Gesundheit ist ein hohes Gut. Der Wesenszug ihrer Gewährleistung hat entscheidende Bedeutung für die Weiterentwicklung und den Charakter einer Gesellschaft. Diese Arbeit möchte die Grundlagen der Privatisierung und deren Motive erläutern, die aktuellen Privatisierungsentwicklungen in unserem Gesundheitswesen beleuchten und auf mögliche Auswirkungen aufmerksam machen. Abschließend wird der Author eine Prognose bezüglich zukünftiger Entwicklungen dieser Art wagen und ein persönliches Fazit ableiten.
Die Strukturierung seiner Arbeit nimmt er anhand folgender Leitfragen vor: In welchem Maße hat Privatisierung Einzug in das deutsche Gesundheitswesen gefunden? Welches sind die zugrunde liegenden Motive und gibt es weitere Lösungsansätze für eventuelle Problemstellungen? Wie wirkt sich eine Umwandlung öffentlicher Gesundheitsstrukturen in Privateigentum aus? Sind die dadurch erkennbaren Tendenzen zu befürworten oder abzulehnen und weshalb?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffliche Definitionen
3. Privatisierungstendenzen
4. Konsequenzen und Auswirkungen
5. Prognose
6. Kritik und Fazit
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Mit dieser Arbeit sollen die Grundlagen der Privatisierung und deren Motive erläutert, die aktuellen Privatisierungsentwicklungen in unserem Gesundheitswesen beleuchtet und auf mögliche Auswirkungen aufmerksam gemacht werden. Zudem werde ich abschließend eine Prognose bezüglich zukünftiger Entwicklungen dieser Art wagen und ein persönliches Fazit ableiten.
Die grundlegende Thematik der Privatisierung gewinnt zurzeit, nicht zuletzt wegen der großen Brisanz für unser alltägliches Leben, an medialer Aufmerksamkeit. Der Bezug zu unserem Gesundheitswesen leitet sich für mich aus dessen herausragender Relevanz als Teil der Daseinsvorsorge ab. Gesundheit ist ein hohes Gut. Der Wesenszug ihrer Gewährleistung hat entscheidende Bedeutung für die Weiterentwicklung und den Charakter einer Gesellschaft. Privatisierung ist dabei eine der wesentlichen Stellschrauben.
Für mich ergaben sich im Verlauf der Auseinandersetzung mit der Thematik folgende Leitfragen, anhand derer meine Arbeit strukturiert ist: In welchem Maße hat Privatisierung Einzug in das deutsche Gesundheitswesen gefunden? Welches sind die zugrunde liegenden Motive und gibt es weitere Lösungsansätze für eventuelle Problemstellungen? Wie wirkt sich eine Umwandlung öffentlicher Gesundheitsstrukturen in Privateigentum aus? Und zu guter Letzt, ob und weshalb erkennbare Tendenzen zu befürworten oder abzulehnen sind.
Zu Beginn der Arbeit werden dafür einige grundlegende Begrifflichkeiten geklärt. Es folgt ein kurzer Überblick über die Privatisierungsentwicklung im deutschen Gesundheitssystem. Im Anschluss werde ich eventuellen Risiken und Gefahren, aber auch Chancen aufzeigen, die mit Privatisierung einhergehen können. Hierbei nehme ich eine Differenzierung nach den Effekten für die Akteure bzw. die Patienten vor. Eine mögliche Zukunftsgenese, sowie erkennbare Tendenzen lege ich in der Prognose offen. Es folgt die Kritik, bevor die Ausarbeitung mit einer persönlichen Stellungnahme zum Abschluss kommt. Dabei möchte ich auch auf substitutive Alternativen eingehen.
Wissenschaftliche Studien sind auf diesem Gebiet selten, weshalb u.a. auf Erfahrungen aus anderen Länder Bezug genommen wird. Einige Mutmaßungen, was Privatisierungsfolgen betrifft, sind daher kritisch zu betrachten. Auch manche statistischen Daten standen mir nicht in ihrer aktuellsten Version zur Verfügung1. Der besseren Lesbarkeit halber, wird auf eine Unterscheidung der Geschlechter verzichtet.
2. Begriffliche Definitionen
Um Missverständnissen vorzubeugen und die Verständlichkeit dieser Arbeit zu maximieren sollen zu Beginn einige Begrifflichkeiten definiert werden.
Privatisierung
Nach Breidbach (1960) ist Privatisierung die „Überführung öffentlicher Unternehmen in Privateigentum“ (S.11).
Im Zusammenhang mit Krankenhäusern unterliegt der Begriff der Privatisierung einer Doppeldeutigkeit. Hierauf weist Prütz (2010) hin. Zum Einen könne mit Privatisierung der Wechsel des Trägers, von einem öffentlichen bzw. freigemeinnützigen hin zu einem privaten, zum Anderen die Änderung der zugrunde gelegten Rechtsform, gemeint sein (S.15). Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Begriff nach ersterem Verständnis.
Wirtschaftlichkeit und Ökonomisierung
Mit dem Ziel der Wirtschaftlichkeit wird eine möglichst effiziente Allokation der zur Verfügung stehenden Güter und Dienstleistungen angestrebt.
Bei der Ökonomisierung orientieren sich sämtliche Entscheidungs- und Handlungsprozesse an betriebswirtschaftlichen Parametern, was gleichzeitig eine Abwertung anderer Entscheidungskriterien bedeutet (vgl. Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer, 2013, S. 1752).
Ärztliches Berufsethos
Beim ärztlichen Berufsethos handelt es sich um nicht rechtsbindende, ethische Grundsätze für den Berufsstand des Arztes. Ein Nicht-Befolgen dieser Prinzipien hätte daher keinerlei juristische Folgen, führt in der Mehrzahl der Fälle wohl aber zu erheblichen Gewissenskonflikten seitens des Arztes (vgl. Humanistischer Verband Deutschlands, 2011).
In seiner Funktion dient es dem Mediziner zur Ausbildung eines Selbstverständnisses und soll in Form von Normen und Handlungsroutinen mögliche Überforderungen verhindern. Auch eine Stärkung der Vertrauensbasis des Arzt-Patienten-Verhältnisses beabsichtigt das moralisch bindende Berufsethos. Oberstes Gebot dieser Richtlinien sind Erhaltung und Förderung der Gesundheit des Patienten (vgl. Zentrale Ethikkommission, 2013, S.1520).
Gesundheitswesen als Teil der Daseinsvorsorge
Die Daseinsvorsorge beinhaltet solche Güter und Dienstleistungen, welche Gosepath als Grundgüter bezeichnet und wie folgt zusammenfasst:
„Zu diesen basalen Bedürfnissen gehören: Erstens die elementaren Voraussetzungen für die Lebens- und Handlungsfähigkeit jedes Menschen, wie die Befriedigung der Grundbedürfnisse nach Nahrung, Kleidung, Behausung und Schutz der körperlichen, geistigen und seelischen Unversehrtheit. […] in dem Sinne, dass kein weiteres Recht wahrgenommen werden kann, wenn diese Grundrechte nicht erfüllt sind“ (Lenk, 2010, S.105f).
Da die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Partizipation, wie auch die Fähigkeit zur Selbstversorgung stark mit der individuellen bzw. gruppenspezifischen Gesundheit korrelieren, erfüllt diese den Tatbestand eines Grundgutes (vgl. Lenk, 2010, S.106ff). Auch Forsthoff zählt die Versorgung im Krankheitsfall zu jenen Leistungen, welche der Staat seinen Bürgern, als schützendes Organ und im Zuge der Förderung sozialer Integration, Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Bekämpfung sozialer Ungleichheit, garantieren muss. Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass eine klare und universal gültige Abgrenzung und Zuordnung der Daseinsvorsorge nicht möglich ist (vgl. Neu, 2009, S.10f).
3. Privatisierungstendenzen
Historische Entwicklung
Zwischen 1991 und 2007 ist die Gesamtzahl der deutschen Kliniken um 13%, von insgesamt 2411 auf 2087, zurückgegangen. Im selben Zeitraum hat sich der Anteil der Krankenhäuser in privater Trägerschaft von 15% auf 30% erhöht. Die stetig wachsenden Umsatz- und Gewinnraten der führenden Anbieter belegen anschaulich das momentane Stattfinden eines von Experten prognostizierten Privatisierungsbooms (vgl. Immobilien Zeitung, 2010, S.4), welcher 2009 aufgrund der Wirtschaftskrise zwischenzeitlich abebbte (vgl. Sibbel, 2010, S.43).
Die Entstehung des Kaufpreises hat sich fundamental gewandelt (vgl. Sibbel, 2010, S.43/56). Während ein privater Investor den Kaufpreis einer Klinik in den 1980er Jahren noch nach Belieben diktieren konnte, haben öffentliche Träger heute die Möglichkeit, ihre Einrichtung in einer „Quasi-Versteigerung“ an den bestbietenden Investor zu verkaufen und ihre finanzielle Abfindung somit zu maximieren (vgl. Imdahl, 2010, S.59f). Das Gesundheitswesen hat sich nach Sibbel (2010) zu einem der weltweiten Wachstumsmärkte entwickelt (S.44) und sei damit ins Interesse privater Investoren gerückt.
Privatisierung von Kliniken
Die vier großen privaten Krankenhausträger Fresenius Helios, Asklepios, Sana und Rhön teilen sich - Stand Anfang 2014 - ca. 280 Kliniken, 76.000 Klinikbetten und 157.700 Mitarbeiter und erwirtschaften zusammen einen jährlichen Umsatz von rund 11 Mrd. €. Dabei finden permanent Verschiebungen zwischen den Anteilen dieser Privatunternehmen statt (vgl. Stüwe, 2014, S.1478). Etwa 20% der Gesamtzahl deutscher Kliniken befinden sich bereits 2010 in privater Obhut. Diese sind im Schnitt kleiner als öffentlich geführte Häuser (vgl. Sibbel, 2010, S.52).
Rudolphi spricht indes schon 2007 von einer „beispiellosen Privatisierungswelle“, welche die Krankenhauslandschaft erfasst habe (S.1956). Spätestens seit dem Wechsel des Eigentümers des Uni-Klinikums Gießen-Marburg (UKGM) Anfang 2006 sind auch Hochschulmedizin und Maximalversorgungs-Kliniken nicht mehr gegen private Übernahmen gefeit (vgl. Flintrop, 2013, S.153; Rudolphi, 2007, S.1956). Eine solch starke Tendenz zur Privatisierung lasse sich in keinem anderen europäischen Land beobachten und sei, wie Bauer (2006) belegt, nur Teil des Ergebnisses einer seit den 90er Jahren manifestierten neoliberalen Privatisierungspolitik (S.17).
So ist es wenig verwunderlich, dass sich die private Gesundheitsversorgung nicht mehr auf Privatpatienten und Selbstzahler beschränkt, sondern inzwischen ein Großteil der Bevölkerung durch private Dienstleister versorgt wird. Das deutsche Gesundheitswesen stellt, mit ca. 4 Mio. Beschäftigten und einem Gesamtvolumen von rund 260 Mrd. €, schon heute einen der größten Wirtschaftssektoren der Bundesrepublik dar (vgl. Sibbel, 2010, S.52f). Vermehrt sind hinter medizinischen Maßnahmen ökonomische Motive zu erkennen (vgl. Zentrale Ethikkommission, 2013, S.1752).
Privatisierung der Krankenkasse
Die Grundlage für eine Koexistenz der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wurde bereits mit der Einführung der GKV 1883 gelegt. Diese war anfänglich Beschäftigten in Handwerks-, Gewerbe- und Industriebetrieben vorbehalten, so dass sich große Teile der Bevölkerung privat versicherten. Das Verhältnis zwischen beiden Versicherungssystemen wird durch staatliche Regelungen, wie z.B. der Erweiterung des versicherungspflichtigen Personenkreises in den 1970er Jahren, fortlaufend neu definiert. Eine feste Verankerung im Versicherungssystem erfuhr die PKV 1970 mit der Festsetzung der Versicherungspflichtgrenze in der GKV auf 75% der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. Böckmann, 2009, S.67ff).
Wesentliche Unterschiede zwischen GKV und PKV sind:
„die Rechtsform (Körperschaft öffentlichen Rechts vs. Aktiengesellschaft / Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit), die Art der Finanzierung (Umlageverfahren vs. Anwartschaftsdeckungsverfahren), die Prinzipien der Beitragsberechnung (einkommensabhängiges Solidarprinzip vs. risikoabhängiges Äquivalenzprinzip), die […] Formen der Leistungsgewährung (Sachleistungsprinzip vs. Kostenerstattungsprinzip) und die Leistungsvergütung (budgetierte vs. ungedeckelte Einzelleistungsvergütung)“ (Böckmann, 2009, S.68).
Böckmann (2009) führt weiter aus, dass der substitutive Charakter der PKV in Deutschland eine Besonderheit darstelle. Sofern eine Person nicht unter die gesetzliche Versicherungspflicht falle, habe sie die Möglichkeit sich vollständig privat zu versichern (S.67).
Diesen Service nehmen 2012 knapp 9 Mio. Deutsche in Anspruch. Das entspricht einem Zuwachs von rund 2 Mio. Menschen innerhalb von 15 Jahren. Während sich die Einnahmen aus den Versicherungsbeiträgen seit 1975 konstant erhöhen, hat sich die Zahl der privaten Versicherungsunternehmen auf 48 reduziert. Mehr als die Hälfte dieser Konzerne sind Aktiengesellschaften (vgl. Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., 1998, S.7/24; Verband der PKV, 2013, S.9f/25).
4. Konsequenzen und Auswirkungen
Ein Kernelement der Debatte um Privatisierung des Gesundheitswesens ist die Frage nach den konkreten Konsequenzen für die betroffenen Menschen. Hier weist die empirische Forschung allerdings noch einige Lücken auf (vgl. Bauer, 2006, S.17). Dennoch lassen sich, nicht zuletzt anhand ausländischer „Pilotprojekte“, zahlreiche Folgen einer Übergabe der gesundheitlichen Versorgung in private Hand erkennen und benennen.
Nach Pelizzari (2004) ändert sich im Zuge einer Liberalisierung der Charakter der Aufgabenerfüllung der betroffenen Bereiche. Dies sei dem neoliberalen Anreizrahmen geschuldet, welcher nicht das Wohl aller Menschen, sondern den Profit als oberste Maxime habe (S.20).
Auswirkungen auf die im Gesundheitswesen beschäftigten Menschen Schon durch die Erwartungshaltung an eine Privatisierung ergeben sich zwangsläufig eine Reihe von Veränderungen. Es geht v.a. um Kosteneffizienz (vgl. Bähr & Manns, 2008, S.12), welche sich primär durch Kosteneinsparung und Einnahmesteigerung erreichen lässt. Konsequenter Weise gehören beide zum anfänglichen Leitbild eines privaten Trägers (vgl. Alexander & Kessler, 2006, S.192).
Die Arbeitnehmer des Gesundheitssektors sind vorrangig von den Maßnahmen zur Kostensenkung betroffen. Diese beinhalten häufig Stellenabbau, Reduzierung der Vergütungen, Erhöhung der Wochenarbeitszeit, Streichung der Schicht- und Überstundenzulagen, grundsätzliche Befristung von Arbeitsverträgen und Verkürzung der Kündigungsfristen, weshalb infolge bisheriger Privatisierungen Proteste der Beschäftigten nicht lange auf sich warten ließen (vgl. Bauer, 2006, S.17). Es ist jedoch hinzuzufügen, dass die Auflösung von arbeitsrechtlichen Tarifbindungen kein Alleinstellungsmerkmal privater Anbieter ist. Konsequenzen solcher Rationalisierungen seien beispielsweise eine Häufung von Arbeitsunfällen, wie Bauer (2006) weiter erläutert. Neben der physischen steigt auch die psychische Belastung vieler Ärzte und Pfleger, z.B. aufgrund der Unsicherheit des Arbeitsplatzes (S.17).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 1. Trägerabhängige Leistungsindikatoren (2007) (nach Sibbel, 2010, S.53)
Obiger Tabelle ist zu entnehmen, dass auf jeden Arzt bzw. Pfleger einer privaten (oder freigemeinnützigen) Klinik mehr Betten bzw. Fälle kommen, als dies in einem öffentlichen Krankenhaus der Fall ist. Auch die hohe Personalfluktuation, die angesichts einer Übernahme durch Privatkonzerne stattfinden kann, wie beispielsweise vor der Privatisierung des Uni-Klinikums Gießen-Marburg geschehen (vgl. u.a. Winfried Schneider), kann die Mehrbelastung des medizinische Fachpersonals verstärken.
Wenn Übernahmen eines privaten Investors eine fortschreitende Ökonomisierung zur Folge haben, geraten Ärzte immer häufiger in moralische Zwickmühlen. Der Entscheidungs- und Handlungsspielraum orientiert sich dann weitgehend an ökonomischen Kriterien, so dass rein ethische oder medizinische Entscheidungen zurückgedrängt werden. Zudem wird sich das Arzt-Patienten-Verhältnis von emotionalen Beziehungen auf Augenhöhe hin zu empathielosen Fallzahlen-Analysen bewegen (vgl. Zentrale Ethikkommission, 2013, S.1752). Um Prozesse zu optimieren wird seitens der privaten Träger zunehmend am Selbstbild des Mediziners geschraubt (vgl. Rudolphi, 2007, S.1728). Dadurch kann der Arzt leicht an Integrität verlieren und Vertrauen gegenüber seinen Patienten einbüßen. Dass Patienten ihrem Arzt ein gewisses Maß an Vertrauen entgegenbringen, sei eine wesentliche Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Therapie. Hierauf macht die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer in einer Stellungnahme von 2013 aufmerksam. Sie weist weiter darauf hin, dass ein Mediziner auch in eine rechtliche Misslage geraten könne, wenn er als Ergebnis der Privatisierung nur einige der oben genannten Auswirkungen für sein Arzt-Dasein vermutet. Denn in diesem Fall wäre ihm, laut Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärzte (MBO-Ä), untersagt einen Arbeitsvertrag einzugehen.
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1 Daher bezieht sich ein Großteil meiner Arbeit auf Zahlen aus den Jahren 2006 bis 2010
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