Spätestens seit der Öffnung des europäischen Binnenmarktes für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs und den damit verbunden erweiterten Möglichkeiten wird es für Unternehmen immer leichter, neue Geschäftsfelder zu entdecken. Was für den Austausch von Waren- und Dienstleitungen auf der einen Seite gilt, zeigt sich für die Finanzierung eben dieser Projekte auf der anderen Seite als Problem. Gerade im Hinblick auf die damit verbundene Gesamtsituation, der immer schneller wachsenden Dynamik der Finanz- und Wirtschaftsmärkte im nationalen aber vor allem im europäischen und globalen Bereich, sowie den schwieriger gewordenen Rahmenbedingungen eines stark gewachsenen Wettbewerbs macht es die Liquiditätssicherung und Kapitalbeschaffung erforderlich, neue Anforderungsprofile an die Kapitalgeber und die Kapitalnehmer zu stellen. Diese neuen Umstände machen es daher unabdingbar, über einheitliche Liquiditäts- und Kreditvergaberichtlinien nachzudenken und diese Schritt für Schritt als allgemeingültige und verbindliche Anforderungen und Rahmenbedingungen so zu implementieren, dass auf ökonomisch vernünftige Weise eine transparente und allgemein nachvollziehbare Kreditvergabe unter den gültigen Bedingungen jederzeit zu Stande kommen kann. Große Bedeutung erlangte daher das Baseler Komitee für Bankenaufsicht, das seit Ende der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts immer wieder sukzessive Vorschläge zur Behandlung der Kapitalbefriedigung der Wirtschaft erarbeitete und Regeln festsetzte, mit deren Hilfe eine optimale Risiko- und Bonitätsbeurteilung der Wirtschaftssubjekte ermöglicht wird.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Bedeutung des Mittelstandes in Deutschland
3. Die Entwicklung der Baseler Eigenkapitalverordnungen
3.1. Überblick über Basel II
3.2. Zielsetzungen und Aufgaben von Basel II
3.3. Die Drei Säulen von Basel II
4. Das Rating im Focus des Mittelstandes
4.1. Auswirkungen auf die Eigenkapitaldecke des Kreditinstituts (KI)
4.2. Die Ratingklassen
4.3. Internes/ Externes Rating
5. Die Auswirkungen auf den Mittelstand
5.1. Die Auswirkungen auf die Bilanzierung - eine Untersuchung
5.1.1. Das Eigenkapital – der wichtigste Bilanzposten
5.1.2. Möglichkeiten zur Verbesserung der Bilanzstruktur
5.1.2.1. Auswirkungen der Verbesserungen der Bilanzstruktur anhand eines konkreten Fallbeispieles
5.1.3. Erweiterung der Sicherheiten
6. Herausforderungen aus der Sicht des Mittelstandes – zentrale Kritikpunkte
6.1. Die Anerkennung von Sicherheiten
6.2. Die Marktdisziplin
6.3. Die Implementierung technischer Standards
7. Ausblick
8. Literatur- und Quellenverzeichnis
9. Anhang
9.1. Bearbeitungsverzeichnis
9.2. Bilanz
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: historischer Überblick
Abbildung 2: Übersicht über die Veränderungen
Abbildung 3: Die Drei Säulen
Abbildung 4: Komponenten des Ratings
Abbildung 5: Ratingklassen am Beispiel des Modells von Standard & Poors
Abbildung 6: Vor- und Nachteile des internen und externen Ratings
Abbildung 7: Kreditkonditionen unter der Auswirkung von Basel II heute und morgen
Abbildung 8: Ist die Kreditaufnahme in den letzten Monaten schwieriger geworden?
1. Einleitung
Spätestens seit der Öffnung des europäischen Binnenmarktes für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs und den damit verbunden erweiterten Möglichkeiten wird es für Unternehmen immer leichter, neue Geschäftsfelder zu entdecken. Was für den Austausch von Waren- und Dienstleitungen auf der einen Seite gilt, zeigt sich für die Finanzierung eben dieser Projekte auf der anderen Seite als Problem.
Gerade im Hinblick auf die damit verbundene Gesamtsituation, der immer schneller wachsenden Dynamik der Finanz- und Wirtschaftsmärkte im nationalen aber vor allem im europäischen und globalen Bereich, sowie den schwieriger gewordenen Rahmenbedingungen eines stark gewachsenen Wettbewerbs macht es die Liquiditätssicherung und Kapitalbeschaffung erforderlich, neue Anforderungsprofile an die Kapitalgeber und die Kapitalnehmer zu stellen.
Diese neuen Umstände machen es daher unabdingbar, über einheitliche Liquiditäts- und Kreditvergaberichtlinien nachzudenken und diese Schritt für Schritt als allgemeingültige und verbindliche Anforderungen und Rahmenbedingungen so zu implementieren, dass auf ökonomisch vernünftige Weise eine transparente und allgemein nachvollziehbare Kreditvergabe unter den gültigen Bedingungen jederzeit zu Stande kommen kann.
Große Bedeutung erlangte daher das Baseler Komitee für Bankenaufsicht, das seit Ende der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts immer wieder sukzessive Vorschläge zur Behandlung der Kapitalbefriedigung der Wirtschaft erarbeitete und Regeln festsetzte, mit deren Hilfe eine optimale Risiko- und Bonitätsbeurteilung der Wirtschaftssubjekte ermöglicht wird.
„Im Juni 1999 hat der Baseler Ausschuss das Erste Konsultationspapier zur Überarbeitung des geltenden Eigenkapitalakkords von 1988 veröffentlicht. Seitdem wird über die Auswirkungen dieses Regelwerkes auf die Kreditinstitute und ihre geschäftspolitischen Reaktionen intensiv diskutiert. Vor allem die möglichen Rückwirkungen von Basel II auf die Finanzierungsbedingungen der mittelständischen Wirtschaft bewegen Unternehmer und Unternehmen quer durch alle Brachen wie bei keinem anderen bankenaufsichtlichen Projekt zuvor“[1].
Die folgende Ausarbeitung befasst sich daher mit der Frage der Auswirkungen des jüngsten Beschlusses der Baseler Kommission (im Folgenden „Basel II“ genannt) auf die mittelständischen Unternehmen und die Frage, ob und inwieweit diese aufgrund der veränderten Anforderung an Kreditnehmer ihre Bilanzierungspraktiken verändern müssen.
Die wissenschaftlichen Grundlagen bilden hier ausschließlich Berichte, Stellungnahmen und Kommentare des Baseler Komitees selber sowie der mit dem Komitee eng zusammenarbeitenden Bank für Internationalen Zahlungsverkehr („Bank of International Settlement, BIS“). Diese Loseblattsammlungen sind Basis dieser Ausarbeitung, die aufgrund der immer noch nicht abgeschlossenen Bemühungen um eine einheitliche und verbindliche Lösung sowie der noch nicht in Gesetze umgewandelten Beschlüsse weder Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, noch versucht, den Inhalt für verbindlich darzustellen. Vielmehr versucht sie, eine Momentaufnahme zu sein, die die zur Zeit erkennbaren Ergebnisse aus Sicht des Mittelstandes beurteilt und zusammenfasst.
2. Die Bedeutung des Mittelstandes in Deutschland
Der Mittelstand gehört in Deutschland zu der tragenden Gruppe der Unternehmen. Fusionen und Globalisierungsgedanken haben in den letzten Jahren oftmals dazu geführt, dass man den Eindruck hatte, der Mittelstand hat ausgedient, jedoch ist gerade Deutschland auf einen soliden Mittelstand als Basis angewiesen. Dies bekräftigen nicht nur die Insolvenzen der Großunternehmen in diesem Jahr, sondern vor allem die folgenden Fakten:
1,1 Millionen deutsche Betriebe mit einem Jahresumsatz von mindestens 125.000 €, die sich zum Mittelstand zählen und in denen 4 von 5 Auszubildenden ausgebildet werden.
Die Zeitschrift „Impulse“ hat zusammen mit der Dresdner Bank AG eine Unternehmensbefragung durchgeführt, dessen Ergebnisse in dem Heft „Mind-Mittelstand“ veröffentlicht wurden. Dieses Heft diente als Quelle für die folgenden Ausführungen.
Wirtschaftsbereich
Mittelständische Betriebe sind nicht, wie man vielleicht vermuten könnte, nur im handwerklichen Bereich zu finden, sondern vor allem im Sektor Dienstleistungen. Hier sind ca. 43,3% aller mittelständischen Unternehmungen tätig, während das Handwerk mit 25,7% vor Handel (21%) und Industrie (10,1%) rangiert, mit steigender Tendenz für die Bereiche Dienstleistungen und Industrie.
Beschäftigung
In Deutschlands mittelständischen Unternehmungen sind mit durchschnittlichen 10 Arbeitnehmern pro Betrieb, 20 Millionen Beschäftigte angestellt. Der Mittelstand gehört mit nahezu 70% zu den bedeutendsten Arbeitgebern in der Republik und stützt somit den Arbeitsmarkt .
Jahresumsatz
Aber auch die Umsatzzahlen unterstreichen seine große Bedeutung. Das Gros dieser Unternehmen kann jährlich einen Umsatz von 500.000 bis 2,5 Mio. € verzeichnen. Während die Zahl der Unternehmen, die jährlich weniger Umsatz in ihre Büchern schreibt, zugunsten höherer Umsatzzahlen abnimmt.
Die steigenden Umsätze begründen sich größtenteils auf strukturelle Änderungen, von Kleinstbetrieben hin zu größeren Betriebseinheiten. Erkennbar ist dies vor allem in den Bereichen Handel und Dienstleistungen. Während das Handwerk immer noch von kleinen Betriebsgrößen profitiert.
Insolvenzen
Die konjunkturelle „Eiszeit“ erwischt nicht nur die bereits erwähnten großen Unternehmen wie Philipp Holzmann oder die Kirch-Gruppe, sie greift auch auf die kleinen Betriebe über.
„Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im vergangenen Jahr um 14% auf über 32.000 gestiegen. Davon waren etwa 50 Pleiten von Großunternehmen. Für das laufende Jahr wird erneut ein starker Anstieg um etwa 25% auf 40.000 Insolvenzen erwartet.“[2]
Bei den Handwerksbetrieben fehlt es am nötigen Eigenkapital, was teilweise auch auf Selbstverschulden zurückzuführen ist. So verfügen gerade kleine Unternehmen und vor allem die Unternehmer selbst über große Fachkompetenz für ihren Bereich, ihnen fehlt jedoch oftmals buchhalterisches Wissen und Verständnis für wirtschaftliche Vorgänge. So liegen die Gründe für fehlende Liquidität größtenteils in ausstehenden Forderungen. Mittelständische Unternehmer haben hier fälschlicherweise zu wenig Augenmerk auf die bezahlte Rechnung nach getaner Arbeit. Dennoch hat die konjunkturelle Flaute und damit die leeren Portemonnaies der Verbraucher auch den Handel getroffen, wo das Ladensterben grassiert.
Aber auch die arbeitsmarkt- und sozialrechtlichen Regulierungen machen dem Mittelstand zu schaffen, ob es der Anspruch auf Teilzeitarbeit ist oder die eingeschränkte Möglichkeit befristet Mitarbeiter anzustellen.
Image
Aus eigener Sicht sehen Unternehmer und leitende Angestellte des Mittelstandes ihren Berufsstand in Bezug auf die Öffentlichkeitswirksamkeit äußerst positiv. Die Mehrheit stuft ihre Wirkung als realistisch ein, ca. 23% meinen, ihr Bild in der Öffentlichkeit sei zu negativ, ca. 10% sind der Meinung, sie stehen in der Bevölkerung zu positiv da.
Nach den Auswirkungen der Wirtschaftswunderjahre und dem gleichzeitigen „Bedeutungsaufschwung“ des Mittelstandes musste sich dieser in den 90iger Jahren öfter anhören, verstaubt und konservativ zu sein.
Zahlreiche Aktionen von Banken und Unternehmensberatungen, Start-Ups zu installieren und der Aufschwung in der IT-Branche haben dem Mittelstand wieder zu einem guten Ansehen verholfen. Gewonnen haben hier vor allem die Unternehmen, die auf solides Fundament bauten und nicht „auf die schnelle Mark“ aus waren.
Momentan ist es allerdings so, dass der Mittelstand von der Politik allein gelassen zu sein scheint. Die Konzentration der Regierung auf die großen Unternehmen hat nachweislich zu einer Vernachlässigung des Mittelstands geführt. Die Meinung im Mittelstand zur Intervention der Regierung in Sachen Holzmann fiel deswegen deutlich negativ aus. Holzmann hatte zuvor jahrelang erfolgreich den Mittelstand mit Dumpingpreisen zurückgedrängt.
Bei der Opposition steht das Thema Mittelstand ganz oben auf der Liste für die Wahlkampfthemen. Die CDU/CSU-Fraktion lässt derzeit kaum eine Gelegenheit aus, die Interessenverschiebung zwischen Regierung und Mittelstand zu erwähnen: „Wenn sich das die Union geleistet hätte, die Großunternehmen in dieser Weise gegenüber dem Mittelstand und den Arbeitnehmern zu bevorzugen, hätten uns die SPD und die Grünen als die „Knechte des Kapitalismus“ an den Pranger gestellt“, so Edmund Stoiber[3].
Die Steuerreform gab dem Mittelstand letztendlich wohl aber den Rest. Denn gut verdienende Personengesellschaften verlieren durch die Senkung der Einkommensgrenzen fast die Hälfte ihres Einkommens an den Fiskus.
Zukunft
Die Realisierung des Sprichwortes „Handwerk hat goldenen Boden“ scheint momentan auf Eis gelegt.
Sicher ist es aber in diesem Fall auch eine Entscheidung der Politik, welche Rolle der Mittelstand in Deutschland in Zukunft spielt.
Entscheidend ist dabei, wie bereits erwähnt, die Steuerbelastung dieser Unternehmen. Ein weiterer Aspekt, welchen Herausforderungen des erweiterten Wettbewerbs durch Globalisierung sich die Betriebe noch stellen müssen.
3. Die Entwicklung der Baseler Eigenkapitalverordnungen
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ist ein Ausschuss von Bankenaufsichtsbehörden, der von den Präsidenten der Zentralbanken der G10-Staaten 1975 ins Leben gerufen wurde. Er setzt sich zusammen aus hochrangigen Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz, den USA und dem Vereinigten Königreich. Der Ausschuss tritt in der Regel bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel zusammen, wo sich auch sein ständiges Sekretariat befindet.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: historischer Überblick
3.1. Überblick über Basel II
Das zweite Konsultationspaket zur Neuen Eigenkapitalvereinbarung enthält Vorschläge für die drei tragenden Säulen[4] der revidierten Eigenkapitalvereinbarung. Die neue Vereinbarung ist umfassender und komplexer als die von 1988. Zum einen hat das den Grund, dass der Ausschuss eine risikogerechtere Regelung entwickelt hat, die eine Reihe neuer Möglichkeiten zur Messung des Kreditrisikos auf der einen als auch das Operationelle Risiko auf der anderen Seite enthält. Als wesentliche Ergänzung ist aber die Bedeutung des aufsichtlichen Überprüfungsverfahrens und der Marktdisziplin zu sehen.
Mit der neuen Eigenkapitalverordnung verfolgt der Baseler Ausschuss vor allem das Ziel, den bislang in der alten Regelung stark pauschalierten Ansatz erheblich zu verfeinern. Dies soll in erster Linie durch genauere Messmethoden und stärkere Differenzierung der banküblichen Risiken erfolgen. Da das Finanzierungsgeschäft nach wie vor die Hauptrisikoquelle für Institute ist, betreffen die meisten Neuerungen im bankenaufsichtlichen Ansatz diese Geschäftssparte.
Hauptgrund einer verbindlichen Regelung der Eigenkapitalausstattung von Banken war die große Sorge, dass das Eigenkapital der weltweit wichtigsten Banken aufgrund der Globalisierung und des immer stärker werdenden Verdrängungswettkampfes auf einen gefährlich tiefen Stand gefallen war. Grund war der Kampf um Märkte und Kunden zu allen Mitteln. Banken benötigen aber Eigenkapital, um eventuell auftretende Verluste kompensieren zu können.
Die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 verlangt eine Unterlegungsquote des ausgegebenen Kapitals von 8%. Anders gesagt: Banken dürfen maximal das 12,5-fache des haftenden Eigenkapitals als Kredite vergeben (bereits in Grundsatz I des KWG auf nationaler Ebene implementiert). Dabei wird das Eigenkapital grob in zwei Klassen aufgeteilt: Eigenkapital der Klasse 1 sind das Aktienkapital und die einbehaltenen (thesaurierten) Gewinne, während Eigenkapital der Klasse 2 zusätzlich interne und externe Ressourcen der Bank darstellen. Das ausgewiesene Eigenkapital einer Bank muss aber zur Hälfte mindestens aus Kapital der Klasse 1 bestehen.
Bei der Risikomessung wiederum unterscheidet man vier Risikogewichte: 0 %, 20 %, 50 % und 100 %. Das Risikogewicht ist abhängig von der Art der Forderung und daher mit dementsprechend Eigenkapital zu unterlegen (0 % wenig EK, 100 % viel EK). Für alle Forderungen gegenüber dem privaten Nicht-Bankensektor, also auch dem deutschen Mittelstand, gilt jedoch pauschal die Standardanforderung von 8 % Eigenkapitalunterlegung.
Die zwei Hauptziele der Eigenkapitalvereinbarung sind die Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung im internationalen Bankwesen und die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen, so dass Banken ihr Geschäft ohne angemessene Eigenkapitalunterlegung nicht mehr weiter ausbauen können. Diese beiden Ziele sind zum Teil unter großen Anstrengungen erreicht worden. Die Verdienste des Baseler Ausschusses werden also allgemein anerkannt und wurden bereits in den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts zum internationalen Standard, der in über 100 Ländern Anwendung findet (siehe auch Novellierung des deutschen KWG 1990).
Ein Nachteil dieser allgemein gültig gewordenen Anforderungen ist der Widerspruch zu den zunehmend raffinierten bankinternen Methoden zur Messung des Kapitals. Die Vereinbarungen erkannten bisher die Methoden zur Minderung des Kreditrisikos nur ungenügend. So werden Sicherheiten wie Garantien oder Bürgschaften nur mangelhaft zur Sicherung des allgemeinen Ausfallrisikos berücksichtigt. Deshalb beschloss der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, im Juni 1999 eine risikogerechte Regelung vorzuschlagen[5].
Dieser Vorschlag enthält dann drei grundlegende Neuerungen, die alle auf eine risikogerechte Ausrichtung der Eigenkapitalvereinbarungen fokussiert waren.
Neben der ersten wesentlichen Säule, der bereits angesprochenen Mindesteigenkapitalanforderungen, gab es als Neuerung zwei weitere, wesentliche Säulen, auf denen die neuen Regelungen ruhen sollten :
1. die Überprüfung durch die Aufsicht und
2. die Marktdisziplin.
Die zweite Neuerung ist, dass es Banken mit fortschrittlichem Risikomanagement erlaubt werden soll, anstatt des Standardansatzes (erläutert in den folgenden Absätzen) ihre internen Systeme zur Beurteilung von Kreditrisiken zu verwenden (interne Ratings[6] ). Die dritte grundlegende Neuerung ist das Zugeständnis, externe Ratingagenturen mit der Beurteilung des Ratings des Kreditrisikos zu betrauen und so der Bonitätsbeurteilung durch Dritte zuzustimmen. Dabei sollen die Forderung an Staaten mit fünf Risikogewichten und die Forderung gegenüber Wirtschaftsunternehmen und Banken anhand von drei Risikogewichten klassifiziert werden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2:Übersicht über die Veränderungen[7]
3.2. Zielsetzung und Aufgaben von Basel II
Im Konsultationspapier vom Juni 1999 wurden die Ziele bei der Entwicklung eines umfassenden Ansatzes für die Eigenkapitalausstattung umrissen. Nach Ansicht des Komitees sind dies die Standpunkte, dass
- die neue Vereinbarung weiterhin die Sicherheit und Solidität des Finanzwesens fördern soll und dass mit der neuen Regelung die Eigenkapitalausstattung im Bankensystem insgesamt mindestens auf dem derzeitigen Stand bleiben sollte;
- die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung die Wettbewerbsgleichheit weiterhin verbessern soll;
- die Neue Eugenkapitalvereinbarung Ansätze für die Ermittlung der angemessenen Eigenkapitalausstattung enthalten soll, die dem Risikograd von Positionen und Geschäften einer Bank (auch mit dem Mittelstand) angemessen Rechnung tragen
- der Schwerpunkt der Neuen Eigenkapitalverordnung auf international tätigen Banken liegen soll; ihre Grundsätze sollen sich aber auch für die Anwendung auf Banken unterschiedlicher Komplexität und unterschiedlich anspruchsvoller Tätigkeit eignen[8].
[...]
[1] aus: Basel II und seine Bedeutung für die mittelständische Wirtschaft (Eberhard Heinke, 2001)
[2] www.spiegel.de „Die Mitschuld der Banken“ vom 01. April 2002
[3] auf der Unions-Arbeitsmarktkonferenz Anfang März
[4] Mindesteigenkapitalforderungen, Überprüfung durch die Aufsicht, Marktdisziplin, siehe auch: Die drei Säulen der Neuen Eigenkapitalvereinbarung
[5] aus: Erläuternde Angaben zur Baseler Eigenkapitalverordnung, Anhang 3, Januar 2001
[6] siehe auch: Das Rating im Focus des Mittelstandes
[7] aus: Erläuternde Angaben zu Neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung
[8] vgl.: Konsultationspapier des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht, Januar 2001
- Quote paper
- Thorben Schenk (Author), Anke Göbber (Author), 2002, Die Auswirkungen von Basel II auf die Kapitalbeschaffung mittelständischer Unternehmen unter Berücksichtigung der Bilanzierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28466
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