. Selbstständiges und selbstgesteuertes Lernen sind Ziele der Handlungskompetenz, welche durch eigenständiges Anwenden des Unterweisungsinhalts erreicht werden.
Die Fachkompetenz wird durch das theoretische Wissen und das korrekte, praktische Anwenden der Faltmethode nach DIN-Norm gefördert und trägt zur Basis einer soliden fachpraktischen und fachtheoretischen Berufsausbildung bei.
Die Methodenkompetenz wird durch den Transfer der Faltmethode und das selbstständige Anwenden verbessert. Diese Kompetenz zeichnet sich allgemein dadurch aus, Fachwissen selbstständig zu beschaffen sowie Arbeitsvorgänge zu erproben und anzuwenden.
Die Sozialkompetenz wird durch den Dialog und das gemeinsame Erarbeiten der Aufgabe unterstützt. Kommunikative und kooperative Fähigkeiten werden folglich ausgebaut, um auf die spätere Team- und Projektarbeit vorzubereiten.
[...]
- Citation du texte
- Markus Lüersmann (Auteur), 2015, Normgerechtes Falten einer DIN-A1-Zeichnung nach DIN 824 - A (Unterweisung Technische/r Produktdesigner/in), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/295734
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