Der Ermittlung von Preisgrenzen wird in Theorie und Praxis große Aufmerksamkeit geschenkt. Preisgrenzen dienen Unternehmen als Entscheidungshilfen, sowohl im Produktions- und Absatz-, als auch im Beschaffungsbereich. Im Mittelpunkt der Unternehmensführung steht unter anderem die Realisation eigener Kostenvorteile, der Aufbau optimaler Lieferantenbeziehungen, die optimale Gestaltung des Produktionsprogramms sowie die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit im Absatzbereich. Im Zusammenhang damit bilden Preisgrenzen die Grundlage für eine bessere Ausnutzung der Kapazitäten, eine Maximierung der Deckungsbeiträge und eine verbesserte Angebotspreiskalkulation auf zunehmend komplexen Absatzmärkten. Dies setzt jedoch voraus, dass die Unternehmensleitung klare Vorstellungen darüber besitzt, für welche Erzeugnisse und Zeiträume Preisgrenzen ermittelt werden bzw. gelten sollen und welche Verfahren zur Ermittlung eingesetzt werden.
In der Literatur ist kein geschlossenes, universelles Preisgrenzenkonzept zu finden. Stattdessen werden im Rahmen der Unternehmensrechnung die verschiedensten Verfahren zur Ermittlung von Preisgrenzen eingesetzt. Diese Arbeit soll sich mit der Bestimmung und Anwendung von Preisgrenzen in Industrieunternehmen beschäftigen.
Für die Bearbeitung des Themengebietes wurde folgendes Vorgehen gewählt. Im ersten Abschnitt werden Preisgrenzen als solches näher beleuchtet. Im Mittelpunkt stehen dabei, neben der Begriffsdefinition, Arten und Funktionen von Preisgrenzen sowie die Bereiche, in denen die Ermittlung von Preisgrenzen Anwendung findet. Der darauf folgende Abschnitt beschäftigt sich mit der Darstellung von verschiedenen Ansätzen zur Ermittlung von Preisgrenzen im Rahmen der Unternehmensrechnung. Innerhalb dieses Abschnitts werden im Punkt 3.1 Faktoren näher betrachtet, welche auf die Bestimmung von Preisgrenzen Einfluss haben. Im Anschluss daran wird der Preisgrenzenermittlung in der Vollkostenrechnung, der Relativen Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung, der Ein-und Mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung sowie der Prozesskostenrechnung und dem Target Costing Aufmerksamkeit geschenkt. Nach der Vorstellung der Ansätze wird in Abschnitt 4 zunächst jedes Verfahren einzeln beurteilt. Daran schließt sich eine zusammenfassende Beurteilung der Ansätze an. Den Abschluss dieser Arbeit bildet eine Zusammenfassung mit einer kritischen Schlussbetrachtung.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Preisgrenzen
2.1 Begriffsdefinition
2.2 Arten
2.3 Funktionen
2.4 Anwendungsgebiete
3 Darstellung von Ansätzen zur Ermittlung von Preisgrenzen
3.1 Einfluss- bzw. Bestimmungsfaktoren auf die Preisgrenzenermittlung
3.2 Ansätze zur Ermittlung von Preisgrenzen
3.2.1 Die Ermittlung von Preisgrenzen auf Vollkostenbasis
3.2.2 Die Ermittlung von Preisgrenzen auf Teilkostenbasis
3.2.2.1 Preisgrenzen in der Relativen Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung
3.2.2.2 Preisgrenzen in der Ein- und Mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung
3.2.3 Die Ermittlung von Preisgrenzen in der Prozesskostenrechnung
3.2.4 Die Ermittlung von Preisgrenzen im Target Costing
4 Beurteilung der Ansätze
4.1 Die Preisgrenzenermittlung auf Vollkostenbasis
4.2 Die Preisgrenzenermittlung auf Teilkostenbasis
4.2.1 Die Preisgrenzenermittlung in der Relativen Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung
4.2.2 Die Preisgrenzenermittlung in der Ein- und Mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung
4.3 Die Preisgrenzenermittlung in der Prozesskostenrechnung
4.4 Die Preisgrenzenermittlung im Target Costing
4.5 Zusammenfassende Beurteilung
5 Abschließende Betrachtung
Anhang
Arten von Preisgrenzen
Traditioneller Vollkostenvergleich zwischen Eigenfertigung und Fremdbezug
Vergleich der zusätzlichen (kurzfristig variablen) Kosten von Eigenfertigung und Fremdbezug (Teilkostenrechnung)
Vergleich zwischen dem Kalkulationsschema der Vollkostenrechnung und dem
Kalkulationsschema der Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung
Differenziertes Schema zur Ermittlung der Preisuntergrenze bei kundenindividueller Auftragsfertigung
Beispiel zur Preisgrenzenberechnung in der Deckungsbeitragsrechnung unter Berücksichtigung entgangener Deckungsbeiträge
Übersicht über die wichtigsten Ansatzpunkte der Preisuntergrenzenermittlung bei Adolf G. Coenenberg
Übersicht über die wichtigsten Ansatzpunkte der Preisuntergrenzenermittlung bei Thomas Reichmann
Übersicht über die wichtigsten Ansatzpunkte der Preisobergrenzenermittlung bei Thomas Reichmann
Übersicht über die wichtigsten Ansatzpunkte der Preisobergrenzenermittlung bei Wolfgang Männel
Die Verrechnung von Prozesskosten auf Produkte in der Prozesskostenrechnung
Beispiel für die Kalkulation von Produkten im Rahmen der Prozesskostenrechnung
Vergleich von Make – or – Buy – Entscheidung mit und ohne Prozesskosteninformationen
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 3-1: Entscheidungsfindung auf der Grundlage von Preisgrenzen
Abb. 3-2: Die Ermittlung von Preisgrenzen auf Vollkostenbasis
Abb. 3-3: Die Einteilung der Gesamtkosten in der Teilkostenrechnung
Abb. 3-4: Gemeinsamkeiten bei der Preisuntergrenzenberechnung von Thomas Reichmann und Adolf G. Coenenberg
Abb. 3-5: Die Ermittlung von kostenersparnisorientierten Preisobergrenzen bei Thomas Reichmann
Abb. 3-6: Die Ermittlung von Preisgrenzen in der Prozesskostenrechnung
Abb. 3-7: Vergleich der top-down Zielkostenbestimmung mit der bottom-up Preisschwellenermittlung
1 Einleitung
Der Ermittlung von Preisgrenzen wird in Theorie und Praxis große Aufmerksamkeit geschenkt. Preisgrenzen dienen Unternehmen als Entscheidungshilfen, sowohl im Produktions- und Absatz-, als auch im Beschaffungsbereich. Im Mittelpunkt der Unternehmensführung steht unter anderem die Realisation eigener Kostenvorteile, der Aufbau optimaler Lieferantenbeziehungen, die optimale Gestaltung des Produktionsprogramms sowie die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit im Absatzbereich. Im Zusammenhang damit bilden Preisgrenzen die Grundlage für eine bessere Ausnutzung der Kapazitäten, eine Maximierung der Deckungsbeiträge und eine verbesserte Angebotspreiskalkulation auf zunehmend komplexen Absatzmärkten. Dies setzt jedoch voraus, dass die Unternehmensleitung klare Vorstellungen darüber besitzt, für welche Erzeugnisse und Zeiträume Preisgrenzen ermittelt werden bzw. gelten sollen und welche Verfahren zur Ermittlung eingesetzt werden.
In der Literatur ist kein geschlossenes, universelles Preisgrenzenkonzept zu finden. Stattdessen werden im Rahmen der Unternehmensrechnung die verschiedensten Verfahren zur Ermittlung von Preisgrenzen eingesetzt. Diese Arbeit soll sich mit der Bestimmung und Anwendung von Preisgrenzen in Industrieunternehmen beschäftigen.
Für die Bearbeitung des Themengebietes wurde folgendes Vorgehen gewählt. Im ersten Abschnitt werden Preisgrenzen als solches näher beleuchtet. Im Mittelpunkt stehen dabei, neben der Begriffsdefinition, Arten und Funktionen von Preisgrenzen sowie die Bereiche, in denen die Ermittlung von Preisgrenzen Anwendung findet. Der darauf folgende Abschnitt beschäftigt sich mit der Darstellung von verschiedenen Ansätzen zur Ermittlung von Preisgrenzen im Rahmen der Unternehmensrechnung. Innerhalb dieses Abschnitts werden im Punkt 3.1 Faktoren näher betrachtet, welche auf die Bestimmung von Preisgrenzen Einfluss haben. Im Anschluss daran wird der Preisgrenzenermittlung in der Vollkostenrechnung, der Relativen Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung, der Ein- und Mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung sowie der Prozesskostenrechnung und dem Target Costing Aufmerksamkeit geschenkt. Nach der Vorstellung der Ansätze wird in Abschnitt 4 zunächst jedes Verfahren einzeln beurteilt. Daran schließt sich eine zusammenfassende Beurteilung der Ansätze an. Den Abschluss dieser Arbeit bildet eine Zusammenfassung mit einer kritischen Schlussbetrachtung.
2 Preisgrenzen
2.1 Begriffsdefinition
Preisgrenzen sind von den Unternehmenszielen maßgeblich beeinflusste Entscheidungswerte. Definitionsgemäß handelt es sich um jene kritischen Werte, für die ein Unternehmen bei der Entscheidung zwischen zwei Alternativen indifferent ist und deren Über- bzw. Unterschreitung ein ganz bestimmtes Handeln im Unternehmen auslöst.[1] Ein Abweichen von diesen Grenzen würde langfristig die Erreichung der Betriebsziele beeinträchtigen. Man unterscheidet zwischen Preisobergrenzen für Einsatzgüter im Beschaffungsbereich[2] und Preisuntergrenzen für Endprodukte im Absatzbereich.[3]
Unter einer Preisobergrenze versteht man den „[...] Preis, den eine Unternehmung für ein Wirtschaftsgut [am Beschaffungsmarkt] maximal zu zahlen bereit ist“.[4] Sie gibt sozusagen „[...] das Beschaffungspreislimit an, das beim Einkauf von Gütern nicht überschritten werden darf“.[5]
Bei einer Preisuntergrenze handelt es sich um den niedrigsten Preis, zu dem ein Absatzprodukt auf dem Markt zum Verkauf angeboten werden kann. Reichmann definiert Preisuntergrenzen als „[...] kritische Werte [...], bei deren Unterschreitung von Seiten des Marktpreises die vorübergehende Einstellung der Produktion vorteilhafter ist, als die Weiterproduktion“.[6],[7]
Die Höhe einer Preisgrenze hängt davon ab, welche Alternativen zur Beschaffung bzw. zur Produktion und zum Absatz des Gutes bestehen, für das die Preisgrenze bestimmt werden soll.[8]
2.2 Arten
In Abhängigkeit von der Zielsetzung, unter der Preisgrenzen abgeleitet werden, lassen sich erfolgs- bzw. leistungswirtschaftliche und finanzwirtschaftliche (finanzielle, liquiditätsorientierte) Preisgrenzen unterscheiden.[9]
Erfolgswirtschaftliche Preisgrenzen erhält man unter der Zielsetzung der Gewinnmaximierung. Sie geben den Preis eines Objektes an, für den im Fall der Produktion kein höherer Gewinn erwirtschaftet werden kann als im Fall der Nichtproduktion.[10] Dominieren dabei Kostenerwägungen, spricht man von kostenwirtschaftlichen Preisgrenzen.[11]
In der Literatur werden unterschiedliche Begriffe für erfolgswirtschaftliche Preisgrenzen verwendet. So unterscheidet Carl E. Schulz im Hinblick auf den Absatzbereich zwischen effektiven und differentiellen Preisuntergrenzen.[12] Hans Raffée verwendet stattdessen die Begriffe ´auftragsrelevant´ und ´programmrelevant´.[13] Bezüglich Kuppelproduktionen spricht Thomas Reichmann von relativen und absoluten Preisuntergrenzen[14] und unter zusätzlicher Berücksichtigung der Auswirkungen fixer Kosten von partiellen und totalen Erlösuntergrenzen[15].
Hinsichtlich der Beschaffung unterscheidet Wolfgang Männel kostenersparnisorientierte und verwendungsertragsorientierte Preisobergrenzen, wobei die kostenersparnisorientierten Preisobergrenzen von zeitlichen oder von sachlichen Alternativen abgeleitet werden können.[16]
Finanzwirtschaftliche Preisgrenzen[17] sind im Zusammenhang mit dem Ziel der Liquiditätssicherung und dem Aufrechterhalten des finanziellen Gleichgewichts einer Unternehmung von Bedeutung.[18] Sie werden mit Hilfe der Finanzrechnung ermittelt und berücksichtigen alle zahlungsrelevanten Größen. Vor allem in Krisensituationen, zum Beispiel zur Insolvenzvermeidung, sind sie von Bedeutung.[19] Es kann jedoch passieren, dass die Handlungsempfehlungen finanzwirtschaftlicher Preisgrenzen erfolgswirtschaftlich nicht optimal sind. Wenn sich ein Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten befindet, wird es einem Auftrag mit relativ geringen Preisen möglicherweise den Vorrang geben, wenn die Zeitpunkte der Zahlungseingänge die finanzielle Situation verbessern.[20]
2.3 Funktionen
Preisgrenzen unterstützen die Entscheidungsfindung in Unternehmen, indem sie den preispolitischen Spielraum einer Unternehmung nach oben bzw. nach unten abstecken und auf diese Weise als Grundlage für betriebliche Beschaffungs-, Produktions- und Absatzentscheidungen dienen.
Preisobergrenzen werden für Entscheidungen über Einsatzgüter, die Bestimmung von Beschaffungspreisen und –mengen, die Lieferantenauswahl und die Beschaffungsmethode herangezogen.[21] Wenn die Absatzpreise als gegeben einzustufen sind, so sind Preisobergrenzen als äußerste Preise für den Ankauf der benötigten Inputfaktoren anzusehen. Außerdem lassen sich mit Hilfe von Preisuntergrenzen Art und Umfang des Produktionsprogramms festlegen. Weiterhin zeigen sie auf, ob eine Stillegung der Produktion sowie die Annahme von Zusatzaufträgen unter den gegebenen Umständen sinnvoll erscheinen.[22]
Die Entscheidungsfindung auf der Grundlage von Preisgrenzen sieht wie folgt aus:
- liegt der Beschaffungspreis (pB) über der berechneten Preisobergrenze, wird auf den Fremdbezug des betreffenden Einsatzgutes verzichtet und eine Eigenherstellung bevorzugt,
- liegt der Absatzpreis (pA) unter der errechneten Preisuntergrenze wird ein Unternehmen die Stilllegung (eines Teils) der Produktion erwägen bzw. sich gegen die Annahme eines Zusatzauftrages entscheiden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3-1: Entscheidungsfindung auf der Grundlage von Preisgrenzen
2.4 Anwendungsgebiete
Die Ermittlung von Preisgrenzen ist eine preispolitische Teilaufgabe der Kostenrechnung mit dem Ziel eines verbesserten Kostenmanagements.[23] Sie ermöglicht eine bessere Auslastung der vorhandenen Kapazitäten, eine wirtschaftlichere Arbeitsweise und eine strukturelle Verbesserung der gesamten Wertschöpfungskette.
Vor allem in Zeiten instabiler Preise, in denen sich Preiserhöhungen im Beschaffungsbereich ankündigen oder sich ein zunehmender Preisverfall auf dem Absatzmarkt bemerkbar macht und für einen kürzeren oder längeren Zeitraum die Deckung der Unternehmenskosten durch die Absatzpreise gefährdet ist, ist es enorm wichtig, die kritischen Preise zu kennen, über die unter Berücksichtigung der Produktions- und Vertriebsmöglichkeiten nicht hinausgegangen werden darf. Dies gilt speziell für solche Unternehmen, die einem starken Wettbewerbsdruck auf dem Absatzmarkt unterliegen und Erhöhungen der Einstandspreise nicht beliebig auf die Kunden überwälzen können sowie für Unternehmen, die sich langfristig auf feste Verkaufspreise fixiert haben (z. B. bei der Herstellung von Markenartikeln) oder die ihren Kunden bereits verbindliche Angebote unterbreitet bzw. Kundenaufträge zu verbindlichen Preisen angenommen haben.[24]
Preisobergrenzen bilden die Grundlage für Make – or – Buy – Entscheidungen[25], die in hohem Maße die Leistungsfähigkeit von Unternehmen bestimmen. Damit im Zusammenhang steht die Festlegung des Bereitstellungsweges von Einsatzgütern und der Wechsel zu alternativen Beschaffungsformen, wenn sich der bisher genutzte Bereitstellungsweg aufgrund veränderter Bestimmungsfaktoren als unvorteilhaft erweist.[26] Hier besteht eine Verknüpfung zur Entscheidung über die Fertigungstiefe. Einerseits kann es sich als vorteilhaft erweisen, Nebenleistungen zukünftig kostenoptimal fremd zu beschaffen und die Eigenfertigung auf die Kernbereiche des Unternehmens zu beschränken („Outsourcing“). Andererseits kann es sich auch positiv auswirken, bisher extern erbrachte Leistungsprozesse wieder intern zu bewerkstelligen („vertikale Integration“).[27] Zudem werden Entscheidungen über die Lieferantenauswahl auf der Basis von Preisobergrenzen getroffen. Dies ist besonders dann aktuell, wenn planmäßige Lieferanten ausfallen und kurzfristig Ersatz beschafft werden muss.
Preisobergrenzen sollten insbesondere für kostenintensive Haupteinsatzgüter bestimmt werden sowie für Engpassfaktoren, denen innerhalb des Produktionsprozesses eine wichtige Bedeutung zukommt. Weiterhin erweist sich eine Limitierung des preispolitischen Spielraums nach oben dann als vorteilhaft, wenn Beschaffungsentscheidungen innerbetrieblich an die Einkaufsabteilung delegiert werden sollen. In solchen Fällen eröffnen Preisobergrenzen gleichzeitig die Gelegenheit zur Leistungsmessung und Effizienzkontrolle in der Einkaufsabteilung.[28] Des weiteren kann auch bestimmt werden, ob ein Zukauf von Gütern sinnvoll ist, wenn die eigenen Fertigungskapazitäten zwar erschöpft sind, aber dennoch eine unbefriedigte Nachfrage besteht.
Anhand von Preisuntergrenzen kann das optimale Produktionsprogramm eines Unternehmens zusammengestellt werden. Sie geben Auskunft darüber, ob es unter den gegebenen Bedingungen sinnvoll ist, die bisherige Produktion aufrechtzuerhalten, das Produktionsprogramm zu verändern bzw. die Produktion von einem oder allen Produkten stillzulegen oder die Herstellung neue Produkte aufzunehmen. Weiterhin können mit ihrer Hilfe Entscheidungen über die Annahme von Zusatzaufträgen getroffen sowie optimale Stilllegungszeitpunkte bestimmt werden.[29] Zudem können Preisuntergrenzen auch im Rahmen des kalkulatorischen Ausgleichs Anwendung finden. Damit sind Preisstrategien gemeint, die bei Einzelleistungen Gewinneinbußen bewusst in Kauf nehmen, um durch Absatzverbundenheiten im großen und ganzen zu einem günstigeren Ergebnis zu gelangen.[30] Schließlich können auch die optimalen Verkaufszeitpunkte von Gütern bestimmt werden.[31]
3 Darstellung von Ansätzen zur Ermittlung von Preisgrenzen
3.1 Einfluss- bzw. Bestimmungsfaktoren auf die Preisgrenzenermittlung
Damit Preisgrenzen als Grundlagen für betriebliche Entscheidungen geeignet sind, müssen sie unter Beachtung der jeweils spezifischen Entscheidungssituation und Problemstellung individuell ermittelt werden.[32] Dabei spielen sowohl unternehmensinterne Bedingungen, als auch der Unternehmenskontext eine wichtige Rolle.
Zu den externen Einflussfaktoren gehören zunächst die Beschaffungs- und Absatzmarktsituation einschließlich der Marktform und der Angebots- bzw. Nachfrageentwicklung. Weiterhin muss der Intensität des Wettbewerbsdrucks und der Wahrscheinlichkeit eines Auftragseingangs Beachtung geschenkt werden. Ferner spielt die Fristigkeit des Entscheidungsproblems eine wichtige Rolle, d. h. mit welcher Dringlichkeit welche Menge welchen Gutes beschafft oder hergestellt werden soll.
Zu den unternehmensinternen Bestimmungsfaktoren zählen, neben den Zielvorstellungen der betrachteten Unternehmung, das Produktions- und Absatzprogramm, einschließlich eventuell bestehender Verbundenheiten, die verwendeten oder möglichen Produktionsverfahren, inklusive möglicher Verfahrenswechsel sowie die Veränderlichkeit der vorhandenen Kapazitäten und die Beschäftigungssituation. Weiterhin ist zu bedenken, ob die Aufnahme eines Produktes in das Produktionsprogramm bzw. die Produktion einer größeren Menge einer Produktart infolge einer intensitätsmäßigen Anpassung bewerkstelligt werden kann und inwiefern Lagerhaltungsmöglichkeiten bestehen. Ferner muss berücksichtigt werden, dass möglicherweise Substitutionsgüter bereitgestellt werden können. Ebenso sind Stillegungs-, Wiederanlauf- und Rüstkosten sowie Opportunitätskosten[33] in die Berechnung einzubeziehen. Bedingt die Herstellung einer bestimmten Menge einer Produktart ein Ausweichen auf weniger günstige Beschaffungs- oder Absatzmöglichkeiten bei anderen Pro-dukten, sind auch die dadurch entstehenden Kosten entscheidungsrelevant. Ein möglicher Verzicht auf die Herstellung bzw. den Absatz von Gütern wirkt sich ebenfalls auf die Höhe der Preisgrenze aus. Außerdem dürfen Informationen über die Nutzungsdauern von Gütern des Anlagevermögens, die Abbaubarkeit von Fixkosten sowie die Länge des Planungszeitraums nicht vernachlässigt werden. Des weiteren hat die Struktur der Kostenverläufe des Unternehmens Einfluss auf die Höhe der Preisgrenzen. Preisgrenzen unterscheiden sich auch danach, ob sie von geplanten Verwendungsrichtungen oder von eingesparten Kosten alternativer Bereitstellungsmöglichkeiten abgeleitet werden und ob sie vor oder nach der Auftragsannahme ermittelt werden. Zudem spielt es eine Rolle, für wie viele Einsatzfaktoren und welche Absatzmenge(n) eine Preisgrenze zu bestimmt ist. Schließlich ist auch zu beachten, ob ein Nebeneinander von Eigenfertigung und Fremdbezug in Frage kommt und ob die Zeitpunkte von Zahlungsein- und –ausgängen von Belang sind.[34],[35]
3.2 Ansätze zur Ermittlung von Preisgrenzen
3.2.1 Die Ermittlung von Preisgrenzen auf Vollkostenbasis
Die Vollkostenrechnung ist dadurch gekennzeichnet, dass die gesamten in einer Abrechnungsperiode entstehenden Kosten auf die Kostenträger[36] verteilt werden. Dabei werden die Gesamtkosten in Einzelkosten und Gemeinkosten unterteilt. Die Einzelkosten werden den Kostenträgern direkt zugerechnet. Sie dienen als Bezugsgrößen für die Verrechnung der Gemeinkosten. Diese werden zunächst indirekt mit Hilfe von entsprechenden Mengen-, Zeit- oder Wertschlüsseln auf die Kostenstellen aufgeteilt. Anschließend können sie mit Hilfe der Divisions- oder der Zuschlagskalkulation auf die Kostenträger weiterverrechnet werden.[37] Wie Entscheidungswerte im Sinne von Preisgrenzen im Rahmen der Zuschlagskalkulation berechnet werden, ist in Abb. 3-2 dargestellt.[38]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3-2: Die Ermittlung von Preisgrenzen auf Vollkostenbasis
3.2.2 Die Ermittlung von Preisgrenzen auf Teilkostenbasis
Im Unterschied zur Vollkostenkalkulation rechnen die Systeme der Teilkostenrechnung den Entscheidungsträgern nur Teile der Gesamtkosten zu. Sie unterscheiden sich danach, ob die Kostenbestandteile in Einzel- und Gemeinkosten oder in fixe und variable Kosten eingeteilt werden (vgl. Abb. 3-3). Zur ersten Kategorie gehört die Relative Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung, zur zweiten die Ein- und Mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung, welche nachfolgend erläutert werden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3-3: Die Einteilung der Gesamtkosten in der Teilkostenrechnung[39]
3.2.2.1 Preisgrenzen in der Relativen Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung
Paul Riebel[40] sieht Entscheidungen als Quellen der Kosten und Erlöse von Unternehmen an und nimmt eine Verrechnung auf der Grundlage des Identitätsprinzips[41] vor. Das bedeutet, dass „[...] einem Bezugsobjekt nur die Kosten zugerechnet [werden], die durch dieselbe (identische) Entscheidung entstehen, die auch die Existenz des betreffenden Bezugsobjektes auslöst“.[42] Im Rahmen der Preisgrenzenberechnung sind somit nur diejenigen Kosten relevant, die infolge einer betrieblichen Entscheidung für den bzw. die betreffenden Kostenträger direkt anfallen.
Die Gesamtkosten werden in relative Einzelkosten, sowie unechte und echte Gemeinkosten unterteilt. Die Einzelkosten sind aus dem Grunde relativ, da jede Kostenart bei irgendeiner Bezugsgröße den Charakter von Einzelkosten hat.[43] Unechte Gemeinkosten sind ihrem Wesen nach Einzelkosten, auf deren an sich mögliche direkte Zurechnung aus Wirtschaftlichkeitsgründen verzichtet wird.[44] Demgegenüber weisen echte Gemeinkosten keinerlei Bezug zur jeweiligen Bezugsgröße auf.[45]
Den Kostenträgern werden nur die relativen Einzelkosten und die unechten Gemeinkosten zugerechnet.[46] Eine Schlüsselung und Überwälzung von echten Gemeinkosten ist strengstens verboten.[47] Im Rahmen der Preisgrenzenermittlung berücksichtigt Riebel zudem die Beschäftigungssituation und anfallende Opportunitätskosten, bei denen es sich um die spezifischen Deckungsbeiträge alternativ herstellbare Produkte handelt, die durch den betreffenden Kostenträger verdrängt werden.[48] Er entwirft ein Schema zur Ermittlung von Preisuntergrenzen bei kundenindividueller Auftragsfertigung, das direkte Zusatzkosten, verdrängte Ersparnisse und Deckungsbeiträge sowie umsatzwertabhängige Kosten umfasst.[49]
Riebel beschränkt seine Ausführungen auf die Ermittlung von Preisuntergrenzen. Meines Erachtens können Preisobergrenzen für Einsatzgüter analog berechnet werden, wenn man sich auf die Kosten der Herstellung eines Kostenträgers beschränkt und die Kosten, die für den Vertrieb anfallen, unbeachtet bleiben. Zu den verdrängten Ersparnissen zählen in diesem Fall, neben den sonst möglichen abbaubaren Bereitschaftskosten, die Kosten, die dadurch entstehen, dass benötigte Einsatzgüter, deren Produktion aufgrund der Herstellung des betrachteten Gutes verdrängt wird, auf weniger günstigen Bereitstellungswegen beschafft werden müssen.
3.2.2.2 Preisgrenzen in der Ein- und Mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung
Die Deckungsbeitragsrechnung unterscheidet die Kosten nach ihrem Verhalten in Abhängigkeit von der Beschäftigung in variable und fixe Kosten. Die Einstufige Deckungsbeitragsrechnung nimmt eine summarische Verrechnung aller Fixkosten vor.[50] Im Gegensatz dazu werden die Fixkosten in der Mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung aufgegliedert und nach dem Verursachungsprinzip Produkten, -gruppen, Stellen, Bereichen oder dem Unternehmen insgesamt zugerechnet.[51] Eine solche Gliederung ist Voraussetzung für eine differenzierte Preisgrenzenberechnung. Um Preisgrenzen zufriedenstellend ermitteln zu können, muss allerdings auch die Abbaufähigkeit der Fixkostenpotentiale im Zeitablauf berücksichtigt werden.[52] Mögliche Abbautermine werden durch Vertragsdauern und Kündigungstermine ersichtlich.
In die Preisgrenzenberechnung gehen nur die variablen Kosten und diejenigen fixen Kosten ein, die den betreffenden Kostenträgern zugerechnet werden können und die in dem betrachteten Zeitraum abbaubar sind. Wie in der Relativen Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung, werden entgangene Deckungsbeiträge als Opportunitätskosten angesetzt.[53]
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Beiträge von Adolf G. Coenenberg, Thomas Reichmann und Wolfgang Männel über die Ermittlung von Preisgrenzen im Rahmen der Mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung.
Coenenberg nimmt eine Unterteilung in kurzfristige Preisuntergrenzen bei gegebenen Kapazitäten (Unterbeschäftigung oder Inanspruchnahme eines oder mehrerer Engpässe), langfristige Preisuntergrenzen bei gegebenen Kapazitäten und Preisuntergrenzen bei veränderlichen Kapazitäten (Absatzzunahme bzw. kurzfristiger oder langfristiger Absatzrückgang) vor. Weiterhin beachtet er, ob in dem betrachteten Unternehmensbereich ein oder mehrere Produkte hergestellt werden.[54]
Dagegen unterscheidet Reichmann gleich als erstes danach, ob ein oder mehrere Produkte bei gegebenem oder veränderlichem Potentialfaktorbestand[55] gefertigt werden. Weiterhin bezieht er sowohl die Art des Kostenverlaufs (linear oder nicht-linear), als auch die Möglichkeit der Lagerhaltung in seine Betrachtungen ein. Hinsichtlich der Absatzmarktsituation unterscheidet er zwischen festen Absatzmengen und –preisen, einer fallenden Preis-Absatz-Funktion und Mengenanpassern. Ferner schenkt er der Herstellung von Produkten in Produktionsmittelverbundenheit Beachtung. Neben Preisuntergrenzen spricht er in bezug auf Mehrproduktbetriebe auch von Erlösuntergrenzen für mehrere Produkte oder Aufträge, da eine Preisuntergrenze für ein einzelnes Produkt nur dann angegeben werden kann, wenn die Preise aller anderen Produkte bekannt sind.[56]
Die Gedanken der beiden Autoren ähneln sich in den folgenden Punkten:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3-4: Gemeinsamkeiten bei der Preisuntergrenzenberechnung von Thomas Reichmann und Adolf G. Coenenberg
[...]
[1] Vgl. Coenenberg, A. G.:(Kostenrechnung), S. 327.
[2] Die Ermittlung von Preisobergrenzen ist auch im Absatzbereich relevant, wenn es um die Bestimmung der maximal erzielbaren Absatzpreise geht, über die ein Unternehmen beim Verkauf von Wirtschaftsgütern beim Streben nach langfristiger Gewinnmaximierung nicht hinausgehen sollte. Vgl. Männel, W.:(Preisobergrenzen), S. 9.
[3] Vgl. Lück, W.:(Lexikon), S. 904.
[4] Reichmann, T.:(Controlling), S. 241; siehe hierzu auch Männel, W.:(Preisobergrenzen), S. 10.
[5] Lück, W.:(Lexikon), S. 904.
[6] Reichmann, T.:(Controlling), S. 149; siehe hierzu auch Listl, A.:(Target Costing), S. 5, 65; Riebel, P.:(Deckungsbeitragsrechnung), S. 593.
[7] Nach Ansicht von Raffée ist diese Definition außerordentlich stark auf Kostenerwägungen ausgerichtet und vernachlässigt finanzwirtschaftliche Aspekte. Er hält es für besser, sie als Preise zu definieren, die mindestens erzielt werden müssen, wenn der Absatz der Leistungen die langfristige Erreichung des Betriebsziels nicht beeinträchtigen soll. Vgl. Raffée, H.:(Kurzfristige Preisuntergrenzen), S. 13f.
[8] Vgl. Schweitzer, M; Küpper, H.-U.:(Systeme), S. 457.
[9] Vgl. Listl, A.:(Target Costing), S. 6; Coenenberg, A. G.:(Kostenrechnung), S. 306; Raffée, H.:(Preisuntergrenzen), S. 145
[10] Vgl. Pack, L.:(Preisgrenzen), S. 303.
[11] Vgl. Listl, A.:(Target Costing), S. 6.
[12] Vgl. Listl, A.:(Target Costing), S. 6.
[13] Vgl. Listl, A.:(Target Costing), S. 6.
[14] Vgl. Reichmann, T.:(Controlling), S. 140, 150.
[15] Vgl. Reichmann, T.:(Controlling), S. 151.
[16] Vgl. Männel, W.:(Preisobergrenzen), S. 16.
[17] Zu kurzfristigen finanzwirtschaftlichen Preisuntergrenzen vgl. Raffée, H.:(Preisuntergrenzen), S. 146 ff.
[18] Vgl. Raffée, H.:(Preisuntergrenzen), S. 146; siehe hierzu auch: Pack, L.:(Preisuntergrenzen), S. 303; Listl, A.:(Target Costing), S. 6.
[19] Vgl. Wedell, H.:(Grundlagen), S. 225.
[20] Vgl. Listl, A.:(Target Costing), S. 10.
[21] Vgl. Mikus, B.:(Entscheidungen), S. 16; Reichmann, T.:(Kosten), S. 107.
[22] Vgl. Listl, A.:(Target Costing), S. 6, 10.
[23] Vgl. Männel, W.:(Preisobergrenzen), S. 10.
[24] Vgl. Männel, W.:(Preisobergrenzen), S. 10 f. Besteht die Möglichkeit der vollen Überwälzung aller Preiserhöhungen gibt es keine Preisobergrenzen.
[25] Vgl. Mikus, B.:(Entscheidungen), S. 16-18; zu den Entscheidungsobjekten vgl. S. 17-23; zu den Anlässen vgl. S. 33f.
[26] Vgl. Männel, W.:(Eigenfertigung), S. 166; siehe hierzu auch Mikus, B.:(Entscheidungen), S 32 f., Wedell, H.:
(Grundlagen), S. 187.
[27] Vgl. Mikus, B.:(Entscheidungen), S. 27-33.
[28] Vgl. Männel, W.:(Preisobergrenzen), S. 11f.
[29] Vgl. Listl, A.:(Target Costing), S. 6.
[30] Vgl. Raffée, H.:(Preisuntergrenzen), S. 149.
[31] Vgl. Listl, A.:(Target Costing), S. 12.
[32] Vgl. Schweitzer, M; Küpper, H.-U.:(Systeme), S. 457.
[33] Zu einer Definition von Opportunitätskosten vgl. Lück, W.:(Lexikon), S. 846.
[34] Vgl. Reichmann, T.:(Kosten); Coenenberg, A. G.:(Kostenrechnung), Kapitel 13; Schweitzer, M; Küpper, H.-U.: (Systeme), S. 457 ff.; Männel, W.:(Preisobergrenzen).
[35] Zu einer Übersicht über Preisgrenzen, die anhand der genannten Faktoren ermittelt werden können, siehe Anhang.
[36] Dabei kann es sich um Einsatzgüter, Zwischenprodukte und Endprodukte handeln.
[37] Vgl. Reichmann, T.:(Kosten), S. 26.
[38] Zu einem Rechenbeispiel, das einen Vergleich mit der Teilkostenrechnung beinhaltet, siehe Anhang.
[39] Leicht modifiziert entnommen aus: Schweitzer, M; Küpper, H.-U.:(Systeme), S. 491.
[40] Riebel hat dieses Kostenrechnungssystem in seinem Werk „Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung – Grundfragen einer markt- und entscheidungsorientierten Unternehmensrechnung“ konzipiert. Dabei hat er auch der Ermittlung von Preisuntergrenzen Aufmerksamkeit geschenkt.
[41] Vgl. Riebel, P.:(Deckungsbeitragsrechnung), S. 75.
[42] Lück, W.:(Lexikon), S. 685.
[43] Vgl. Riebel, P.:(Deckungsbeitragsrechnung), S. 12. Bezugsgrößen können Produkteinheiten, -arten, -gruppen, Kostenstellen, -gruppen, Vorgänge oder das Unternehmen insgesamt sein. Sie lassen sich in eine Hierarchie einordnen, wobei die Einzelkosten eines Bezugsobjektes Gemeinkosten für alle untergeordneten Bezugsobjekte sind.
[44] Vgl. Riebel, P.:(Deckungsbeitragsrechnung), S. 239.
[45] Vgl. Riebel, P.:(Deckungsbeitragsrechnung), S. 24.
[46] Sämtliche Kosten sind als Einzelkosten auszuweisen, und zwar an der untersten Stelle in der Hierarchie, an der sie gerade noch als Einzelkosten erfasst werden können Die unechten Gemeinkosten werden mit Hilfe von hinreichend proportionalen Schlüsseln auf die Kostenträger aufgeteilt, sollten aber bei der Weiterverrechnung von den direkt erfassten Kosten getrennt gehalten werden, um Ungenauigkeiten aufgrund von Fehlerfortpflanzungen zu vermeiden.
[47] Vgl. Riebel, P.:(Deckungsbeitragsrechnung), S. 239.
[48] Vgl. Riebel, P.:(Deckungsbeitragsrechnung), S. 590.
[49] Zu diesem Schema siehe Anhang. Des weiteren befindet sich im Anhang ein schematischer Vergleich der Preisuntergrenzenermittlung in der Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung mit der Vollkostenrechnung.
[50] Vgl. Schweitzer, M; Küpper, H.-U.:(Systeme), S. 432.
[51] Vgl. Schweitzer, M; Küpper, H.-U.:(Systeme), S. 434f.
[52] Vgl. Reichmann, T.:(Kosten), S. 29f.
[53] Zu einer Beispielrechnung siehe Anhang.
[54] Zu einer Übersicht über Preisuntergrenzen bei Adolf G. Coenenberg siehe Anhang.
[55] Dazu zählen z. B. Gebäude, Maschinen, Werkzeuge und Arbeitskräfte sowie aus Miet-, Pacht- und Dienstleistungsverträgen resultierende Potentiale. Vgl. Reichmann, T.:(Kosten), S. 38f.
[56] Zu einer Übersicht über Preisuntergrenzen bei Thomas Reichmann siehe Anhang.
- Citar trabajo
- Annette Gebert geb. Speck (Autor), 2002, Bestimmung und Anwendung von Preisgrenzen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29012
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