Waren im deutschsprachigen Raum noch bis ins 19. Jahrhundert hauptsächlich die Kirchen Schulträger, so ist es heute der Staat, der alle schulischen Angelegenheiten regelt: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“, heißt es im Grundgesetz laut Artikel 7 Absatz 1. [...]
Da das gesamte politische System der Bundesrepublik Deutschland föderalistisch organisiert ist, betrifft dies auch die Bildungspolitik. Bund, Ländern und Kommunen kommen hier jeweils verschieden gewichtete Aufgaben- und Kompetenzbereiche zu. Wer auf die Geschichte des deutschen Bildungswesens zurückblickt, stellt schnell fest, dass die Bundesländer hier eine besondere Rolle einnehmen. [...]
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