Mit der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Jahr 2009 wurde das deutsche Handelsrecht an die internationale Rechnungslegungspraxis angepasst, ohne jedoch die bisherigen Systeme wie beispielsweise die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung oder die HGB-Bilanz als Grund-lage für die steuerliche Gewinnermittlung und Ausschüttungsbemessung aufzugeben . Hierdurch wurde mit dem neuen § 254 HGB auch die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen im Gesetz gefestigt. Durch die Norm des § 5 Abs. 1a
S. 2 EStG sind die zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken in der Handelsbilanz gebildeten Bewertungseinheiten sogar maßgeblich für die steuerliche Gewinnermittlung . Besteht die Möglichkeit, das aus einem Grundgeschäft resultierende Risiko, wie beispielsweise bei eine Fremdwährungsforderung, mit einem Sicherungsinstrument, in diesem Fall eine Verbindlichkeit in derselben Fremdwährung, zu neutralisieren, entsteht eine Sicherungsbeziehung, die mit Hilfe einer Bewertungseinheit im handelsrechtlichen Jahresabschluss abgebildet wird . Durch die Bilanzierung von Bewertungseinheiten soll die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens erreicht werden . In der Praxis war diese Vorgehensweise schon lange anerkannt. Durch die Einführung dieser Norm soll die bisherige Bilanzierungspraxis nicht geändert werden, es ergeben sich aber dennoch durch deren Auslegung diverse Fragestellungen, unter anderem ob sie ein Wahlrecht oder eine Pflicht darstellt oder mit welcher Methode die Bewertungseinheiten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet werden sollen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zu diesem Thema auch eine Stellungnahme zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Bewertungseinheiten veröffentlicht, die nicht immer mit den Ansichten anderer fachkundiger Autoren übereinstimmt. Ziel dieser Arbeit ist es, die Anwendung und die Methodik der Norm zu erläutern und auf Fragestellungen und Probleme, die sich hieraus ergeben, einzugehen.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Vorwort
2 Die gesetzliche Regelung des § 254 HGB
2.1 Zweck und Inhalt des § 254 HGB
3 Bildung von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB
3.1 Begriff und Formen von Bewertungseinheiten
3.1.1 Micro Hedge
3.1.2 Portfolio Hedge
3.1.3 Macro Hedge
3.2 Absicherbare Risikoarten
3.2.1 Wertänderungsrisiko und Zahlungsstromänderungsrisiko
3.3 Voraussetzung für die Anwendung von § 254 HGB
3.3.1 Abzusichernde Risiken
3.3.2 Zulässige Grundgeschäfte
3.3.3 Zulässige Sicherungsinstrumente
3.3.4 Sicherungs- und Durchhalteabsicht
3.4 Sicherungseignung und –wirksamkeit
3.4.1 Methoden zur Beurteilung der Sicherungswirksamkeit
3.4.2 Dokumentation des Sicherungszusammenhangs
4 Abbildung von Bewertungseinheiten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
4.1 Zweistufige Bewertungstechnik bei Bewertungseinheiten mit kontrahierenden Grundgeschäften
4.2 Bilanzielle Abbildung der Bewertungseinheit nach der Durchbuchungs- und Einfriermethode
4.2.1 Einfrierungsmethode
4.2.2 Durchbuchungsmethode
4.2.3 Behandlung von antizipativen Bewertungseinheiten
4.3 Beendigung einer Sicherungsbeziehung
4.4 Berichterstattungspflichten im Zusammenhang mit Bewertungseinheiten
4.5 Pflicht oder Wahlrecht zur Bildung bilanzieller Bewertungseinheiten
4.6 Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in der Praxis
5 Fazit
Literaturverzeichnis
- Citar trabajo
- Lena Roth (Autor), 2014, Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach HGB, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/287167
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