Kapitalerhaltung zum Zwecke des Gläubigerschutzes ist ein wesentlicher Grundsatz des AktG. Dieser Schutzgedanke trägt der Tatsache Rechnung, dass das Grundkapital der AG die Legitimation für die Haftungsbeschränkung der Aktionäre gem. § 1 Abs. 1 S. 1 AktG bildet. Es dient somit als Garantiekapital und bildet für die Gläubiger Kreditgrundlage sowie Haftungsstock.
Die Umsetzung des Kapitalschutzes im Aktienrecht erfolgt zum einen durch ver-schuldensunabhängige Normen, wie z.B. §§ 57, 62 AktG und zum anderen durch verschuldensabhängige Normen wie § 93 AktG, der die Vorstandshaftung regelt.
Aufgrund des hohen Stellenwerts des Kapitalschutzes hat der Gesetzgeber für Ver-stöße gegen die Grundsätze der Kapitalerhaltung in § 93 Abs. 3 AktG neun sog. „Todsünden“ als Sondertatbestände normiert, in denen Vorstandsmitglieder „na-mentlich“ auf Ersatz haften.
In der vorliegenden Arbeit soll die systematische Einordnung des § 93 Abs. 3 AktG in das allgemeine System der Vorstandshaftung untersucht werden, wobei insbesondere auf dessen Rechtsnatur eingegangen wird.
Zunächst ist dabei zu klären, ob § 93 Abs. 3 AktG als eigene Anspruchsgrundlage qualifiziert werden kann. In einem weiteren Schritt wird analysiert, inwieweit es sich dabei um einen modifizierten Schadensersatzanspruch oder um einen Folgen-beseitigungsanspruch sui generis handelt. Anschließend wird diskutiert, wie ein Schaden zu behandeln ist, der über die in § 93 Abs. 3 AktG abgeflosse-nen/vorenthaltenen Beträge hinausgeht. Zum Schluss wird die Bedeutung des § 93 Abs. 3 AktG in der Praxis beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Das System der Vorstandshaftung im Aktienrecht
- I. § 93 AktG als zentrale Haftungsnorm im AktG
- II. Verhaltenspflichten und Verschuldensmaßstab des § 93 Abs. 1 S. 1 AktG
- 1. Verhaltenspflichten
- 2. Verschuldensmaßstab
- III. Voraussetzungen der Haftung nach § 93 Abs. 2 S. 1 AktG
- 1. Haftungsvoraussetzungen
- a) Verstoß eines Vorstandsmitglieds gegen eine Verhaltenspflicht
- b) Verschulden und Beweislast
- c) Schaden und Kausalität
- 2. Rechtsfolgen
- IV. Die Sondertatbestände des § 93 Abs. 3 AktG
- 1. Der Normzweck des § 93 Abs. 3 AktG
- 2. Funktionen des § 93 Abs. 3 AktG
- a) Präzisierung und Konkretisierung des § 93 Abs. 1 und 2 AktG
- b) Schadensvermutung und Ausdehnung der Beweislastumkehr des § 93 Abs. 2 S. 2 AktG
- c) Erleichterte Durchsetzbarkeit für Gläubiger gem. § 93 Abs. 5 S. 2 AktG
- 3. Überblick über die § 93 Abs. 3 Nr. 1 - 9 AktG
- C. Die Einordnung des § 93 Abs. 3 AktG in das Haftungssystem
- I. § 93 Abs. 3 AktG als eigene Anspruchsgrundlage?
- 1. § 93 Abs. 3 AktG als Konkretisierung des § 93 Abs. 2 S. 1 AktG
- 2. § 93 Abs. 3 AktG als eigenständige Anspruchsgrundlage
- a) Wortlaut und Systematik
- b) Einordnung des § 93 Abs. 3 AktG als haftungsverschärfende Norm
- c) Parallele zu § 43 Abs. 3 GmbHG
- d) Verhältnis von § 93 Abs. 2 S. 1 zu Abs. 3 AktG
- 3. Zwischenergebnis
- II. Die Rechtsnatur des Anspruchs aus § 93 Abs. 3 AktG
- 1. § 93 Abs. 3 AktG als Ersatzanspruch sui generis
- a) Parallele des § 93 Abs. 3 AktG zu § 64 S. 1 GmbHG
- aa) Normzweck des § 64 S.1 GmbHG und Vergleichbarkeit mit § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG
- bb) Vergleich § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG mit § 64 S. 1 GmbHG
- b) Systematische Nähe zu § 818 Abs. 2 BGB
- c) Einordnung als Folgenbeseitigungsanspruch
- 2. Einordnung als modifizierter Schadensersatzanspruch
- a) Wortlaut und Systematik
- b) Modifikation des allgemeinen Schadensbegriffs der §§ 249 ff. BGB
- aa) Gesamtvermögensbetrachtung
- bb) Modifikation
- 3. Stellungnahme
- a) Wortlaut und Systematik
- aa) Wortlaut
- bb) Systematik
- b) Normzweck und Funktion des § 93 Abs. 3 AktG
- c) Normative Korrektur der Differenzhypothese
- d) Orientierung an § 43 Abs. 3 GmbHG
- e) Fazit
- III. Ersatz eines sog. weitergehenden Schadens
- 1. Schadensersatz nach § 93 Abs. 2 S. 1 AktG
- 2. Ersatz des Schadens gem. § 93 Abs. 3 AktG
- 3. Stellungnahme
- IV. Ergebnis
- D. Fazit: Die Praxisrelevanz des § 93 Abs. 3 AktG
- Literaturverzeichnis
- Die zentrale Rolle des § 93 AktG im Aktienrecht
- Die Verhaltenspflichten und der Verschuldensmaßstab des Vorstands
- Die Sondertatbestände des § 93 Abs. 3 AktG und ihre Funktion
- Die Einordnung des § 93 Abs. 3 AktG als eigene Anspruchsgrundlage oder als Konkretisierung des § 93 Abs. 2 S. 1 AktG
- Die Rechtsnatur des Anspruchs aus § 93 Abs. 3 AktG als Ersatzanspruch sui generis oder als modifizierter Schadensersatzanspruch
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Studienarbeit befasst sich mit der rechtlichen Einordnung der sog. „Todsünden“ des § 93 Abs. 3 AktG im System der Vorstandshaftung. Ziel ist es, die Rechtsnatur des Anspruchs aus § 93 Abs. 3 AktG zu analysieren und seine Bedeutung im Kontext der Vorstandshaftung zu beleuchten.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema der Vorstandshaftung im Aktienrecht ein und stellt die Relevanz des § 93 AktG als zentrale Haftungsnorm heraus.
Kapitel B beleuchtet das System der Vorstandshaftung im Aktienrecht. Es werden die Verhaltenspflichten und der Verschuldensmaßstab des § 93 Abs. 1 S. 1 AktG sowie die Voraussetzungen der Haftung nach § 93 Abs. 2 S. 1 AktG erläutert.
Kapitel C widmet sich den Sondertatbeständen des § 93 Abs. 3 AktG. Es werden der Normzweck, die Funktionen und die einzelnen Tatbestände des § 93 Abs. 3 AktG analysiert.
Kapitel D befasst sich mit der Einordnung des § 93 Abs. 3 AktG in das Haftungssystem. Es wird untersucht, ob § 93 Abs. 3 AktG eine eigene Anspruchsgrundlage darstellt oder eine Konkretisierung des § 93 Abs. 2 S. 1 AktG ist.
Kapitel E analysiert die Rechtsnatur des Anspruchs aus § 93 Abs. 3 AktG. Es wird diskutiert, ob es sich um einen Ersatzanspruch sui generis oder um einen modifizierten Schadensersatzanspruch handelt.
Kapitel F befasst sich mit dem Ersatz eines sog. weitergehenden Schadens nach § 93 Abs. 3 AktG.
Das Fazit fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und beleuchtet die Praxisrelevanz des § 93 Abs. 3 AktG.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Vorstandshaftung, das Aktienrecht, § 93 AktG, Sondertatbestände, Anspruchsgrundlage, Rechtsnatur, Ersatzanspruch, Schadensersatz, Differenzhypothese, Praxisrelevanz.
- Arbeit zitieren
- Alexander Herzog (Autor:in), 2014, Die sog. „Todsünden“ des § 93 Abs. 3 AktG im System der Vorstandshaftung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/287982