Das Geschäft mit Aktien und Fonds wird in Deutschland zunehmend beliebter. Die Bevölkerung verliert die Scheu, ist zunehmend risikobereiter und über chancenorientierte Anlagemöglichkeiten viel aufgeklärter als noch vor 10 Jahren.1 Doch welche Möglichkeiten bestehen für Kunden, wenn sich an der Börse die einmalige Gelegenheit bietet, doch gerade die nötige Liquidität fehlt? Der Anleger hat dann die Wahl zwischen der Inanspruchnahme seines Kontokorrentkredites oder einem Effektendispositionskredit. Welche Vorteile und auch Risiken die letztere Variante bietet, soll in diesem Bericht erläutert werden.
In der Bankpraxis werden vor allem Effektenlombardkredite abgeschlossen, deshalb beschränkt sich der Bericht auf diese Kreditform, allerdings existieren auch noch andere Arten, wie der Wechsel-, Waren- oder der Edelmetalllombard sowie die Lombardierung von Forderungen aus Lebensversicherungen, Sparguthaben etc.
Seit dem Börsengang der Siemenstochter Infineon im März 2000 rückten kreditfinanzierte Wertpapiergeschäfte etwas mehr in das Blickfeld der Bevölkerung. Dies führte dazu, dass sich schließlich die Kreditaufnahmen vor der Börsennotierung von T-Online häuften.2 Trotz alledem handelt es sich beim Effektenlombardkredit, nicht nur innerhalb der Commerzbank noch um ein Nischenprodukt.3 Gerade deshalb weckte dieses Produkt das Interesse des Autors.
Der Bericht wurde demnach so aufgebaut, dass erst grundlegende Fragen geklärt werden, wie die Definition des Effektenlombardkredites und des vertraglichen Pfandrechts. Daraufhin folgt der verhältnismäßig umfangreiche Schwerpunkt, in welchem der Effektenlombardkredit bzw. -dispositionskredit ausführlich aus Sicht der Commerzbank dargestellt wird. In diesem Teil geht der Autor speziell auf bankinterne Merkmale der Kreditart und auch der Weiterbearbeitung ein. Daraufhin werden die Risiken für Bank und Kunde beschrieben, die dann in 2 Praxisfällen mit den Chancen eines Effektendispositionskredites aufgewogen werden. Schließlich endet der Bericht mit einer abrundenden Schlussbetrachtung.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Pfandrecht als Grundlage des Lombardkredites
3. Der Effektendispostionskredit innerhalb der Commerzbank
3.1 Kennzeichen des Kredites
3.2 Erstellung des Kreditantrags und Weiterbearbeitung
3.3 Most Realistic Value und Qualitätswert
4. Risiken für die Bank und den Kreditnehmer
5. Chancen und Risiken in Anwendungsbeispielen
6. Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Internetverzeichnis
Anhang
1. Einleitung
Das Geschäft mit Aktien und Fonds wird in Deutschland zunehmend beliebter. Die Bevölkerung verliert die Scheu, ist zunehmend risikobereiter und über chancenorientierte Anlagemöglichkeiten viel aufgeklärter als noch vor 10 Jahren.[1] Doch welche Möglichkeiten bestehen für Kunden, wenn sich an der Börse die einmalige Gelegenheit bietet, doch gerade die nötige Liquidität fehlt? Der Anleger hat dann die Wahl zwischen der Inanspruchnahme seines Kontokorrentkredites oder einem Effektendispositionskredit. Welche Vorteile und auch Risiken die letztere Variante bietet, soll in diesem Bericht erläutert werden.
In der Bankpraxis werden vor allem Effektenlombardkredite abgeschlossen, deshalb beschränkt sich der Bericht auf diese Kreditform, allerdings existieren auch noch andere Arten, wie der Wechsel-, Waren- oder der Edelmetalllombard sowie die Lombardierung von Forderungen aus Lebensversicherungen, Sparguthaben etc.
Seit dem Börsengang der Siemenstochter Infineon im März 2000 rückten kreditfinanzierte Wertpapiergeschäfte etwas mehr in das Blickfeld der Bevölkerung. Dies führte dazu, dass sich schließlich die Kreditaufnahmen vor der Börsennotierung von T-Online häuften.[2] Trotz alledem handelt es sich beim Effektenlombardkredit, nicht nur innerhalb der Commerzbank noch um ein Nischenprodukt.[3] Gerade deshalb weckte dieses Produkt das Interesse des Autors.
Der Bericht wurde demnach so aufgebaut, dass erst grundlegende Fragen geklärt werden, wie die Definition des Effektenlombardkredites und des vertraglichen Pfandrechts. Daraufhin folgt der verhältnismäßig umfangreiche Schwerpunkt, in welchem der Effektenlombardkredit bzw. –dispositionskredit ausführlich aus Sicht der Commerzbank dargestellt wird. In diesem Teil geht der Autor speziell auf bankinterne Merkmale der Kreditart und auch der Weiterbearbeitung ein. Daraufhin werden die Risiken für Bank und Kunde beschrieben, die dann in 2 Praxisfällen mit den Chancen eines Effektendispositionskredites aufgewogen werden. Schließlich endet der Bericht mit einer abrundenden Schlussbetrachtung.
2. Das Pfandrecht als Grundlage des Lombardkredites
Lombardkredite sind kurzfristige, auf feste Beträge lautende Darlehen, die durch die Verpfändung beweglicher Sachen und Rechte besichert sind.[4] Beim Effektendispositionskredit verkaufen die Bankkunden die in ihrem Besitz befindlichen börsenfähigen Wertpapiere (Effekten) nicht zur Liquiditätsbeschaffung, sondern sie stehen dem Kredit als Sicherheit gegenüber.[5]
Das Pfandrecht ist ein zur Sicherung einer Forderung bestelltes, akzessorisches Recht, dass dem Pfandgläubiger die Möglichkeit einräumt, unter bestimmten Voraussetzungen Befriedigung aus dem verpfändeten Gegenstand zu suchen.[6] Das heißt beim Effektenlombardkredit kann sich das Kreditinstitut bei Nichterfüllung der vereinbarten Bedingungen (in erster Linie der Rückzahlung des Kredites) aus dem Wertpapierdepot seines Pfandgläubigers befriedigen.
Das hier definierte vertragliche Pfandrecht wird bestellt durch die Einigung über die Entstehung des Pfandrechts zwischen dem Verpfänder (dem Bankkunden) und dem Pfandgläubiger (dem Kreditinstitut). Desweiteren müssen die im Depot befindlichen Wertpapiere, als Pfand, gemäß dem Faustpfandprinzip übergeben werden. Das heißt, das der Gläubiger (die Bank) Besitzer der Effekten wird, diese aber weiterhin dem Eigentum des Verpfänders angehören und demzufolge auch die Erträge der verpfändeten Effekten.[7]
Bei der Verpfändung von Wertpapieren werden Inhaber- und Orderpapiere unterschieden. Für die Pfandrechtsbestellung an Inhaberpapieren gelten die Vorschriften über das Pfandrecht an beweglichen Sachen.[8] Die Verpfändung von Inhaberpapieren kommt durch die Einigung über die Entstehung des Pfandrechts zwischen Pfandgläubiger und Verpfänder zustande und der Übergabe der Inhaberpapiere. Wohingegen bei der Verpfändung von Orderpapieren die Übergabe des indossierten Wertpapiers wichtig ist.[9]
3. Der Effektendispostionskredit innerhalb der Commerzbank
3.1 Kennzeichen des Kredites
Der Effektendispositionskredit der Commerzbank (Kreditart: 007) dient ausschließlich dem Kauf von Wertpapieren und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden. Hierbei fungiert er also in erster Linie für Individualkunden zur Ausweitung ihres finanziellen Spielraums bei Wertpapierdispositionen. Der Darlehensbetrag, der mindestens EUR 25.000,- bzw. DM 50.000,- beträgt, kann entsprechend der Liquidität des Kunden zurückgezahlt werden, d.h. er kann jederzeit in einer Summe oder in Teilbeträgen tilgen.[10]
Die Zinsbindung ist variabel. Der Kunde zahlt die Zinsen, von derzeit 7,5% p.a., vierteljährlich nachträglich.[11] Gerade die geringen Zinssätze und die fehlende Bearbeitungsgebühr machen den Effektenlombardkredit zu einer lukrativen Alternative zum Verfügungskredit auf dem Kontokorrentkonto oder zu anderen Krediten. Bei Überziehung der vereinbarten Kreditlinie erhöhen sich die Zinsen um jährlich 4%. Dem Kunden wird für die Rückführung der Überziehung eine Frist von 10 Tagen eingeräumt, danach ist die Bank, gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, zur Wiederherstellung der vereinbarten Deckungsrelation Depotwerte zu veräußern.[12]
Voraussetzung für die Auszahlung des Kreditbetrages ist ein ausgefüllter, gesiegelter, von Kunde und Bank unterschriebener und genehmigter Darlehensvertrag sowie die Erfüllung sonstiger getroffener Vereinbarungen. Der Kunde kann dann zwischen einer variablen Inanspruchnahme auf einem separaten Kontokorrentkonto oder der Auszahlung als Barvorschuss wählen. Generell sind die Inanspruchnahmen des Kunden natürlich nur im Rahmen des Sicherungswertes zulässig, die hierfür geltenden Beleihungsgrenzen sind im Kreditvertrag festgeschrieben.
Gegebenenfalls kann den Kunden eine Nachschusspflicht treffen, wenn an mehr als 10 aufeinanderfolgenden Kalendertagen der Beleihungsauslauf, gemäß most realistic value, über 5% beträgt.[13]
3.2 Erstellung des Kreditantrags und Weiterbearbeitung
Auskünfte über den potentiellen Kreditnehmer erhält die Commerzbank bei der SCHUFA. Hinter diesem Kürzel verbirgt sich die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, die Informationen über Finanzdaten und Negativmerkmale speichert. Voraussetzung für die Einsichtnahme ist das Vorliegen der Einverständniserklärung vom Kunden. Bei natürlichen Personen besteht bis zu einem Kreditbetrag von DM 500.000,- eine Meldepflicht an die SCHUFA. Dort werden dann z.B. die bereits bestehenden Effektenlombardkredite mit der Abkürzung „KG“ vermerkt, sowie die jeweilige Darlehenshöhe.
Ist die SCHUFA in Ordnung kann der Kundenbetreuer zum Pfandrecht an den im Depot befindlichen Werten übergehen. Dieses wird bestellt durch das Formular: „Pfandrecht an Konto-, Sparguthaben, Guthaben aus Sparbriefen, Festgeldern und an Wertpapierdepots zur Sicherung eigener Verbindlichkeiten“ und außerdem „Verpfändung von Commerzbank-Aktien und von Lieferungs-, Herausgabe- und Zahlungsansprüchen wegen im Ausland ruhender Wertpapiere“.[14]
Die Antragstellung erfolgt durch den Effektendispositionskreditvertrag. Neukunden sind zusätzlich die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuhändigen. Wichtig ist die Siegelmarke am Kreditvertrag, wobei die Zusammenheftung und Siegelung von allen Ausfertigungen vor der Kundenunterschrift zu erfolgen hat.
Die Annahme des Effektendispositionskreditvertrages wird durch 2 Unterschriften bestätigt: 1 Zeichnungsberechtigter und 1 Kreditkompetenzträger. Jeder Kreditnehmer erhält eine rechtsverbindlich unterzeichnete Ausfertigung des Kreditvertrages.
Die Aktenführung für bestehende und abgelehnte Kredite übernimmt die Abteilung Private Kunden-Kredit. Es erfolgt die Erfassung im Rating-Datenpool, wobei ab einem Betrag von 100.000,- DM eine Ratingpflicht besteht.[15]
Bestehende Kredite werden durch eine Überziehungsliste und der überschlägigen Kontrolle des Depots durch den Qualitätswert überwacht. Bei Überziehungen erfolgt ein manuelles Mahnverfahren, wobei dem Kunden 5 DM Entgelt pro Mahnung belastet werden. Bei notleidenden Engagements kann das Kreditinstitut den Vertrag kündigen, wenn zuvor eine Kündigungsandrohung erfolgt ist.
[...]
[1] Vgl. Internetquelle 1
[2] Vgl. Internetquelle 2
[3] Vgl. Internetquelle 3
[4] Vgl. Lippe, Gerhard (1998), S. 572ff.
[5] Vgl. Hartmann-Wendels, Thomas (2000), S. 204f.
[6] Vgl. § 1204 ff BGB.
[7] Vgl. Lippe, Gerhard (1998), S. 573f.
[8] Vgl. § 1293 BGB.
[9] Vgl. § 1292 BGB.
[10] Vgl. Lippe, Gerhard (1998), S. 601.
[11] Niveau des Zinses vom: 08.12.2000.
[12] Vgl. § 16 (1) AGB.
[13] Nähere Erläuterungen zum most realistic value und dessen Berechnung befinden sich im Kapitel 3.3.
[14] Jeweils ein Exemplar der im Bericht genannten Formulare befindet sich im Anhang.
[15] Vgl. § 18 KWG.