Der Verfasser beschäftigt sich mit der Bedeutung des Tonmeisters im Rahmen einer Musikproduktion. Nach einer Abgrenzung der einzelnen Akteure einer Studioproduktion werden die Schutzrechte des Tonmeisters beleuchtet. Hierbei wird insbesondere auf das Leistungsschutzrecht aus § 73 UrhG und die Folgen durch Einführung des Gesetzes
zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
- DIE BEDEUTUNG DES LEISTUNGSSCHUTZRECHTS
- BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- TONMEISTER
- TONINGENIEUR
- TONTECHNIKER
- PRODUZENT
- SCHUTZRECHTE DES TONMEISTERS
- URHEBERRECHT
- LEISTUNGSSCHUTZRECHT GEM. § 73
- ,,WERK ODER AUSDRUCKSFORM DER VOLKSKUNST"
- (ZUGRUNDELIEGENDE) DARBIETUNG
- KÜNSTLERISCHE MITWIRKUNG AN EINER SOLCHEN DARBIETUNG
- ,,an einer solchen Darbietung“
- Ganze enge Auslegung
- Enge Auslegung
- Erweiterte Auslegung
- Teilweise Analoge Anwendung
- Weite Auslegung
- Stellungnahme zum Streitstand um § 73 a.F.
- Änderung durch die Urheberrechtsnovelle von 2003
- Künstlerische Mitwirkung
- Allgemeines zur Aufnahme von Musik
- Künstlerische Mitwirkung bei der Aufnahme von E-Musik
- Künstlerische Mitwirkung bei der Aufnahme von U-Musik
- Künstlerische Mitwirkung bei Live-Veranstaltungen
- Zwischenergebnis
- ,,an einer solchen Darbietung“
- LEISTUNGSSCHUTZRECHT GEM. § 85
- ZWISCHENERGEBNIS
- ERNEUTER HANDLUNGSBEDARF DES GESETZGEBERS?
- FAZIT
- LITERATURVERZEICHNIS
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Baccalaureatsarbeit befasst sich mit dem Leistungsschutzrecht der Tonmeister im Kontext der Tonträgerproduktion. Sie analysiert die rechtliche Situation der Tonmeister im Hinblick auf ihre künstlerische Mitwirkung bei der Aufnahme und Bearbeitung von Musik, insbesondere im Vergleich zur alten und neuen Fassung des § 73 UrhG. Die Arbeit zielt darauf ab, die aktuelle Rechtslage zu beleuchten und zu bewerten, sowie die Frage zu untersuchen, ob ein weiterer Handlungsbedarf des Gesetzgebers besteht.
- Künstlerische Mitwirkung des Tonmeisters bei der Tonträgerproduktion
- Leistungsschutzrecht nach § 73 UrhG (alte und neue Fassung)
- Rechtliche Einordnung der Tonmeisterrolle
- Vergleichende Betrachtung der Rechtsprechung
- Handlungsbedarf des Gesetzgebers
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Darstellung der Bedeutung des Leistungsschutzrechts für Tonmeister. Sie beleuchtet die historische Entwicklung und die aktuelle Situation der Tonmeister im Hinblick auf die Anerkennung ihrer künstlerischen Mitwirkung. Anschließend werden die relevanten Begriffsbestimmungen geklärt, insbesondere die Unterscheidung zwischen Tonmeister, Toningenieur und Tontechniker.
Im dritten Kapitel werden die Schutzrechte des Tonmeisters im Detail analysiert. Hierbei wird zunächst das Urheberrecht beleuchtet, bevor das Leistungsschutzrecht nach § 73 UrhG im Mittelpunkt steht. Die Arbeit untersucht die verschiedenen Auslegungen des Begriffs „künstlerische Mitwirkung“ und analysiert die Auswirkungen der Urheberrechtsnovelle von 2003 auf die Rechtslage.
Das vierte Kapitel befasst sich mit der Frage, ob ein erneuter Handlungsbedarf des Gesetzgebers besteht. Hierbei werden die Ergebnisse der vorherigen Analysen zusammengefasst und die Notwendigkeit weiterer gesetzlicher Regelungen diskutiert.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das Leistungsschutzrecht, Tonmeister, Tonträgerproduktion, § 73 UrhG, künstlerische Mitwirkung, Urheberrechtsnovelle 2003, Rechtsprechung, Handlungsbedarf des Gesetzgebers, E-Musik, U-Musik, Aufnahmetechnik, Klanggestaltung.
- Quote paper
- Christopher Schack (Author), 2012, Das Leistungsschutzrecht der Tonmeister, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/284922
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