Einleitung
Im Rahmen der sich immer weiter öffnenden Grenzen in Europa befindet sich die Medienlandschaft derzeit weltweit in einer Umbruchphase. Insbesondere der Rundfunksektor steht vor tief greifenden Veränderungen. Ursache hierfür ist, dass neue Techniken wie Digitalisierung und Datenkompression eine Vervielfachung des bisherigen Programmangebots ermöglichen. Die Digitalisierung hat aber noch weitreichendere Auswirkungen, insbesondere im Hinblick auf die ohnehin stark zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft. Die technische Entwicklung ermöglicht dem Rundfunk, die ohnehin stets immanente grenzübergreifende Wirkung wesentlich zu verstärken. So werden zukünftig Sendebeiträge und andere Programmangebote in verschiedenen Sprachversionen abrufbar sein. Damit verlieren die verschiedenen Sprach- und Kulturräume im europäischen Raum als natürliche Entwicklungsbarrieren eines europäischen Rundfunkmarktes weitestgehend an Bedeutung. Der Medienmarkt der Zukunft erhält so eine neue, internationale Dimension. Diese Entwicklung wurde von der europäischen Kommission aufgegriffen und mittels Harmonisierung wesentlicher Rechtsvorschriften versucht, die Entwicklung eines europäischen Rundfunkmarktes zu fördern.
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
1.1. Einleitung
1.2. Problemdarstellung
1.3. Vorgehensweise der Untersuchung
2. Kompetenzen der EU
2.1. Akteure der Medienpolitik
2.2. Einführung
2.3. Rundfunk als Kultur- bzw. Wirtschaftsfaktor
2.3.1. Kulturfaktor
2.3.2. Wirtschaftsfaktor
2.3.3. Zwischenergebnis
2.4. Zwischenergebnis
3. Die Grundfreiheiten des EGV
3.1. Einführung
3.2. Freiheit des Warenverkehrs
3.3. Freiheit der Niederlassung
3.4. Freiheit der Dienstleistung
4. Rundfunkordnungen im Ländervergleich
4.1. Die Rundfunkordnung Frankreichs
4.1.1. Ausgangslage
4.1.2. Rechtliche Grundlagen
4.2. Die Rundfunkordnung in Großbritannien
4.2.1. Ausgangslage
4.2.2. Rechtliche Grundlagen
4.3. Die Rundfunkordnung Italiens
4.3.1. Ausgangslage
4.3.2. Rechtliche Grundlagen
4.4. Zwischenergebnis
5. Die EG-Fernsehrichtlinie
5.1. Einleitung
5.2. Quotenregelung
5.3. Sendestaatsprinzip und freier Empfang
5.4. Werbung
5.5. Jugendschutz
5.6. Gegendarstellung
5.7. Zwischenergebnis
6. Gesamtergebnis
7. Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Allgemeines
1.1. Einleitung
Im Rahmen der sich immer weiter öffnenden Grenzen in Europa befindet sich die Medienlandschaft derzeit weltweit in einer Umbruchphase. Insbesondere der Rundfunksektor steht vor tief greifenden Veränderungen. Ursache hierfür ist, dass neue Techniken wie Digitalisierung und Datenkompression eine Vervielfachung des bisherigen Programmangebots ermöglichen.
Die Digitalisierung hat aber noch weitreichendere Auswirkungen, insbesondere im Hinblick auf die ohnehin stark zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft. Die technische Entwicklung ermöglicht dem Rundfunk, die ohnehin stets immanente grenzübergreifende Wirkung wesentlich zu verstärken. So werden zukünftig Sendebeiträge und andere Programmangebote in verschiedenen Sprachversionen abrufbar sein[1]. Damit verlieren die verschiedenen Sprach- und Kulturräume im europäischen Raum als natürliche Entwicklungsbarrieren eines europäischen Rundfunkmarktes weitestgehend an Bedeutung.
Der Medienmarkt der Zukunft erhält so eine neue, internationale Dimension[2]. Diese Entwicklung wurde von der europäischen Kommission aufgegriffen und mittels Harmonisierung wesentlicher Rechtsvorschriften versucht, die Entwicklung eines europäischen Rundfunkmarktes zu fördern.
1.2. Problemdarstellung
In Deutschland existiert seit Mitte der achtziger Jahre eine duale Rundfunkordnung[3]. Man kann diese als ein Mischsystem zwischen öffentlichrechtlichem und privatem Rundfunk charakterisieren, wobei die beiden Teilbereiche einander teils substitutiv, teils komplementär zugeordnet sind[4]. Das Spannungsfeld zwischen Regelungsinteresse der EG und nationalem Regelungsanspruch ergibt sich im Wesentlichen aus dem ambivalenten Charakter des Rundfunks[5].
Dieser ist nicht nur ein an Bedeutung zunehmender Wirtschaftsfaktor, sondern aus nationaler Sicht ein verfassungsrechtlich hochsensibler Bereich. Grund hierfür ist insbesondere, dass der Rundfunk als eine Institution zur Gewährleistung von Meinungsvielfalt und ausgewogener Berichterstattung im Interesse der Meinungsfreiheit, der gesellschaftlichen Integration sowie des politischen und sozialen Friedens verstanden wird. Sowohl gibt es Stimmen, die medienrechtliche Maßnahmen zur Sicherung der Meinungsvielfalt fordern, aber auch Stimmen, die der Meinung sind, dass durch die digitale Technik und der damit verbundenen Programmvervielfachung die Gewährleistung von Meinungsvielfalt grundsätzlich dem Markt überlassen werden kann.
1.3. Vorgehensweise der Untersuchung
Zunächst wird unter Punkt II hinterfragt, wer die politischen Akteure der europäischen Medienpolitik sind. Im Anschluss wird untersucht, ob überhaupt, bzw. wie weitreichend die Regelungsbefugnisse der EU in diesem Bereich sind. Insbesondere wird hier das Problem der rechtlichen Doppelnatur des Rundfunks, welches einerseits ein kulturelles, andererseits ein wirtschaftliches Phänomen darstellt, aufgegriffen.
Anschließend wird auf die Grundfreiheiten, die im Vertrag über die Europäische Gemeinschaft festgehalten sind, eingegangen. Insbesondere wird die Einordnung des Rundfunks als Dienstleistung untersucht. Unter Punkt III werden die Rundfunkordnungen von Frankreich, Großbritannien und Italien verglichen.
Abschließend ist die Fernsehrichtlinie Gegenstand dieser Arbeit. Es wird untersucht ob, bzw. inwieweit es der EU hiermit gelungen ist, die Grundlagen für einen gemeinsamen Rundfunkmarkt zu errichten.
2. Kompetenzen der EU
2.1. Akteure der Medienpolitik
Bevor im Einzelnen auf die Regelungskompetenzen der EU eingegangen wird, soll zunächst ein Überblick gegeben werden, wer die Akteure der Medienpolitik sind.
Zum einen gibt es das Europäische Parlament, von dem die Medienpolitik ins Leben gerufen wurde. Nach Jahren der Untätigkeit beteiligt es sich wieder am Geschehen. Dagegen ist die EU-Kommission von hoher Bedeutung. Sie fördert jedoch nur wirtschaftliche Belange. In der Kommission ist der Bereich der Medienangelegenheiten in unterschiedliche Generaldirektionen angesiedelt.
Die Kommission verfügt jedoch über keinerlei Entscheidungsmacht. Schlüsselentscheidungen, wie z.B. der Erlass einer Richtlinie, werden von den Vertretern der Mitgliedsstaaten im Ministerrat gefällt.
Des Weiteren trägt der Europäische Gerichtshof mit seinen Rechtssprechungen zur Fernsehrichtlinie indirekt zur europäischen Medienpolitik bei. Diese haben erhebliche Auswirkungen auf die nationalen Medienordnungen in den Mitgliedsstaaten.
Weiterhin sind der Europarat beteiligt, der eher die kulturellen Interessen vertritt, sowie europäische Organisationen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung: Einteilung der EU-Kommission in Bezug auf den Bereich Medienangelegenheiten
2.2. Einführung
Entscheidend für die Perspektiven einer zukünftigen europäischen Rundfunkordnung ist die Bestimmung der derzeit bestehenden Kompetenzen zur Regulierung des Rundfunkmarktes. Voraussetzung für ein Eingreifen auf den Rundfunkmarkt durch die Europäische Gemeinschaft ist, dass sie in diesem Bereich die entsprechenden Handlungsbefugnisse besitzt.
Gemäß Art. 5 Abs. 1 EGB darf die Europäische Gemeinschaft nur „innerhalb der Grenzen der ihr in diesem Vertrag zugewiesenen Befugnisse und gesetzten Ziele tätig" werden.
Die Bestimmung verweist die Gemeinschaft nicht nur auf die zugewiesenen Befugnisse, sondern bindet sie zudem auch an die einschlägigen, im Vertrag festgehaltenen Ziele und die vorgesehenen Handlungsformen. Sie kann nur tätig werden, wenn eine besondere Ermächtigungsgrundlage dies vorsieht. Die allgemeinen Ziel- und Aufgabenbestimmungen in Art. 2, Art. 3 und Art. 7 EGB sowie die speziellen Ziel- und Aufgabenbestimmungen, die über den EG-Vertrag verteilt sind, begründen für sich keine ausreichenden Handlungsbefugnisse. Sie können die bestehenden Ermächtigungsgrundlagen jedoch ergänzen oder beschränken und haben insofern eine rechtsverbindlich steuernde Wirkung[6].
Neben den im EGV ausdrücklich normierten Handlungsbefugnissen bestehen im Gemeinschaftsrecht auch ungeschriebene Kompetenzen. Nach der sog. Impli ed- powers-Lehre, die aus innerstaatlicher Sicht der „Kompetenz kraft Sachzusammenhang" ähnelt, kann eine nach den Vorschriften des EGV bestehende Kompetenz der Gemeinschaft auf Nachbargebiete erweitert werden, wenn die ausdrücklich zugewiesene Befugnis andernfalls nicht vernünftig ausgefüllt werden kann[7]. Auch Art. 308 EGV kommt als Befugnisnorm in Betracht, wenn keine ausdrückliche oder implizite Kompetenz der Gemeinschaft besteht. Dies darf jedoch nicht als Kompetenzkompetenz verstanden werden, da sonst das Kompetenzgefüge des EGV gesprengt werden würde. Somit ist diese Norm eng auszulegen.
Eine Ermächtigungsnorm, welche den Bereich des Rundfunks explizit regelt, ist im EGV nicht zu finden. Die lässt jedoch nicht den Schluss zu, dass es der EU grundsätzlich an Regelungskompetenzen in diesem Bereich fehlt. Entscheidend ist vielmehr, ob der Rundfunkbereich als ein Sachverhalt einzuordnen ist, der tatbestandlich von den bestehenden wirtschaftsrechtlichen Kompetenzen der Gemeinschaft, etwa zur Verwirklichung des Binnenmarkts, erfasst wird.
2.3. Rundfunk als Kultur- bzw. Wirtschaftsfaktor
2.3.1. Kulturfaktor
Als juristisches Hauptargument für die Abschirmung binnenstaatlicher Reservate gegenüber der Einwirkung des europäischen Rechts auf die nationalen Rundfunkordnungen wird insbesondere in Deutschland[8] geltend gemacht, die Europäische Gemeinschaft sei eine Wirtschaftsgemeinschaft und keine Kulturgemeinschaft. Deshalb umfassen die im EGV garantierten Freiheiten für den Europäischen Binnenmarkt nur wirtschaftliche Dienstleistungen. Da der Rundfunk primär eine gesellschaftliche sowie kulturelle Funktion erfüllt, könne er also nicht als wirtschaftliche Dienstleistung angesehen werden. Demzufolge würde der EU keine Regelungskompetenz zustehen.
[...]
[1] Dörr, Die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Europa, S. 8
[2] Mestmäcker, Elektronische Medien in der europäischen Wirtschafts- und Kulturgemeinschaft in, FS Maihofer, S. 269
[3] Wentzel, Dirk, Medien im Systemvergleich, S. 132
[4] Wentzel, Dirk, Medien im Systemvergleich, S. 132
[5] Roider Claudia, Perspektiven einer europäischen Rundfunkordnung, S. 21
[6] Hofmann-Becking, Normaufbau und Methode, S. 65
[7] EuGH, Urteil vom 27.09.1988
[8] Martin-Pérez de Nanclares, Die EG-Fernsehrichtlinie, S. 30
- Arbeit zitieren
- Marijan Vlainic (Autor:in), 2004, Ordnungspolitischer Reformbedarf der Europäischen Rundfunkordnung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28455
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