Die Stadt ist schon seit der Antike Brennpunkt des gesellschaftlichen-politischen Handelns und der Kultur. Als Verdichtungsraum menschlichen Wohnens und Wirkens entwickelte sie sich als eine dynamische und komplex aufgebaute Kulturlandschaft mit intensiven Beziehungen zu anderen Städten und dem nicht-städtischen Raum.
Problematisch ist allerdings, eine genaue Definition des Terminus „Stadt“ zu finden. Von der griechisch-römischen Antike über das Mittelalter bis in die vor- und nachindustrielle Neuzeit gab es immer wechselnde Charakteristika. Dem Stadtrecht wird dabei im Mittelalter eine besondere Bedeutung zugesprochen, denn nur so konnten sich bedeutende Wirtschaftspunkte bilden. Selbst in der modernen Zeit gibt es keine international einheitliche Festlegung einer Mindestgröße für Klein-, Mittel- und Großstädte. Sie kann je nach Land von wenigen Hundert bis zu mehreren Zehntausend variieren. Aus jeder Veränderung des Stadtraumes ergeben sich viele Definitionsmöglichkeiten, Konzepte und Fragestellungen, die kontinuierlich revidiert bzw. angepasst werden müssen.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
1. Einführung in die Thematik
2. Stadtdefinition
2.1 Zur Problematik der Begriffsdefinition
2.2 Christallers Theorie Zentraler Orte als Versuch einer Stadtdefinition
2.3 Das Kern-Peripherie-Modell von Friedmann
3. Verdichtungsraumkategorien
4. Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abb. 1: Lichtenberger 1998, S. 30, entnommen aus: Pfeil 1972, S. 3
Abb. 2: Hofmeister 1993, S. 91
Tab. 1: Vgl. Lichtenberger 1998, S. 32
1. Einführung in die Thematik
Die Stadt, schon seit der Antike Brennpunkt des gesellschaftlichen-politischen Han- delns und der Kultur und Verdichtungsraum menschlichen Wohnens und Wirkens, wird schon lange als eine dynamisch und komplex aufgebaute Kulturlandschaft mit intensiven Beziehungen zum nicht-städtischen Raum und anderen Städten gesehen.1 Das Problem der Stadtgeographie als einer Unterdisziplin der Siedlungsgeographie ist aber schon alleine die genaue Definition des Terminus „Stadt“. Von der griechisch- römischen Antike über das Mittelalter bis in die vor- und nachindustrielle Neuzeit gab es immer andere und neue Charakteristika zu deren Beschreibung. Dem Stadtrecht wird dabei im Mittelalter eine besondere Bedeutung zugesprochen, denn nur so konn- ten sich bedeutende Wirtschaftspunkte bilden. Auch heutzutage gibt es keine internati- onal einheitliche Festlegung einer Mindestgröße für Klein-, Mittel- und Großstädte. Dies kann je nach Land von wenigen Hundert bis zu mehreren Zehntausend variieren.
Aus jeder Veränderung des Stadtraumes ergeben sich viele Definitionsmöglichkeiten, Konzepte und Fragestellungen, die kontinuierlich revidiert bzw. angepasst werden müssen. Mit zunehmender Größe einer Stadt bilden sich immer neue Fragen und Problemfelder. Lichtenberger beschreibt dies folgendermaßen: „Stadtforschung ist im wesentlichen immer Großstadtforschung gewesen. In den großen Städten verdichten und potenzieren sich alle Probleme und Konflikte der Gesellschaft“2.
Stadtgeographie steht aber auch nicht alleine als Wissenschaft da. Auch innerhalb einer Stadt bieten sich eine Vielzahl von Analysefeldern an, bspw. die Verteilung sozialer Gruppen oder die Stadtplanung. So steht diese Disziplin in engem Zusammenhang mit Statistik, Gesellschaftswissenschaften, Umweltforschung und Städtebau.
2. Stadtdefinition
2.1 Zur Problematik der Begriffsdefinition
Das erste und wichtigste Problem bei der Analyse von Städten innerhalb der Stadtge- ographie ist nach Harold Carter die Definition und Abgrenzung des Begriffes „Stadt“ oder „Großstadt“ von „Dorf“ oder „Weiler“ sowie die Unterscheidung zwischen „städ- tisch“ und „ländlich“.3 Durch eine fehlende internationale Vereinbarung über die De- finition einer „Stadt“ hat sich im Laufe der Zeit eine Mannigfaltigkeit von Begriffen für Siedlungen entwickelt, die eine genaue Abgrenzung Stadt-Land erschweren.
Cay Lienau definiert eine Siedlung als „menschlich[en] Wohnplatz mit seinen Wohn- und Wirtschaftsbauten, den Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze), den Gärten und Hofplätzen, Erholungsflächen (Grünanlagen, Sportplätze) und Sonderwirtschaftsflä- chen (Ausstellungsanlagen, Hafenplätze u. ä.)“4. Dies löst seiner Ansicht nach aber nicht „die Schwierigkeit einer Abgrenzung der Raumkategorien gegeneinander, also der Siedlung und Siedlungsfläche gegen die Fläche, die nicht mehr zur Siedlung ge- rechnet wird, des ländlichen Raums gegen den nichtländlichen“5. Er sieht die Grenze zwischen Stadt und Land bis zum Industriezeitalter durch das herrschende Stadtrecht als rechtlich fixiert, heute dagegen als fließend an; sie ist also nicht statisch, sondern dynamisch.6
Eine ähnliche geschichtliche Zäsur macht auch Elisabeth Lichtenberger. Sie grenzt den historischen geographischen Stadtbegriff, der sich primär an der vorindustriellen, europäischen Stadt orientiert, vom aktuellen ab.7 Lichtenberger begründet die historische Stadtdefinition ebenfalls mit „dem politisch-rechtlichen und gesellschaftlichen Gegensatz von Stadt und Land“8 und ergänzt sie durch folgende Merkmale:
- Umgrenzung des Gebietes durch eine Mauer, als Ausdruck der Geschlossenheit einer Gesellschaft im Wirtschafts- und Wehrverbund
- Straßenkreuzung bzw. Marktplatz als Schnittpunkt von Handel und Verkehr, sowie als Orientierungs- und Mittelpunkt der Stadt
- Gliederung der Stadt in Viertel als Verwaltungsakt und zur Kennzeichnung baulicher, ökonomischer, ethnischer und sozialer Bezirke
- Rechtliche Sonderstellung durch Hoheitsrechte wie Gerichtsbarkeit und Markt- recht.9
Beispielhaft sieht sie die Anlage der Städte nach dem Vorbild eines römischen Castrums, in dem sich zwei Straßen in der Mitte der Anlage treffen, dort eine Straßen- kreuzung bzw. einen vergrößerten (Markt-)Platz bilden, und sie in vier Insulae, die Viertel, teilen.10
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Modell eines römischen Castrums
Eine noch präzisere Unterscheidung macht Hofmeister, indem er zwischen einer vor- geschichtlichen, antiken und mittelalterlichen Stadt unterscheidet.11 Er zitiert den briti- schen Archäologen Childe, der am Beispiel von Jericho sechs Merkmale festlegt, die eine vorgeschichtliche Stadt definieren: eine große Bevölkerungsdichte zwischen städ- tischen und nicht-städtischen Siedlungen, eine vielfältige Bevölkerungszusammenset- zung durch Zuwanderungen, Beschäftigung auch mit nicht-produktiven Faktoren, wie Kunst, Wissenschaft und Gemeinschaftsaufgaben, sowie die Ernähung der Stadtbevöl- kerung vom Überschuss des umliegenden Landes und daraus resultierende Handelsbe- ziehungen.12 Die römische Stadt bildete dagegen mit dem umliegenden Territorium eine Einheit; Ackerbau war ihre Existenzgrundlage, sie konnte so autark agieren. Auch bei der mittelalterlichen Stadt hatten andere Kriterien mehr Gewicht. Oft waren sie Sitz einer weltlichen oder geistlichen Macht, gekennzeichnet durch Bauwerke wie Ka- thedralen oder Fürstenburgen, und besaßen die schon erwähnten Besonderheiten wie Stadtrecht („Stadtluft macht frei!“) und Ummauerungen.
[...]
1 Vgl. Hofmeister 1993, S. 8.
2 Lichtenberger 1998, S. 15.
3 Vgl. Carter 1980, S. 55.
4 Lienau 1997, S. 9.
5 Lienau 1997, S. 9.
6 Vgl. Lienau 1997, S. 12f.
7 Vgl. Lichtenberger 1998, S. 30f.
8 Lichtenberger 1998, S. 30.
9 Vgl. Lichtenberger 1998, S. 30.
10 Vgl. Lichtenberger 1998, S. 30.
11 Vgl. Hofmeister 1993, S.228ff.
12 Vgl. Childe 1950, zit. in Hofmeister 1993, S. 228.
- Citation du texte
- Kim Holger Opel (Auteur), 2004, Stadtgeographie - Stadtdefinitionen und Verdichtungsraumkategorien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29566
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