Wieso ist die Auflehnung der Frau, in Bezug auf eine Gleichberechtigung innerhalb der Gesellschaft, notwendig?
Mit dieser Aussage appellierte und ermutigte Hedwig Dohm die bürgerlichen Frauen im 19. Jahrhundert sich für die Gleichberechtigung und somit für ein Frauen Wahlrecht einzusetzen. Warum dieses im langen 19. Jahrhundert eine zentrale Rolle spielte und eine Notwendigkeit für die Frauen in der Gesellschaft darstellte, soll im Folgenden verständlich erläutert werden.
Interessant ist in diesem Zusammenhang zunächst, dass man in Hinblick auf die Geschichte erkennen kann, dass die herkömmliche Geschichtsschreibung sich auf das beschränkte und stützte, was die Männer machten, was Männer litten und was Männer schrieben. Blickt man in herkömmliche Geschichte wird deutlich und wird die Frage aufgeworfen, inwieweit Frauen eine Rolle in der Geschichte spielten und in welchen Beziehungen sie zu den Männern und auch zueinander standen. Bei genauerer Betrachtung wirft dies einen ganz anderen Blick auf die Geschichte. „Frauen sind hauptsächlich deshalb unsichtbar geblieben, weil sie, Erfahrungen, Aktivitäten und Räume des historischen Interesses nicht würdig schienen.“ Wichtig ist, dass man versteht, dass verschiedene Menschen, bis heute, verschiedene Situationen anders wahrnahmen oder empfanden als wiederum andere, die das Gleiche erlebten. Aus diesem Grund soll, wenn die Rede des Frauenwahlrechts aufkommt, speziell die Frau und ihre Bedürfnisse untersucht werden und somit keine Reflexion der Männer übermittelt werden oder von einem Wertesystem, das von Männern definiert und geprägt wurde ausgegangen werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Frauen = Staatsbürger?
3. Die Notwendigkeit der Auflehnung am Beispiel der Hedwig Dohm
4. Die politische Partizipation der Frau und ihre Folgen
5. Fazit
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
„ Seid muthig, hilf dir selbst, so wird Gott dir helfen.“ [1]
Mit dieser Aussage appellierte und ermutigte Hedwig Dohm die bürgerlichen Frauen im 19. Jahrhundert sich für die Gleichberechtigung und somit für ein Frauen Wahlrecht einzusetzen. Warum dieses im langen 19. Jahrhundert eine zentrale Rolle spielte und eine Notwendigkeit für die Frauen in der Gesellschaft darstellte, soll im Folgenden verständlich erläutert werden.
Interessant ist in diesem Zusammenhang zunächst, dass man in Hinblick auf die Geschichte erkennen kann, dass die herkömmliche Geschichtsschreibung sich auf das beschränkte und stützte, was die Männer machten, was Männer litten und was Männer schrieben.[2] Blickt man in herkömmliche Geschichte wird deutlich und wird die Frage aufgeworfen, inwieweit Frauen eine Rolle in der Geschichte spielten und in welchen Beziehungen sie zu den Männern und auch zueinander standen. Bei genauerer Betrachtung wirft dies einen ganz anderen Blick auf die Geschichte.[3] „Frauen sind hauptsächlich deshalb unsichtbar geblieben, weil sie, Erfahrungen, Aktivitäten und Räume des historischen Interesses nicht würdig schienen.“[4] Wichtig ist, dass man versteht, dass verschiedene Menschen, bis heute, verschiedene Situationen anders wahrnahmen oder empfanden als wiederum andere, die das Gleiche erlebten.[5] Aus diesem Grund soll, wenn die Rede des Frauenwahlrechts aufkommt, speziell die Frau und ihre Bedürfnisse untersucht werden und somit keine Reflexion der Männer übermittelt werden oder von einem Wertesystem, das von Männern definiert und geprägt wurde ausgegangen werden.[6]
Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit der Frage nach der Notwendigkeit der Auflehnung durch die Frauen, hin zu der Gleichberechtigung der Frau innerhalb der Gesellschaft, primär durch das Frauenwahlrecht. Die Seminararbeit ist in fünf Teile unterteilt. Zu Beginn wird der Begriff des „Staatsbürgers“ erläutert, da dieser in Bezug auf Männer und Frauen im 19.Jahrhundert unterschiedlich - bis gar nicht - verwendet wurde. Hier beginnt bereits die „Ausgrenzung“ beziehungsweise die „untergeordnete Rolle“ der Frau innerhalb einer Gesellschaft und ist daher eine wichtige Grundlage für das Verständnis der Beantwortung der Leitfrage. Diese Informationen sollen als Hintergrundinformationen dienen, um letztlich auf die Bearbeitung des Themas dieser Hausarbeit hinzuarbeiten. Die Notwendigkeit der Auflehnung der Frauen, hin zu einer Gleichberechtigung durch das Frauenwahlrecht wird im Anschluss anhand des Beispiels der Hedwig Dohm skizziert und bildet den Schwerpunkt dieser Seminararbeit. Daran anschließend werden die politische Partizipation der Frau und ihre Folgen dargestellt, wobei man nicht außer acht lassen darf, dass dieses umfangreiche Thema hier nur am Rande behandelt werden kann. Abschließend wird ein Fazit auf Basis der Bearbeitung der Leitfrage, gezogen.
2. Frauen = Staatsbürger?
Zum Verständnis der Auflehnung der Frauen und ihrer Ausgrenzung aus dem Staat muss man sich zunächst den Begriff des „Bürgers“ vor Augen führen, da dieser Begriff im 19. Jahrhundert nicht für Frauen und Männer gleichermaßen galt.
Kant erläuterte seine Idee einer bürgerlichen Gesellschaft, indem er als Voraussetzung eines „Bürgerstatus“ das Natürliche, welches jedoch weder „Kind“ noch „Weib“ sei, und die „Qualität sein eigener Herr zu sein“, benannte. Schließlich zählte nicht nur das Eigentum oder die bürgerliche Selbstständigkeit, sondern auch die natürliche Eigenschaft, nämlich in diesem Falle das weibliche Geschlecht, welches ein Ausschlusskriterium war.[7] „Nur die Fähigkeit der Stimmgebung macht die Qualität zum Staatsbürger aus; jene aber setzt die Selbstständigkeit dessen im Volk voraus.“[8] Diese Aussage Kants zeigt deutlich, dass das Stimmrecht innerhalb einer Gesellschaft die entscheidende Rolle für die Qualität als Staatsbürger innehatte. Außerdem lässt sich daraus schließen, dass die Frau innerhalb einer Gesellschaft somit keine entscheidende Rolle spielte, da diese kein Stimmrecht aufgrund ihrer „Weiblichkeit“ besaß. Deutlich wird dies ebenfalls, indem davon ausgegangen wurde, dass die Frau unter die „Habe des Mannes“ zählt und diese lediglich eine passive Staatsbürgerin darstellte. Verstärkt wird diese Ansicht in einer weiteren Aussage Kants, in welcher er sagt, dass, weil die Frau keine bürgerliche Selbstständigkeit besitzt, ihre Existenz, wie Nahrung und Schutz, eines anderen Bedarf und sie somit den Dienstboten, Gesellen und Unmündigen gleich gestellt ist.[9] Auffällig ist, dass die Frau unter anderem mit den „Unmündigen“ auf eine Stufe gestellt wurde, worauf jedoch im Folgenden an anderer Stelle erneut eingegangen wird. Nicht nur Kant, sondern auch Rousseau zählte die Frauen zu den „Untertanen“ und erklärte, dass die Frauen „in das private und nicht in ein politisch-öffentliches Verpflichtungssystem“ eingebunden sein sollen. Somit hatten Frauen bei Rousseau keinen Platz im öffentlichen Leben.[10] Wichtig und auffällig ist, dass beide Philosophen eine Definition der „bürgerlichen Persönlichkeit“ entwickelten, in welcher ausschließlich der Mann im Vordergrund stand.[11] Nicht zuletzt daraus setzten sich zahlreiche Frauen das Ziel zur Selbstbestimmung und politischer Partizipation, in welcher es ihnen jedoch nicht um „die Angleichung an den Mann bzw. die Mannesstellung oder gar die Herstellung von Identität“ ging, sondern um die „Ermöglichung der Freiheit für unterschiedliche Menschen und die Relevanz von Erfahrungen, die als Unrechtserfahrungen zur Sprache kamen.“[12] Ein dem entgegengesetztes Beispiel ist, das es durchaus auch Frauen zum Beispiel in Österreich gab, welche aus Bayern stammten, katholisch und ledig waren, zwischen fünf und zehn Jahre in Wien ansässig waren und eine besondere Qualifikation angeben konnten, sowie im Besitz von Ersparnissen waren oder ein Erbe aus ihrer Heimat einbringen wollten und somit die Staatsbürgerschaft erhielten.[13] „Die empirischen Daten der Praxis der Staatsbürgerschaftsverleihungen korrigieren ein wenig das Klischee von der unmündigen, abhängigen, erwerbslosen Frau, das die Literatur zur Staatsbürgerschaft evoziert.“[14] Jedoch wollen wir uns damit im Folgenden nicht beschäftigen. Der Stellenwert und die Handlungsspielräume der Frau im langen 19. Jahrhundert, sowie ihre Ziele und Positionen, sollen im Folgenden unter anderem am Beispiel der Hedwig Dohm gezeigt werden.
3. Die Notwendigkeit der Auflehnung am Beispiel der Hedwig Dohm
Das Auflehnen der Frauen im langen 19. Jahrhundert. beziehungsweise die einhergehende Notwendigkeit sich gegen die „Männerwelt“ aufzulehnen und für das Wahlrecht einzustehen, lässt sich am Beispiel der Hedwig Dohm nachvollziehen.
[...]
[1] Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht (1876), in: Conrad, Anne / Michalik, Kerstin (Hgg.): Quellen zur Geschichte der Frauen, Bd.3 Neuzeit, Stuttgart 1999, S.325.
[2] Bock, Gisela: Geschichte, Frauengeschichte, Geschlechtergeschichte, in: Geschichte und Gesellschaft 14, (1988), S. 364.
[3] Ebd. S. 379.
[4] Ebd. S. 367.
[5] Ebd. S. 370.
[6] Ebd. S. 387.
[7] Ute Gerhard: Bürgerrechte und Geschlecht, in: Conrad, Christoph/ Kocka, Jürgen (Hgg.): Staatsbürgerschaft in Europa. Historische Erfahrungen und aktuelle Debatten, Hamburg 2001, S. 64. (Im Weiteren abgekürzt als: Ute Gerhard: Bürgerrechte und Geschlecht.)
[8] Ebd.
[9] Ebd. S. 65.
[10] Erna Appelt: Geschlecht, Staatsbürgerschaft, Nation. Politische Konstruktionen des Geschlechterverhältnisses in Europa, Frankfurt 1999, S. 61.
[11] Ute Gerhard: Bürgerrechte und Geschlecht. S. 63.
[12] Ebd. S. 73.
[13] Hannelore Burger: Passwesen und Staatsbürgerschaft, in: Heindl, Waltraud / Saurer, Edith (Hgg.): Grenze und Staat, Wien 2000, S. 154.
[14] Ebd. S. 155.
- Arbeit zitieren
- J AC (Autor:in), 2015, Frauen im langen 19. Jahrhundert, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/293133
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