Durch die Unterzeichnung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, kurz CBD, wurde 1992 in Rio de Janeiro ein völkerrechtlicher Vertrag der Vereinten Nationen für Entwicklung und Umwelt geschaffen, welcher schließlich am 29. Dezember 1993 in Kraft trat.
„Die Ziele dieses Übereinkommens, die in Übereinstimmung mit seinen maßgeblichen Bestimmungen verfolgt werden, sind die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile, insbesondere durch angemessenen Zugang zu genetischen Ressourcen und angemessene Weitergabe der einschlägigen Technologien unter Berücksichtigung aller Rechte an diesen Ressourcen und Technologien sowie durch angemessene Finanzierung.“
Es ist das wichtigste internationale Abkommen zum Schutz von Biodiversität. Zuvor gab es noch kein Übereinkommen, das diese themenübergreifende Bandbreite umfasst. „Das CBD ist mit ihren derzeit 193 Vertragsparteien (inklusive EU) das zahlenmäßig wie auch von Umfang und Anspruch her umfassendste, verbindliche, internationale Abkommen im Bereich Naturschutz und nachhaltige Entwicklung."
Wie lässt sich nun die Enstehung des Regimes über biologische Vielfalt anhand der Regimetheorie von Robert Keohane erklären? Das Zustandekommen des Übereinkommen soll anhand der Regimetheorie nach Robert Keohane analysiert werden. Dabei stellt sich die Frage, was die Gründe für die internationale Kooperation sind und wie letztendlich das Zustandekommen des Regimes zu erklären ist. Hierfür werden im Folgenden die wichtigsten Aspekte in Bezug auf die Regimetheorie nach Keohane angeführt und die Theorie anschließend auf das Übereinkommen über die biologische Vielfalt angewendet. Am Ende wird ein Fazit gezogen.
Inhaltsverzeichnis
1.Einleitung
2.Hauptteil
2.1. Regimetheorie nach Robert Keohane
2.2 Das Übereinkommen über biologische Vielfalt
3. Zusammenfassung und Fazit
Literaturverzeichnis
1.Einleitung
Durch die Unterzeichnung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, kurz CBD, wurde 1992 in Rio de Janeiro ein völkerrechtlicher Vertrag der Vereinten Nationen für Entwicklung und Umwelt geschaffen, welcher schließlich am 29. Dezember 1993 in Kraft trat. 1
„Die Ziele dieses Übereinkommens, die in Übereinstimmung mit seinen maßgeblichen
Bestimmungen verfolgt werden, sind die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige
Nutzung ihrer Bestandteile und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile, insbesondere durch angemessenen Zugang zu genetischen Ressourcen und angemessene Weitergabe der einschlägigen Technologien unter Berücksichtigung aller Rechte an diesen Ressourcen und Technologien sowie durch angemessene Finanzierung.“2
Es ist das wichtigste internationale Abkommen zum Schutz von Biodiversität. Zuvor gab es noch kein Übereinkommen, das diese themenübergreifende Bandbreite umfasst.
„Das CBD ist mit ihren derzeit 193 Vertragsparteien (inklusive EU) das zahlenmäßig wie auch von Umfang und Anspruch her umfassendste, verbindliche, internationale Abkommen im Bereich Naturschutz und nachhaltige Entwicklung."3
Wie lässt sich nun die Enstehung des Regimes über biologische Vielfalt anhand der Regimetheorie von Robert Keohane erklären?
Das Zustandekommen des Übereinkommens soll anhand der Regimetheorie nach Robert Keohane analysiert werden. Dabei stellt sich die Frage, was die Gründe für die internationale Kooperation sind und wie letztendlich das Zustandekommen des Regimes zu erklären ist. Hierfür werden im Folgenden die wichtigsten Aspekte in Bezug auf die Regimetheorie nach Keohane angeführt und die Theorie anschließend auf das Übereinkommen über die biologische Vielfalt angewendet. Am Ende wird ein Fazit gezogen.
2.Hauptteil
2.1. Regimetheorie nach Robert Keohane
Die Regimetheorie entwickelte sich in den späten 1970 und 80ern primär unter Robert Keohane.
„Definiert werden Regime als problemfeldspezifische inhaltliche wie prozedurale Prinzipien, Normen und Regeln, die von Staaten vereinbart und als gültig betrachtet werden." 4
Prinzipien meinen gemeinsame Grundannahmen, Normen definieren allgemeine Verhaltensstandards und Regeln stellen spezifische Verhaltensvorschriften dar.
Die Regimetheorie nach Keohane besagt, dass „angesichts zunehmend komplexer Interdependenzbeziehungen dauerhafte internationale Kooperation im gemeinsamen Interesse möglich ist“. 5
Als Interdependenzdichte versteht man die wechselseitige Abhängigkeit einzelner Staaten voneinander.
Nach den Grundannahmen der Theorie sind Staaten die wichtigsten Akteure in der internationalen Politik. In dem System der internationalen Politik herrscht Anarchie vor. Die Handlungen der Akteure resultieren aus egoistischen Interessen, die rational verfolgt werden. Diese Präferenzen werden exogen durch das anarchische System gebildet.6 Die eben genannten Prämissen teilt die Theorie mit dem Neorealismus. Allerdings lässt sich ein anderer Schluss ziehen. Keohane sieht in einer Hegemonialmacht im Hinblick auf die Machtverteilung im internationalen System bezüglich der Kooperation weder eine hinreichende noch eine notwendige Bedingung.7 Sie kann sich dennoch als nützlich erweisen.
Nach Keohane kommt es zur Regimebildung, wenn mehrere Staaten ein Problem identifizieren und dieses auf Grundlage gemeinsamer Interessen lösen möchten. Ausschlaggebend für die Problemlösung auf internationaler Ebene ist die Kosten-Nutzen-Relation. Je höher die Kosten der Regimebildung sind und je geringer der Nutzen des Regimes für den Staat selbst ist, desto unwahrscheinlicher wird die Regimebildung. Die Höhe der Interdependenzdichte zwischen den Staaten ist ein wesentlicher Faktor, der die Kosten-Nutzen- Relation beeinflusst. Der Nutzen einer Regimebildung wird mit höherer Interdependenzdichte größer. Es gilt folglich: Je höher die Interdependenzdichte zwischen den Staaten desto wahrscheinlicher wird die Regimebildung.8 Durch die Regimebildung wiederum kann die Kooperation gesichert und erhalten bleiben. Diese institutionelle Form der Kooperation kann in einem bestimmten spezifischen Problemfeld für dauerhafte internationale Kooperation sorgen.
Nicht zu vernachlässigen sind in dieser Theorie intervenierende Variablen, wie die Anzahl der Staaten. Je weniger Staaten desto geringer die Kosten der Regimebildung. Das Konzept bleibt so übersichtlich und es kann leichter wirksam auf Kooperationsverstöße reagiert werden. Daraus resultiert je weniger Staaten an der Regimebildung beteiligt sind, desto geringer die Kosten, desto wahrscheinlicher wird die Regimebildung.9
2.2 Das Übereinkommen über biologische Vielfalt
Nachfolgend soll die Entstehung der Konvention über biologische Vielfalt mittels der vorangegangenen Regimetheorie nach Keohane herausgearbeitet werden.
„Die biologische Vielfalt ist der Reichtum der gesamten Menschheit.(...) Der Verlust der Vielfalt ist besorgniserregend, nicht nur aufgrund des Eigenwertes der Natur. Für uns Menschen ist die Natur die Grundlage unserer Existenz.“10 Hierdurch drücken sich die von der Regimetheorie angeführten Prinzipien und Normen aus.
In den 80ern wurde man sich dessen immer mehr bewusst. Es wurde immer offensichtlicher, dass man politisch aktiv gegen die eigens verursachte Zerstörung der Umwelt, insbesondere dem Rückgang der biologischen Vielfalt entgegen wirken muss.11
Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen, kurz UNEP, reagierte im November 1988 darauf, indem sie eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe aus Experten für biologische Vielfalt zusammenrief. Der Völkergemeinschaft wurde klar, dass das Entgegenwirken gegen den Rückgang der biologischen Vielfalt multidimensional ist und durch singuläre politische Naturschutzmaßnahmen nicht behoben werden kann, „sondern weltweite Zusammenarbeit erfordert."12 Deshalb gründete sich die Biodiversitätskonvention, die 1992 in Rio de Janeiro auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) vereinbart wurde. Aus regimetheoretischer Perspektive ist eine hohe Interdependenz zwischen den Staaten festzustellen. Denn einzeln kann kein Akteur alleine der Umweltkrise entgegenwirken. Sie sind abhängig von der Zusammenarbeit der anderen Staaten um effektiv gegen das Problem vorgehen zu können. Alle haben ein gemeinsames Interesse und sind bereit in dem Problemfeld zu kooperieren.
Festzuhalten ist, dass es schon vor der Verhandlung über ein internationales Übereinkommen über biologische Vielfalt in Rio de Janeiro 1992, international bindende Verträge gab, die dem Aussterben von Arten und der Umweltzerstörung entgegen wirken sollten.13
Das Artensterben schritt trotz vorangegangener Verträge ungehemmt fort. Bisherigen Abkommen fehlte der allumfassende Blick auf die ganze Umwelt.
Zusätzlich schien sich das Problem des ökologischen Verlustes in den 80ern zu popularisieren. Auf die neu aufkommende politische und wirtschaftliche Diskussion hin reagierte die UN mittels einer Konferenz, um Lösungen für die „Umweltkrise“14 zu finden.
Die „World Conservation Union“ trug zur Gründung der CBD bei, indem sie versuchte herauszufinden wie man den Schutz, Zugang und Gebrauch zu biologischen Ressourcen in einer internationalen Vereinbarung regeln kann. Während sich die biotechnologische Industrie mit Unterstützung der USA für den Schutz der biologischen Vielfalt aussprach, gleichzeitig aber den Zugriff darauf vereinfachen möchte, definiert hingegen der Brundtland-Bericht, ein Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen, „genetisches Material (…) als handelbare(n) Rohstoff“ 15. Es kristallisierte sich ein Konflikt heraus, der vor allem durch die Erkenntnis, dass sich der größte Teil der biologischen Vielfalt in Ländern der Entwicklung befindet, während sich der technologische Fortschritt zur Nutzung der genetischen Ressourcen in den Industrienationen befindet. Ein internationales Übereinkommen um die verschiedenen Interessen und Gegebenheiten zu regulieren wurde überfällig. Basierend auf den Untersuchungen der IUCN und der Brundtlandkommission erarbeiten das UNDP 1987 mit Arbeitsgruppen einen Vertragsentwurf, aus dem resultierend 1991 Vertragsverhandlungen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt anfingen.16
Ein weiterer Aspekt warum es zur Gründung des CBD gekommen ist, ist das bis dato genetische Ressourcen frei gehandhabt werden konnten. Industrieländer verdienten dabei Millionen während die Ursprungsländer dabei leer ausgingen. Auf Drängen der Länder der Entwicklung regelt man durch das CBD, dass fortan Vertragsparteien an den Gewinnen beteiligt werden. Im Gegenzug wird der Zugang zu den genetischen Ressourcen erleichtert. 17 Die Regimebildung sorgt hier für die Synchronisation der Interessen und festigt die Kooperation. In der Präambel wird definiert, dass „die Staaten souveräne Rechte über ihre eigenen biologischen Ressourcen haben."18 Damit wird das Interesse der Entwicklungsländer berücksichtigt. Während in Artikel 15 (2) folgendes steht:
„Jede Vertragspartei bemüht sich, Voraussetzungen zu schaffen, um den Zugang zu genetischen Ressourcen für eine umweltverträgliche Nutzung durch andere Vertragsparteien zu erleichtern, und keine Beschränkungen aufzuerlegen, die den Zielen dieses Übereinkommens zuwiderlaufen."19
[...]
1 BMUB (2014): Das Internationale Übereinkommen zur biologischen Vielfalt.
2 CBD (1992): Seite 2.
3 BMUB (2013): Rechenschaftsbericht, Seite 11.
4 Zangl, Bernhard (2010): Regimetheorie, Seite133.
5 Keohane, Robert (1984): zitiert nach Zangl, Bernhard (2010): Regimetheorie, Seite 135.
6 Vgl.: Zangl, Bernhard (2010): Regimetheorie, Seite 135.
7 Keohane, Robert (1984): After Hegemony, Seite 45.
8 Vgl.: Zangl, Bernhard (2010): Regimetheorie, Seiten 141 ff.
9 Vgl.: Zangl, Bernhard (2010): Regimetheorie, Seiten 140 f.
10 BMUB (2014): Das Internationale Übereinkommen zur biologischen Vielfalt.
11 Vgl.: Müller, Eva (2008): Der „gerechte Vorteilsausgleich“ nach der Biodiversitätskonvention, Seite 1.
12 BFN (2012): Das Übereinkommen über biologische Vielfalt.
13 Vgl.: Kaiser, Gregor (2002): Biodiversitätskonvention und Schutz geistigen Eigetums, Seite 17.
14 Kaiser, Gregor (2002): Biodiversitätskonvention und Schutz des geistigen Eigentums im Interessenkonflikt, Seite 236.
15 Kaiser, Gregor (2002): Biodiversitätskonvention und Schutz des geistigen Eigentums im Interessenkonflik, Seite 198.
16 Vgl.: Kaiser,Gregor (2002): Biodiversitätskonvention und Schutz geistigen Eigentums im Interessenkonflikt, Seite 19.
17 Kaiser, Gregor (2002): Biodiversitätskonvention und Schutz des geistigen Eigentums im Interessenkonflikt, Seite 20.
18 CBD (1992): Seite 1.
19 CBD (1992): Seite 9.
- Citation du texte
- Lara Artz (Auteur), 2014, Keohanes Regimetheorie anhand des Biodiversitätsregime, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/293241
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