Mit Einführung des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) am 1. Januar 2006 hat der Gesetzgeber das Prinzip der Aktenöffentlichkeit eingeführt und somit die öffentliche Hand zu besonderer Transparenz verpflichtet. Vom Grundsatz des Aktengeheimnisses hin zum voraussetzungslosen Informationsanspruch für jedermann; ein Paradigmenwechsel, der im Vergaberecht zu gewissen Spannungen führt. Auch wenn die Ziele des IFG, das Verwaltungshandeln des Bundes transparenter zu machen und die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger zu stärken, grundsätzlich zu begrüßen sind, lässt sich ein grenzenloser Informationsanspruch kaum mit den vergaberechtlichen Prinzipien des unverfälschten Wettbewerbs und der Geheimhaltung vereinbaren.
Auch die vergaberechtlichen Informations- und Akteneinsichtsansprüche stehen grundsätzlich Geheimhaltungsinteressen anderer Verfahrensbeteiligter diametral entgegen. Während Antragsteller zur Begründung effektiven Rechtschutzes im Vergabeverfahren und im Vergabenachprüfungsverfahren großes Interesse an uneingeschränkter Akteneinsicht haben, versuchen andere Verfahrensbeteiligte einer Offenlage durch die Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegenzuwirken.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Abkürzungsvereichnis
A. Einleitung
I. Im Spannungsverhältnis zwischen Geheimhaltung und Transparenz
II. Ziel und Gang der Arbeit
B. Auf dem Weg zu mehr Transparenz
I. Von der haushaltsrechtlichen zur wettbewerbsrechtlichen Lösung
II. Das IFG – Informationsanspruch für jedermann
C. Vergaberechtlicher Regelungsrahmen
I. Kartellvergaberecht
1. Vergabeverfahren
2. Vergabenachprüfungsverfahren – § 111 GWB
II. Unterschwellenvergabe
III. Zwischenergebnis
D. Regelungsrahmen des IFG
I. Informationsanspruch gem. § 1 I 1 IFG
II. Beschränkung der Auskunftsrechte
III. Zwischenergebnis
E. Zum Nebeneinander von Informationsansprüchen nach dem IFG und vergaberechtlichen Akteneinsichts- und Informationsansprüchen
I. Auskunftsansprüche hinsichtlich fiskalischen Verwaltungshandelns
II. Subsidiarität des IFG
III. Parallele Anwendung des IFG im Vergabeverfahren
1. Das Urteil des VG Stuttgart vom 17.05.2011 – 13 K 3505/09
2. IFG und Verdingungsordnungen
3. IFG und § 101a GWB
4. IFG und Geheimhaltungsvorschriften des Vergaberechts
5. Zwischenergebnis
IV. Parallele Anwendung des IFG im Nachprüfungsverfahren
V. IFG und Unterschwellenvergabe
VI. Die Lage nach Abschluss des Vergabeverfahrens
VII. Gesamtergebnis
F. Fazit
Anhang
A. Informationsfreiheitsgesetze der Länder
B. Übersicht zum Vergaberecht
- Arbeit zitieren
- Irina Harant (Autor:in), 2014, Akteneinsichts- und Informationsansprüche im Vergabeverfahren und im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/285003
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