Eine Aktiengesellschaft benötigt für größere Investitionen, wie z.B. dem Erwerb von Unternehmensbeteiligungen oft zusätzliche Finanzmittel. Bisweilen möchte die Gesellschaft
diese Mittel von den eigenen Aktionären erhalten, die Investition also mit Eigenkapital finanzieren. Die Gesellschaft muss zu diesem Zweck durch Ausgabe neuer Aktien ihr Grundkapital erhöhen. Dazu kennt das Aktiengesetz drei Instrumente der (effektiven) Kapitalerhöhung: die ordentliche Kapitalerhöhung gegen Einlagen (§§ 182 - 191 AktG), die bedingte Kapitalerhöhung (§§ 192 - 201 AktG) und das
genehmigte Kapital (§§ 202 - 206 AktG). Effektive Kapitalerhöhung bedeutet die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Mitteln, die ihr von außen zufließen.
In der Praxis häufig und beliebt ist dabei das genehmigte Kapital, bei dem zusätzlich das Bezugsrecht der Altaktionäre auf die neuen Aktien ausgeschlossen wird. In dieser Variante ist es dem Unternehmen nämlich möglich, sehr flexibel und kurzfristig Investitionen durch eigene Aktien zu finanzieren und so auf aktuelle Marktchancen zu reagieren4. Im Rahmen der Schaffung und Nutzung des genehmigten Kapitals bestehen dann gewisse Berichtspflichten des Vorstands. Hierbei hat jüngst ein Urteil des OLG Frankfurt/M.5 aus dem Jahr 2011 Fragen aufgeworfen und für Diskussion gesorgt.
Daher gilt es im Rahmen dieser Ausarbeitung die Berichtspflichten des Vorstands beim genehmigten Kapital ebenso wie die Folgen mangelhafter Berichterstattung näher zu beleuchten und zu erläutern. Wie sich im Weiteren zeigen wird, steht dabei der Großteil der Berichtspflichten im Zusammenhang mit dem bezugsrechtsfreien genehmigten Kapital. Daher ist nach einer Einordnung des genehmigten Kapitals in das Gefüge der Kapitalmaßnahmen, die Erläuterung des Bezugsrechtsausschlusses notwendig. Dem folgt eine Bestandsaufnahme über die bestehenden Berichtspflichten des Vorstands und eine Darstellung der Folgen einer mangelhaften Berichterstattung. Am Schluss soll ein Fazit stehen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Die ordentliche Kapitalerhöhung und das genehmigte Kapital
- I. Die ordentliche Kapitalerhöhung gegen Einlage (§§ 182 ff. AktG)
- II. Das Institut des genehmigten Kapitals (§§ 202 ff. AktG)
- 1. Die Schaffung genehmigten Kapitals
- 2. Funktion und Bedeutung des genehmigten Kapitals
- C. Der Ausschluss des Bezugsrechts beim genehmigten Kapital
- I. Funktion und Bedeutung des Bezugsrechts bzw. des Bezugsrechtsausschlusses
- II. Anforderungen an den Bezugsrechtsausschluss beim genehmigten Kapital
- 1. Formelle gesetzliche Anforderungen
- 2. Materielle Anforderungen des BGH und die Berichtspflicht nach § 186 IV 2 AktG
- a) Bericht des Vorstands vor der Siemens/Nold-Entscheidung
- b) Bericht des Vorstands nach der Siemens/Nold-Entscheidung
- 3. Zwischenergebnis: Spannungsfeld Aktionärsschutz - Unternehmensinteresse
- III. Situation bei einer Emission mit Bezugsrecht
- D. Berichts- und Informationspflichten des Vorstands
- I. Bericht bei Schaffung des bezugsrechtsfreien gen. Kapitals (§ 186 IV 2 AktG)
- II. Berichtspflichten im Rahmen der Ausnutzung des gen. Kapitals
- 1. Notwendigkeit eines Berichts vor Ausnutzung des genehmigten Kapitals?
- a) Mangusta/Commerzbank I-Entscheidung des BGH
- b) Auffassungen im Schrifttum
- c) Diskussion und Zwischenergebnis...
- 2. Berichterstattung im Zeitpunkt der Ausnutzung des genehmigten Kapitals
- 3. Berichterstattung nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals
- a) Informationen im Jahresabschluss, § 160 I Nr. 3 AktG
- b) Fragerecht der Aktionäre, § 131 I 1 AktG..
- c) Nachberichtspflicht an die Hauptversammlung nach „Siemens/Nold“.
- aa) Herleitung und Inhalt des Berichtserfordernisses
- (1) Nachberichtspflicht aus § 160 I Nr. 3 AktG i.V.m. § 176 I 2 AktG
- (2) Nachberichtspflicht im Rahmen von § 131 AktG
- (3) Nachberichtspflicht aus dem AktG i.V.m. der Rechtsprechung des BGH
- (4) Nachberichtspflicht „sui generis“
- (5) Diskussion: Nachbericht im Lichte der Äußerungen des BGH
- bb) Form und Zeitpunkt der Nachberichterstattung
- aa) Herleitung und Inhalt des Berichtserfordernisses
- III. Zwischenergebnis
- IV. Rekurs auf die Bezugsrechtsemission..
- 1. Notwendigkeit eines Berichts vor Ausnutzung des genehmigten Kapitals?
- E. Rechtsfolgen einer mangelhaften Berichterstattung des Vorstands
- I. Mängel der Berichterstattung bei Schaffung des bezugsrechtsfreien gen. Kap.
- II.Mängel der Berichterstattung bei Ausnutzung bezugsrechtsfreien gen. Kap.
- 1. Verstoß gegen § 15 I WpHG
- 2. Mängel des Berichts im Jahresabschluss
- 3. Unzureichende Auskunft auf Fragen der Aktionäre im Rahmen v. § 131 I AktG
- 4. Mängel der Nachberichterstattung nach „Siemens/Nold“..
- a) Auswirkung auf die Entlastung des Vorstands
- b) Anfechtbarkeit eines späteren Beschlusses über die Schaffung v. gen. Kapital
- c) Zwischenergebnis
- F. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Ausarbeitung befasst sich mit den Berichtspflichten des Vorstands im Zusammenhang mit der Schaffung und Nutzung des genehmigten Kapitals gemäß § 202 ff. AktG. Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und befasst sich mit den Folgen einer mangelhaften Berichterstattung.
- Genehmigtes Kapital als effizientes Instrument der Kapitalerhöhung
- Bezugsrechtsausschluss und seine rechtliche Bedeutung
- Berichtspflichten des Vorstands bei Schaffung und Ausnutzung des genehmigten Kapitals
- Relevanz der Rechtsprechung des BGH und anderer Gerichte
- Mögliche Rechtsfolgen einer mangelhaften Berichterstattung
Zusammenfassung der Kapitel
- A. Einleitung: Die Einleitung stellt die Notwendigkeit der Kapitalerhöhung für Aktiengesellschaften dar und führt die drei wichtigsten Instrumente der effektiven Kapitalerhöhung, darunter das genehmigte Kapital, vor. Sie zeigt die Bedeutung des genehmigten Kapitals im Hinblick auf Flexibilität und kurzfristige Reaktion auf Marktchancen auf. Der Fokus der Ausarbeitung liegt auf den Berichtspflichten des Vorstands beim genehmigten Kapital sowie den Folgen einer mangelhaften Berichterstattung.
- B. Die ordentliche Kapitalerhöhung und das genehmigte Kapital: Dieses Kapitel erläutert die Funktionsweise der ordentlichen Kapitalerhöhung gegen Einlagen, den „Grundfall“ der Kapitalerhöhung, und stellt anschließend das genehmigte Kapital in den Kontext. Es behandelt die Schaffung des genehmigten Kapitals durch Beschluss der Hauptversammlung und die rechtlichen Rahmenbedingungen.
- C. Der Ausschluss des Bezugsrechts beim genehmigten Kapital: Dieser Abschnitt untersucht die Funktion und Bedeutung des Bezugsrechts und seines Ausschlusses. Er analysiert die formalen und materiellen Anforderungen an den Bezugsrechtsausschluss beim genehmigten Kapital, wobei insbesondere die Berichtspflicht nach § 186 IV 2 AktG und die Rechtsprechung des BGH in den Fokus gerückt werden. Zudem wird das Spannungsfeld zwischen Aktionärsschutz und Unternehmensinteresse beleuchtet.
- D. Berichts- und Informationspflichten des Vorstands: Das Kapitel beschäftigt sich mit den Berichtspflichten des Vorstands bei der Schaffung und Nutzung des genehmigten Kapitals. Es analysiert die Notwendigkeit eines Berichts vor der Ausnutzung des genehmigten Kapitals und berücksichtigt dabei die Rechtsprechung des BGH sowie die verschiedenen Auffassungen im Schrifttum. Darüber hinaus werden die Berichtspflichten im Zeitpunkt der Ausnutzung und nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals behandelt, wobei die Informationen im Jahresabschluss, das Fragerecht der Aktionäre und die Nachberichtspflicht nach „Siemens/Nold“ beleuchtet werden.
- E. Rechtsfolgen einer mangelhaften Berichterstattung des Vorstands: Dieser Abschnitt analysiert die Rechtsfolgen einer mangelhaften Berichterstattung des Vorstands sowohl bei der Schaffung als auch bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals. Er untersucht den möglichen Verstoß gegen § 15 I WpHG, Mängel im Jahresabschluss, unzureichende Auskünfte auf Fragen der Aktionäre und die Folgen für die Entlastung des Vorstands sowie die Anfechtbarkeit eines späteren Beschlusses über die Schaffung des genehmigten Kapitals.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den Themenfeldern des Aktienrechts, insbesondere mit der Kapitalerhöhung und dem genehmigten Kapital. Schwerpunkte liegen auf den Berichtspflichten des Vorstands, dem Bezugsrechtsausschluss, der Rechtsprechung des BGH und den Folgen einer mangelhaften Berichterstattung. Wichtige Begriffe sind: ordentliche Kapitalerhöhung, genehmigtes Kapital, Bezugsrecht, Aktionärsschutz, Unternehmensinteresse, Berichtspflicht, Rechtsfolgen, WpHG, Jahresabschluss, Fragerecht, Hauptversammlung.
- Arbeit zitieren
- Alexander Bonse (Autor:in), 2013, Berichtspflichten des Vorstands beim genehmigten Kapital, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/283373