1 Problemstellung
1.1 Relevanz und Aktualität der Thematik
Als 1993 die Daimler Benz AG als erstes deutsches Unternehmen ihren Jahrsabschluss unter großem Interesse der Öffentlichkeit nach US-GAAP bilanzierte, war es die Puma AG im gleichen Jahre, die fast unbemerkt als erstes deutsches Unternehmen einen IAS-Abschluss veröffentlichte und somit einen Meilenstein im Zuge der Internationalisierung der Rechnungslegung setzte. Seit dieser Zeit hat die internationale Rechnungslegung stark an Bedeutung gewonnen. Die Zulassungsvoraussetzung für das 1997 gegründete Börsensegment „Neuer Markt“, die die Unternehmen zu einem Jahresabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards verpflichtete, verhalf den IAS/IFRS zusätzlich zu großer Aufmerksamkeit und zu einem höheren Verbreitungsgrad. Auch das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) von 1998 hat dazu beigetragen, die deutsche Rechnungslegungslandschaft für internationale Standards zu öffnen. Dieses Gesetz ermöglicht börsennotierten Unternehmen gemäß §292a HGB einen befreienden Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen.
Betrachtet man die Unternehmen des deutschen Aktienindex, so ist auch hier der Wandel in den Bilanzierungspraktiken deutlich zu erkennen. Während 1997 noch kein einziges Unternehmen des DAX 30 einen reinen IAS/IFRS-Abschluss veröffentlichte, bilanzierten 2001 bereits 50 % der DAX-Unternehmen ihren Jahresabschluss nach IAS/IFRS.
Die Harmonisierungsbemühungen für eine einheitliche internationale Rechnungslegung wurden in den letzten Jahren mit enormer Geschwindigkeit vorangetrieben und führen in naher Zukunft zu einem weitreichenden Wandel der gesamten Rechnungslegung nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. Ab dem 01.01.2005 wird es für börsennotierte Unternehmen mit Sitz in der EU Pflicht, ihren Konzernabschluss nach IAS/IFRS zu bilanzieren. Unmittelbar betroffen von dieser Verordnung, die am 19. Juli 2002 von der Europäischen Union verabschiedet wurde, sind ca. 7000 Unternehmen, von denen bis jetzt aber nur ca. 350 nach IAS/IFRS bilanzieren. Deutsche Unternehmen, die zusätzlich an der US-Börse gelistet sind, erhalten eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2007 und dürfen solange ihren Konzernabschluss nach US-GAAP bilanzieren. Bei Konzernbilanzen von nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen, sowie beim Einzelabschluss von Unternehmen wird es den EU-Mitgliedsstaaten freigestellt, die IAS/IFRS verpflichtend oder als Wahlrecht einzuführen. [...]
1 Problemstellung
1.1 Relevanz und Aktualität der Thematik
Als 1993 die Daimler Benz AG als erstes deutsches Unternehmen ihren Jahrsabschluss unter großem Interesse der Öffentlichkeit nach US-GAAP bilanzierte, war es die Puma AG im gleichen Jahre, die fast unbemerkt als erstes deutsches Unternehmen einen IAS-Abschluss veröffentlichte und somit einen Meilenstein im Zuge der Internationalisierung der Rechnungslegung setzte. Seit dieser Zeit hat die internationale Rechnungslegung stark an Bedeutung gewonnen. Die Zulassungsvoraussetzung für das 1997 gegründete Börsensegment „Neuer Markt“, die die Unternehmen zu einem Jahresabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards verpflichtete, verhalf den IAS/IFRS zusätzlich zu großer Aufmerksamkeit und zu einem höheren Verbreitungsgrad. Auch das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) von 1998 hat dazu beigetragen, die deutsche Rechnungslegungslandschaft für internationale Standards zu öffnen. Dieses Gesetz ermöglicht börsennotierten Unternehmen gemäß §292a HGB einen befreienden Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen.
Betrachtet man die Unternehmen des deutschen Aktienindex, so ist auch hier der Wandel in den Bilanzierungspraktiken deutlich zu erkennen. Während 1997 noch kein einziges Unternehmen des DAX 30 einen reinen IAS/IFRS-Abschluss veröffentlichte, bilanzierten 2001 bereits 50 % der DAX-Unternehmen ihren Jahresabschluss nach IAS/IFRS.
Die Harmonisierungsbemühungen für eine einheitliche internationale Rechnungslegung wurden in den letzten Jahren mit enormer Geschwindigkeit vorangetrieben und führen in naher Zukunft zu einem weitreichenden Wandel der gesamten Rechnungslegung nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. Ab dem 01.01.2005 wird es für börsennotierte Unternehmen mit Sitz in der EU Pflicht, ihren Konzernabschluss nach IAS/IFRS zu bilanzieren. Unmittelbar betroffen von dieser Verordnung, die am 19. Juli 2002 von der Europäischen Union verabschiedet wurde, sind ca. 7000 Unternehmen, von denen bis jetzt aber nur ca. 350 nach IAS/IFRS bilanzieren. Deutsche Unternehmen, die zusätzlich an der US-Börse gelistet sind, erhalten eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2007 und dürfen solange ihren Konzernabschluss nach US-GAAP bilanzieren. Bei Konzernbilanzen von nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen, sowie beim Einzelabschluss von Unternehmen wird es den EU-Mitgliedsstaaten freigestellt, die IAS/IFRS verpflichtend oder als Wahlrecht einzuführen.
Dem Maßnahmenkatalog der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes vom 25.02.2003 lässt sich entnehmen, dass den nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland ein Wahlrecht zur Erstellung ihres Konzernabschlusses nach IAS/IFRS eingeräumt werden soll. Als Bilanzierungsgrundlage für Einzelabschlüsse wird voraussichtlich das HGB erhalten bleiben. In diesen Fällen wird den Unternehmen aber die Möglichkeit eingeräumt, zusätzlich einen IAS/IFRS-Abschluss zu veröffentlichen, der ausschließlich zu Informationszwecken dient (vergleiche hierzu Abbildung A im Anhang).
Auch wenn vorerst das HGB als Gesetzesgrundlage für den Einzelabschluss erhalten bleibt, gibt es viele Gründe für ein Unternehmen, freiwillig nach IAS/IFRS zu bilanzieren. Muss ein Mutterunternehmen seinen Konzernabschluss nach IAS/IFRS aufstellen, so besteht auch bei den Tochterunternehmen ein Anreiz, den Einzelabschluss nach IAS/IFRS aufzustellen, um aufwendige und kostspielige Überleitungsrechnungen zu vermeiden. Durch eine einheitliche Rechnungslegung in Europa würde vor allem die Vergleichbarkeit von Unternehmen stark zunehmen. Dies ist insbesondere für die Beschaffung von Kapital von großer Bedeutung. Spätestens seit der Einführung des Euro im EU-Wirtschaftsraum wird die Suche nach internationalen Kapitalgebern immer wichtiger. Durch die einheitliche IAS/IFRS-Rechnungslegung wird es für Kreditinstitute leichter, die Bonität einer Unternehmung im Verhältnis zu branchengleichen Unternehmen einzuschätzen. Dies kann sich sowohl auf die Kreditvergabe als auch die Konditionen des Kredites positiv auswirken und zur Folge haben, dass sich auch viele mittelständische Unternehmen veranlasst sehen, ihren Jahresabschluss auf IAS/IFRS umzustellen.
Dass die Zeit reif ist für einen einheitlichen Rechnungslegungsstandard und dass die grundsätzliche Haltung der Unternehmen für eine „gemeinsamen Sprache der externen Rechnungslegung“ in Europa äußerst positiv ist, bestätigt eine Studie von PriceWaterhouseCoopers, nach der 79 % der befragten Finanzvorstände in Europa die verbindliche Einführung der IAS/IFRS begrüßen.
1.2 Themenhinführung
Der Zweck eines Jahresabschlusses nach IAS/IFRS besteht in der Vermittlung von entscheidungsrelevanten Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Informationen über die Ertragslage eines Unternehmens, da der Erfolg insbesondere nach den Grundsätzen der IAS/IFRS als wesentlicher Maßstab zur Beurteilung eines Unternehmens gilt.
Gerade im Hinblick auf den Kapitalmarkt ist der Erfolg oft ausschlaggebend für Investoren, Entscheidungen über den Kauf, Verkauf oder das Halten von Aktien eines Unternehmens zu treffen. Spricht ein Unternehmen beispielsweise eine Gewinnwarnung aus oder reduziert es seine Gewinnprognose, hat dies insbesondere in den letzten Jahren häufig zu starken Kurseinbrüchen geführt. Erfüllt das Unternehmen hingegen seine Prognosen oder übertrifft es diese in unerwarteter Weise, so kam es oft zu deutlichen Kursgewinnen. In vielen Fällen werden auch Führungskräfte am Erfolg ihres Unternehmens gemessen, indem ihr Gehalt durch Stock Option Plans an den Erfolg gekoppelt ist. Aber nicht nur im Bezug auf das Börsengeschehen, sondern auch in Hinblick auf die Vergabe von Krediten spielt der Erfolg eine entscheidende Rolle. Bei der Beurteilung der Bonität eines Unternehmens legen Rating-Agenturen ein immer stärkeres Gewicht auf die Erfolgsanalyse. Darüber hinaus ist auch bei der Bewertung von Unternehmen der Erfolg die ausschlaggebende Größe. Nach IAS/IFRS werden nicht nur die bisherigen Erfolge ermittelt, sondern es sollen auch die zukünftigen Cash Flows prognostiziert werden. Auf dieser Grundlage kann nun mithilfe von Discounted Cash Flow Methoden versucht werden, den Unternehmenswert zu berechnen, was beispielsweise bei Unternehmenskäufen oder Fusionen von großer Bedeutung ist.
Ziel dieser Arbeit ist es, den gesamten Erfolg eines Unternehmens nach IAS/IFRS zu erklären und zu untersuchen. Anders als nach HGB gibt es nach IAS/IFRS weitere Erfolgskomponenten, die nicht in der GuV ausgewiesen werden. Der Fokus liegt nun darin, die Darstellung aller Erträge und Aufwendungen, die den Gesamterfolg eines Unternehmens ausmachen, zu analysieren. Dabei gilt es einerseits die Erfolgsspaltungskonzeption des Income Statements und andererseits die Behandlung der weiteren Erfolgskomponenten nach IAS/IFRS aufzuzeigen. Darüber hinaus sollen spezifische Besonderheiten des Income Statements nach IAS/IFRS herausgegriffen und analysiert werden. Des Weiteren soll im Rahmen dieser Arbeit auf die aktuellen Neuerungen im Hinblick auf die Erfolgsrechnung nach IAS/IFRS eingegangen werden.
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- Arbeit zitieren
- Robert Christ (Autor:in), 2004, Erfolgsrechnung und Erfolgsanalyse nach IAS/IFRS, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29033
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