Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Unmöglichkeit in Kaufverträgen. Zunächst soll der Begriff der Unmöglichkeit erklärt und auf die unterschiedlichen Arten der Unmöglichkeit eingegangen werden. Im Anschluss an diese Betrachtungen sollen die unterschiedlichen Rechtsfolgen beschrieben werden, die bei Eintritt der Unmöglichkeit entstehen können.
„Die Unmöglichkeit der Leistung (§275 I BGB) ist im strikten Sinne zu nehmen, es geht darum, ob der Schuldner die geschuldete Leistung erbringen kann oder nicht. Kein Raum ist für Erwägungen der Zumutbarkeit oder Billigkeit, weil diese Fragen gesondert geregelt sind (§ 275 II, III, § 313 BGB). Es geht also nicht darum, ob es dem Schuldner schwer fällt, zu leisten, ob er mit der Leistung seine wirtschaftliche Existenz aufs Spiel setzt und dergleichen sondern ob ihm die Erbringung der Leistung im physischen und rechtlichen Sinne möglich ist.“
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriff der Unmöglichkeit
2.1. Anfängliche und nachträgliche Unmöglichkeit
2.2. Objektive und subjektive Unmöglichkeit
2.3. Physikalische und juristische Unmöglichkeit
2.4. Wirtschaftliche und faktische Unmöglichkeit
3. Rechtsfolgen der Unmöglichkeit
3.1. Befreiung von der Leistungsverpflichtung nach § 275 BGB
3.2. Befreiung des Gläubigers von der Gegenleistungspflicht nach § 326 BGB
3.3. Schadensersatzansprüche
3.3.1 Anfängliche Unmöglichkeit: § 311a II BGB
3.3.2. Nachträgliche Unmöglichkeit: § 280 I, III BGB i.V.m. § 283 BGB
3.4. Aufwendungsersatzansprüche
3.5. Herausgabeanspruch auf die Ersatzleistung (commodum) nach § 285 BGB
3.6. Rücktrittsrecht
4. Student Consulting
5. Fazit
6. Quellen
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