Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Unmöglichkeit in Kaufverträgen. Zunächst soll der Begriff der Unmöglichkeit erklärt und auf die unterschiedlichen Arten der Unmöglichkeit eingegangen werden. Im Anschluss an diese Betrachtungen sollen die unterschiedlichen Rechtsfolgen beschrieben werden, die bei Eintritt der Unmöglichkeit entstehen können.
„Die Unmöglichkeit der Leistung (§275 I BGB) ist im strikten Sinne zu nehmen, es geht darum, ob der Schuldner die geschuldete Leistung erbringen kann oder nicht. Kein Raum ist für Erwägungen der Zumutbarkeit oder Billigkeit, weil diese Fragen gesondert geregelt sind (§ 275 II, III, § 313 BGB). Es geht also nicht darum, ob es dem Schuldner schwer fällt, zu leisten, ob er mit der Leistung seine wirtschaftliche Existenz aufs Spiel setzt und dergleichen sondern ob ihm die Erbringung der Leistung im physischen und rechtlichen Sinne möglich ist.“
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Begriff der Unmöglichkeit
- Anfängliche und nachträgliche Unmöglichkeit
- Objektive und subjektive Unmöglichkeit
- Physikalische und juristische Unmöglichkeit
- Wirtschaftliche und faktische Unmöglichkeit
- Rechtsfolgen der Unmöglichkeit
- Befreiung von der Leistungsverpflichtung nach § 275 BGB
- Befreiung des Gläubigers von der Gegenleistungspflicht nach § 326 BGB
- Schadensersatzansprüche
- Anfängliche Unmöglichkeit: § 311a II BGB
- Nachträgliche Unmöglichkeit: § 280 I, III BGB i.V.m. § 283 BGB
- Aufwendungsersatzansprüche
- Herausgabeanspruch auf die Ersatzleistung (commodum) nach § 285 BGB
- Rücktrittsrecht
- Student Consulting
- Fazit
- Quellen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Thema Unmöglichkeit in Kaufverträgen. Ziel ist es, den Begriff der Unmöglichkeit zu erläutern, die verschiedenen Arten der Unmöglichkeit zu beschreiben und die daraus resultierenden Rechtsfolgen zu analysieren.
- Anfängliche und nachträgliche Unmöglichkeit
- Objektive und subjektive Unmöglichkeit
- Physikalische und juristische Unmöglichkeit
- Rechtsfolgen der Unmöglichkeit
- Schadensersatzansprüche
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema Unmöglichkeit in Kaufverträgen ein und stellt die Zielsetzung der Arbeit dar. Im zweiten Kapitel wird der Begriff der Unmöglichkeit definiert und in verschiedene Arten unterteilt. Hierbei werden die Unterschiede zwischen anfänglicher und nachträglicher Unmöglichkeit, objektiver und subjektiver Unmöglichkeit sowie physikalischer und juristischer Unmöglichkeit erläutert. Das dritte Kapitel befasst sich mit den Rechtsfolgen der Unmöglichkeit. Es werden die Befreiung von der Leistungsverpflichtung nach § 275 BGB, die Befreiung des Gläubigers von der Gegenleistungspflicht nach § 326 BGB sowie verschiedene Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche behandelt. Das Kapitel beleuchtet auch den Herausgabeanspruch auf die Ersatzleistung (commodum) nach § 285 BGB und das Rücktrittsrecht. Das vierte Kapitel widmet sich dem Thema Student Consulting. Das Fazit fasst die wichtigsten Erkenntnisse der Arbeit zusammen.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Unmöglichkeit in Kaufverträgen, die verschiedenen Arten der Unmöglichkeit, die Rechtsfolgen der Unmöglichkeit, die Befreiung von der Leistungsverpflichtung, Schadensersatzansprüche, Aufwendungsersatzansprüche, Herausgabeanspruch auf die Ersatzleistung (commodum), Rücktrittsrecht, Student Consulting und die rechtliche Beurteilung von Unmöglichkeit im Kontext des BGB.
Was bedeutet Unmöglichkeit im Kaufvertragsrecht?
Unmöglichkeit liegt vor, wenn der Schuldner die geschuldete Leistung aus physischen oder rechtlichen Gründen nicht erbringen kann (§ 275 BGB).
Was ist der Unterschied zwischen objektiver und subjektiver Unmöglichkeit?
Objektive Unmöglichkeit bedeutet, dass niemand die Leistung erbringen kann. Subjektive Unmöglichkeit (Unvermögen) liegt vor, wenn nur der spezifische Schuldner nicht leisten kann.
Wann spricht man von anfänglicher Unmöglichkeit?
Anfängliche Unmöglichkeit liegt vor, wenn das Leistungshindernis bereits bei Abschluss des Kaufvertrages bestand.
Welche Rechtsfolgen hat die Unmöglichkeit für den Käufer?
Der Käufer wird gemäß § 326 BGB von der Pflicht zur Kaufpreiszahlung befreit und kann unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz oder Rücktritt geltend machen.
Was ist das „commodum“ nach § 285 BGB?
Das commodum ist ein Ersatzanspruch auf die Leistung, die der Schuldner infolge des Umstands, der die Unmöglichkeit herbeigeführt hat (z. B. eine Versicherungsleistung), erhalten hat.
- Quote paper
- Mark Groh (Author), 2012, Die Rechtsfolgen der Unmöglichkeit bei Kaufverträgen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/293524