Die Analyse der Thematik im Rahmen dieser Bachelorarbeit wird folgende Struktur aufweisen.
Zunächst werden in Kapitel 2 die wichtigsten Ansprüche an eine gesetzlich vorgeschriebene Rentenversicherung vorgestellt. Hierbei wird insbesondere auf die Faktoren Demographie, Kapitalsicherheit und den Arbeitsmarkt eingegangen. Anschließend werden, aufbauend auf den vorher definierten Ansprüchen, die Funktionsweisen der Rentenfinanzierungsverfahren in Kapitel 3 vorgestellt. Explizit wird hierbei auf reine Umlage- sowie Kapitaldeckungsverfahren, aber auch auf Mischverfahren der beiden Varianten eingegangen. Die vorgestellten Verfahren werden unter der Zuhilfenahme der vorher definierten Anspruchsgrundlage bewertet und strukturelle Unterschiede werden herausgestellt.
Im darauffolgenden Kapitel 4 erfolgt der Herleitung der jeweiligen internen Rendite, anhand derer die Verfahren verglichen werden können. Die Berechnung erfolgt hierbei in einer idealisierten Modellwelt. Aufgrund dessen werden sowohl das Ergebnis, als auch die Modellannahmen im Anschluss auf ihre Gültigkeit hinterfragt.
Mögliche Unterschiede in der Rendite bieten die Grundlage für einen Wechsel zwischen den Verfahren. Hierbei wird nur auf den Übergang vom Umlageverfahren zum Kapitaldeckungsverfahren eingegangen. Der andere Fall, der Übergang aus einem Kapitaldeckungsverfahren in ein Umlageverfahren, erweist sich als weniger problematisch und wurde in der Vergangenheit bereits vollzogen. Daher wird dieser Fall im Rahmen dieser Bachelorarbeit nicht weiter betrachtet. In Kapitel 5 wird das Übergangsszenario zunächst auf Pareto-Effizienz untersucht. Darüber hinaus werden mögliche intergenerative Umverteilungseffekte, die durch den Übergang entstehen, skizziert. Im Anschluss daran werden mögliche Lösungen der Übergangsproblematik aufgezeigt. Am Ende des Kapitels erfolgt ein Blick auf die Folgen des Übergangs und der Übergang insgesamt wird kritisch hinterfragt.
Die wichtigsten Ergebnisse dieser Arbeit werden daraufhin in einem Fazit in Kapitel 6 zusammengefasst, es erfolgt hierbei auch der Rückblick auf die ursprüngliche Aufgabenstellung. Den Abschluss dieser Arbeit bildet ein Ausblick auf künftige politische Entscheidungsfelder, hierzu werden die Ansichten der wichtigsten Entscheidungsträger zu der Thematik kurz dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Eidesstattliche Erklärung
1.Einleitung
1.1. Motivation
1.2. Konkretisierung der Aufgabenstellung
1.3. Struktur der Untersuchung
2. Anforderungen an Rentenfinanzierungssysteme
2.1. Demographie
2.2. Externe Risiken
2.3. Arbeitsmarkt
2.4. Weitere Ansprüche
3. Funktionsweisen der Verfahren
3.1. Grundlagen
3.2. Umlageverfahren
3.3. Kapitaldeckungsverfahren
3.4. Mischverfahren
3.4.1. Abschnittdeckungsverfahren
3.4.2. Drei Generationen Vertrag
3.4.3. Abgestufte Finanzierung
3.5. Struktureller Vergleich
4. Effizienzvergleich der Verfahren
4.1. Mackenroth-These
4.2. Modellannahmen
4.3. Interne Rendite
4.3.1. Umlageverfahren
4.3.2. Kapitaldeckungsverfahren
4.3.3. Mischverfahren
4.4. Vergleich
4.5. Modellkritik
5. Übergang vom Umlage- zum Kapitaldeckungsverfahren
5.1. Pareto-Effizienz
5.2. Intergenerative Umverteilung
5.3. Konkrete Übergangsszenarien
5.4. Folgen und Kritik des Übergangs
6. Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Abbildungsquellen
Anhang
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Zeitliche Entwicklung der zusammengefassten Geburtenziffer in Deutschland
Abbildung 2: Zeitliche Entwicklung der durchschnittlichen Lebenserwartung bei Neugeborenen
Abbildung 3: Prognostizierte Entwicklung des Altenquotienten in Deutschland
Abbildung 4: Niedrigzinsphase seit 2009
Abbildung 5: Strukturierung der Rentenfinanzierungssysteme
Abbildung 6: Verlauf einer idealisierten Sparquote über das Alter
Abbildung 7: Schematische Darstellungen von Umlage-, Kapitaldeckungs- und Mischverfahren
Abbildung 8: Stationäre Kapitaldeckung
Abbildung 9: Wirkungskette bei Einführung des Kapitaldeckungsverfahrens
Abbildung 10: Vorausberechnungen der internen Rendite im Umlageverfahren
Abbildung 11: Entwicklung Wachstumsraten der realen Bruttolöhne in Deutschland
Abbildung 12: Reale Umlaufrendite in Deutschland
Abbildung 13: Entwicklung des relativen Zinssatzes seit 1961
Abbildung 14: Schaubild der verschiedenen Übergangsszenarien
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Vor- und Nachteile des Umlageverfahrens
Tabelle 2: Vor- und Nachteile des Kapitaldeckungsverfahrens
Tabelle 3: Zeitlicher Verlauf der Generationen im OLG-Modell
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Eidesstattliche Erklärung
Ich erkläre hiermit eidesstattlich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig angefertigt habe. Die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit wurde bisher keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch nicht veröffentlicht. Ich bin mir bewusst, dass eine unwahre Erklärung rechtliche Folgen haben kann.
1.Einleitung
1.1. Motivation
„Die Rente ist sicher“ 1
Dieser, mittlerweile zum geflügelten Wort gewordene Spruch gibt einen ersten Eindruck davon, wie die Politik die Zukunft der gesetzlich ausgezahlten Renten in Deutschland einschätzt. In einer aktuellen Umfrage2 gaben jedoch über 70 % aller Befragten bis zum Alter von 59 Jahre an, Zweifel an der Sicherheit ihrer Rente zu haben. Selbst in der Altersgruppe ab 60 Jahren zweifelt eine Mehrheit von 49% an der Sicherheit der eigenen Rente, lediglich 43% glauben in dieser Altersgruppe, dass die eigene Rente auch künftig gesichert ist.
Gerade vor dem Hintergrund, dass Rentenanwartschaften einen „eigentumsähnlicher Charakter“ aufweisen – dies wurde vom Bundesverfassungsgericht in zwei Urteilen im März 1980 und Juli 1985 festgehalten3 – erscheint es verwunderlich, dass eine so große Mehrheit der Bevölkerung Zweifel an der Sicherheit ihrer Rente hat.
Abbildung 1: Zeitliche Entwicklung der zusammengefassten Geburtenziffer in Deutschland
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die größte Ursache für dieses Misstrauen stellt zweifelsohne der demographische Wandel in Verbindung mit dem aktuellen Verfahren der Rentenfinanzierung in Deutschland dar. Im derzeitigen Verfahren, einer Form des Umlageverfahrens, werden die monatlich eingenommen Beiträge direkt als Renten wieder ausgezahlt.4 Neben einer Nachhaltigkeitsrücklage5 in Höhe von maximal 1,5 Monatsausgaben wird kein Vermögen gebildet.6 Der demographische Wandel lässt sich seinerseits auf verschiedene Faktoren zurückführen.
Ein großer Einflussfaktor auf die spätere Bevölkerungsstruktur ist die Fertilitätsrate. Sie wird mit der sog. Geburtenziffer erfasst. Die Geburtenziffer ist ein theoretischer Indikator, sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau in ihrem Leben geboren hätte, falls die altersspezifische Geburtenziffer über ihr Leben fortgelten würde. Trotz der dadurch verursachten Unsicherheit ist sie genau genug, um Tendenzen aufzuzeigen. In Abbildung 1 ist die zusammengefasste Geburtenziffer mit dem jeweiligen Bestandserhaltungsniveau im Zeitablauf dargestellt. Das Bestandserhaltungsniveau gibt an, wie viele Kinder pro Frau geboren werden müssen, um die Elterngeneration in ihrem Umfang genau zu ersetzen.7
Im Verlauf der Geburtenziffer fallen nun zwei Stellen seit 1950 besonders auf. Erstens liegt die Geburtenziffer im Zeitraum von 1958 bis 1970 über dem Bestandserhaltungsniveau, woraus ein Bevölkerungswachstum resultierte. Seit 1970 ist sie jedoch stark gefallen und verharrt seitdem mit 1,5 bis 1,3 Kindern pro Frau deutlich unter dem Bestandserhaltungsniveau von 2,1 Kindern pro Frau. Hieraus resultiert eine Schrumpfung der erwerbsfähigen Bevölkerung zwischen 2030 und 2050.
Der Alterungsprozess wird durch die gestiegene Lebenserwartung noch verschärft. In Abbildung 2 ist die Entwicklung der durchschnittlichen Lebenserwartung Neugeborener in Deutschland dargestellt. Wie zu erkennen ist, ist die Lebenserwartung in den letzten 50 Jahren kontinuierlich angestiegen. 1970 betrug die Lebenserwartung noch 71 Jahren, heute liegt sie bereits bei über 80 Jahren.
Abbildung 2: Zeitliche Entwicklung der durchschnittlichen Lebenserwartung bei Neugeborenen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die gestiegene Lebenserwartung führt in Verbindung mit der niedrigen Geburtenziffer zu einem Schrumpfungs- und Alterungsprozess der Bevölkerung, der selbst bei relativ starker Zuwanderung8 nicht vermieden werden kann.
Für die Finanzierung der Renten ist es, wie später noch gezeigt wird, entscheidend, wie viele Beitragszahler pro Rentner existieren.9
Das Statistische Bundesamt hat verschiedene Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung berechnet. Hieraus lässt sich die Entwicklung des Altenquotienten ableiten. Der Altenquotient ergibt sich aus der Anzahl der Personen im Alter von 20 – 60 dividiert durch die Anzahl der Personen über 60. Er steht somit nicht im direkten Zusammenhang zu dem Verhältnis von sozialversicherungspflichtigen Beitragszahlern zu Rentnern, allerdings dürften sich die beiden Kennzahlen sehr ähnlich entwickeln, da im Jahr 2012 noch über 69% aller Erwerbstätigen sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren10 und nicht anzunehmen ist, dass sich diese Gruppe signifikant vom Bevölkerungsdurchschnitt unterscheidet.
Eine Darstellung des Altenquotienten, je nach Szenario, befindet sich in Abbildung 3. Hieraus ist zu entnehmen, dass sich der Altenquotient bis zum Jahre 2030 von derzeit 0,5 auf 0,8 erhöhen wird, unabhängig davon, welches Szenario gewählt wird.11 Bis zum Jahr 2060 liegt der Altenquotient, je Szenario, im Bereich zwischen 0,9 und 1. In diesem Fall gäbe es genauso viele Beitragszahler wie Rentner. Die Konsequenzen hieraus sind, ohne Veränderungen am bisherigen System, stark steigende Beiträge und/oder ein sinkendes Rentenniveau.12
Die Befürchtung, die Renten seien in der Zukunft nicht mehr sicher, erhält somit ihre Grundlage.
Abbildung 3: Prognostizierte Entwicklung des Altenquotienten in Deutschland
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Das jährliche Budget der gesetzlichen Rentenversicherung belief sich 2012 auf eine Viertel Billion Euro, dies sind fast 10 % des BIP.13 Derzeit gibt es Überschüsse innerhalb des Umlageverfahrens in Höhe von ca. 30 Mrd. Euro, dies entspricht 1,7 Monatsausgaben.14 Eine Mehrheit von 66% ist in einer Umfrage der Ansicht, diese zu nutzen, um eine größere Reserve anzulegen, die die künftig anfallenden Lasten abfedern könnte.15 Dies würde den Einstieg in die Teilkapitaldeckung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung bedeuten. In einer weiteren Umfrage halten 76 % aller Befragten16 es für notwendig, dass Rentensystem langfristig „umzubauen“.17
Das Ziel dieser Arbeit ist es daher, die beiden Verfahren der Rentenfinanzierung (Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren) zu vergleichen und einen möglichen Übergang vom Umlage- zum Kapitaldeckungsverfahren zu untersuchen und zu bewerten.
1.2. Konkretisierung der Aufgabenstellung
Innerhalb dieser Bachelorarbeit gilt es die Frage zu beantworten, ob Kapitaldeckungsverfahren, gerade in Anbetracht der aktuellen demografischen Entwicklung, eine bessere Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland ermöglichen.
Zur Beantwortung dieser Frage sind zunächst folgende untergeordnete Fragen zu klären:
1. Wie funktionieren die Verfahren?
2. Worin unterscheiden sie sich?
3. Ergeben sich grundsätzlich Vorteile durch ein Kapitaldeckungsverfahren?
4. Ist ein Übergang vom Umlage- zum Kapitaldeckungsverfahren vorteilhaft?
1.3. Struktur der Untersuchung
Die Analyse der Thematik im Rahmen dieser Bachelorarbeit wird folgende Struktur aufweisen.
Zunächst werden in Kapitel 2 die wichtigsten Ansprüche an eine gesetzlich vorgeschriebene Rentenversicherung vorgestellt. Hierbei wird insbesondere auf die Faktoren Demographie, Kapitalsicherheit und den Arbeitsmarkt eingegangen. Anschließend werden, aufbauend auf den vorher definierten Ansprüchen, die Funktionsweisen der Rentenfinanzierungsverfahren in Kapitel 3 vorgestellt. Explizit wird hierbei auf reine Umlage- sowie Kapitaldeckungsverfahren, aber auch auf Mischverfahren der beiden Varianten eingegangen. Die vorgestellten Verfahren werden unter der Zuhilfenahme der vorher definierten Anspruchsgrundlage bewertet und strukturelle Unterschiede werden herausgestellt.
Im darauffolgenden Kapitel 4 erfolgt die Herleitung der jeweiligen internen Rendite, anhand derer die Verfahren verglichen werden können. Die Berechnung erfolgt hierbei in einer idealisierten Modellwelt. Aufgrund dessen werden sowohl das Ergebnis, als auch die Modellannahmen im Anschluss auf ihre Gültigkeit hinterfragt.
Mögliche Unterschiede in der Rendite bieten die Grundlage für einen Wechsel zwischen den Verfahren. Hierbei wird nur auf den Übergang vom Umlageverfahren zum Kapitaldeckungsverfahren eingegangen. Der andere Fall, der Übergang aus einem Kapitaldeckungsverfahren in ein Umlageverfahren, erweist sich als weniger problematisch und wurde in der Vergangenheit bereits vollzogen.18 Daher wird dieser Fall im Rahmen dieser Bachelorarbeit nicht weiter betrachtet. In Kapitel 5 wird das Übergangsszenario zunächst auf Pareto-Effizienz untersucht. Darüber hinaus werden mögliche intergenerative Umverteilungseffekte, die durch den Übergang entstehen, skizziert. Im Anschluss daran werden mögliche Lösungen der Übergangsproblematik aufgezeigt. Am Ende des Kapitels erfolgt ein Blick auf die Folgen des Übergangs und der Übergang insgesamt wird kritisch hinterfragt.
Die wichtigsten Ergebnisse dieser Arbeit werden daraufhin in einem Fazit in Kapitel 6 zusammengefasst. Es erfolgt hierbei auch der Rückblick auf die ursprüngliche Aufgabenstellung. Den Abschluss dieser Arbeit bildet ein Ausblick auf künftige politische Entscheidungsfelder, hierzu werden die Ansichten der wichtigsten Entscheidungsträger zu der Thematik kurz dargestellt.
2. Anforderungen an Rentenfinanzierungssysteme
Das folgende Kapitel bildet die Grundlage für die Vorstellung der beiden Verfahren in der Rentenfinanzierung. Hierzu werden zentrale Ansprüche an ein Rentenfinanzierungssystem aufgezeigt. Die Ansprüche lassen sich dabei aus verschiedenen Bereichen zusammenstellen. Zunächst werden die demographischen Anforderungen an das Rentensystem formuliert. Anschließend werden externe Risiken, die ein Rentensystem gefährden könnten, betrachtet. Mögliche Wechselwirkungen mit dem Arbeitsmarkt bilden den dritten Bereich der Ansprüche. Am Ende des Kapitels werden weitere zusätzliche Ansprüche an ein Rentensystem dargelegt.
2.1. Demographie
Demographische Aspekte spielen in Bezug auf die Wahl eines geeigneten Rentensystems, wie eingangs gezeigt wurde, eine nicht zu unterschätzende Rolle. Einerseits sollte sich das System robust gegenüber demographischen Änderungen zeigen,19 andererseits sollte es auch dabei unterstützen, demographische Verwerfungen insgesamt zu vermeiden.20
Das System sollte sich, falls es dennoch zu einer instationären Bevölkerungsentwicklung käme, flexibel anpassen lassen, um geeignet auf die neue Situation reagieren zu können. Dabei sollten geeignete Mechanismen eine gerechte Verteilung innerhalb des Systems bewirken.21
Die Vermeidung von Instationaritäten durch das Rentensystem, könnte beispielsweise dadurch erfolgen, dass ein generativer Anreiz durch das System der Rentenversicherung geschaffen würde.22 Darüber hinaus gibt es sicherlich weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der demographischen Entwicklung.
2.2. Externe Risiken
Ein Rentenfinanzierungssystem sollte idealerweise immun gegen externe Schocks sein. Aus der deutschen Geschichte lassen sich vor allem zwei große Gefahren für ein Rentensystem ausmachen. Zunächst sorgte die Hyperinflation in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts für eine massenweise Entwertung der bis dahin erworbenen Ansprüche.23 Der zweite große Schock erfolgte kurz darauf. Im Rahmen des zweiten Weltkriegs wurde ein Großteil des volkswirtschaftlichen Kapitalstocks, die Grundlage des damaligen Rentensystems, zerstört. Eine Rentenfinanzierung war im bestehenden System so nicht mehr möglich.24
Neben diesen großen Einschnitten, sollte sich das System andererseits auch robust gegen jüngere Ereignisse erweisen. Insbesondere seien hierzu die Finanzkrise mit Ausbruch im Jahr 2007 und die sich anschließende bis heute anhaltende Niedrigzinsphase (vgl. Abbildung 4) genannt.25
Abbildung 4: Niedrigzinsphase seit 2009
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Darüber hinaus ist es notwendig, evtl. verfügbare Vermögen innerhalb des Rentensystems gegen politische Einflüsse abzusichern, da ansonsten eine kurzfristige Abschmelzung droht, wie sie sich in den 60er und 70er Jahren ereignete.26 Weitere Unsicherheiten können sich durch die sog. biometrischen Risiken, wie z.B. eine unerwartete hohe Langlebigkeit, ergeben.27
2.3. Arbeitsmarkt
Der Arbeitsmarkt stellt in Bezug auf das Rentensystem einen wichtigen Faktor dar. Zur Finanzierung der Renten ist es notwendig, unabhängig vom gewählten Verfahren, Beiträge zu erheben. Diese Beiträge werden aus dem Einkommen während des Erwerbslebens gezahlt. Daher gestaltet sich die Beitrags- und Leistungspolitik in der Rentenversicherung je nach Situation auf dem Arbeitsmarkt. In diesem Zusammenhang stellt hohe und lang andauernde Arbeitslosigkeit die größte Gefahr für die Finanzierung der Renten dar.28 Ein ideales Rentensystem muss geeignete Instrumente zur Abfederung dieses Risikos bereithalten. Konjunkturbedingte Schwankungen in der Beschäftigung sind ebenfalls zu berücksichtigen. Das Rentensystem sollte sich jedoch nicht als Instrument der Arbeitsmarktpolitik verstehen. Hieraus können sich schädliche Wechselwirkungen, wie z.B. Frühverrentungswellen ergeben.29 Diese stellen zugleich eine doppelte Belastung für das Rentensystem dar, da die Betroffenen statt Beitragseinzahlungen zu leisten, nun Rentenauszahlungen erhalten.30
Eine weitere Gefahr kann sich dadurch ergeben, dass weniger Menschen sozialversicherungspflichtig, und damit auch rentenbeitragspflichtig beschäftigt sind.31 Daher gilt es, sofern man im Rahmen des Rentensystems von einer Pflichtversicherung ausgeht, sicherzustellen, dass nur sehr begrenzte Möglichkeiten zur Beitragsbefreiung bestehen.32 Zudem sollte die Beitragsbelastung im internationalen Vergleich nicht so hoch werden, dass die arbeitsfähige Bevölkerung auswandert.33
2.4. Weitere Ansprüche
Über die drei im vorausgegangenen Abschnitt behandelten Themenkomplexe lassen sich noch weitere Ansprüche festhalten.
Im Optimalfall ist ein Rentensystem geeignet, volkswirtschaftliche Wachstumsimpulse hervorzurufen.34 Dies spielt insbesondere bei möglichen Übergangsszenarien eine wichtige Rolle. Die Verwaltungskosten, die durch das Rentensystem hervorgerufen werden, sollten möglichst gering ausfallen, da ansonsten die Rendite des Systems wieder entwertet würde.35
3. Funktionsweisen der Verfahren
Nachdem im letzten Kapitel die wichtigsten Ansprüche an ein Rentenfinanzierungssystem festgehalten wurden, erfolgt nun die Vorstellung verschiedener Rentenfinanzierungssysteme. Zu Beginn werden die grundsätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten eines Rentenfinanzierungssystems aufgezeigt. Hierbei erfolgt auch die Definition und Einordnung der verschiedenen in der Literatur geläufigen Bezeichnungen. Im Anschluss daran werden die Funktionsweisen der zwei idealtypischen Verfahren, reine Kapitaldeckung und reine Umlage erläutert und bewertet. Danach erfolgt die Betrachtung von Mischverfahren. Den Abschluss bildet ein struktureller Vergleich der möglichen Verfahren.
3.1. Grundlagen
In diesem Abschnitt werden die grundsätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten eines Rentenfinanzierungssystems veranschaulicht.
Zur Finanzierung eines Alterssicherungssystems kann primär auf zwei Quellen zurückgegriffen werden, die Leistungen des Systems können entweder aus Beiträgen oder Steuern bezahlt werden.36 In einem auf Beiträgen aufgebauten System erwerben die Beitragszahler typischerweise einen Anspruch auf eine Gegenleistung. Im Unterschied dazu werden im steuerfinanzierten System keine Ansprüche durch die Zahlung begründet. In der Realität ließe sich die Finanzierung auch auf beiden Säulen aufbauen. So geschieht dies mit einem Steueranteil von 24,1% im Jahr 2012 auch im aktuellen Verfahren in Deutschland.37
Auf der Leistungsseite lassen sich wiederum zwei Varianten unterscheiden. Nach dem Prinzip der Teilhabeäquivalenz richtet sich die Leistung an jeden Versicherten nach seinen persönlichen Beiträgen. Im Idealfall gibt es einen festen Beitrags/Leistungs-Bezug, so dass sich die Leistung bei Verdoppelung des geleisteten Beitrags ebenfalls verdoppelt.38 Dem gegenüber erhalten alle Leistungsempfänger nach dem Prinzip der Beitragsäquivalenz eine pauschale Rente, selbst wenn sich die geleisteten Beiträge unterscheiden sollten.39 Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Rentensystem mit intragenerativen Umverteilungselementen. In der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung wird, trotz einiger Abweichungen, primär nach dem Prinzip der Teilhabeäquivalenz verfahren.40
Betrachtet man die zeitliche Entwicklung von Beiträgen und Leistungen so lassen sich zwei unterschiedliche Formen ableiten. Entweder wird der Beitragssatz oder das Rentenniveau über den zeitlichen Verlauf hinweg konstant gehalten.41 Das Rentenniveau ist hierbei als Verhältnis von Durchschnittsrente dividiert durch Durchschnittslohn definiert.42 Daneben ließe sich auch ein System realisieren, in dem weder Beitragssatz noch Rentenniveau konstant gehalten werden.
Grundsätzlich kann ein Alterssicherungssystem obligatorisch, also als Pflichtversicherung, ausgestaltet sein oder auf freiwilliger Teilnahme beruhen.43
Zwei Kombinationen aus den genannten Parametern sind besonders verbreitet. Dies sind zum einen sog. Bismarck-Systeme, die eine beitragsfinanzierte Lebensstandardsicherung im Alter im Rahmen einer Versicherungsleistung gewährleisten und zum anderen Beveridge-Systeme, die eine steuerfinanzierte pauschale Grundrente für die gesamte Bevölkerung zur Armutsvermeidung im Alter auszahlen.44
All diese Gestaltungsmöglichkeiten lassen sich grundsätzlich sowohl auf Umlage- als auch auf Kapitaldeckungsverfahren anwenden. Nachstehend erfolgt die systematische Einordnung der verschiedenen Rentenfinanzierungsverfahren. In der Literatur gibt es keine eindeutige Begriffsdefinition der verschiedenen Verfahren. Gerade im Bereich der Kapitaldeckung werden gleiche Begriffe oft für verschiedene Verfahren verwandt. Diese Bachelorarbeit folgt der Definition, auf die in der Literatur am häufigsten verwiesen wird. In Abbildung 5 ist die strukturelle Übersicht über die verschiedenen Finanzierungsverfahren dargestellt.
Abbildung 5: Strukturierung der Rentenfinanzierungssysteme
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Zunächst lassen sich die Finanzierungsverfahren grundsätzlich in Kapitaldeckungsverfahren und Umlageverfahren unterteilen. Erfolgt die Kapitaldeckung in der Form, dass jede künftige Rentenforderung durch Kapital gedeckt ist, so spricht man auch von einem Anwartschaftsdeckungsverfahren. Praktisch stellt dies nichts anderes dar, als dass jeder Beitrag, abstrahiert von Verwaltungskosten, zu 100% in den Aufbau eines Kapitalstocks investiert wird. Dem gegenüber stellen Abschnittsdeckungsverfahren eine Mischform zwischen Kapitaldeckungsverfahren und Umlageverfahren dar. Bei dem Abschnittsdeckungsverfahren entspricht die Höhe des Kapitalstocks der Summe aller in einem bestimmten Zeitraum anfallenden Auszahlungen. Ist der Kapitalstock aufgebaut, werden die Leistungen aus den Beiträgen und der Rendite des Kapitalstocks finanziert.45 Im reinen Umlageverfahren wird kein Kapitalstock aufgebaut, die Finanzierung erfolgt ausschließlich aus den laufenden Einnahmen.
Zusammenfassend lassen sich demnach unterscheiden: 46
1. Steuer- von Beitragssystemen
2. Teilhabeäquivalenz von Beitragsäquivalenz
3. Beitrags- von Rentenniveaukonstanz
4. Obligatorische von freiwilligen Systemen
5. Als Kombination aus obigen Punkten: Bismarck- von Beveridge-Systemen und
6. Umlagefinanzierte von kapitalgedeckten Systemen
In den kommenden Abschnitten werden die Funktionsweisen des Umlage- und des Kapitaldeckungsverfahrens detailliert vorgestellt.
3.2. Umlageverfahren
Zur Finanzierung der Renten wird, wie bereits erwähnt, in Deutschland derzeit das Umlageverfahren verwendet. Darüber hinaus findet es Anwendung in anderen gesetzlichen Sozialsystemen, wie der Kranken- und Pflegeversicherung.47 International ist es das am weitest verbreitete System zur Finanzierung gesetzlicher Renten.48 Der folgende Abschnitt analysiert die Funktionsweise des Umlageverfahrens und bewertet es in Bezug auf die im Vorfeld definierten Ansprüche.
Im Umlageverfahren werden die eingenommen Beiträge direkt in Form von Rentenzahlungen wieder ausgezahlt. Es können weder Kredite oder Reserven im nennenswerten Umfang aufgenommen bzw. gebildet werden.49 Das Umlageverfahren wird oft mit dem Begriff Generationenvertrag in Verbindung gebracht.
Es hebt die intrafamiliäre Umverteilung von den wirtschaftlichen Aktiven zu den nicht mehr Aktiven auf ein gesamtgesellschaftliches Niveau.50 Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Verfahrens ist es notwendig, dass Anreizelemente für die Beitragszahler vorhanden sind. Dies können Normen/Konventionen, staatlicher Zwang oder das Versprechen einer späteren Gegenleistung sein.51 In Deutschland besteht für einen Großteil der Bevölkerung staatlicher Zwang, als auch der Anspruch auf eine relative Beteiligung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der künftigen Generation.52 Zur späteren Bewertung des Umlageverfahrens wird im folgenden Abschnitt der Zusammenhang zwischen Beiträgen und Rentenzahlungen hergeleitet.
Ausgangspunkt aller Überlegungen ist folgende Budgetgleichung:53
Unter der Annahme, dass die Beiträge proportional zum Einkommen erhoben werden,54 lässt sich die Budgetgleichung wie folgt für die Periode t, die i.d.R. ein Jahr umfasst, darstellen55:
Die Anzahl der Beitragszahler Et multipliziert mit dem durchschnittlichen Einkommen und dem Beitragssatz bt ergeben die Beitragseinnahmen. Der Steuerzuschuss wird durch Tt symbolisiert. Die Ausgaben ergeben sich durch Multiplikation der Rentneranzahl Rt mit der durchschnittlichen Rente .56 Diese Gleichung wird nun auf verschiedene Faktoren hin untersucht. Zunächst wird eine neue Variable eingeführt, das Rentner-zu-Beitragszahler Verhältnis.
Es kann näherungsweise angenommen werden, dass dieses Verhältnis dem demographischen Altenquotienten entspricht.57 Setzt man diesen Ausdruck in die Budgetgleichung ein, so ergibt sich:
Führt man nun weiterhin das Rentenniveau als Quotient aus Durchschnittsrente und Durchschnittseinkommen ein:
ergibt sich die Budgetgleichung mit als Steuerzuschuss relativ zur Lohnsumme zu:
Der Beitragssatz entspricht demnach dem Produkt aus Altenquotient und Rentenniveau abzüglich einer Beitragssenkung in Folge des Steuerzuschusses. lässt sich auch wie folgt berechnen:
Hierbei sind At die gesamten Ausgaben in Periode t und T/At ist der ausgewiesene Steueranteil zur Finanzierung der Rentenausgaben.
Das Einsetzen in die Budgetgleichung ergibt:
Die obige Budgetgleichung lässt sich nun auf ihre Richtigkeit überprüfen, hierzu sind sämtliche Parameter einzusetzen. In Deutschland gilt aktuell = 18,9%58, = 0,5159, = 44,2%60, = 24,1%61. Setzt man die Parameter ein, so ergibt sich:
Der theoretische Beitragssatz liegt in diesem Modell also zurzeit ca. 10 % unter dem tatsächlichen Beitragssatz. Der Unterschied ist zum einen auf die unsicheren Parameter und sowie auf den Verzicht von Verwaltungskosten, die Beitragsbemessungsgrenze und Änderungen in den Reserven zurückzuführen. Insgesamt lässt sich jedoch festhalten, dass die hergeleiteten Gleichungen in der Lage sind, den tatsächlichen Beitragssatz näherungsweise zu beschreiben.
Der Beitragssatz der Periode t lässt sich daher direkt aus dem Produkt der drei Faktoren , und bestimmen. Anders formuliert entspricht der Beitragssatz in etwa dem Produkt aus Altenquotient, Rentenniveau und dem Deckungsanteil der Beitragseinnahmen. Diese Erkenntnis wird bei der anschließenden Bewertung weiterverwendet.
Bewertung
Das Umlageverfahren ist abhängig von der demographischen Entwicklung, dies lässt sich anhand der oben aufgestellten Gleichung direkt nachvollziehen.62 Der Beitragssatz entwickelt sich bei konstantem Steuerzuschuss und Rentenniveau proportional zu dem Altenquotienten. Andersherum fällt das Rentenniveau bei konstantem Beitragssatz reziprok zum Altenquotient. Diese Tatsache ist der größte Nachteil des Umlageverfahrens. Die demographische Entwicklung wird weiterhin nicht durch die Verwendung des Umlageverfahrens begünstigt. Man erhält unabhängig davon ob man selbst Kinder hat eine Rente, die im Zweifel von den Kindern anderer finanziert werden muss.63 Auch dieser Faktor stellt einen Nachteil des Umlageverfahrens dar.
So anfällig sich das Verfahren gegenüber demographischen Veränderungen zeigt, gegenüber externen Risiken, wie Kapitalentwertung, Krieg und Kurseinbrüchen ist es außerordentlich robust.64 Dies wurde in der Vergangenheit mehrfach bestätigt und war ein wichtiger Grund zur Einführung und Beibehaltung des Umlageverfahrens.65 Die Gefahr, dass Gelder innerhalb des Rentensystems durch politische Maßnahmen zweckentfremdet werden, ist zwar vorhanden, jedoch besteht lediglich Zugriff auf die laufenden Einnahmen.66 Die eigene Rente bleibt in diesem Zusammenhang dennoch lediglich ein Versprechen des Staats.67
Das Umlageverfahren ist in Bezug auf die Arbeitsmarktsituation abhängig von der verfügbaren Lohnsumme. Bei steigender Arbeitslosigkeit sinkt die Lohnsumme, so dass entweder die Renten gesenkt, oder die Beiträge erhöht werden müssen, wobei letztere Maßnahme die angespannte Situation noch verschärfen dürfte.68
Ein großer Vorteil des Umlageverfahrens ist, dass es sich, abgesehen von tiefgreifenden demographischen Veränderungen, durch Variation der Beitragssätze, des Rentenniveaus und des Staatzuschusses leicht an neue Situationen anpassen lässt. Dies kam beispielsweise auch bei der deutschen Wiedervereinigung zum Tragen.69 Darüber hinaus wird bei Neueinführung des Umlageverfahrens ein „Ur-Geschenk“ an die erste Empfängergeneration ausgezahlt.70 Die Verwaltungskosten sind im Umlageverfahren eher gering einzuschätzen, da z.B. keine ausgedehnte Vermögensverwaltung benötigt wird.71 Die sog. Dynamisierung der Renten, also die Anpassung der Renten an die Lohnentwicklung (η=const.), ermöglicht es, die Rentner am wirtschaftlichen Fortschritt des Landes zu beteiligen.72
Die weiteren Gestaltungsmöglichkeiten lassen sich eingeschränkt im Umlageverfahren umsetzen: Wie bereits aufgezeigt, ist eine Steuer- und Beitragsfinanzierung möglich. Die Teilhabeäquivalenz lässt sich umsetzen. Bei Unterstellung von Beitragsäquivalenz sind möglicherweise zusätzliche Anreizeffekte notwendig. Das Umlageverfahren setzt eine Pflichtversicherung voraus, ansonsten wären die Ansprüche einer hohen Unsicherheit ausgesetzt.
In folgender Tabelle sind die Vor- und Nachteile des Umlageverfahrens zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 1: Vor- und Nachteile des Umlageverfahrens
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
3.3. Kapitaldeckungsverfahren
Das Kapitaldeckungsverfahren in Form des Abschnittdeckungsverfahrens wurde vor der Umstellung auf das Umlageverfahren ursprünglich zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland verwendet.73 In letzter Zeit erhielt die kapitalgedeckte Altersvorsorge durch Einführung der Riester-Rente wieder mehr Gewicht.74 Die Finanzierung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge erfolgt in erster Linie kapitalgedeckt.75 Die nachstehenden Ausführungen zum Kapitaldeckungsverfahren beziehen sich auf das Anwartschaftsdeckungsverfahren. Die Struktur der Untersuchung entspricht derjenigen des Umlageverfahrens. Im Kapitaldeckungsverfahren werden, wie im Umlageverfahren, Beiträge erhoben. Diese Beiträge werden nicht direkt wieder ausgezahlt, sondern zum Aufbau eines Kapitalstocks verwendet. Im Ruhestand werden die verzinsten Beiträge aus dem Kapitalstock als Rente ausgezahlt, so dass der Kapitalstock bis zum Tod gerade aufgebraucht ist.76 Die Auflösung entspricht einem „Verkauf“ des Kapitalstocks an die nächste Generation.77 Die Anwendung des Kapitaldeckungsverfahrens setzt voraus, dass den eingezahlten Beiträgen auch eine entsprechende Kapitalnachfrage gegenübersteht und dass sich das Vermögen im Ruhestand auch wieder liquidieren lässt. Die zentrale Budgetgleichung des Kapitaldeckungsverfahrens ergibt sich aus der Annahme, dass der Barwert der Rente dem Barwert der persönlichen Beiträge entspricht.78 Die Berechnung dieser Budgetgleichung gestaltet sich bei Annahme variabler Zinssätze, Einkommen und Rentenleistung kompliziert. Daher wird im Folgenden versucht, die relevanten Faktoren mit Hilfe von zwei Näherungsmodellen auszumachen. Hierbei wird die verbleibende Lebenserwartung nach Beginn der Erwerbstätigkeit mit L bezeichnet. Der zeitliche Anteil dieser Lebenserwartung, in der eine Rente bezogen wird, wird mit a bezeichnet.
Nach NEUMANN lautet die Budgetgleichung für ein repräsentatives Individuum:79
Die Beiträge werden in dieser Gleichung im Zeitraum von 0 bis (1-a)L eingezahlt und die Rente im Zeitraum von (1-a)L bis L bezogen. Der Beitragssatz ist konstant. Der Zinssatz wird konstant mit dem Wert i angenommen. Sowohl die Rente, als auch die Einkommen wachsen mit derselben Rate g. Es wird also von einem konstanten Rentenniveau ausgegangen. Durch Integration ergibt sich:80
Anhand dieser Gleichung lässt sich feststellen, dass der Beitragssatz entscheidend von dem Verhältnis aus Lebenserwartung zu Rentenbezugsdauer a abhängt.
Der Beitragssatz lässt sich einfacher herleiten, wenn man von einer Modellwelt ausgeht, in der es nur zwei gleichlange Perioden gibt, dem sog. OLG-Modell.81 In der ersten Periode zahlt man Beiträge ein, in der zweiten werden die verzinsten Beiträge als Rente ausgezahlt. In dieser Modellwelt ergibt sich folgende Budgetgleichung:82 83
Die Beitragszahler der Periode t erhalten in der Periode t+1 ihre eingezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen als Renten ausgezahlt. Von einem Steuerzuschuss wird in dieser Gleichung abgesehen. Er ließe sich als Zinssteigerung interpretieren. Man erkennt, dass der Beitrag unabhängig von der Anzahl der Beitragszahler Et ist. Stellt man die Gleichung um, so ergibt sich der Beitragssatz zu:
Geht man also davon aus, dass Ewerbs- und Rentenbezugsdauer gleich lang sind, entspricht der Beitragssatz dem abgezinsten Lohnersatzniveau .
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Beitragssatz als eine Funktion der folgenden Variablen aufgefasst werden kann:
Der Beitragssatz im Kapitaldeckungsverfahren steigt bei längerer relativer Rentenbezugsdauer a, höherem Renten- bzw. Lohnersatzniveau und stärkerem Rentenwachstum . Weiterhin sinkt er bei steigendem Zinssatz und Einkommenswachstum .
Natürlich ergeben sich Wechselwirkungen zwischen den Parametern, so hängt von und ab. Die Abhängigkeiten des Beitragssatzes werden mit in die nun folgende Bewertung eingehen.
Bewertung
Das Kapitaldeckungsverfahren scheint unter der Betrachtung der Budgetgleichung unabhängig von der demographischen Entwicklung zu sein. Auch wenn keine demographische Kennzahl in die Berechnung des Beitragssatzes einfließt, so hängt die Funktionsfähigkeit des Verfahrens von vielen weiteren Faktoren ab, die ihrerseits der demographischen Entwicklung unterliegen. In der Literatur ist das Ausmaß der demographischen Abhängigkeit umstritten. Teilweise wird argumentiert, dass das Kapitaldeckungsverfahren keinerlei Vorteile gegenüber dem Umlageverfahren in Bezug auf die demographische Abhängigkeit habe. Andere Autoren sind der Ansicht, das Kapitaldeckungsverfahren weise nur eine vernachlässigbare demographische Abhängigkeit auf. Die Argumente beider Seiten seien nachfolgend kurz dargestellt.
Ausgangspunkt der Debatte sind drei relevante Faktoren.
Erstens könnte aufgrund der demographischen Verschiebung der Faktor Arbeit relativ zum Faktor Kapital knapper werden.84 Infolge dessen könnten die Löhne steigen und die Zinsen sinken.85 Dieser Effekt wird durch die höhere Kapitalakkumulation im Kapitaldeckungsverfahren weiter verstärkt.86 Dem gegenüber argumentiert NEUMANN, dass das Kapital aufgrund des technischen Fortschritts stets knapper als Arbeit seien werde.87
Zweitens könnten sich bei Renteneintritt der stark besetzen Kohorten Kurs- und somit Kapitalverluste ergeben.88 Dies ist darauf zurückzuführen, dass viele Verkäufer auf nur relativ wenige Käufer treffen, das Wertpapierangebot also die Nachfrage übersteigt.89
Abbildung 6: Verlauf einer idealisierten Sparquote über das Alter
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Ausgangspunkt dieser Überlegung ist der Verlauf der persönlichen Sparquote. Das Ziel der Individuen ist, den Konsum über die Lebenszeit zu glätten.90 Dies geschieht, wie in Abbildung 6 dargestellt, dadurch, dass die Sparquote mit Renteneintritt negativ wird, Wertpapiere also verkauft werden, um den Konsum zu finanzieren. Gegen dieses Argument lässt sich anführen, dass das Entsparen nicht abrupt erfolgt, sondern sich auf einen Zeitraum in der Länge zwischen 15 – 20 Jahren erstreckt.91 Darüber hinaus erfasst der Kurs eines Wertpapiers die zukünftigen Erwartungen und Erträge, der zu erwartende Angebotsüberhang könnte also zum Kaufzeitpunkt bereits „eingepreist“ sein.92 Auch hier lässt sich wiederum argumentieren, dass die Kapitalnachfrage, bei einer günstigen wirtschaftlichen Entwicklung das Angebot immer übersteigen wird.93
Drittens könnte die gesamte volkswirtschaftliche Sparquote negativ werden, wodurch im neoklassischen Wirtschaftsmodell negative Wachstumsimpulse hervorgerufen werden können.94 In der folgenden Herleitung wird das Vorzeichen der Kapitalstockänderung in Abhängigkeit von demographischen Veränderungen gebracht.95 Es ist davon auszugehen, dass Kapitalstockänderung und Sparquote dasselbe Vorzeichen aufweisen.
Ausgangspunkt ist folgende Gleichung, die erneut von dem zweiperiodischen OLG-Modell ausgeht:
Hiernach entspricht die Änderung des Kapitalstocks in der Periode t der Differenz aus Beitragseinnahmen und Rentenauszahlungen zuzüglich der Zinseinnahmen. Geht man davon aus, dass alle Beitragszahler der Periode t-1 zu Rentnern der Periode t werden, lässt sich die Gleichung unter Verwendung des Altenquotienten wie folgt umstellen:
Die Annahme, dass alle Erwerbstätigen zu Rentnern werden, lässt sich auch so interpretieren, dass im Zweifel die Erben die Rente des Beitragszahlers erhalten.96 Setzt man den oben formulierten Zusammenhang zwischen Rentenanspruch und Beitragszahlungen für ein, so ergibt sich:
Ziel ist die Bestimmung des Vorzeichens der Kapitalstockänderung, das Vorzeichen ist genau dann positiv, wenn folgender Zusammenhang gilt:
Damit die Sparquote positiv bleibt, muss der Altenquotient also kleiner als das absolute Beitragswachstum sein. Hiermit ist gezeigt, dass die Sparquote im Kapitaldeckungsverfahren unter ungünstigen Bedingungen negativ werden kann. Die volkswirtschaftlichen Folgen der Kapitalakkumulation auf das Wirtschaftswachstum werden in Kapitel 4.1. genauer betrachtet. Es lässt sich demnach festhalten, dass auch das Kapitaldeckungsverfahren von der demographischen Entwicklung beeinflusst wird, auch wenn sich hierdurch nicht direkt die Beitragssätze ändern. Völlig unabhängig von der demographischen Entwicklung ist das Kapitaldeckungsverfahren hingegen in der Modellwelt einer kleinen offenen Volkswirtschaft. In dieser Modellwelt kann der gesamte Kapitalstock im Ausland angelegt und aufgelöst werden, ohne dass sich der Zinssatz ändert.97 In der Realität dürften solche Bedingungen allerdings kaum anzutreffen sein. In Bezug auf die Förderung der demographischen Entwicklung lässt sich das Kapitaldeckungsverfahren als neutral einstufen. Es besteht zwar kein generativer Anreiz, allerdings ist jeder Rentenanspruch durch Kapital gedeckt, so dass die künftige Generation nicht zusätzlich belastet werden kann. Gegenüber externen Risiken ist das Kapitaldeckungsverfahren, das hat die Vergangenheit gezeigt, im Vergleich zu dem Umlageverfahren deutlich anfälliger. Durch Krieg, Inflation und Kurseinbrüche kann der gesamte Kapitalstock entwertet werden.98 Darüber hinaus ist der Kapitalstock auch von kleineren Wertschwankungen abhängig. Es besteht also stets Unsicherheit in Bezug auf die exakte Höhe des Kapitalstocks.99 Die erwarteten Zinsen bestimmen sowohl den Beitragssatz, als auch das künftige Rentenniveau.100 Das Kapitaldeckungsverfahren ist auch politischen Risiken ausgesetzt. Sofern der Kapitalstock staatlich verwaltet wird, ließe sich das Kapital für andere Aufgaben zweckentfremden.101 Allerdings ließe sich das Verfahren als solches ohne größere Schwierigkeiten wieder abschaffen.102 Ein weiteres Risiko ergibt sich durch eine unerwartet hohe Lebenserwartung. Wie bereits bei der Herleitung des Beitragssatzes gezeigt wurde, hängt die Finanzierung von dem Verhältnis aus Erwerbsdauer zu Rentenbezugsdauer ab. Hierdurch können hohe Abschläge bei den Rentenzahlungen entstehen.103 Auf der anderen Seite besteht in einem solchen Szenario die Gefahr, dass auf das Kapital der nachwachsenden Generationen zugegriffen wird. Dieser Fall entspräche dann wieder einer Umlagefinanzierung.104
Die Wechselwirkungen mit dem Arbeitsmarkt entsprechen denen des Umlageverfahrens, abgesehen von der Tatsache, dass hohe Arbeitslosigkeit keinen Effekt auf die aktuellen Rentenausgaben, sehr wohl aber auf die künftigen hat.105 Konjunkturbedingte Kapitalverluste erzeugen ebenfalls Wechselwirkungen, so ließ sich in den USA beobachten, dass Ruheständler in einem geschwächten Marktumfeld wieder nach Arbeit suchten und ältere Arbeitnehmer ihren Renteneintritt hinauszögerten, beide Faktoren sorgten für eine weitere Verschärfung der Situation.106
Zu den weiteren Ansprüchen lässt sich noch festhalten, dass das Kapitaldeckungsverfahren zunächst höhere Verwaltungskosten hat, diese sich dann allerdings im Zeitverlauf abbauen, dies zeigen internationale Beispiele.107 Bei dem Kapitaldeckungsverfahren steht jedem Rentenanspruch ein volkswirtschaftliches Vermögen in gleicher Höhe gegenüber.108 Manche Autoren gelangen zu der Ansicht, dass mit der Verwendung des Kapitaldeckungsverfahrens in der Form des Anwartschaftsdeckungsverfahrens ein zu großer Kapitalstock aufgebaut würde. Nach Schätzung von GROHMANN (1987) müsste der Kapitalstock 5 Billionen DM umfassen, welches bei einer Inflationsrate von 2% 4,2 Billionen € im Jahr 2014 entspräche.109 TEGTMEIER geht sogar davon aus, dass 6,5 Billionen € benötigt würden. Diese Summe wäre höher als das derzeitige Produktivkapital in Deutschland.110
Wenn dieser Kapitalstock zentral verwaltet würde, bestünde eine Monopolstellung auf dem Kapitalmarkt.111 Auf die Möglichkeit, dass das Kapitaldeckungsverfahren durch eine höhere Realkapitalbildung Wachstumsimpulse setzt, wird beim Effizienzvergleich (Kapitel 4) eingegangen. Die Dynamisierung lässt sich zwar grundsätzlich auch im Kapitaldeckungsverfahren umsetzen, jedoch ist es in diesem Fall notwendig, die zukünftige Zins und Lohnentwicklung entsprechend genau zu prognostizieren, da Abweichungen hohe Änderungen am Kapitalstock erfordern.112 Einfacher lässt sich eine Zinsdynamisierung umsetzen, da der Zins einen direkten Einfluss auf die Höhe des Kapitalstocks hat.113
Die weiteren Gestaltungsmöglichkeiten eines Alterssicherungssystems lassen sich größtenteils in Verbindung mit dem Kapitaldeckungsverfahren realisieren. Eine Steuerfinanzierung gestaltet sich schwierig, ist allerdings in Form von Vergünstigungen und Förderbeträgen umsetzbar. Die Beitragsfinanzierung bleibt allerdings der Hauptbestandteil. Sowohl Teilhabe-, als auch Beitragsäquivalenz lassen sich umsetzen, wobei bei der Beitragsäquivalenz wieder für entsprechende Anreize Sorge getragen muss. Die Rentenniveaukonstanz lässt sich, wie bereits erwähnt, nur unter gewissen Voraussetzungen mit dem Kapitaldeckungsverfahren vereinbaren. Die Beitragssätze lassen sich zwar konstant halten, allerdings kann das spätere Rentenniveau hierdurch starken Schwankungen unterworfen sein. Kapitaldeckungsverfahren lassen sich sowohl als Pflicht-, als auch als freiwillige Versicherung ausgestalten.
In der nachstehend aufgeführten Tabelle werden die wichtigsten Vor- und Nachteile des Kapitaldeckungsverfahrens gegenübergestellt.
[...]
1 Der Spruch geht auf die Wahlkampfkampagne der CDU im Jahr 1986 zurück, eigentlich lautete der Spruch damals: „denn eines ist sicher: Die Rente“.
2 vgl. FAZ (vom 29.01.14) und IFD Umfrage 11019 (Januar 2014).
3 vgl. Utz (1996) S. 30.
4 vgl. § 153 I SGB VI.
5 Früher wurde die Nachhaltigkeitsrücklage als Schwankungsreserve bezeichnet.
6 vgl. § 158 I 2 SGB VI.
7 Definition lt. Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung.
8 Das statistische Bundesamt rechnet in einer optimistischen Annahme mit 200.000 Nettoeinwandern pro Jahr.
9 vgl. Kapitel 3.2.
10 vgl. Bundeszentrale für politische Bildung 1.
11 Zu den Szenarien vgl. 12. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamts von 2009
12 vgl. Pimpertz (2005) S. 20.
13 vgl. Bundeszentrale für politische Bildung 2.
14 vgl. Zeit-Online 1.
15 vgl. IFD Umfrage 11019 (Januar 2014).
16 Gefragt wurde die Bevölkerung in Deutschland ab 16 Jahren. Siehe Fußnote 17.
17 vgl. IFD Umfrage 11021 (Februar 2014).
18 Dieser Übergang ereignete sich schrittweise 1957-1969 in der BRD. Vgl. Tegtmeier (1998) S. 246f.
19 vgl. Ebert (2005) S. 128ff.
20 vgl. Börsch-Supan (2000) S. 3; Sinn (2013) S. 4.
21 vgl. Ebert (2005) S. 125.
22 vgl. Sinn (2013) S. 19.
23 vgl. Fenge (1997) S. 1; Verbon (1988); Tegtmeier (1998) S. 425.
24 vgl. Fenge (1997) S. 1; Verbon (1988); Tegtmeier (1998) S. 425.
25 vgl. Wiso Diskurs (2012) S. 8f.; Paritätische Wohlfahrt (2013) S. 4.
26 vgl. Tegtmeier (1998) S. 427f; Borchert (2000) S. 22.
27 Vgl. Schmähl (1998) S. 266.
28 vgl. Schmähl (1998) S. 267.
29 vgl. Börsch-Supan (1997) S. 24.
30 vgl. Barr/Diamond (2009) S. 21.
31 vgl. Börsch-Supan (2000) S. 7.
32 vgl. Neumann (1998) S. 261; Börsch-Supan (2000) S. 2.
33 vgl. Sinn (2013) S. 8f.; Lachmann (2002) S. 83.
34 vgl. Ebert (2005) S. 125.
35 vgl. Börsch-Supan (2000) S. 15.
36 vgl. Schroeter (1999) S. 24.
37 vgl. Bundeszentrale für politische Bildung 3
38 vgl. Schroeter (1999) S. 26; Fenge (1997) S. 24f.
39 vgl. Kolb (1985) S. 127f; Wagner (1984) S.81f; Krupp (1981) S. 124.
40 vgl. Bundeszentrale für politische Bildung 4; Schmähl (2000) S. 413.
41 vgl. Schroeter (1999) S. 27.
42 vgl. Argumente zu Marktwirtschaft und Politik Nr. 57 (1998) S. 1.
43 vgl. Tegtmeier (1998) S. 423.
44 vgl. Schmid (1996) S. 59.
45 vgl. Harbrecht (2002) S. 4.
46 vgl. Homburg (2000) S. 379.
47 vgl. Pimpertz (2005) S. 4; Wiso Diskurs (2012) S. 7.
48 vgl. Schmähl (2000) S. 410f.; Jagob (2004) S. 53.
49 vgl. Breyer (2000) S. 385.
50 vgl. Harbrecht (2002) S. 4.
51 vgl. Breyer (2000) S. 385.
52 vgl. Faik (2006) S. 2.
53 vgl. Jagob (2004) S. 54; Homburg (1988).
54 In Deutschland erfolgt die Beitragserhebung bis zu einem bestimmten Einkommen (Beitragsbemessungsgrenze) proportional.
55 Fenge (1997) berücksichtigt in seiner Budgetgleichung explizit die vom Volk zur Verfügung gestellte Arbeitszeit.
Dieser Faktor wird vorliegend als extern angesehen.
56 vgl. Jagob (2004) S. 54; Börsch-Supan (1997) S. 28.
57 vgl. Kapitel 1.1.
58 vgl. Bekanntmachung des Gesamtversicherungsbeitragssatzes und des Faktors F für das Jahr 2014
59 vgl. 12. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamts von 2009
60 vgl. Deutsche Rentenversicherung 1 .
61 vgl. Bundeszentrale für politische Bildung 3 .
62 vgl. Börsch-Supan (1997) S. 27; GDV Volkswirtschaft Nr. 1 (2003) S. 2f.
63 vgl. Börsch-Supan (2000b) S. 3; Pimpertz (2005) S. 18.
64 vgl. Harbrecht (2002) S. 5.
65 vgl. Borchert (2000) S. 22.
66 vgl. Börsch-Supan (2000b) S. 3.
67 vgl. Neumann (1998) S. 260.
68 vgl. GDV Volkswirtschaft Nr. 1 (2003) S. 3.
69 vgl. Schmähl (2000) S. 422.
70 vgl. Wiso Diskurs (2012) S. 7; Börsch-Supan (2000a) S. 2; GDV Volkswirtschaft Nr. 1 (2003) S. 3.
71 vgl. Börsch-Supan (2000a) S. 16f.
72 vgl. Tegtmeier (1998) S. 426; Schmähl (2000) S. 408.
73 vgl. Lachmann (2002) S. 78.
74 vgl. GDV Volkswirtschaft Nr. 1 (2003) S. 9.
75 vgl. Tegtmeier (1998) S. 422
76 vgl. Harbrecht (2002) S. 15.
77 vgl. Neumann (2002) S. 60.
78 Ebenda.
79 Ebenda.
80 Die Herleitung erfolgt nach Neumann (2002) S. 60.
81 Das Modell wird bei dem Effizienzvergleich in Kapitel 4 genauer erläutert.
82 vgl. Jagob (2004) S. 62.
83 Auch in dieser Gleichung wird die angebotene Arbeitszeit vernachlässigt.
84 vgl. GDV Volkswirtschaft Nr. 1 (2003) S. 6.
85 vgl. Tegtmeier (1998) S. 437.
86 vgl. GDV Volkswirtschaft Nr. 1 (2003) S. 9.
87 vgl. Neumann (2002) S. 64.
88 vgl. GDV Volkswirtschaft Nr. 1 (2003) S. 6.
89 vgl. Heigl/Kaatheder (2001).
90 vgl. GDV Volkswirtschaft Nr. 1 (2003) S. 10.
91 vgl. GDV Volkswirtschaft Nr. 1 (2003) S. 11.
92 vgl. GDV Volkswirtschaft Nr. 1 (2003) S. 12.
93 vgl. Neumann (2002) S. 64.
94 vgl. Ebert (2005) S. 131.
95 vgl. Ebert (2005) S. 130f.
96 vgl. Ebert (2005) S. 129.
97 vgl. Ebert (2005) S. 128.
98 vgl. Harbrecht (2002) S. 17.
99 Ebenda.
100 vgl. Neumann (2002) S. 60f.
101 Dies geschah z.B. während des 2. Weltkriegs in Deutschland. Vgl. Borchert (2000).
102 vgl. Gutachten (2004) S. 17.
103 vgl. Ebert (2005) S. 133f; Tegtmeier (1998) S. 432.
104 vgl. Gutachten (2004) S. 16.
105 vgl. Paraskewopoulos (2002) S. 95f.
106 vgl. Rampell/Saltmarsch (2009); Wiso Diskurs (2012) S. 9.
107 vgl. Börsch-Supan (2000a) S. 16f.
108 vgl. Harbrecht (2002) S. 16.
109 vgl. Grohmann (1987) S. 79; Der Wert ergibt sich durch die Annahme, dass der reale Kapitalstock konstant bleibt.
110 vgl. Tegtmeier (1998) S. 423.
111 vgl. Gutachten (2004) S. 16.
112 vgl. Grohmann (1987) S. 79.
113 Ebenda.
- Arbeit zitieren
- Jens-Conrad Stiewe (Autor:in), 2014, Rentenfinanzierungssysteme im Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/283677
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