Das Internet verändert die Welt. Vor allem ändert es die Art der Informationsbeschaffung. Wollte man wissen, was in der Welt passiert, schaute man noch vor wenigen Jahren in die aktuelle Tagespresse oder schaltete den Fernseher ein. Wollte man seine Musiksammlung erweitern, ging man in den Musikladen seines Vertrauens und stöberte in den Regalen. Der Mensch von heute braucht seine Wohnung dafür nicht mehr zu verlassen. Wenige Handgriffe - neudeutsch: „Mausklicks“ - genügen und er kann seine Sammlung um ein weiteres Stück ergänzen.
Nach einer ARD-Studie verfügt die Hälfte der Internet-Nutzer über einen schnellen DSL-Internetzugang. Die Kapazitäten des Internets werden bereits zu 50% durch Filesharing-Vorgänge ausgelastet. Steigende Möglichkeiten auf der einen führen auch immer zu Problemen auf der anderen Seite. Die Musik- und Filmindustrie klagt über rückläufige Verkaufszahlen und sieht in den Filesharing-Nutzern die Hauptschuldigen. Dies wird jedoch von vielen angezweifelt. Fakt ist jedoch, dass viele Dateien über Filesharing-Systeme „verbreitet“ werden und viele Musik- oder Filmwerke bereits kurz nach ihrem Erscheinen auch in Tauschbörsen auffindbar sind. Dass dies den Urhebern nicht gefällt ist verständlich und es verwundert darum auch nicht, wenn der Geschäftsführer der IFPI die Filesharing-Netze pauschal als „illegal“ einstuft und sie als „fundamentales Problem“ umschreibt. Bis Oktober 2006 hat die IPFI bereits über 15.000 Ermittlungsverfahren angeregt.
Ob tatsächlich jedes Angebot und dessen Annahme in einer Tauschbörse illegal ist, soll die vorliegende Arbeit aufzeigen. Dabei wird eine Klärung der Begrifflichkeiten und technischen Grundlagen vorangestellt (B.). Im Anschluss daran beschäftigt sich der Autor mit der materiellen Strafbarkeit der einzelnen Filesharing-Prozesse (C.) und geht dabei insbesondere auf die Problematik der „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage“ in § 53 UrhG ein. Nachdem überblickartig die Probleme der Strafverfolgung (D.) erörtert werden, wird in Form eines Ausblicks (E.) die Gesetzeslage ab dem 01.01.2008 dargestellt.
INHALTSVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
LITERATURVERZEICHNIS
A. Einleitung
B. Formen des Tausches und technische Grundlagen
I. Begriffsbestimmungen
II. Digitalisierung von Musik- und Filmdateien
III. Möglichkeiten des Tausches
1. Sharehosting-Systeme
2. P2P-Systeme
C. Strafrechtliche Würdigung der Prozesse
I. Strafbarkeit nach § 106 UrhG
1. Tatobjekte
2. Tathandlung
a) Vervielfältigung, § 16 UrhG
aa) Digitalisierung von Dateien
bb) Zwischenspeicherungen von Dateien
cc) Download von Dateien
dd) Bereitstellen von Dateien zum Download
b) Verbreitung, § 17 UrhG
aa) Bereitstellen von Dateien zum Download
bb) Andere Handlungen des Nutzers
c) Öffentliche Wiedergabe, § 15 Abs. 2 UrhG
aa) Bereitstellen von Dateien zum Download
bb) Andere Handlungen des Nutzers
3. In anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen
a) Schranke des § 44a UrhG
b) Schranke des § 52 Abs. 1 UrhG
c) Schranke des § 53 UrhG
aa) Anwendbarkeit auf digitale Medien
bb) Einzelne Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch
cc) Keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage
(1) Rechtswidrige Herstellung
(2) Offensichtlichkeit
dd) Digitalisierung von Dateien
ee) Download von Dateien
(1) Privater Gebrauch
(2) Kettenwirkung von Urheberrechtsverstößen
(3) Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit
ff) Upload von Dateien
4. Ohne Einwilligung des Berechtigten
5. Vorsatz
6. Rechtswidrigkeit und Schuld
7. Zwischenergebnis
II. Strafbarkeit nach § 108a UrhG
III. Strafbarkeit nach § 108b UrhG
IV. Ergebnis
D. Strafrechtliche Verfolgung
E. Ausblick – „Zweiter Korb“
F. Fazit
- Arbeit zitieren
- Norbert Mösch (Autor:in), 2008, Probleme beim Tauschen von urheberrechtlich geschützten Werken der Bild- und Tonkunst. Was ist verboten, was erlaubt?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/284216
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