Diese Arbeit ist eine Vorlesungsmitschrift zur Einführung in die Finanzbuchhaltung aus dem ersten Semester. Es werden grundlegende Begriffe zur Finanzbuchhaltung vorgestellt und erläutert.
Aufg. der Buchführung & rechtl. Grundlagen der Buchführung
HGB; §§ 238-289 [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] beschreiben das ganze Rechnungswesen
Die Finanzbuchhaltung (FiBu) dient zur externen Rechnungslegung. (Informationen über die Geld- & Leistungsströme)
[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]Die Infos sind für das Unternehmen selbst (Management) aber auch als Wettbewerb, für Investoren, Kunden, Aktionäre, Finanzamt, Lieferanten, Mitarbeiter, Staat, Kreditgeber/Gläubiger (alles externe Adressaten)
- Buchführung= Lückenlose, planmässige & ordnungsmässige Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens in einer Abrechnungsperiode.
- Ermittlung der Bestände an Vermögen und Schulden einer Abrechnungsperiode
- Bestimmung der Veränderungen der Bestände an Vermögen & Schulden in einer Abr.periode
- Erfassung aller Aufwendungen (z.B. Miete) und Erträge einer Abr.periode
- Ermittlung d. wirts. Erfolgs in einer Abr.periode
- Buchführung dient…
…der Lieferung von aufbereitetem Zahlenmaterial für innerbetriebl. Kontrolle
…der Schaffung einer Infogrundlage für innerbetriebl. Dispositionen (z.B. Kalkulation von Erzeugnissen)
…der Schaffung einer Infogrundlage für Entscheid. & Festlegungen Betriebsexterner (z.B. Berechnung der Steuern eines Unternehmens)
- Buchhaltung ist eine Zeitabschnittsrechnung; Bilanz & Gewinn- und Verlustrechnung bilden gemeinsam den Jahresabschluss
- Buchführungspflicht: §238; HGB und §140-41; AO
- Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung (GoB)
- nicht in chiffrierter Form
- muss vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet, klar und übersichtlich durchgeführt werden
- ursprüngl. Inhalt einer Buchung muss erkennbar bleiben
- in dt. Sprache und Wertangaben sollen in € erfolgen
- sachverständiger Dritter muss innerhalb angemessener Zeit Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage d. Unternehmens erhalten können
System der doppelten Buchführung
- Nach dem Handelsrecht muss jeder Kaufmann für…
…denn Beginn seiner Geschäftstätigkeit, den Schluss eines jeden Geschäftsjahres, bei Auflösung oder Veräusserung des Betriebes ein Inventar (HGB; §240) und eine Bilanz (HGB; §242) erstellen
- Die dazu notwendige Bestandsaufnahme sämtlicher Vermögens- und Schuldwerte durch mengenmässige (zählen, wiegen, messen und/oder geeignete Schätzverfahren) und/oder wertmässige Erfassung = Inventur (1x pro Jahr durchzuführen und gibt die jeweils am Ende eines Geschäftsjahren geltenden Bestände wieder) [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Inventur wird in geordneter Form in einem Bestandsverzeichnis (Inventar) festgehalten.
Das Bestandsverzeichnis kann keinen geeigneten Einblick in die wirts. Lage eines Unternehmens gewährleisten
- deshalb gibt es die Bilanz
- Bilanz= Kurzfassung des Inventars in Kontenform mit folgenden Änderungen:
- Gesamtwerte gleichartiger Positionen aus Inventar werden zusammengefasst
- lediglich Wertangaben werden übernommen
- zur optischen Verdeutlichung des Vermögens (als Ausdruck für die Verwendung des Kapitals) sowie des Fremd- & Eigenkapitals (als Ausdruck für die Herkunft des Kapitals) werden Vermögen(=Aktiva) und Kapital (=Passiva) in Kontenform gegenübergestellt.
- S. 15 im Skript
Vermögen= Eigenkapital + Fremdkapital
Eigenkapital= Vermögen – Fremdkapital
Fremdkapital= Vermögen – Eigenkapital
- Wertebewegung in d. Bilanz:
(Schlussbestände von Aktiva und Passiva am Ende eines Geschäftsjahres sind zugleich die Anfangsbestände der jeweiligen Konten des neuen Geschäftsjahres)
4 Mögl. von Bilanzveränderungen:
1. Aktivtausch:
- Wertveränd. zw. 2 Positionen auf der Aktivseite (Bilanzsumme bleibt unverändert)
- Aus Geldvermögen Sachvermögen machen (Warenkauf=Vermögen sinkt)
2. Passivtausch:
- Wertveränd. zw. 2 Positionen auf der Passivseite (Bilanzsumme bleibt unverändert)
- zusätzlicher Kredit um Steuerschulden zu zahlen
3. Aktiv-Passiv-Minderung (Bilanzverkürzung):
- Vermind. der Wertes bei mind. einer Aktiv- und einer Passivposition
- Bilanzsumme verändert sich somit um den Wert der Aktiv-Passiv-Minderung
- mit Betrag aus Vermögen, Schulden bezahlen (aufräumen für mehr Übersicht)
4. Aktiv-Passiv-Mehrung:
- Vermehrung des Wertes bei mind. einer Aktiv- und einer Passivposition
- Bilanzsumme erhöht sich somit um den Wert der Aktiv-Passiv-Mehrung
- Kreditkäufe (man erwirbt eine Yacht, indem man einen Kredit aufnimmt)
[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]Haben alle keinen Einfluss auf das Reinvermögen (EK)
[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]Jeder Geschäftsvorfall verändert mind. zwei Positionen der Bilanz (System der doppelten Buchführung)
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