In den Zeiten der Globalisierung und der zunehmenden Verflechtung von Unternehmen weltweit, ist es sinnvoll auch bei den Rechnungslegungssystemen für mehr Transparenz zu sorgen. Mit dem 1989 verabschiedeten Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements, hat das IASC den theoretischen Bezugsrahmen für das Normensystem der einzelnen IAS/IFRS geschaffen. Sie sollen diese Transparenz fördern und hervorbringen. Dieses Ziel verfolgt ebenfalls die Europäische Union, die nach dem 31.12.2004 alle kapitalmarktorientierte Unternehmen mit dem Hauptsitz in der EU verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse nach den IAS/IFRS aufzustellen. In Deutschland sind von dieser Regelung ca. 750 Unternehmen betroffen, in den weiteren europäischen Mitgliedsstaaten ca. 6250 Unternehmen. Die Mitgliedsstaaten haben darüber hinaus noch das Recht, die Anwendung der IAS/IFRS auch auf Konzernabschlüsse nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen sowie auf sämtliche Einzelabschlüsse auszuweiten.
Die Folgen der Verpflichtung für kapitalmarktorientierten Unternehmen in der EU sind sehr vielschichtig. Zum einen entstehen z.T. sehr hohe Umstellungskosten von den nationalen auf die internationale Rechungslegung, zum anderen wird vielen Unternehmen die Finanzierung von Investitionen an ausländischen Kapitalmärkten sehr erleichtert.
Vor dem geschilderten Hintergrund soll die Aufgabe dieser Arbeit dem Leser die Anwendung der Equity-Methode in den Konzernrechnungslegung HGB und IAS/IFRS im Kern näher zu bringen. In den ersten beiden Punkten werden die Aufgabe des Jahresabschlusses, sowie die Grundlagen und die Entstehungsgeschichten der handelsrechtlichen Rechnungslegungen, kurz HGB und den International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards dargestellt und erläutert. Darauf folgend wird die Pflicht zur Konzernrechnungslegung erörtert und in Details aufgezeigt. Der Kern dieser Arbeit liegt im vierten und fünften Kapitel. Hier wird die Equity- Methode vorgestellt, die als Instrument der Bewertung von ausgewählten Beteiligungen angewandt wird. Es werden die drei Methoden (Buchwertmethode (HGB), Kapitalanteilsmethode (HGB) und die Equity-Methode nach IAS 28) vorgestellt und miteinander verglichen. Zum Abschluss dieser Arbeit wird ein praktisches Beispiel der Equity-Methode nach IAS/IFRS vorgestellt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Gesetzliche Grundlage und Funktion des Jahresabschlusses
2.1 Grundlagen der Rechnungslegung nach HGB und den GoB
2.2 Grundlagen der Rechnungslegung nach IAS/IFRS
3. Aufstellungspflicht zur Konzernbilanz
3.1 Aufstellungspflicht nach der „einheitlichen Leitung“
3.2 Die Beteiligung gemäß § 271 Abs. 1 HGB
3.3 Aufstellungspflicht nach dem Controll-Konzept gemäß § 290 Abs. 2 HGB
4. Equity-Methode
4.1 Anwendung nach HGB
4.1.1 Buchwertmethode
4.1.2 Kapitalanteilsmethode
4.1.3 Fortschreibung des Equity-Wertes in den Folgejahren
4.1.4 Vergleich von Buchwertmethode und Kapitalanteilsmethode
4.2 Anwendung nach IAS/IFRS
5. Wesentliche Unterschiede bei der Anwendung der Equity-Methode zwischen HGB und IAS/IFRS
6. Praktisches Beispiel der Equity-Methode nach den IAS/IFRS 20
7. Fazit
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
In den Zeiten der Globalisierung und der zunehmenden Verflechtung von Unternehmen weltweit, ist es sinnvoll auch bei den Rechnungslegungssystemen für mehr Transparenz zu sorgen. Mit dem 1989 verabschiedeten Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements, hat das IASC den theoretischen Bezugsrahmen für das Normensystem der einzelnen IAS/IFRS geschaffen. Sie sollen diese Transparenz fördern und hervorbringen. Dieses Ziel verfolgt ebenfalls die Europäische Union, die nach dem 31.12.2004 alle kapitalmarktorientierte Unternehmen mit dem Hauptsitz in der EU verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse nach den IAS/IFRS aufzustellen. In Deutschland sind von dieser Regelung ca. 750 Unternehmen betroffen, in den weiteren europäischen Mitgliedsstaaten ca. 6250 Unternehmen. Die Mitgliedsstaaten haben darüber hinaus noch das Recht, die Anwendung der IAS/IFRS auch auf Konzernabschlüsse nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen sowie auf sämtliche Einzelabschlüsse auszuweiten.[1]
Die Folgen der Verpflichtung für kapitalmarktorientierten Unternehmen in der EU sind sehr vielschichtig. Zum einen entstehen z.T. sehr hohe Umstellungskosten von den nationalen auf die internationale Rechungslegung, zum anderen wird vielen Unternehmen die Finanzierung von Investitionen an ausländischen Kapitalmärkten sehr erleichtert. Deutsche Großunternehmen gehen aus diesem Grund, schon seit einigen Jahren den Weg ihre Jahres- und Konzernabschlüsse zusätzlich nach den US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) oder den International Accounting Standards (IAS) zu veröffentlichen. Dies wurde ermöglicht durch das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) und dem damit verbundenen § 292a des HGB, die am 24.04.1998 in kraft traten. Eine Erweiterung erfolgte im Jahr 2000 mit dem Kapitalgesellschaften- und Co-Richtliniegesetz (KapCoRiLiG), wodurch der Anwendungsbereich des § 292a des HGB noch erweitert wurde. Aber auch vor dem Jahr 1998 bilanzierten in Deutschland zahlreiche Unternehmen nach dem dualen Konzernabschluss (entspricht den Vorschriften von HGB und IAS), um den Anforderungen internationaler Kapitalmärkte bzw. Investoren gerecht zu werden.[2] Eine Pionierstellung haben hierbei die Daimler Chrysler AG, die im Jahre 1993 erstmals nach US-GAAP bilanzierte und die Puma AG, die im Jahre 1993 erstmals ihren Konzernabschluss nach IAS veröffentlichte. Dieser Trend setzt sich bis heute fort. Beispielsweise liegt heute der Anteil der reinen HGB-Bilanzierer unter den DAX-100 Gesellschaften weit unter 50 %.[3]
Vor dem geschilderten Hintergrund soll die Aufgabe dieser Arbeit dem Leser die Anwendung der Equity-Methode in den Konzernrechnungslegung HGB und IAS/IFRS im Kern näher zu bringen. In den ersten beiden Punkten werden die Aufgabe des Jahresabschlusses, sowie die Grundlagen und die Entstehungsgeschichten der handelsrechtlichen Rechnungslegungen, kurz HGB und den International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards dargestellt und erläutert. Darauf folgend wird die Pflicht zur Konzernrechnungslegung erörtert und in Details aufgezeigt.
Der Kern dieser Arbeit liegt im vierten und fünften Kapitel. Hier wird die Equity-Methode vorgestellt, die als Instrument der Bewertung von ausgewählten Beteiligungen angewandt wird. Es werden die drei Methoden (Buchwertmethode (HGB), Kapitalanteilsmethode (HGB) und die Equity-Methode nach IAS 28) vorgestellt und miteinander verglichen.
Zum Abschluss dieser Arbeit wird ein praktisches Beispiel der Equity-Methode nach IAS/IFRS vorgestellt. Dieses Beispiel wurde ausgewählt, da die hier angewandte Vorgehensweise ab dem 31.12.2004 ca. 750 bzw. 6250 Unternehmen in Deutschland sowie Europäischen Union unmittelbar betrifft und somit die Rechnungslegungen der jeweiligen Mitgliedsstaaten weiter an Bedeutung verlieren werden.
2. Gesetzliche Grundlage und Funktion des Jahresabschlusses
Gemäß des § 242 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann dazu verpflichtet, am Ende eines jeden Geschäftsjahres einen, das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden, Abschluss aufzustellen. Diese Bilanz bildet nach § 242 Abs. 3 HGB zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung den Jahresabschluss. Dieser ist innerhalb einer ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit auszustellen.[4]
Die Aufgaben der externen Rechnungslegung orientieren sich z.T. an den potenziellen Adressaten des Jahresabschlusses (Stakeholder-Prinzip).
Folgende Aufgaben sind daher zu nennen:
- Information der Stakeholder,
- Dokumentation,
- Periodengerechte Erfolgsermittlung zwecks Gewinnausweis und Besteuerung,
- Argumentation (beispielsweise zwecks Neugewinnung investierender potenzieller Shareholder, Bindung von Arbeitnehmern bzgl. Arbeitsplatzsicherheit),
- Ausschüttungsregelungsfunktion,
- Bestandsanalyse
Zu den Adressaten gehören somit der Fiskus, die Mitarbeiter, die Kunden, die Geschäftsleitung, der Aufsichtsrat, jetzige und künftige Gläubiger und Investoren, jetzige und künftige Shareholder, die Öffentlichkeit, Verbände und der Gesetzgeber.[5]
2.1 Grundlagen der Rechnungslegung nach HGB und den GoB
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB) sind am 01.Januar 1900 in Kraft getreten. Sie stellen die grundsätzliche systematische Erfassung aller Fakten (Kodifikation) der deutschen Privatrechtsordnung dar. Das Dritte Buch des HGB ist das Handelsbilanzrecht. Die dort geregelten Vorschriften beruhen auf dem Bilanzrichtliniengesetz vom 12. Dezember 1985.[6] Das Bilanzierungsrichtliniengesetz bildet die gesetzliche Grundlage für den Jahresabschluss.
Danach hat dieser für alle Kaufleute allgemein aus:
- Bilanz (§ 266 ff.) und
- Gewinn- und Verlustrechnung, GuV (§ 275 ff.) zu bestehen;
Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich noch aufstellen:
- Anhang (§ 284ff.)
- Lagebericht (§ 289)
Weitere gesetzliche Kodifizierungen sind niedergelegt im GmbH-Gesetz, dem Aktien- und Publizitätsgesetz. Aus den Kommentierungen zu den Gesetzen und aus der betrieblichen Praxis haben sich die „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung“ (GoB) entwickelt. Sie bilden ein Regelwerk, das die gesamte Rechnungslegung umfasst.
Als die wichtigsten Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation in der Buchhaltung sind aufzuführen:
- den GoB i.e.S.
- den GoI (Grundsätze ordnungsgemäßer Inventur)
- den GoS (Grundsätze ordnungemäßer Speicherbuchführung)
- den GoBil ( Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung)[7]
Die Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung basieren auf dem Identitätsprinzip, dem Grundsatz der Unternehmensfortführung, dem Einzelbewertungsprinzip, dem Vorsichtsprinzip, dem Abgrenzungsprinzip und dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit. Unter dem Vorsichtsprinzip nach § 252 HGB, das eine zentrale Rolle spielt, sind vier Bewertungsmaßstäbe zusammengefasst: Das Realisations- und das Imparitätsprinzip, sowie das Niederstwert- und das Höchstwertprinzip.[8]
Die allgemeinen Bewertungsvorschriften der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung werden in den §§ 252 - 256 des HGB behandelt, die Spezialvorschriften für Kapitalgesellschaften in den §§ 279 - 283 des HGB. Es gilt das strenge Niederstwertprinzip auf Basis der Anschaffungs- oder Herstellkosten. Diese stellen die oberste Bewertungsgrenze dar.[9]
2.2 Grundlagen der Rechnungslegung nach IAS/IFRS
Die International Accounting Standards (IAS) wurden und werden vom International Accounting Standards Committee (IASC) mit Sitz in London herausgegeben (Im Zuge der Neustrukturierung des IASC wurde festgelegt, dass die künftig vom IASB entwickelten Standards nicht mehr IAS sondern IFRS (International Financial Reporting Standards) heißen werden). Das Hauptmotiv für die Gründung des IASC war der Bedarf nach einer Verbesserung der Transparenz und der damit verbundenen Harmonisierung veröffentlichter Jahresabschlüsse weltweit agierender Unternehmen.[10] Wenngleich die IAS keine rechtliche Bindewirkung für einzelne Länder aufweisen, haben sich jedoch die nationalen Mitgliedsorganisationen des IASC verpflichtet, die Durchsetzung der IAS in ihren Heimatländern zu fördern.[11] Mit dem 1989 verabschiedeten Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements, hat das IASC den theoretischen Bezugsrahmen für das Normensystem der einzelnen IAS geschaffen. Dort werden die maßgeblichen Ziele, Grundsätze und Methoden der IAS Rechnungslegung beschrieben. Das Framework richtet sich dabei an den Board des IASC, die nationalen Normsetzer, insbesondere die Rechnungslegungskommissionen, die Jahresabschlusshersteller, die Jahresabschlussprüfer, die Jahresabschlussadressaten und die interessierte Öffentlichkeit im Allgemeinen.[12]
Angelsächsischer Tradition entsprechend gehen IAS von der Aufgabe des Jahresabschlusses aus, einem breiten Kreis an Adressaten die Informationen bereitzustellen, die sie für ihre mit dem eingegangen oder geplanten Engagement bei dem rechnungslegenden Unternehmen zusammenhängenden Entscheidungen benötigen.[13] Um dieses auch umsetzten zu können müssen folgende Grundregeln beachtet werden:
- Verständlichkeit: Unterstellungen eines gewissen Sachverstandes. Die Unterlassung
des Informationstransfers mit der Begründung, dass dieser auf komplexen, nicht leicht verständlichen Sachverhalt beruht, ist nicht gerechtfertigt.
- Entscheidungsrelevanz: Jahresabschlüsse sollen relevante
Informationen für zukünftige Entscheidungen liefern.
- Vergleichbarkeit: Abschlüsse sollen vergleichbar sein und sachgerechte
Gegenüberstellungen zwischen unterschiedlichen Unternehmen ermöglichen.
- Zuverlässigkeit: Informationen sollen richtig, willkürfrei, vorsichtig und vollständig sein.[14]
Ein IAS Jahresabschluss besteht aus:
- Balance Sheet - Bilanz
- Income Statement – Gewinn und Verlustrechnung
- Statement of Non-owner Movements in Equity – Ausweis der erfolgten
Eigenkapitalveränderung
- Cashflow Statement – Kapitalflussrechnung
- Notes – Anhanginformationen
Als Rechnungslegungsadressaten werden im Framework Anteilseigner, Darlehnsgeber, Lieferanten, Arbeitnehmer, Kunden, Staat und Öffentlichkeit genannt.[15]
[...]
[1] Vgl. Kirsch, H., „Erstmalige Aufstellung eines IFRS-Abschlusses gemäß IFRS 1“, in: Betrieb und Wirtschaft, Nr. 17, Berlin, 2003, S. 705
[2] Vgl. Förschle, G., „US-GAAP, IAS und HGB: Ergebnisse einer Umfrage unter deutschen Rechnungslegungsexperten“, in : Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis, Jahrgang 47, Heidelberg, 1995, S. 395-400
[3] Vgl. o.V., „Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Würzburg“, Erstellungsdatum nicht bekannt, in: http://www.wifak.uni-wuerzburg.de/main.html, 02.07.2003
[4] Vgl. Fleischer, H., Handelsgesetzbuch, 39. Auflage, München, 2002, S. 54 f.
[5] Vgl. Witt, F.-J., „Externe Rechnungslegung“, Stuttgart; Berlin; Köln, 2000, S. 15 f.
[6] Vgl. Fleischer, H., a.a.O., S. IX – XI
[7] Vgl. Egghoff, F., „Bilanzierung nach HGB,US-GAAP und IAS“, Wiesbaden, 1999, S. 15 f
[8] Vgl. Manz, K., „Kompaktstudium Wirtschaftswissenschaften“, Bilanzierung, Band 8, München, 1995, S. 12
[9] Vgl. Rollwage, N., „Bilanzen: mit Übungsaufgaben und Lösungen“, 4. Auflage, Köln, 1999, S. 11 ff
[10] Vgl. Stahl, A.B., „Kostenrechnungspraxis“, in: Zeitschrift für Controlling, Accounting & System-Anwendungen, 46.Jg. , Wiesbaden, 2002, S. 33 f
[11] Vgl. Auer, K., „International harmonisierte Rechnungslegungsstandards aus Sicht der Aktionäre: Vergleich von EG-Richtlinien“, US-GAAP und IAS, Wiesbaden, 1997, S. 100 f
[12] Vgl. Achleitner, A.-K.; Behr, G., „International Accounting Standards“, München, 1998, S. 83 f
[13] Vgl. Schildbach, T., „IAS-Kristallisationspunkt der internationalen Harmonisierung der Rechnungslegung?“, in: Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis 3/2002 Mai/Juni, Berlin, 2002, S. 266
[14] Vgl. Förschle G.; Holland B.; Kroner M., „Internationale Rechnungslegung: US-GAAP, HGB und IAS“, 5.Band, Heidelberg, 2001, S.103 f.
[15] Vgl. Egghoff, F., a.a.O., 16 f.
- Citar trabajo
- Diplom Betriebswirt André Henrichfreise (Autor), 2004, Die Equity-Methode - Ein Vergleich zwischen den Rechnungslegungen nach IFRS und den Vorschriften des HGB, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28553
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