Vorweg einige grundlegende Worte: In dieser Arbeit gehe ich von Frauen als Opfer häuslicher Gewalt aus, da der Großteil der Opfer dem weiblichen Geschlecht angehört. Die Polizeistatistik Berlin des Jahres 2001 verdeutlicht, dass rund 86% aller angezeigten Straftaten im Bereich häusliche Gewalt, zu 79% richtete sich diese gegen Frauen, durch Männer begangen wurden (vgl. Kommoß 2002: 74).
Dadurch soll nicht bagatellisiert werden, dass Männer ebenso von durch Frauen ausgeübte häusliche Gewalt betroffen (13%) und Frauen, auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, zu Täterinnen werden können (1,5%) (vgl. ebd.). Die Dunkelziffern in diesen Bereichen häuslicher Gewalt liegen wahrscheinlich um einiges höher als die veröffentlichten Ergebnisse der Untersuchungen, da nur ein geringer Bruchteil der Fälle häuslicher Gewalt zur Anzeige kommt und das Thema häusliche Gewalt abgesehen von einigen „Sensationsfällen“ in den Medien nach wie vor Tabuthema in unserer Gesellschaft ist.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit theoretischen Grundlagen und Konzepten der klinischen Sozialarbeit und deren praktischer Umsetzung in einer Frauenzufluchtswohnung. Mein Hauptanliegen ist einerseits die Bedeutung der klinischen Sozialarbeit für den Arbeitsbereich Frauenzufluchtswohnung aufzuzeigen, andererseits die bisher in der Fachliteratur nur wenig behandelte Arbeit mit gewaltbetroffenen Frauen in der Frauenzufluchtswohnung darzustellen.
Grundlagen meiner Ausführungen sind einerseits die Erfahrungen als Diplom- Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin in der praktischen Arbeit mit gewaltbetroffenen Frauen in der Beratungsstelle und Frauenzufluchtswohnung des offensiv`91 e.V. in Berlin, andererseits fundieren die im Masterstudiengang „Klinische Sozialarbeit“ an der katholischen Fachhochschule Berlin (KHSB) und durch Literaturrecherche gewonnenen Kenntnisse vor allem die theoretischen Abhandlungen.
Die Arbeit untergliedert sich in drei Hauptkapitel. Im ersten Teil der Arbeit, den Begriffsklärungen, werden relevante Definitionen vorgenommen, um die bisher noch relativ unbekannte klinische Sozialarbeit als Fachsozialarbeit vorzustellen und das in der Literatur kaum erwähnte Konzept der Frauenzufluchtswohnung mit seiner Klientel, sowie dessen sozialen Hintergrund ─ häusliche Gewalt ─ zu veranschaulichen. [...]
Inhalt
Einleitung
I. Begriffsklärungen
1. Klinische Sozialarbeit
2. Frauenzufluchtswohnung
3. Klientel
4. Häusliche Gewalt
4.1 Definition
4.2 Arten häuslicher Gewalt
4.2.1 Physische Gewalt
4.2.2 Psychische Gewalt
4.2.3 Sexuelle Gewalt
4.2.4 Ökonomische Gewalt
4.2.5 Soziale Gewalt
4.3 Vorkommen und Häufigkeit
4.4 Ursachen
4.5 Folgen häuslicher Gewalt
4.5.1 Physische Auswirkungen
4.5.2 Psychosomatische Auswirkungen
4.5.3 Psychische Auswirkungen
4.5.4 Soziale Auswirkungen
4.5.5 Finanzielle Auswirkungen
4.5.6. Auswirkungen auf die Kinder
II. Theoretische Hintergründe der klinischen Sozialarbeit
5. Person-in-Environment
6. Bio-psycho-soziales Modell
7. Inzidenzformel
8. Salutogenese
8.1 Kohärenzgefühl
8.1.1 Gefühl der Verstehbarkeit
8.1.2 Gefühl der Handhabbarkeit/Machbarkeit
8.1.3 Gefühl der Sinnhaftigkeit/Bedeutsamkeit
8.2 Stressoren und Spannungszustände
8.3 Generalisierte Widerstandsressourcen und -defizite
III. Umsetzung der Konzepte in der Praxis
9. Prinzipien der Arbeit mit gewaltbetroffenen Frauen
9.1 Akzeptanz
9.2 Parteilichkeit
9.3 Klientzentrierung
9.4 Flexibilität
9.5 Empathie
9.6 Echtheit
9.7 Lösungsorientierung
9.8 Ressourcenorientierung
9.9 Datenschutz/Vertraulichkeit
10. Aufgabenfelder
10.1 Beratung
10.1.1 Qualifizierte Kurzberatung
10.1.2 Intensive Beratung
10.2 Unterbringung
10.3 Kooperation, Vernetzung, Gremienarbeit
10.4 Vermittlung von Informationen, Kenntnissen, Fähigkeiten
10.5 Qualitätsmanagement und Projektmanagement
11. Rollenvielfalt in der klinischen Sozialarbeit
11.1 Die klinische Sozialarbeiterin in verschiedenen Rollen
11.1.1 Broker
11.1.2 Advocate
11.1.3 Educator
11.1.4 Enabler
11.1.5 Case- manager
11.1.6 Counselour
11.1.7 Mediator
11.1.8 Consultant
11.1.9 Researcher/Evaluator
12. Fazit und Ausblick
13. Literatur
Anlage 1: Anamnesebogen
Anlage 2: Fragebogen zur Zufriedenheit der Bewohnerinnen
Anlage 3 Statistikbogen
Einleitung
Vorweg einige grundlegende Worte: In dieser Arbeit gehe ich von Frauen als Opfer häuslicher Gewalt aus, da der Großteil der Opfer dem weiblichen Geschlecht angehört. Die Polizeistatistik Berlin des Jahres 2001 verdeutlicht, dass rund 86% aller angezeigten Straftaten im Bereich häusliche Gewalt, zu 79% richtete sich diese gegen Frauen, durch Männer begangen wurden (vgl. Kommoß 2002: 74).
Dadurch soll nicht bagatellisiert werden, dass Männer ebenso von durch Frauen ausgeübte häusliche Gewalt betroffen (13%) und Frauen, auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, zu Täterinnen werden können (1,5%) (vgl. ebd.). Die Dunkelziffern in diesen Bereichen häuslicher Gewalt liegen wahrscheinlich um einiges höher als die veröffentlichten Ergebnisse der Untersuchungen, da nur ein geringer Bruchteil der Fälle häuslicher Gewalt zur Anzeige kommt und das Thema häusliche Gewalt abgesehen von einigen „Sensationsfällen“ in den Medien nach wie vor Tabuthema in unserer Gesellschaft ist.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit theoretischen Grundlagen und Konzepten der klinischen Sozialarbeit und deren praktischer Umsetzung in einer Frauenzufluchtswohnung. Mein Hauptanliegen ist einerseits die Bedeutung der klinischen Sozialarbeit für den Arbeitsbereich Frauenzufluchtswohnung aufzuzeigen, andererseits die bisher in der Fachliteratur nur wenig behandelte Arbeit mit gewaltbetroffenen Frauen in der Frauenzufluchtswohnung darzustellen.
Grundlagen meiner Ausführungen sind einerseits die Erfahrungen als Diplom- Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin in der praktischen Arbeit mit gewaltbetroffenen Frauen in der Beratungsstelle und Frauenzufluchtswohnung des offensiv`91 e.V. in Berlin, andererseits fundieren die im Masterstudiengang „Klinische Sozialarbeit“ an der katholischen Fachhochschule Berlin (KHSB) und durch Literaturrecherche gewonnenen Kenntnisse vor allem die theoretischen Abhandlungen.
Die Arbeit untergliedert sich in drei Hauptkapitel. Im ersten Teil der Arbeit, den Begriffsklärungen, werden relevante Definitionen vorgenommen, um die bisher noch relativ unbekannte klinische Sozialarbeit als Fachsozialarbeit vorzustellen und das in der Literatur kaum erwähnte Konzept der Frauenzufluchtswohnung mit seiner Klientel, sowie dessen sozialen Hintergrund ─ häusliche Gewalt ─ zu veranschaulichen.
Anschließend erfolgt die Erläuterung einiger bisher entwickelter theoretischer Grundlagen und Konzepte auf denen die klinische Sozialarbeit aufbaut und deren konkrete Darstellung im Arbeitsbereich Frauenzufluchtswohnung. Dazu gehören das Konzept des Person-in-Environment, das bio-psycho-soziale Modell, die Inzidenzformel sowie das Konzept der Salutogenese.
Der dritte Abschnitt der Masterarbeit beschäftigt sich mit der Umsetzung der zuvor erläuterten Konzepte in der Praxis. Schwerpunkte werden dabei auf die Prinzipien in der Arbeit mit von Gewalt betroffenen Frauen, Aufgabenfelder der klinischen Sozialarbeit in der Frauenzufluchtswohnung sowie die Rollenvielfalt der klinischen Sozialarbeiterin im Arbeitsbereich Frauenzufluchtswohnung gelegt.
Im weiteren Verlauf werden die gewonnenen Erkenntnisse zur klinischen Sozialarbeit in einer Frauenzufluchtswohnung zusammengefasst und ein Ausblick auf mögliche Entwicklungen gegeben.
Werden männliche Personenbezeichnungen im Text verwendet, beziehen sich diese zur besseren Lesbarkeit sowohl auf weibliche als auch auf männliche Personen. Bei der Verwendung weiblicher Bezeichnungen, z.B. Klientinnen, sind tatsächlich ausschließlich Frauen gemeint.
I. Begriffsklärungen
1. Klinische Sozialarbeit
Bei der klinischen Sozialarbeit handelt es sich um eine spezialisierte, gesundheitsorientierte Fachsozialarbeit, die in ihren Arbeitsfeldern bzw. mit ihren Zielgruppen zugleich soziale, psychische und somatische Dimensionen von Gesundheit und Krankheit in ihre Betrachtungen einbezieht und daraus Handlungsansätze entwickelt.
Klinische Sozialarbeit übernimmt gesundheitsfördernde und präventive Aufgaben in schwierigen Beratungs- und Behandlungskontexten und unterscheidet sich von der klassischen Sozialarbeit indem sie den Klienten als bio-psycho-soziale Einheit begreift und die Beeinflussung und Durchdringung der biologischen, psychischen und sozialen Ebene in den Mittelpunkt ihres Interesses stellt. Der Klient wird dabei in und mit seiner unmittelbaren Lebensumwelt und spezifischen Situation wahrgenommen. Mit der Betrachtung der gegenseitigen Einwirkungen und Wechselwirkungen von Psyche, Körper und zwischenmenschlichen Beziehungen stellt sich die klinische Sozialarbeit auf eine Ebene mit den klassischen Fachdisziplinen Psychologie und Medizin, agiert in Kooperation mit und zwischen ihnen (vgl. Geißler- Piltz u.a. 2005: 13). Dabei betont die klinische Sozialarbeit die soziale Dimension von Gesundheit und Krankheit und wird tätig, wenn psychologische und medizinische Behandlung noch nicht oder nicht mehr greifen und wirken.
Zielgruppe der klinischen Sozialarbeit sind zeitweise oder dauerhaft gesundheitlich gefährdete, beeinträchtigte oder erkrankte Menschen. Bei deren Beratung, Unterstützung und Behandlung betont die klinische Sozialarbeit soziale wie auch psychosoziale Aspekte und deren Auswirkungen auf Körper und Psyche des Menschen und vice versa. Klinische Sozialarbeit zielt ab auf die Verhinderung bzw. Reduzierung sozial bedingter Krankheiten und gesundheitlicher Störungen (vgl. Ortmann/Waller 2005: 4).
Soziale Unterstützung und Integrierung des Menschen in seine Umgebung fördern die Gesundheit und helfen Krankheiten zu vermeiden (vgl. Nestmann 2000: 137). Menschen befinden sich immer in sozialen Beziehungen, deren Einfluss eine, auf die Gesunderhaltung oder Genesung eines Menschen wesentliche Rolle spielt. Die klinische Sozialarbeit nutzt diese Erkenntnisse und wendet sie vor dem Hintergrund des Person-in-environment-Ansatzes, des bio-psycho-sozialen Modells, der Inzidenzformel und dem Konzept der Salutogenese in der direkten Arbeit mit bisher durch das soziale und medizinische System schwer erreichbaren Personen vor Ort an. Zur Umsetzung der Konzepte in der Praxis bedarf es der fachlichen Spezialisierung und Weiterentwicklung der sozialen Arbeit. Klinische Sozialarbeiter benötigen ein breit gefächertes Methodenspektrum und spezifisches Fachwissen, das die Einzigartigkeit des Klienten in seiner Situation berücksichtigt und ihn als Experten für seine Situation und seine Gesundheit in den Beratungs- und Behandlungsprozess einbezieht.
Praktiker der klinischen Sozialarbeit agieren aus diesem Grund in der Beratung und Behandlung einzelfallbezogen und prozessangemessen mit Hilfe eines breit angelegten Methodenrepertoires vor dem Hintergrund spezialisierten Fachwissens. Für die person- zentrierte Umsetzung der psychosozialen Unterstützungsleistungen handelt der klinische Sozialarbeiter in verschiedenen Rollen, welche in dem Teil der Arbeit, der sich mit der Umsetzung der Konzepte in der Praxis beschäftigt, näher erläutert werden.
2. Frauenzufluchtswohnung
Frauenzufluchtswohnungen sind eine vorübergehende Wohnmöglichkeit für Frauen jeder Nationalität über 18 Jahren und ihre Kinder, die häusliche Gewalt erfahren haben und diese Situation beenden wollen. Die Wohnungen sind von freien Trägern angemietet, verkehrsgünstig gelegen und befinden sich in „normalen“ Mietwohnhäusern. Die Adressen der Wohnungen unterliegen der Auskunftssperre. An Briefkästen und Klingeln sind meist Decknamen angebracht um die Standorte der Wohnungen z.B. auch gegenüber Nachbarn geheim zu halten.
Diese geschützten Wohnräume bieten den Frauen die Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen, ihre Situation mit Abstand zu überdenken, Unterstützung zu erfahren und sich eine gewaltfreie Perspektive aufzubauen.
Nach einem persönlichen Erstgespräch mit der zuständigen Sozialarbeiterin erfolgt die Aufnahme der Frau in die Zufluchtswohnung meist noch am Tag der Anfrage mit der Bitte um Aufnahme. Je nach Größe, Ausstattung und Auslastung der Wohnung wohnt die Frau mit ihren Kindern allein oder mit anderen Frauen und deren Kindern gemeinsam in dieser Wohnung. Sie schließt bei Aufnahme einen befristeten Untermietvertrag für ein oder mehrere Zimmer ab und zahlt Miete nach Tagessatz. Die Privatsphäre der Zuflucht suchenden Frau bleibt durch die Aushändigung der Zimmerschlüssel an diese nach Abschluss des Mietvertrages gewahrt, die vermieteten Zimmer werden nur nach Absprache mit der Klientin, in Notfällen oder bei begründetem Verdacht auf Nichteinhaltung des Mietvertrages durch die Betreuerin betreten.
Jede Bewohnerin hat eine Sozialarbeiterin als persönliche Ansprechpartnerin. Diese unterstützt, berät und begleitet bei Ein- und Auszug, Entscheidungsfindungen, Gesundheitsfragen und -problemen, Entwicklung neuer Perspektiven, finanziellen und rechtlichen Folgen der Flucht, Inanspruchnahme der Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz, Fragen zur Kindererziehung, Krisen. Bei Bedarf bietet die Sozialarbeiterin Begleitung bei Amts- und Behördengängen und bei der Wohnungssuche an, sie vermittelt Adressen von AnwältInnen, TherapeutInnen, Beratungsstellen, ÄrztInnen, Behörden u.a..
Frauen, die in Zufluchtswohnungen Unterschlupf finden, leben selbstbestimmt in einem geschützten Rahmen und erhalten Unterstützung bei alltagsrelevanten Handlungen, die sie selbst, auf Grund ihrer Lebensgeschichte, nicht (mehr) oder noch nicht bewältigen können (vgl. Flyer der Zufluchtswohnungsprojekte 2006).
Zufluchtswohnungen bieten ihren Nutzerinnen ein auf ihre persönliche Situation, ihr Erfordernis nach Schutz und Sicherheit, ihren Bedarf an Information, Begleitung und Unterstützung abgestimmtes, fachlich fundiertes Angebot.
Die Umsetzung dieses Angebotes erfolgt mit Hilfe von Beratung, Unterbringung, Kooperation, Vernetzung, Gremienarbeit, Vermittlung von Informationen, Kenntnissen und Fähigkeiten, sowie Projekt- und Qualitätsmanagement.
3. Klientel
In Zufluchtswohnungen werden Frauen aufgenommen, die akut durch psychische und physische Gewalt bedroht sind oder diese in ihrem sozialen Umfeld erlebt haben.
Frauen unterschiedlichster Nationalität, unterschiedlichen Alters und jeglicher Schichtzugehörigkeit können Opfer häuslicher Gewalt und somit in Zufluchtswohnungen aufgenommen werden.
„Häusliche Gewalt kommt ‑ in ähnlichem Ausmaß ‑ in allen soziokulturellen und strukturellen Milieus und Altersgruppen vor. Sie betrifft nicht spezifische Gruppen. Gewalt im sozialen Nahraum ist ein allgemeines Problem (...).“
(Gloor und Meier 2004: 79)
Das Spektrum der Klientinnen einer Zufluchtswohnung reicht von der Jugendlichen bis zur Rentnerin, von der kinderreichen Mutter ohne Schulabschluss bis zur Doktorin. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kommt in einer Studie zur Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland (Bmfsfj) (2004: 21) zu dem Ergebnis, dass „kein Zusammenhang von Gewalt in Paarbeziehungen mit Bildungs- oder Schichtzusammenhängen“ festzustellen ist.
„Weder zeigte sich ein signifikanter Zusammenhang zwischen Schulbildung/ Berufsausbildung und der Gewalt des aktuellen Beziehungspartners noch ein signifikanter Zusammenhang zwischen dessen Einkommen und seiner Gewaltausübung.“
(ebd.)
Oft dauert es Jahre bis sich Frauen aus gewaltgeprägten Situationen lösen können. Da Frauen mit einem relativ hohem Einkommen über unterschiedliche Möglichkeiten der Entziehung aus dem gewaltgeprägten Umfeld verfügen, z.B. gute Chancen zur Anmietung einer neuen Wohnung, vorübergehende Unterkunft im Hotel, treten sie nicht so häufig wie andere Frauen in Kontakt zu Frauenzufluchtswohnungen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie im Vergleich zu Frauen mit geringem Einkommen weniger oft Opfer häuslicher Gewalt werden.
Die überproportional hohe Inanspruchnahme von Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen durch Migrantinnen deutet darauf hin, dass diese Gruppe von Frauen besonders gefährdet ist, Opfer von (häuslicher) Gewalt zu werden bzw. nicht über andere Unterstützungs- und Hilfemöglichkeiten verfügt.
„Bei Gewalt in Paarbeziehungen fällt vor allem die hohe Betroffenheit türkischer Frauen auf, die deutlich über dem Durchschnitt der weiblichen Bevölkerung in Deutschland liegt. So hatten in der Hauptuntersuchung insgesamt 25% der Frauen angegeben, Gewalt durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner erlebt zu haben, während Frauen türkischer Herkunft dies zu 38% angaben [...]“
(Bmfsfj 2004: 28)
Der große Prozentsatz der Frauen nicht deutscher Herkunft, die in Zufluchtswohnungen und Frauenhäusern Schutz suchen, besteht, da diese Frauen oft keine oder nur unzureichende andere Kontakte und Unterstützungsmöglichkeiten in Deutschland haben bzw. diese Personen der Familie des Mannes angehören. Häufig spielen Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache, die von vielen Migrantinnen nicht erlernt werden durfte, niedrige Bildungsabschlüsse und ungesicherter Aufenthaltsstatus eine entscheidende Rolle, warum Frauen nicht deutscher Herkunft oft erst sehr spät Hilfe suchen.
Die Aufnahme von Migrantinnen in Zufluchtswohnungen ist verbunden mit einem hohen Schutzbedürfnis und Sicherheitsmaßnahmen, da diese nicht nur durch den (Ex-) Partner, sondern meist auch durch die eigene oder die Familie des Mannes gesucht werden. An diesem Punkt ist außerdem zu erwähnen, dass Migrantinnen nach wie vor Opfer von Zwangsheirat und damit von psychischer Gewalt durch die Familie oder Familie des Partners werden.
„Von den 143 Frauen, die mit einem türkischen Partner verheiratet sind oder waren, haben etwa drei Viertel den Partner vor der Heirat kennengelernt und ein Viertel (25%) nicht. Bei etwa der Hälfte der Frauen war der Partner von Verwandten ausgewählt worden [...].“
(Bmfsfj 2004: 29)
Für körperlich beeinträchtigte/gehörlose Frauen stehen in Berlin behindertengerechte/gehörlosengerechte Zufluchtswohnungen zur Verfügung.
Drogenabhängige und psychisch kranke Frauen werden in der Regel nicht in Zufluchtswohnungen aufgenommen, da eine Gefährdung anderer Frauen und Kinder durch diese nicht ausgeschlossen werden kann. Entscheidungen über die Aufnahme der Frau in die Zufluchtswohnung sind einzelfallabhängig, da die Grenze zwischen „Normalität“ und Abhängigkeit und/oder psychischer Erkrankung fließend verläuft, bzw. manchmal im Aufnahmegespräch nicht alle Informationen preisgegeben werden. Die Entwicklung von Angeboten der Unterbringung in Schutzunterkünften für diese Zielgruppen wäre besonders in Berlin und anderen Großstädten wünschenswert, da die Nachfrage, besonders von psychisch erkrankten gewaltbetroffenen Frauen in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat. Diese benötigen in der Regel einen höheren Betreuungsaufwand, der durch die derzeitige Finanzierung und personelle Ausstattung nicht gewährleistet werden kann und dem Konzept einer Zufluchtswohnung in Bezug auf die Selbständigkeit der Bewohnerinnen nicht entspräche.
In Berlin existiert nur eine Zufluchtswohnung, in die je nach Einzelfall Frauen mit Haustieren aufgenommen werden. Für diese Zielgruppe sollten Angebote entwickelt werden, um vor den Konzepten der klinischen Sozialarbeit den nicht zu unterschätzenden Fakt der sozialen Unterstützung, gerade auch durch Haustiere, in die Arbeit mit gewaltbetroffenen Frauen einfließen lassen zu können. Zum Beispiel in der Arbeit mit Straßenkindern bei Karuna e.V. konnten positive Erfahrungen bei der Wiedereingliederung und Stabilisierung der Klienten durch die Mit-Aufnahme von Haustieren erzielt werden. Besonders bei von Gewalt betroffenen Frauen ohne Kinder, die durch ihren gewalttätigen Partner sehr stark von ihrem sozialen Umfeld isoliert wurden, stellen Haustiere häufig den einzigen positiven emotionalen Kontakt dar. Auch Kinder, die mit ihrer Mutter in eine Zufluchtswohnung flüchten, besitzen häufig eine enge emotionale Bindung zu ihren Haustieren. Die stabile Mensch- Tier- Beziehung könnte Ansatzpunkte für die (sozial)therapeutische Arbeit in Zufluchtswohnungen liefern.
4. Häusliche Gewalt
„Ich unterscheide nicht mehr zwischen psychischer und physischer Gewalt. Beides ist gleich schlimm und wird oft miteinander beantwortet. Nur ist der, der zuschlägt immer der Täter. Für Gewalt in der Ehe gibt es keine Entschuldigung. Trotzdem habe ich gelernt, dass man Menschen im Leben trifft, die unter großem psychischen Druck sehr wohl zum Täter werden. Im nettesten Nachbarn kann ein Kindermörder schlummern. Schlimm sind auch die, die mit ihrem Schöngeist und ihren Launen andere bis aufs Blut quälen, sie fertigmachen und dann auf den Boden spucken, wenn jemand eine Ohrfeige verteilt hat und sie davon hören.“
(Moos 2005: 132)
4.1 Definition
Unter häuslicher Gewalt werden verschiedene Gewaltarten, die im häuslichen oder im personellen Nahbereich der betroffenen Personen auftreten, verstanden. Der Begriff häusliche Gewalt bezeichnet Straftaten, die zwischen Personen stattfinden, die eine partnerschaftliche und/oder familiäre Beziehung haben oder hatten. Die häufigsten Fälle häuslicher Gewalt finden zwischen (ehemaligen) Partnern statt, können aber auch zwischen Geschwistern oder Kindern und Eltern auftreten.
Das Erleben häuslicher Gewalt ist für die meisten Opfer ein besonders einschneidendes Erlebnis, da der persönliche Schutzraum, der originär der Entspannung und dem Rückzug dienen sollte, zur Bedrohung wird. Bei den betroffenen Frauen bewirken die oft jahrelangen Gewalteinwirkungen eine Schwächung bis hin zur Zerstörung des Selbstwertgefühls. Wenn sich die Frau aus der Gewaltspirale nicht lösen kann, nehmen in Folge dessen die Abhängigkeit vom Mann und die eigene Verstrickung in die Gewaltbeziehung zu.
Als Gewaltspirale im häuslichen Kontext wird ein Kreislauf bezeichnet, in dem gewalttätiges Handeln, anfangs meist im Affekt, gefolgt von Reue, Entschuldigungen des Täters und „Beruhigung“ der häuslichen Situation dazu führt, dass die Frau ihrem Partner verzeiht, aber unbewusst auf den nächsten „Angriff“ wartet und sich dementsprechend vorsichtig verhält. Dies gibt dem Täter Anlass zu Spekulationen, z.B. könnte die Frau etwas verheimlichen, und dient diesem als Rechtfertigung erneut gewalttätig zu werden, sich zu entschuldigen usw.. Auf Grund dieser besonderen Dynamik des Gewaltgeschehens verhalten sich Frauen in diesen Beziehungen häufig ambivalent hinsichtlich einer Trennung vom gewalttätigen Partner, da sie meist auch finanziell und sozial von diesen abhängig gemacht wurden.
Je länger die Gewaltspirale andauert, umso kürzer werden die Phasen zwischen der Gewaltausübung, die Reue nach der Tat bleibt aus, ein „Gewöhnungseffekt“ setzt ein. Schafft es die betroffene Frau in dieser Zeit nicht, sich aus der Misshandlungsbeziehung zu lösen, leiden meist ihre Gesundheit und ihr Selbstbewusstsein, bei manchen Frauen bis zur Selbstaufgabe.
Deshalb wirkt die zumindest vorerst räumliche Trennung von der gewalttätigen Person gesundheitsfördernd. Für deren Durchführung existieren zwei Möglichkeiten: Entweder wird die gewalttätige Person der Wohnung verwiesen (vgl. §1 GewSchG) oder die Frau verlässt (mit den Kindern) die Wohnung und zieht vorübergehend zu Freunden, Verwandten, in ein Frauenhaus oder eine Zufluchtswohnung.
Besonders in Trennungs- und Scheidungssituationen laufen Frauen in einem höheren Maße Gefahr Opfer von Gewalt durch den (Ex-) Partner zu werden. In der Fachliteratur (z.B. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2004: 20), wie auch in Beratungsgesprächen mit den betroffenen Frauen wird deutlich, dass sowohl das Ausmaß an Gewalt wie auch deren Schwere in Trennungs- und Scheidungssituationen sehr stark zunimmt.
„Während Frauen, die vor ihrer heutigen Partnerschaft keine andere Partnerschaft hatten, nur 13% Gewalt in der Paarbeziehung erlebt haben, waren es bei denen, die eine bis zwei Paarbeziehungen und Trennungen hinter sich hatten 33% und bei weiteren Trennungen 50% bis hin zu 64%.“
(Bmfsfj 2004: 20)
4.2 Arten häuslicher Gewalt
Die Arten häuslicher Gewalt reichen von physischer über psychische und sexuelle Gewalt bis hin zu ökonomischer und sozialer Gewalt. Die Reihenfolge der genannten Gewaltbereiche gibt keine Auskunft über Ausmaß, Schwere und Häufigkeit. Klare Abgrenzungen zwischen den einzelnen Gewaltarten sind häufig nicht möglich, da Überschneidungen und fließende Übergänge zwischen den verschiedenen Bereichen existieren bzw. eine Gewaltart die andere bedingen kann. Beispielsweise tritt physische Gewalt im häuslichen Kontext fast nie ohne psychische Gewalteinwirkung auf.
Im Folgenden werden die verschiedenen Arten beschrieben, um einen Einblick in das breite Spektrum häuslicher Gewalt zu geben.
4.2.1 Physische Gewalt
Unter physischer Gewalt werden alle Angriffe gegen Körper und Leben der Frau verstanden. Darunter zählen z.B. Schlagen, Schubsen, Treten, Würgen sowie Angriffe mit dem Messer oder anderen Gegenständen. Die Liste könnte beliebig fortgeführt werden.
Frauen, die physische Gewalt erfahren, schämen sich oft dafür und versuchen die Blessuren zu vertuschen und verzichten zum Teil auf einen Arztbesuch selbst wenn sie unter starken Schmerzen leiden. Selbst wenn sie einen Arzt aufsuchen um ihre Verletzungen behandeln zu lassen, geben die Frauen häufig andere Ursachen für die Schädigungen an. Aus diesem Grund sind Ärzte zum größten Teil die ersten Ansprechpartner für gewaltbetroffene Frauen. Um die Hilflosigkeit der Ärzte und des Pflegepersonals im Umgang mit der Thematik der häuslichen Gewalt zu überwinden und diese zum Nachfragen bei Verdacht auf häusliche Gewalt zu ermutigen, ist es unerlässlich, regelmäßige Schulungen zu diesem Thema anzubieten, qualifizierte Ansprechpartner zu benennen und interdisziplinär zusammenzuarbeiten, um häusliche Gewalt schon im Ansatz zu erkennen und Hilfsangebote unterbreiten zu können.
Nach einer Studie des S.I.G.N.A.L. e.V. (vgl. 2005) wären Ärzte für 67% aller Frauen Ansprechpartner im Fall von erlittener Gewalt, dagegen wurden nur 7,5 % der Frauen nach Gewalterfahrungen durch ihren Hausarzt befragt.
Beinahe untrennbar mit der physischen Gewalt ist die psychische Gewalt verbunden, da erstgenannte meist mit Demütigen und Drohungen einhergeht.
4.2.2 Psychische Gewalt
Unter psychischer Gewalt, zu welcher auch die emotionale Gewalt zu zählen ist, werden z.B. Drohungen, Beleidigungen, Beschimpfungen, Erniedrigungen verstanden. Nicht selten werden Frauen „für verrückt erklärt“, ihnen Angst durch Blicke, Gesten, Handlungen, z.B. Zerstörung ihres Eigentums eingeflößt. Psychische Gewalterfahrungen hinterlassen meist langfristige Folgen bei den Betroffenen. Ein Mensch der über Jahre hinweg hört er wäre nichts wert und ebenso behandelt wird, glaubt irgendwann selbst, dass er nichts wert ist. Von den betroffenen Frauen wird diese Art der Gewalt als die zerstörerischste benannt.
„Mehrere Frauen beschrieben psychische Gewalt in Paarbeziehungen als eine Form von „Gehirnwäsche“, die sie von ihrem eigenen Empfinden entferne, ihr Selbstbewusstsein zerstöre, sie „verrückt“ mache.“
(Bmfsfj 2004: 30)
Psychische Gewalt hat zur Folge, dass Frauen, die dieser lange Zeit ausgesetzt waren, das Vertrauen in ihre Fähigkeiten und Intuition verlieren, sich mehr und mehr von der Meinung anderer abhängig machen, nicht mehr entscheidungsfähig sind und bei einfachen Alltagshandlungen nur noch funktionieren oder zu Überforderung neigen. Als Folgen können negativer Stress, Vernachlässigung des Äußeren und/oder der Kinder, Rückzug aus dem gewohnten sozialen Umfeld, Suchtmittelmissbrauch, psychische und psychosomatische Erkrankungen auftreten, um nur einige zu nennen.
Der Teilbereich emotionale Gewalt ist charakterisiert durch vollständige Kontrolle aller Lebensbereiche durch den Mann bis hin zu emotionaler Zurückweisung und vollständiger Verweigerung der Anerkennung der Person der Frau (vgl. Ohl 2002: 12).
Exkurs: Sonderfall Stalking im Kontext häuslicher Gewalt
Besondere Aufmerksamkeit erhielt in den letzten Jahren ein Teilbereich der emotionalen Gewalt, Stalking, da dieser seit Einführung des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2001 zivilrechtlich verfolgt werden kann. Unter dem Begriff Stalking werden Verhaltensweisen einer Person verstanden, die bewusst gegen den Willen einer anderen Person ausgeübt werden, um sie zu ängstigen, sie zu schädigen oder zu irritieren. Findet dieses Nachspionieren, Bedrohen, Belästigen, körperliches Attackieren, Einschüchtern oder Zerstören von Eigentum zwischen Tätern und Opfern statt, zwischen denen eine freundschaftliche oder partnerschaftliche Beziehung bestand, spricht man von Stalking im Kontext häuslicher Gewalt. Merkmale des Stalkings sind die Ausrichtung der Handlungen auf eine bestimmte Person, wiederholte Kontaktaufnahme, Annäherungsversuche oder Belästigungen, die über einen längeren Zeitraum erfolgen und die Regeln sozialer Interaktion überschreiten, vom Opfer zumindest zum Teil wahrgenommen werden und durch dieses kaum oder nicht beeinflusst werden können (vgl. Hoffmann/Wondrak 2005: 49). Stalking durch den männlichen Ex- Partner tritt am häufigsten nach Beendigung einer Beziehung auf (vgl. ebd.: 55 f.), wobei die Aufrechterhaltung des Kontaktes bzw. die Wiederaufnahme der Beziehung zur Frau im Mittelpunkt steht. Als weitere Motive für die Ausübung des Stalkings werden benannt: Rache und Vergeltung, „Bestimmung füreinander“, Kontrolle, Macht, Beziehungswahn.
„Stalker, die auch häusliche Gewalttäter waren [hier beschränkt auf physische Gewalt, Anm. J.W.], zeigten in der Partnerschaft verstärkt dominante und kontrollierende Verhaltensweisen, indem sie beispielsweise das Opfer von seinem Umfeld zu isolieren versuchten oder es herabwürdigten. Vor einem solchen Hintergrund kann das spätere Stalking auch als ein fortgesetzter Versuch der Machtausübung verstanden werden. Stalker, die in der vorhergehenden Beziehung nicht physisch gewalttätig gewesen waren, hatten in der Partnerschaft eher Verhaltensweisen gezeigt, die durch eine ängstliche, emotionale Bindung und die Angst vor dem Verlassenwerden charakterisiert waren.“
(Hoffmann/Wondrak 2005: 57)
Bei einer großen Anzahl von Stalkingopfern treten soziale, psychische und physische Folgen als Reaktion auf die Verfolgung und Beobachtung auf. Im sozialen Bereich wurde häufig über Rückzug aus gewohnten freundschaftlichen Beziehungen, Aufgabe von Freizeitbeschäftigungen und soziale Isolation durch gesteigertes Misstrauen gegenüber anderen von den Betroffenen berichtet. Das hatte zur Folge, dass wichtige soziale Unterstützungsressourcen verloren gehen und dadurch die Wahrscheinlichkeit der Ausprägung psychischer und physischer Störungen und Erkrankungen zunimmt.
„83% der Opfer litten unter Angst, und knapp die Hälfte berichteten von Symptomen einer posttraumatischen Belastungsstörung oder von Symptomen der Depression. (…) Viele Befragte berichteten noch von weiteren physischen und psychischen Folgen des Stalkings, wie beispielsweise Konzentrationsschwierigkeiten, ein gestörtes Essverhalten, Suizidgedanken oder –versuche, hormonelle Störungen, ein vermehrter Abusus von Nikotin, Alkohol oder Medikamenten oder auch Angriffsverletzungen durch den Stalker. (…) Tatsächlich zeigte sich, dass fast jedes vierte Stalking- Opfer auf Grund der eben genannten Symptome häufiger krank geschrieben war.“
(Wondrak/Hoffmann 2005:39 ff.)
Psychische und physische Beeinträchtigungen und Erkrankungen wirken sich häufig wiederum auf den Kontakt zu nahe stehenden Menschen, sofern diese noch existieren, aus, wodurch die psychische Belastung weiter steigt. Um diesen Kreislauf zu durchbrechen ist die Einbeziehung des sozialen Umfeldes und die Aufklärung über diese Spezialgebiet häuslicher Gewalt im Sinne einer Psychoedukation für das Opfer und dessen soziales Umfeld durch den professionellen Helfer in Kooperation mit anderen Professionen, z.B. Psychologen, Rechtsanwälten, Polizisten notwendig.
4.2.3 Sexuelle Gewalt
Alle sexuellen Handlungen, die mit Drohungen oder Gewalt gegenüber Frauen erzwungen werden, sind dem Begriff der sexuellen Gewalt zuzuordnen. Darüber hinaus gelten Handlungen als sexuelle Gewalt, wenn sie gegen den Willen und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung der Frau durchgeführt werden.
Das Spektrum sexueller Gewalt ist sehr breit gefächert und wird in körperliche und seelische sexuelle Gewalt unterschieden. Zu den Formen körperlicher sexueller Gewalt zählen zum Beispiel oraler, analer, vaginaler Geschlechtsverkehr, Zwang zur Teilnahme an Pornographie, Zwang, Zeuge der sexuellen Gewalt gegenüber Dritten zu werden, unnötige medizinische Prozeduren, ungebührliche Gesundheitsmaßnahmen (vgl. Kritsberg 1995: 49).
Schwerer nachweisbar, dennoch besonders häufig in Verbindung mit körperlicher sexueller Gewalt und psychischer Misshandlung auftretend, kommt seelische sexuelle Gewalt in familiären Kontexten vor. Zu den Arten seelischer sexueller Gewalt gehören beispielsweise Exhibitionismus, sexuelle Beschämung, sexuelle Belästigung, sexuelle Einschüchterung, sexuelle Witze (vgl. ebd.). Obwohl bei seelischem sexuellen Missbrauch kein Körperkontakt stattfindet, sind die Erfahrungen für die Betroffenen meist ebenso schmerzhaft und erniedrigend, wie bei körperlichem sexuellen Missbrauch, die Folgen sind äquivalent.
Eine häufige Art sexueller Gewalt gegen Frauen in der Familie ist die Vergewaltigung, die auch heute noch oft auf Grund des überholten traditionellen Geschlechterrollenverständnisses unter den Begriff der ehelichen Pflichten gezählt wird und deren Aufdeckung daher immer noch stark tabuisiert ist (vgl. Ohl 2002: 11).
Ausführende sexueller Gewalt verfügen in den wenigsten Fällen über ein ausgeprägtes Selbstbewusstsein. Hintergrund der Ausübung sexueller Gewalt ist die Demonstration von Macht, die Erhöhung und Aufwertung der eigenen Person gegenüber dem Opfer. Indem der Täter Gewalt auf einem Gebiet anwendet, auf welchem das Opfer besonders verletzlich ist, der Sexualität, gelingt es ihm Angst zu erzeugen und dadurch die Bedeutsamkeit seiner eigenen Person zu spüren.
Sexuelle Gewalt kann traumatisierend, bis hin zur Ausprägung einer Posttraumatischen Belastungsstörung, auf die betroffenen Frauen wirken, da besonders in diesem Bereich der Gewalt die persönlichen Grenzen der Frau ignoriert und überschritten werden. Ein Gefühl der Ohnmacht entsteht.
„Ohnmacht ist die entscheidende Verwundung durch das Trauma.“
(Gabriel 2004: 38)
Gabriel (2004: 37 f.) führt Bezug nehmend auf Herman aus, dass Opfer sexueller Gewalt in der Familie „(…) Störungen der Affektregulation, Bewusstseinsveränderungen, gestörte Selbstwahrnehmung, gestörte Wahrnehmung des Täters, Beziehungsprobleme und eine Veränderung des Wertesystems“ aufzeigen.
Resultierend aus Gefühlen des Ausgeliefertseins, der Einfluss- und Schutzlosigkeit entsteht bei der Frau der Verdacht, dass sie keinerlei Einflussnahme auf das Geschehen um sie herum hat. Sie entwickelt ein sehr geringes Selbstwertgefühl und fühlt sich klein, abhängig und schutzlos.
„Die Überzeugung der persönlichen Unverletzlichkeit, der Glaube an den eigenen Wert, die Überzeugung, mehr als nur ein Objekt zu sein, das von anderen kontrolliert und nach Belieben benutzt wird, sowie die Überzeugung, dass das Leben einen Sinn hat, werden bei Übergriffen auf die Person weitestgehend zerstört.“
(Gabriel 2004: 39)
Angst- und Panikattacken treten auf. Diese begünstigen die Ausprägung von Phobien, Zwängen und Dissoziationen.
4.2.4 Ökonomische Gewalt
Zu ökonomischer Gewalt zählen alle Handlungen, die die finanzielle Unabhängigkeit der Frau durch den Mann einschränken, z.B. wenn der Frau Erwerbstätigkeit verboten oder sie zur Arbeit gezwungen und der Lohn durch den Mann einbehalten wird. Des Weiteren ist von ökonomischer Gewalt die Rede, wenn der Mann in seiner traditionellen Rolle als „Familienernährer“ der Frau das Haushaltsgeld einteilt und damit eine finanzielle Abhängigkeit herstellt. Besonders in Partnerschaften in denen eine Person über Einkommen verfügt, das eine gewisse Grenze übersteigt, wird der andere erwerbsfähige Hilfebedürftige im Rahmen des SGB II komplett finanziell von dem Bezieher des Einkommens abhängig, da er somit keinen eigenen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat. Haben Frauen auf Grund des Einkommens des Partners weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Arbeitslosengeld II, wird von staatlicher Seite aus der Rechtsanspruch auf Eingliederungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nach SGB II und SGB III außer Kraft gesetzt, da die Frauen in diesem Fall nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören. In dieser Zeit werden auch keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, das Risiko für Altersarmut für die Frauen steigt.
In unserer Gesellschaft sind Frauen auf Grund von Kindererziehungszeiten, traditionellen geschlechtsspezifischen Zuschreibungen und ungünstigeren Chancen auf dem Arbeitsmarkt einem höheren Risiko für Arbeitslosigkeit und damit auch für Abhängigkeit vom arbeitenden Partner ausgesetzt. Staatliche und strukturelle Rahmenbedingungen spielen also für die Ausübung von ökonomischer Gewalt keine unbedeutende Rolle.
4.2.5 Soziale Gewalt
Soziale Gewalt ist häufig eng mit psychischer und/oder emotionaler Gewalt verbunden und kann daher kaum losgelöst von diesen betrachtet werden. Charakteristischstes Merkmal dieser Art von Gewalt ist deren Ausrichtung auf das soziale Umfeld der Frau. Beispiele dafür sind die Abwertung der Frau in der Öffentlichkeit, auf Arbeit und/oder vor ihren Freunden, der Einsatz der Kinder als Druckmittel, sowie die Beanspruchung der alleinigen Entscheidungsmacht über alle Familienmitglieder.
Als Folge dieser Art von Gewalt ziehen sich Frauen immer mehr zurück, bzw. Freunde und Kollegen wissen nicht, wie sie sich dem „Paar“ gegenüber verhalten sollen und brechen den Kontakt zu beiden Personen ab. Die „Argumente“ des Verursachers sozialer Gewalt, z.B. das Desinteresse von Freunden an Kontakten zu der Frau, weil diese nach Aussage ihres Partners faul und dumm sei, werden somit zum Schein durch das soziale Umfeld bekräftigt. Die Frau sucht die Ursache für den Abbruch der Freundschaft oder kollegialen Beziehung in ihrer Person, die Fremd- und Selbstachtung der Frau sinkt. Nicht selten verlieren Frauen auf Grund dieser Art von Gewalt ihren Arbeitsplatz, da sie durch ihren (Ex-)Partner überwacht werden. Kontrollanrufe erfolgen auch bei Kollegen, wodurch die Frau keine Möglichkeit bekommt, sich in die Strukturen am Arbeitsplatz einzufügen bzw. die Kontrolle durch den (Ex-)Partner als so hohe psychische Belastung wahrgenommen wird, dass die Frau ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen kann.
4.3 Vorkommen und Häufigkeit
Die Dunkelziffer auf dem Gebiet der häuslichen Gewalt liegt sehr hoch, da nur ein Bruchteil der Betroffenen sich an Beratungsstellen, Polizei, Frauenhäuser oder Zufluchtswohnungen wendet.
„Nach einer Schätzung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist in der Bundesrepublik jede 3. Frau von Gewalt betroffen und auch bisherige Studien weisen Partnergewalt als Phänomen aus, das vorwiegend von Männern ausgeht.“
(Kreyssig 2002: 136)
So waren im Jahr 2001 im Hellfeld in Berlin 79% der Opfer weiblichen Geschlechts häuslicher Gewalt durch den männlichen Täter ausgesetzt. Die Täterschaft von Frauen gegenüber männlichen Opfern betrug dagegen „nur“ 13%. Bei diesen Daten handelt es sich um die Auswertung der Berliner Polizeistatistik für das Jahr 2001, daher sind nur Straftaten einbezogen, von denen die Polizei Kenntnis erhielt (vgl. Kommoß 2002: 74).
Die tatsächliche Verteilung der Fälle häuslicher Gewalt kann durchaus im Vergleich zu den Hellfelduntersuchungen differieren, da die Bereitschaft zur Nutzung von Hilfsangeboten und zur Anzeige bei Männern wesentlich geringer als bei Frauen ausgeprägt ist, da dies nicht dem gesellschaftlichen Männerbild entspräche und selbst heute noch ein Tabu darstellt. Andererseits ist nicht zu leugnen, dass rund 45000 Frauen mit ihren Kindern in Deutschland pro Jahr in Frauenhäuser und Frauenzufluchtswohnungen flüchten, in Berlin allein 2500 (vgl. Ohl 2002: 11).
Des Weiteren sind Männer auf Grund ihrer physischen Ausstattung fast immer in der Lage, körperliche Angriffe durch Frauen abzuwehren, was im entgegengesetzten Fall eher unwahrscheinlich ist. Die wenigsten Frauen verfügen über die notwendige Kraft, um einen Mann ernsthaft zu verletzen. Betrachtet man die Geschlechterverteilung in Bezug auf die Ausübung sexueller Gewalt, stellt sich schon allein durch körperliche Merkmale ein besonders starkes Gefälle heraus.
Frauen neigen zum Teil immer noch auf Grund ihrer Sozialisation und des Jahrhunderte alten anerzogenen Rollenbildes eher zum Ausharren, „anständig sein“, und Dulden, daher dürfte bei ihnen eine größere Hemmschwelle zur Ausübung von (physischer) Gewalt als bei Männern bestehen.
Besonders in Trennungs- und Scheidungsphasen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen Opfer von häuslicher Gewalt werden. In der Zeit, in der Frauen ihren Partner verlassen, besteht das höchste Risiko dafür, dass sie misshandelt oder sogar getötet werden (vgl. Kavemann 2002: 30).
4.4 Ursachen
Die Hintergründe, die zu häuslicher Gewalt führen sind sehr vielschichtig und individuell.
Mythen zur Entstehung von häuslicher Gewalt, wie z.B. `Sie hat ihn provoziert.`, `Er war im Stress, da ist ihm halt die Hand ausgerutscht.` oder `Er schlägt nur, weil er getrunken hat.` sind überholt und heute nicht mehr tragbar. „Provozieren“ Frauen, wenn sie selbständig Denken und Handeln? Kurze Röcke tragen? Anderer Meinung sind? Keine Lust zum Sex haben? Sich so unauffällig wie möglich verhalten?
Tatsache ist, dass Frauen berichten, dass jede ihrer Handlungen „falsch“ war und egal, wie sie sich verhalten haben, jede Handlung oder Unterlassung zum Auslöser für neue Angriffe wurde. Alkohol kann Auslöser für gewalttätige Handlungen sein, ist jedoch niemals die Ursache. Daher entschuldigt Alkoholkonsum keinerlei Ausübung von Gewalt. Es gibt keine Gründe oder Anlässe die Gewaltanwendung rechtfertigen!
So unterschiedlich die Erscheinungsformen häuslicher Gewalt auch sind, Ausgangspunkt ist immer die Steigerung des Macht- und Selbstwertgefühls des einen Partners durch Erniedrigung des anderen. Schlussfolgernd könnten ein geringes Selbstwertgefühl und ungenügende, in der Kindheit nicht adäquat erlernte Konfliktlösestrategien und Stressbewältigungsmechanismen als ein Hinweis auf ein erhöhtes Risiko der Ausübung von Gewalt betrachtet werden. Nicht von ungefähr kommt der im Volksmund verwendete Spruch: `Wer schlägt, hat keine Argumente mehr.´
Gewalterfahrungen in der Herkunftsfamilie sowie Gewalt in Kindheit und Jugend gelten als eindeutige Risikofaktoren für eine Viktimisierung durch physische oder sexuelle Gewalt im Erwachsenenalter.
„Die Untersuchungsergebnisse zeigen auf, dass Frauen, die ab dem 16. Lebensjahr körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt haben, in erheblich größerem Ausmaß Gewalt in der Herkunftsfamilie entweder als Zeuginnen elterlicher Gewalt oder durch körperliche Züchtigung der Eltern erlebt haben und relevant häufiger durch sexuellen Missbrauch in Kindheit und Jugend betroffen waren. Frauen, die in Kindheit und Jugend körperliche Auseinandersetzungen zwischen den Eltern miterlebt haben, haben später mehr als doppelt so häufig selbst Gewalt durch (Ex-)Partner erlitten, wie Frauen, die keine körperlichen Auseinandersetzungen zwischen den Eltern erlebt haben (47% vs. 21%). Befragte, die in Kindheit und Jugend selbst häufig oder gelegentlich Gewalt durch Erziehungspersonen erfahren haben, waren dreimal so häufig wie andere in Paarbeziehungen betroffen.“
(Bmfsfj 2004: 21)
Zu den Faktoren, die häusliche Gewalt auslösen können, jedoch nicht deren Ursache sind, zählen: Konflikte in der Partnerschaft, Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf Sexualität, Kindererziehung und Haushaltsführung, Auseinandersetzung über finanzielle Probleme, Drogen- und übermäßiger Alkoholkonsum. Das bedeutet jedoch nicht, dass Gewalthandlungen im häuslichen Bereich nicht auch ohne „Grund“ spontan erfolgen.
4.5 Folgen häuslicher Gewalt
Häusliche Gewalt führt zu körperlichen, seelischen, finanziellen, emotionalen und sozialen Beeinträchtigungen, die oft langwierige Auswirkungen haben. Zu den gesundheitlichen Folgen zählen zum Beispiel funktionelle Beeinträchtigungen, chronische Schmerzsymptome, Schwangerschaftskomplikationen, Essstörungen, Depressionen, Angsterkrankungen, Posttraumatische Belastungsstörungen, dauerhafte Behinderungen bis hin zu Suizid und Mord.
Von den erlebten Formen häuslicher Gewalt kann nicht direkt auf die Beeinträchtigungen und Auswirkungen geschlossen werden, da diese je nach psychischer, sozialer und gesundheitlicher Situation und Lebensgeschichte der Opfer in ihren Ausprägungen variieren (s. Inzidenzformel in Kapitel 7)). Es gibt jedoch Folgen, die für viele Opfer, unabhängig von der erlebten Gewaltform ähnlich sind.
Die psychischen und meist auch körperlichen Grenzen einer Frau werden durchbrochen. Jegliche Gewalt ist für eine Frau äußerst demütigend, verletzt ihr Selbstbild und Selbstwertgefühl und hat einen Vertrauensverlust zur Folge. Sie fühlt sich verraten und erfährt zumindest zeitweilig die totale Ohnmacht. Die der Frau zugefügte Gewalt in ihren unterschiedlichsten Formen zieht meistens gesundheitliche, psychosomatische, psychische und soziale Konsequenzen nach sich.
Darüber hinaus ist Gewalt gegen Frauen auch ein für die Gesellschaft und die Frau mit nicht zu vernachlässigenden Kosten verbundenes Phänomen, dazu zählen Kosten im Gesundheitsbereich, der Polizei und Justiz, im sozialen Bereich, Kosten für den Arbeitsmarkt und persönliche Kosten, diese wurden jedoch bisher im deutschsprachigen Raum noch nicht erforscht.
Jede der unter 4.2 genannten Formen häuslicher Gewalt birgt das Risiko einer gesundheitlichen Beeinträchtigung für die Frauen durch die erfahrene Gewalt bzw. durch riskante Bewältigungsstrategien und kann zu ernsthaften Erkrankungen führen.
„So ist einerseits ein höherer Alkohol- und Medikamentenkonsum, vor allem ein sehr viel höherer Tabakkonsum bei Frauen festzustellen, die körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt oder sexuelle Belästigung erlebt haben. Andererseits waren diese Frauen auch deutlich stärker durch gesundheitliche Beschwerden belastet als Frauen, die keine dieser Gewaltformen erlebt haben.“
(Bmfsfj 2004: 17)
Häusliche Gewalt gilt weltweit als das größte Gesundheitsrisiko für Frauen und rangiert noch vor Verkehrsunfällen und Krebserkrankungen (vgl. Gabriel 2004: 29).
Gewalt wird selten als Ursache für gesundheitliche Probleme identifiziert. Sehen die behandelnden ÄrztInnen keine Verbindung zwischen den Symptomen und Gewalterfahrungen, werden zum Teil unwirksame oder sogar schädigende Anwendungen und Behandlungen verschrieben, die wiederum eine Chronifizierung unterstützen.
4.5.1 Physische Auswirkungen
Von allen Gewaltarten hinterlässt physische Gewalt die sichtbarsten Spuren. Deutliche Verletzungen sind z.B. Blutergüsse, Schnittwunden, ausgeschlagene Zähne, Knochenbrüche, Quetschungen, Gehirnerschütterung, Schwerhörigkeit, gynäkologische Erkrankungen usw.. Bauchschmerzen und Durchfall, Migräne, Allergien, Schwindel und Übelkeit, Herzklopfen, Atembeschwerden und der schlechte Zustand der Zähne zählen ebenfalls zu den physischen Auswirkungen. Diese können sich, wenn sie nicht rechtzeitig medizinisch behandelt werden zu chronischen körperlichen Beschwerden ausweiten. Falsch zusammengewachsene Knochenbrüche, fehlende Zähne, entstellende Narben, schief zusammengewachsene Nasenbeine sind häufig Ursache für lebenslange Beschwerden. In Extremfällen führt physische Gewalt zu dauerhaften Behinderungen, z.B. bleibende Schädigung innerer Organe, verminderte Hör- und Sehfähigkeit, und tödlichen Verletzungen. Ungewollte Schwangerschaften treten als Auswirkung sexueller Gewalt auf, oft initiiert um die Frau von einer Trennung abzuhalten.
Wenn Frauen während der Schwangerschaft von Gewalt betroffen sind, bleibt das nicht folgenlos für das ungeborene Kind. Fehl- und Frühgeburten, Untergewicht und gesundheitliche Probleme des Kindes aber auch ungewollte Schwangerschaften können Auswirkungen der Gewalterfahrungen der Mutter sein. Gloor und Meier (2004: 32) weisen darauf hin, dass Schwangere in ähnlichem Ausmaß von Gewalt betroffen sind wie andere Frauen auch:
„Festzuhalten ist zum Thema Gewalt und Schwangerschaft, dass Schwangere in sehr ähnlichem Ausmaß von Gewalt im sozialen Nahraum betroffen sind [...]. Dieses Ergebnis bedeutet auch, dass Frauen während der Schwangerschaft keineswegs weniger betroffen oder besonders geschützt sind.“
[...]
- Citar trabajo
- Juliane Wahren (Autor), 2006, Klinische Sozialarbeit. Ein neuer Ansatz in der Arbeit mit gewaltbetroffenen Frauen in Frauenzufluchtswohnungen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/287104
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