Das Ziel meiner Arbeit ist es, eine Alternative zum Schiedsgerichtsverfahren bzw. zum Verfahren an einem ordentlichen Gericht darzustellen – nämlich das Verfahren der Mediation. Dieses Verfahren der Konfliktlösung unterscheidet sich z.B. wesentlich vom Gerichtsverfahren. Der Mediator (Vermittler) ist ein „neutraler Dritter ohne Entscheidungsgewalt.“1 Vielmehr verfügt der Mediator über viele Methoden, die es den zerstrittenen Parteien ermöglichen soll, „eine einvernehmliche Lösung zu entwickeln.“2 Zu den weiteren Zielen gehört es, darzustellen, welche Vorteile das Verfahren der Mediation gegenüber des Schiedsgerichts- bzw. des Gerichtsverfahrens hat. Hierbei soll aber auch ausdrücklich auf die Grenzen der Mediation hingewiesen werden. Eine genauere Darstellung dessen, was eine Mediation ist und wie sie abläuft stelle ich im Verlaufe meiner Arbeit im Kapitel 2 ausführlich dar. Im weiteren Verlauf gehe ich im 3. Kapitel genauer auf die Vorteile einer Mediation gegenüber einem Gerichtsverfahren ein. Im weiteren Verlauf stelle ich im vierten Kapitel kurz Kriterien dar, die eine Mediation als nicht sinnvoll identifizieren. Bei Zutreffen dieser kleinen Auswahl an Kriterien, die sicherlich noch erweiterungsfähig und nicht vollständig ist, wird eine Mediation nicht zustande kommen. In diesen Fällen wird wohl ein Gerichtsverfahren stattfinden. Im 5. Kapitel stelle ich kurz eine Variante der Mediation dar. Hierbei handelt es sich um eMediation. Also eine Mediation, die in der virtuellen Welt des Internet stattfindet. 1 Müller, Rolf; Altmann, Gerhard; und Fiebiger, Heinrich; Gabler Wirtschafts Lexikon, 15. Aufl., September 2000, Seite 2092, Verlag Gabler 2 Müller, Rolf; Altmann, Gerhard; und Fiebiger, Heinrich; Gabler Wirtschafts Lexikon, 15. Aufl., September 2000, Seite 2092, Verlag Gabler
Inhalt
1 Einleitung
1.1 Begründung der Themenwahl
1.2 Ziel der Arbeit
2 Mediation
2.1 Definition des Begriffs
2.2 Kennzeichen einer Mediation
2.3 Ablauf einer Mediation
3 Vorteile der Mediation im Vergleich zum Gerichtsverfahren
4 Kriterien, die eine Mediation ausschließen
5 Mediation via Internet
6 Fazit
7 Literaturverzeichnis
8 Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Begründung der Themenwahl
In unserem täglichen Leben, sowohl im privaten, als auch im Arbeitsalltag haben wir mit den verschiedensten Personen zu tun. Deren verschiedene Meinungen und Einstellungen zu bestimmten Themen können in unserer immer komplexer werdenden Welt leicht zu Konflikten führen. Es entstehen auch solche Konflikte, die sich nicht immer von selbst lösen lassen. Wenn also ein Punkt erreicht ist, an dem die Parteien so zerrüttet sind, dass sie ohne eine schlichtende Instanz nicht mehr auskommen, geht es darum geeignete Personen bzw. Institutionen zu finden, die helfen, die Konflikte zu lösen.
In Frage kommen z.B. Betriebsräte, Verbände, Vorgesetzte, Streitschlichter oder auch Gerichte.
Bedauerlich ist, dass oft keine bewusste, auf die individuelle Konfliktsituation abgestimmte Auswahl, einer geeigneten Vermittlungs- oder Entscheidungsinstanz stattfindet. Sollte eine außergerichtliche Einigung scheitern, sehen die betroffenen Konfliktparteien oft nur noch den Weg zum Gericht. Das eigentliche Problem, wird allerdings nicht immer gelöst, es wird meistens zu Gunsten der einen oder der anderen Partei entschieden. Ein Gerichtsverfahren ist also fast immer win-loose orientiert. D.h. Eine Partei verliert das gesamte Verfahren. Diese trägt somit alle Kosten und sonstigen Konsequenzen. Nur eine Partei erreicht ein positives Ergebnis. Das traurige Nebenprodukt eines Gerichtsurteils ist, dass die persönliche Beziehung zwischen den einzelnen Parteien nach solch einem Urteil meistens irreversibel zerstört ist.
1.2 Ziel der Arbeit
Das Ziel meiner Arbeit ist es, eine Alternative zum Schiedsgerichtsverfahren bzw. zum Verfahren an einem ordentlichen Gericht darzustellen – nämlich das Verfahren der Mediation. Dieses Verfahren der Konfliktlösung unterscheidet sich z.B. wesentlich vom Gerichtsverfahren. Der Mediator (Vermittler) ist ein „neutraler Dritter ohne Entscheidungsgewalt.“[1] Vielmehr verfügt der Mediator über viele Methoden, die es den zerstrittenen Parteien ermöglichen soll, „eine einvernehmliche Lösung zu entwickeln.“[2] Zu den weiteren Zielen gehört es, darzustellen, welche Vorteile das Verfahren der Mediation gegenüber des Schiedsgerichts- bzw. des Gerichtsverfahrens hat. Hierbei soll aber auch ausdrücklich auf die Grenzen der Mediation hingewiesen werden.
Eine genauere Darstellung dessen, was eine Mediation ist und wie sie abläuft stelle ich im Verlaufe meiner Arbeit im Kapitel 2 ausführlich dar. Im weiteren Verlauf gehe ich im 3. Kapitel genauer auf die Vorteile einer Mediation gegenüber einem Gerichtsverfahren ein.
Im weiteren Verlauf stelle ich im vierten Kapitel kurz Kriterien dar, die eine Mediation als nicht sinnvoll identifizieren. Bei Zutreffen dieser kleinen Auswahl an Kriterien, die sicherlich noch erweiterungsfähig und nicht vollständig ist, wird eine Mediation nicht zustande kommen. In diesen Fällen wird wohl ein Gerichtsverfahren stattfinden.
Im 5. Kapitel stelle ich kurz eine Variante der Mediation dar. Hierbei handelt es sich um eMediation. Also eine Mediation, die in der virtuellen Welt des Internet stattfindet.
2 Mediation
2.1 Definition des Begriffs
Bei der Sichtung der mannigfaltigen Literatur zum Thema Mediation, habe ich fast ebenso viele Definitionen gelesen, wie es Bücher zu diesem Thema gibt. Aus diesem Grunde habe ich die charakteristischen Merkmale der unterschiedlichen Definitionen zusammengefasst und folgende Definition gebildet:
„Mediation bedeutet wörtlich «Vermittlung»“[3] und ist ein Verfahren, das versucht, strukturiert und ohne Einschaltung eines Gerichtes „zur Lösung von Konflikten“[4] zu gelangen. Die Regelung findet zwischen mindestens zwei Personen bzw. Parteien statt. Zur Unterstützung wird ein neutraler Dritter in Form eines Mediators bzw. einer Mediatorengruppe, je nach Komplexität des zu lösenden Konflikts, hinzugezogen, um „schon vor dem aufwendigen Gerichtsverfahren zu einvernehmlichen, für die streitenden Parteien akzeptablen Lösungen“[5] zu gelangen, die von den Parteien selbst erarbeitet bzw. entwickelt wurden.
2.2 Kennzeichen einer Mediation
Im Folgenden werden kennzeichnende Sachverhalte für eine Mediation dargestellt.
Am Anfang gibt es immer einen Konflikt zwischen zwei, oder mehreren Personen bzw. Parteien, der nicht selbstständig untereinander gelöst werden kann. Gründe hierfür können sein, dass der Streit eventuell schon viel zu weit fortgeschritten ist, oder zu viel Emotionen bei den beteiligten Konfliktpartnern eine sachliche Einigung verhindern.
Die Mediation ist strukturiert, da sie einen festgelegten Ablauf und eindeutige Regeln hat.
Bezüglich der Gerichtsbarkeit lässt sich sagen, dass die Mediation gesetzlich nicht geregelt ist. Auf Grund von gesetzlichen Rahmenbedingungen, die die Gerichte betreffen, können Gerichte eine Mediation weder durchführen, beeinflussen, noch anordnen. Jedoch kann auch nach einer Mediation zu jeder Zeit ein Gerichtsverfahren folgen.
Der Mediator ist ein unabhängiger Dritter, der lediglich über den Ablauf des Verfahrens wacht, indem er die Aussagen strukturiert und das ganze Verfahren moderiert. Er darf nichts bewerten, oder entscheiden. Inhaltliche Beiträge gehören ebenfalls nicht zu seinen Aufgaben.
Ein Mediationsverfahren wird mit dem Ziel durchgeführt, dass am Ende des Verfahrens der Streit beigelegt wird. Es sollte zu einer einvernehmlichen Lösung mit beiderseitigem Vorteil gekommen sein. Das Verfahren ist win-win orientiert, d.h. alle streitenden Parteien haben möglichst großen Vorteil erlangt. Zu beachten ist hierbei, dass das Ergebnis allein von den Parteien abhängt bzw. bestimmt wird. „Das heißt die Parteien handeln eigenverantwortlich.“[6] Und exakt darin besteht die große Chance für die zerstrittenen Parteien, die sich zur Lösung ihres Konfliktes für das Verfahren der Mediation entscheiden.
2.3 Ablauf einer Mediation
Auf Grund des „nicht förmlichen Charakters gibt es keinen festen Ablauf“[7] des Verfahrens. Dennoch lässt sich eine Mediation „grob in fünf Phasen einteilen.“[8] Eine Mediation läuft demnach folgendermaßen ab.
[...]
[1] Müller, Rolf; Altmann, Gerhard; und Fiebiger, Heinrich; Gabler Wirtschafts Lexikon, 15. Aufl., September 2000, Seite 2092, Verlag Gabler
[2] Müller, Rolf; Altmann, Gerhard; und Fiebiger, Heinrich; Gabler Wirtschafts Lexikon, 15. Aufl., September 2000, Seite 2092, Verlag Gabler
[3] Haft, Fritjof; Verhandlung und Mediation: Die Alternative zum Rechtsstreit, 2. erw. Aufl., 2000, Seite 244, Verlag C.H. BECK
[4] Müller, Rolf; Altmann, Gerhard; und Fiebiger, Heinrich; Gabler Wirtschafts Lexikon, 15. Aufl., September 2000, Seite 2092, Verlag Gabler
[5] Vögele, Dr. Wolfgang; Mediation- vermitteln- verhandeln- schlichten – Rechtspolitische Chancen kooperativer, vorgerichtlicher Konfliktbearbeitung, 1. Aufl., 1998, Seite 6, Verlag Loccum
[6] Haft, Fritjof; Verhandlung und Mediation: Die Alternative zum Rechtsstreit, 2. erw. Aufl., 2000, Seite 244, Verlag C.H. BECK
[7] Haft, Fritjof; Verhandlung und Mediation: Die Alternative zum Rechtsstreit, 2. erw. Aufl., 2000, Seite 245, Verlag C.H. BECK
[8] Müller, Rolf; Altmann, Gerhard; und Fiebiger, Heinrich; Gabler Wirtschafts Lexikon, 15. Aufl., September 2000, Seite 2092, Verlag Gabler
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