Die Seminararbeit besteht aus zwei Teilen. Im theoretischen Teil findet eine Einordnung der Einrichtung bezüglich diverser Bereiche statt, die im Seminar behandelt wurden. Im Reflexionsteil erläutert die Autorin ihr perönliches Verständis von Erziehung.
Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe gilt Erziehungsberatung als „klassische“ und häufigste Form der Hilfen zur Erziehung und ist am ehesten geeignet bei Vorhandensein eines weitestgehend intakten Familiengefüges (vgl. Wabnitz, 2012: 82).
Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Pestalozzi-Fröbel-Hauses (PFH) verfügt über ein großes Spektrum an Angeboten und Leistungen innerhalb eines überwiegend komm-strukturierten Settings (vgl. Wolf, 2011: 108). Beratungen finden demzufolge in den Räumlichkeiten der Einrichtung statt.
Inhaltsverzeichnis
1. Theoretische Einordnung der Einrichtung
1.1 Leistungen, rechtliche Grundlagen und Zugang
1.2 Mitarbeiterstruktur
1.3 Methoden und Prinzipien
1.4. Herausforderungen der Erziehungsberatung im Hinblick auf die Lebens- und Leidenslagen in der Risikogesellschaft
2. Reflexion
2.1 Erziehungs- und KlientInnenverständnisse der Einrichtung im Vergleich zu meinen Ansichten
2.2 Erziehungsverständnisse der Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Pestalozzi-Fröbel-Hauses und der Kontakt- und Beratungsstelle für junge Menschen in Not im Vergleich
3. Literaturverzeichnis
1. Theoretische Einordnung der Einrichtung
1.1 Leistungen, rechtliche Grundlagen und Zugang
Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe gilt Erziehungsberatung als „klassische“ und häufigste Form der Hilfen zur Erziehung und ist am ehesten geeignet bei Vorhandensein eines weitestgehend intakten Familiengefüges (vgl. Wabnitz, 2012: 82).
Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Pestalozzi-Fröbel-Hauses (PFH) verfügt über ein großes Spektrum an Angeboten und Leistungen innerhalb eines überwiegend komm-strukturierten Settings (vgl. Wolf, 2011: 108). Beratungen finden demzufolge in den Räumlichkeiten der Einrichtung statt. Adressaten sind, wie in § 28 des SGB VIII (Sozialgesetzbuch, Achtes Buch) festgehalten, Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte. Die Leistungen beziehen sich einerseits auf die ambulanten Hilfen zu Erziehung gemäß § 27. In Abschnitt eins sind die Tatbestandsvoraussetzungen geregelt. Dementsprechend hat ein Erziehungsberechtigter „bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder eines Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.“ Andererseits umfassen die Angebote auch Beratungen bezüglich allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen (§16, Absatz 2) sowie Trennungs- und Scheidungsberatung (§ 17). Erziehungsberatung ist daher und aufgrund der Niederschwelligkeit als „Sonderfall“ zu betrachten. (vgl. Trede, 2009: 17). Niederschwelligkeit bedeutet, dass Leistungen im Gegensatz zu anderen Erziehungshilfen von KlientInnen auch in Anspruch genommen werden können, ohne dass vorher der „erzieherische Bedarf“ nach § 27 festgestellt worden und ohne dass gemäß § 36 ein förmliches Hilfeplanverfahren des Allgemeinen Sozialen Dienstes stattgefunden haben muss (vgl. ebd.). Dies ist möglich, sofern die Hilfe nicht über einen längeren Zeitraum hinweg geleistet werden soll (vgl. Wolf, 2011: 113). Eine Vermittlung der Beratung durch das zuständige Jugendamt kann stattfinden (Hundsalz, 2001: 505), jedoch suchen die KlientInnen, wie uns im PFH mitgeteilt wurde, größtenteils selbstständig nach Empfehlungen durch Bekannte, Schulstationen, Kindertagesstätten oder Kinderärzte die Beratungsstelle des PFH auf. Häufig können Menschen, die Erziehungsberatungsstellen in Anspruch nehmen, ihre Probleme gut in Worte fassen und sind zu „längerfristigen Investitionen in Problemlöse-strategien in der Lage“ (Wolf, 2011: 114).
Bürgerfreundliche Organisation ist daher wichtig und laut Hundsalz ein Qualitätsmerkmal einer Einrichtung (2001: 514f), denn sie trägt dazu bei, dass auch Ratsuchende zugelassen werden, die hinsichtlich der Inanspruchnahme von Hilfen ambivalent eingestellt sind. Dies ist in der Praxis zumeist die Regel (vgl. Hundsalz, 1995: 171). Auch kurze Wartezeiten erleichtern den Zugang. Hundsalz betont hierbei (1995: 100), dass Wartezeiten zwischen Anmeldung und Erstgespräch vier Wochen nicht überschreiten sollten. Die Beratungsstelle des PFH kann meist innerhalb von 14 Tagen einen Termin anbieten, in dringenden Fällen im Rahmen der Krisenintervention auch kurzfristig (vgl. Hebenstreit-Müller, 2013a). Die Beratung ist für die Klienten kostenlos. Finanziert wird die Beratungsstelle aus dem Sockelbetrag der Stiftung des PFH, außerdem besteht ein Leistungsvertrag mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg als öffentlichem Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
1.2 Mitarbeiterstruktur
In der Beratungsstelle arbeitet, wie im Kinder- und Jugendhilfegetz in § 28 vorgegeben, ein multiprofessionelles Team bestehend aus Sozialpädagogen mit psychotherapeutischen Zusatzausbildungen, Diplom-Psychologen und einem Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Die MitarbeiterInnen haben unterschiedliche Beratungsschwerpunkte (vgl. Hebenstreit-Müller, 2013). Aufgrund des wachsenden Bedarfs an Beratungen für Migranten sind in der Außenstelle neben einer deutschen Fachkraft eine palästinensische Psychologin sowie eine türkische Sozialpädagogin beschäftigt. Beratungen werden dort auch in arabischer und türkischer Sprache angeboten. Die Schwelle vor der Inanspruchnahme von Beratungen kann durch muttersprachliche BeraterInnen und interkulturelle Konzepte gesenkt werden (vgl. Hundsalz, 2001: 511). Die Mitarbeiterinnen der Außenstelle praktizieren hier zum Teil auch aufsuchende Arbeit und gehen zu den Familien. Um die Sprachbarriere abzubauen finden in der Außenstelle neben Beratungen auch kreative Tätigkeiten wie Malen, Nähen, Modellieren, etc. statt und es werden Sprachkurse angeboten.
1.3 Methoden und Prinzipien
Trotz anhaltender Debatten bezüglich der Legitimation psychotherapeutischer Methoden innerhalb der Erziehungsberatung (vgl. z. Bsp. Hundsalz, 2001: 516) stellt Menne fest, „dass Erziehungsberatung ohne Psychotherapie kaum zu denken ist“ (Menne, 2005: 1). Auch Hundsalz betont: „Psychotherapeutische Weiterbildung gehört seit ihren Anfängen zum Standard methodischer Kompetenzen in der Erziehungs- und Familienberatung.“ (Hundsalz, 2001: 515). Allerdings ist Psychotherapie innerhalb der Erziehungsberatung als durch das SGB VIII festgeschriebene Leistung (aufgrund anderer gesetzlicher Grundlagen und Finanzierungsarten) zu unterscheiden von Psychotherapie als Leistung der Krankenversorgung (vgl. ebd. 2001: 516).
Darüber hinaus lässt sich unter Fachkräften im Rahmen der Erziehungsberatung eine „Abkehr von Therapieschulen beobachten“ (vgl. ebd. 2001: 516). Zwar stellt sowohl in der Erziehungsberatung als auch in der Psychotherapie eine tragfähige Beziehung von Berater und Ratsuchendem beziehungsweise Patient und Therapeut das „Medium der Veränderung“ dar, doch „Erziehungsberatung folgt vielmehr dem Paradigma der Supervision“ (Menne, 2005: 5). Denn meist sind es Erziehungsberechtigte, nicht Kinder und Jugendliche selbst, die aufgrund von Überforderung Rat suchen. Die Anlässe, welche KlientInnen dazu bewegen Erziehungsberatung in Anspruch zu nehmen, sind meist komplex. „Die Probleme eines Kindes bzw. die Probleme, die andere – nämlich Erwachsene – mit einem Kind haben, sind eng verwoben mit der Welt, in der das Kind lebt, mit seiner sozialen Lebenswelt“ (Menne, 2005: 3f). In der Erziehungsberatung wird der Mensch, ausgehend vom Konzept der Lebensweltorientierung, als Teil der Wirklichkeit definiert, in der er sich befindet und in der das Individuum versucht sich zurechtzufinden. „Menschen werden gesehen in der pragmatischen Anstrengung, die Vielfältigkeit der in der Lebenswelt ineinander verquickten Aufgaben zu bewältigen“ (Thiersch, 2001: 219). Verhaltensmuster, auch sofern sie nicht der Norm entsprechen, widersprüchlich oder unverständlich erscheinen, sollten daher zunächst respektiert werden (vgl. ebd. 2001: 219). „Gegenstand der pädagogischen Kommunikation mit dem Ratsuchenden sind seine Sichtweisen, Pläne und Wünsche, sein Problemverständnis und seine Lösungsvorstellungen“ (Ansen, 2008: 66). Dabei liegt der Fokus auf den vorhandenen Ressourcen, die es auszubauen, zu erhalten und weiterzuentwickeln gilt. „Lebensweltorientierte Ressourcenarbeit (…) bildet bewusst einen Gegenpol zu den vorherrschenden Defizit- und Risikoorientierungen herkömmlicher Klientenbilder (Nestmann, 2008: 77) und spiegelt sich im Konzept „Early Excellence“ (vgl. Hebenstreit-Müller, 2013b), welches die Grundlage der Arbeit in allen Einrichtungen des PFH bildet (weiteres dazu im Informationsteil). Im Unterschied zu psychoanalytischen Behandlungsformen stehen in der Erziehungsberatung Alltagsorientierung und pragmatische Zielsetzung im Vordergrund (vgl. Hundsalz, 2001: 517). Dabei bilden psychoanalytische, verhaltenstherapeutische und klientenzentrierte Ansätze sowie familientherapeutische beziehungsweise systemische Verfahren jedoch wichtige Grundlagen für Interventionen in der Erziehungsberatung (vgl. Hundsalz, 1995: 213-216). Im Rahmen der Kinder- und Jugendtherapie, gegebenenfalls auch in familiären Gruppenkonstellationen der Beratungsstelle des PFH, können auch Elemente des Psychodrama verwendet werden. (Rollen-)Spiele helfen bei der Offenlegung und Bearbeitung von Konflikten (vgl. Hundsalz, 2005: 216).
Da Problemlagen und Diagnosen aufgrund der genannten Komplexität „multiperspektivisch“ betrachtet und definiert werden sollten, ist der „psychotherapeutische Blick“ in der Erziehungsberatung alleine nicht ausreichend (vgl. Menne, 2005: 4f). Neben dem Wissen über verschiedene „Störungsbilder oder Konfliktkonstellationen“ sind rechtliche Kenntnisse und Wissen über soziale Unterstützungssysteme sowie Verhandlungskompetenzen von Nöten (Hundsalz, 2001: 517). Wöchentliche Intervision als kollegiale Beratung innerhalb des gesamten Teams bietet auch in der Beratungsstelle des PFH eine Kontrollfunktion und die Möglichkeit des Austauschs über Fälle von Mitarbeitern mit unterschiedlichen Herangehensweisen an die Arbeit.
1.4. Herausforderungen der Erziehungsberatung im Hinblick auf die Lebens- und Leidenslagen in der Risikogesellschaft
Der gesellschaftliche Kontext beeinflusst die Arbeitsweise und das Selbstverständnis von Erziehungsberatungsstellen. Einerseits werden die Beratungsstellen selbst durch politische und soziale Entscheidungen sowie Umstände geprägt, andererseits ergeben sich aufgrund gesellschaftlicher Tendenzen und Veränderungen innerhalb des Gesamtsystems Konsequenzen für Themen und Aufträge mit denen die Mitarbeiter der Einrichtungen konfrontiert werden (vgl. z. Bsp. Hundsalz, 2001: 507).
In der heutigen „Risikogesellschaft“ birgt die zunehmende Individualisierung zugleich Chancen und Risiken (vgl. Beck, 1986). Eltern stehen vor der Herausforderung, eine Balance finden und Lebenskonzepte entwickeln zu müssen, die ihren Kindern eine optimale Entwicklung ermöglichen und gleichzeitig ihre eigene (berufliche) Verwirklichung erlauben, denn „die Individuen werden innerhalb und außerhalb der Familie zum Akteur ihrer marktvermittelnden Existenzsicherung und ihrer Biographieplanung und -organisation (Beck, 1986: 209).
Zum einen ist in der postmodernen, multikulturellen Gesellschaft eine „Pluralisierung von Lebensformen“ festzustellen (vgl. Rauschenbach/Züchner, 2001: 76). Außerdem hat die Zunahme von Trennungen, Scheidungen und Wiederverheiratungen zur Folge, dass Kinder das Konstrukt Familie nicht mehr als „im Zeitverlauf stabile Intimgruppe“ erleben (Münchmeier, 2001: 26). In Folge dessen suchen verstärkt Patchwork-Familien, Alleinerziehende, homosexuelle oder im Scheidungsprozess befindliche Paare die Beratungsstelle des PFH auf, weil die Kinder aufgrund der belastenden Umstände Verhaltensauffälligkeiten entwickeln. Insbesondere spielt derzeit Erziehungsberatung im Kontext des beschleunigten Familienverfahrens bei Scheidungen eine große Rolle. Auch das PFH hat es vermehrt mit „hoch strittigen bzw. hoch konflikthaften“ Eltern zu tun, die aufgrund des neuen FamFG (§ 156) über Familiengerichte zu der Beratungsstelle gelangen (vgl. Winkelmann, 2013: 77). Das am 1. September 2009 in Kraft getretene „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)“ dient der raschen und zeitnahen Durchführung von „Verfahren in Kindschaftssachen“ (vgl. Müller, 2013: 447). Hierbei steht „interdisziplinäre Zusammenarbeit“ von Jugendamt, Rechtsanwälten, Verfahrenspfleger und Sachverständigen mit dem Ziel einvernehmlicher Problemlösung und kooperativer Elternschaft an obsterster Stelle (vgl. Müller-Magdeburg, 2009: 184). Im Rahmen des Verfahrens kann eine Beratung nach dem ersten Anhörungstermin empfohlen oder verordnet werden, sofern noch keine Einigung stattfinden konnte beziehungsweise hohes Konfliktpotential zwischen den Parteien besteht (vgl. ebd.: 186). Auch hier gilt, wie grundsätzlich bei Beratungen, die Schweigepflicht (§ 203 StGB) – Inhalte der Sitzungen in der Beratungsstelle des PFH werden nicht an das Gericht weitergegeben. Die Beratung hochstrittiger Eltern erfordert hohe Kompetenzen, Flexibilität und Belastbarkeit seitens der Fachkräfte. Systemische, lösungs- und ressourcenorientierte Konzepte eigenen sich nach Winkelmann für diese Arbeit (vgl. Winkelmann, 2013: 77) und finden im PFH Anwendung.
Ein weiter gesellschaftlicher Faktor, der die Lebens- und Leidenslagen von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen mitbestimmt, ist der Einfluss der Medien. „Eben die Medien, die eine Individualisierung bewirken, bewirken auch eine Standardisierung. Dies gilt für Markt, Geld, Recht, Mobilität, Bildung usw. in jeweils unterschiedlicher Weise“ (vgl. Beck, 1986: 210). Familien beziehungsweise Kinder und Jugendliche sind einem medialen Standardisierungsdruck ausgesetzt. Medien bestimmen, welche Aktivitäten, Marken, Lebensentwürfe etc. „in“ sind und welche nicht. Insbesondere in Armut lebende Kinder, deren Zahl dramatisch angestiegen ist (vgl. Rätz/Schröer/Wolff, 2014: 121), erleben durch die Medien eine Welt, an der sie nicht teilhaben können, denn es fehlen die finanziellen Mittel für Außenaktivitäten oder bestimmte Produkte. Die Familienmitglieder leiden unter Schuldgefühlen und neigen zur Isolation (vgl. Münchmeier, 2001: 28). Außerdem werden Kinder und Jugendliche über die Medien mit Themen aus der „Erwachsenenwelt“ konfrontiert (vgl. Münchmeier, 2001: 27). Wie uns in der Beratungsstelle des PFH mitgeteilt wurde, ist auch ein Anstieg medialer Abhängigkeiten (Internetsucht, Computerspielsucht) zu bemerken. Eltern verfügen oft nicht über die erforderlichen Kompetenzen und das Wissen, um ihren Kindern einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien oder anderen Einflüssen, die ihnen selbst fremd sind, zu vermitteln (vgl. Rätz/Schöer/Wolff, 2014: 126).
Es bleibt festzustellen, dass Benachteiligungen und Problemlagen von Familien und/oder Individuen durch das komplexe Zusammenspiel vieler Faktoren entstehen. Deutlich wird, „dass es an den Rändern der Gesellschaft nach wie vor Modernisierungsverliererinnen und -verlier gibt, die nicht auf das Netz familiärer Verlässlichkeit zurückgreifen können, um zu der Gruppe durchschnittlicher Sozialisationsläufe zu gehören“ (vgl. Rauschenbach/Züchner, 2001: 97). Mitarbeiter von Erziehungsberatungsstellen sollten sich der gegenwärtigen gesellschaftlichen Lage und Entwicklungen bewusst sein, um Familien und deren Kindern effektiv helfen zu können.
2. Reflexion
2.1 Erziehungs- und KlientInnenverständnisse der Einrichtung im Vergleich zu meinen Ansichten
Wie bereits angedeutet wird In allen Einrichtungen des PFH mittlerweile nach den Grundsätzen des „Early Excellence-Prinzips“ gearbeitet. Der „positive Blick“ auf das Kind sowie das Ausloten seiner individuellen Ressourcen und Möglichkeiten sind die Kernelemente dieses Konzeptes. Eltern sollen „zu Forschern und Förderern der Entwicklung ihres Kindes“ werden (Hebenstreit-Müller, 2008: 7). Das pädagogische Dilemma „Führen oder Wachsen-lassen“ (z. Bsp. Frommann, 2009: 92) erfährt auf diese Weise zwar keine gänzliche Auflösung, doch die Tendenz in Richtung „Wachsen-lassen“ ist unverkennbar. Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte sollen, ebenso wie deren Kinder, begleitet und unterstützt werden, nicht belehrt oder bevormundet. Ich stimme Frommann insofern zu, als dass in unserer chancen- und risikoreichen Zeit Selbstständigkeit zum Hauptziel des Aufwachsens wird (vgl. ebd.). In der Beratungsstelle des PFH sollen Eltern dazu erzogen werden, zum Wohl ihres Kindes zu handeln. Die Eltern sind ebenso Lernende wie deren Kinder und in der Erziehungsberatungsstelle sollten sie, zumindest im Rahmen einer mittel- bis längerfristigen Beratungszeit, im Mittelpunkt stehen. Denn ihre Kompetenzen und ihr Verhalten beeinflussen stark die Entwicklung ihrer Kinder. Wenn Kindererziehung laut des Early Excellence-Ansatzes als Aufgabe definiert wird, „die Bildungsprozesse des Kindes zu erkennen und es individuell auf hohem Niveau zu fördern“ (Hebenstreit-Müller, 2008: 5), so werden Eltern ebenso erzogen. Denn auch sie werden begleitet und unterstützt. Oder aber der Begriff Erziehung ist generell fehl am Platz und Kinder werden nicht erzogen, sondern es gilt auch hier das Paradigma der Supervision, wie Menne beschreibt (s.o.).
In jedem Fall ähneln sich meines Erachtens die theoretischen Erziehungs- und Beratungsparadigmen in der Arbeit mit Erwachsenen und Kindern im Rahmen der Erziehungsberatung im PFH. Diese These mag provokant wirken, wird jedoch verständlich im Hinblick auf die Entwicklung hin zur „Aushandlungsfamilie“ (vgl. BMFSFJ 2002, zitiert nach Rätz/Schröer/Wolff, 2014: 126), in der nicht befohlen, sondern verhandelt wird und jedes Familienmitglied das Recht hat – und demzufolge fähig sein muss – seinen Standpunkt zu vertreten.
Das Stichwort Aushandlung fiel im Laufe unseres Interviews im PFH mehrmals. Die Fähigkeit konstruktiv nach Lösungen zu suchen und Ziele auszuhandeln , sehe ich ebenfalls als eine wichtige Kompetenz in der heutigen Zeit. Sie bildet meiner Meinung nach die Grundlage für alle innerfamiliären Veränderungsprozesse. Dies wiederum erfordert Reflexionsvermögen und die Fähigkeit zum Perspektivwechsel. All das sollte in einer Beratungsstelle, zumindest im Laufe einer mittel- bis längerfristigen Beratungszeit von Erwachsenen und Kindern (sofern es deren kognitive Reife erlaubt), trainiert werden. Sicher ist die Fähigkeit Probleme auszuhandeln bei Erwachsenen, wie auch bei Kindern, unterschiedlich stark ausgeprägt. Hier sollte in Anlehnung an das Prinzip Lebensweltorientierung natürlich von den Ressourcen, Möglichkeiten und Sichtweisen des Klienten in Betracht gezogen werden. Doch der Begriff Training stellt klar, dass etwas durch Übung und wiederholte Konfrontation mit dem Thema/der Handlung erlernt werden kann. Konfrontation mit Unerwünschtem ist allerdings nicht angenehm. Widerstand ist daher zu erwarten. Hier zeigt sich die Grenze des Prinzips „Wachsen-lassen“ und der verstaubt wirkende Begriff Erziehung erfährt erneut Legitimation. Ausschließlich auf Freiwilligkeit beruhende Beratungsprozesse stoßen mit aller Wahrscheinlichkeit irgendwann an Grenzen. Mitarbeit wird verweigert, Ratschlägen wird ausgewichen, es wird auf alte Verhaltensmuster zurückgegriffen. Sicher hat aufgrund des komm-strukturierten Settings Erziehungsberatung nur bedingt Einfluss darauf, inwieweit in der Beratung angesprochene lösungsorientierte Ansätze im Alltag umgesetzt werden. Doch es kann beeinflusst werden, ob Ziele von vornherein in einem partizipativen Prozess erarbeitet oder durch den/die BeraterIn festgelegt werden. Auch wenn Partizipation ein grundlegendes Prinzip darstellt, so kann die Dringlichkeit zu treffender Entscheidungen zum Teil ein forscheres Vorgehen des Beraters notwendig machen.
Widerstände und Rückfälle sind allerdings meiner Meinung nach immer Teil von Erziehungsprozessen und diese Erfahrungen sind wichtig, solange die Konsequenzen aufgearbeitet werden, damit daraus im Idealfall gelernt werden kann. Die Gefahr eines Abbruchs durch die KlientInnen besteht dabei immer, kann aber sicher durch eine tragfähige Beziehung zwischen Berater und Ratsuchendem, Erwachsene wie auch Kinder, minimiert werden.
Im PFH wird beraten und nicht eingegriffen, solange das Kind nicht in akuter Gefahr schwebt. So gibt es das Grundgesetz in Art. 6 Abs. 2 vorgibt: Erziehung ist zugleich das Recht und die Pflicht der Eltern. Der Staat fungiert als Wächter (vgl. Wabnitz, 2012: 21), wobei stets das Kindeswohl im Mittelpunkt steht. Auch im Kontext des beschleunigten Familienverfahrens wird nach dieser Devise gehandelt. Klienten werden als veränderungsfähige und selbstbestimmte Individuen gesehen und Familien als Systeme mit bestimmten Dynamiken, deren Muster es aufzudecken gilt. Wenn Nachhaltigkeit das Ziel ist, nicht kurzfristige „Symptombeseitigung“ oder ein „Ruhigstellen“ der Kinder im Vordergrund stehen soll, dann kann Erziehung nur bedeuten, durch einen ressourcenorientierten, positiven Blick die Selbstreflexion und Eigenverantwortung zu stärken. Im Rahmen kurzfristiger und dringender Interventionen ist dies freilich nur eingeschränkt möglich. Hier kann eine effiziente Lösungsfindung durchaus im Vordergrund stehen, wenn es beispielsweise um den Aufenthaltsort oder Besuchsrechte bezüglich der Kinder geht. Vorwürfe, die Erziehungsberechtigte oftmals gegeneinander erheben, werden aus ihren belastenden Umständen und der Trennungssituation heraus versucht zu verstehen. Der Berater übernimmt die Rolle des Anwaltes der Kinder und erinnert die Eltern an ihre Pflicht, für das Wohl ihrer Schützlinge zu sorgen.
Das Ziel von Erziehung und Beratung sollte meiner Meinung nach also sein – und dies deckt sich mit der Pädagogik des PFH – Kindern und Erwachsenen in unserer Risikogesellschaft zu einem selbstbestimmten Leben zu verhelfen. Die Grundlage dafür ist Selbstbewusstsein und Beziehungsfähigkeit, aber auch die Fähigkeit sich integrieren zu können. Regeln und Grenzen, die insbesondere in der Arbeit mit Kindern sicherlich wichtig sind (auch im Kontext der Aushandlungsfamilie), müssen verständlich, transparent und nachvollziehbar sein.
Im Gespräch mit der Fachkraft der Beratungsstelle im PFH wurde mir erneut bewusst, wie wichtig es ist, das Vertrauen der Eltern in ihre Kinder zu stärken, damit diese wiederum in der Lage sind Vertrauen in die eigene Kraft, in ihre Fähigkeiten und damit in ihre vorhanden Ressourcen und ihre eigene Person zu entwickeln. Der Mitarbeiter erzählte uns, es sei vorgekommen, dass Eltern ihm untersagten, ihr Kind im Beratungszimmer Dart spielen zu lassen, mit der Begründung, dass es zu gefährlich sei. Es bestand demnach seitens der Eltern einerseits kein Vertrauen in die pädagogischen Kenntnisse und Qualifikationen des Mitarbeiters, andererseits auch kein Vertrauen in die Fähigkeiten des eigenen Kindes.
Hier sehe ich ein gravierendes Dilemma unserer Zeit: Der fortwährende Apell an unsere Eigeninitiative. Unsere Selbstständigkeit und Flexibilität steht in extremem Gegensatz zu zunehmenden Ängsten und übertriebener Vorsicht. Unsichere gesellschaftliche Umstände fördern Misstrauen, welches wir an unsere Kinder weitergeben. Ich glaube, Aggressionen und von Kindern und Jugendlichen können unter anderem entstehen, weil ihnen der Rückhalt fehlt und sie keine Möglichkeiten erhalten, sich zu beweisen. Es wird ihnen zu wenig zugetraut, weshalb sie sich selbst nichts zutrauen.
Das Streben nach Selbstwirksamkeit ist eine der fundamentalsten Bedürfnisse des Menschen und begleitet ihn von der Geburt bis ins hohe Alter. Dieses Streben sollte weitestgehend unterstützt werden. Das hatte der Mitarbeiter der PFH wohl unter anderem im Sinn, als er das Kind die Dartpfeile werfen ließ. Gegenseitiges Vertrauen ist die Basis in Beratungs- und Erziehungsprozessen.
Wie es bei sozialpädagogischer Arbeit generell der Fall ist, so besteht auch in Beratungsprozessen des PFH das Risiko der Abhängigkeit. Im Gespräch wurde uns von Dauerkunden berichtet. Paare oder Alleinerziehende, die immer wieder Rat suchen. Es ist freilich durchaus als positiv zu bewerten, dass bei Überforderung Hilfe gesucht wird, doch ich frage mich, ob dies manchmal aus Bequemlichkeit geschieht. Vielleicht wäre eine selbstständige Problembewältigung tatsächlich möglich. Vielleicht wird auch hierbei zu wenig auf die eigenen Kompetenzen vertraut, vielleicht fühlt man sich nicht stark genug einen Konflikt auszuhalten und auszuhandeln und möchte die unliebsame Aufgabe an Fachkräfte abgeben. Ich bin der Meinung, dass Dauerkunden unbedingt mit diesen Themen konfrontiert werden sollten. Denn das übergeordnete Endziel – welches sicher nicht immer erreicht werden kann – sollte darin bestehen, dass keine Beratung mehr in Anspruch genommen werden muss.
Im Zeitalter des Internets spielt auch, wie uns berichtet wurde, Google eine bedeutende Rolle. Eltern suchen mit der Befürchtung das PFH auf, ihr Kind könnte an ADHS o.ä. leiden, weil sie sich im Internet informiert haben. Hier zeigt sich neben der vorherrschenden Pädagogisierung der Gesellschaft eine Pseudopädagogisierung. Jeder kann Dank des Internets schnell an Wissen gelangen. Häufig jedoch bleibt es bei Halbwissen, welches im Zweifelsfall eher schadet. Erziehung in unserer Zeit ist einerseits eine verwissenschaftliche Kunst, die kleinkariertes, übervorsichtiges Handeln bewirken kann, andererseits bergen steigende Armut, die Konfrontation mit fremden Kulturen und das Reich der Medien sehr reale Gefahren. Es obliegt meines Erachtens professionellen Fachkräften, Erziehungsberechtigten und Kindern beim Balanceakt zwischen Überbehütung und Verwahrlosung begleitend zur Seite zu stehen und Orientierung zu bieten.
2.2 Erziehungsverständnisse der Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Pestalozzi-Fröbel-Hauses und der Kontakt- und Beratungsstelle für junge Menschen in Not im Vergleich
Vor einiger Zeit arbeitete ich als Praktikantin bei einem Theaterprojekt mit obdachlosen oder in Not geratenen Jugendlichen der Kontakt- und Beratungsstelle (KuB). Wie auch in der Beratungsstelle des PFH wird auch in der KuB auf der Basis der Niederschwelligkeit und Lebensweltorientierung gearbeitet. Doch einem drogenabhängigen Jugendlichen wird weit weniger an Eigenverantwortung zugetraut als einem Paar das eine Erziehungsberatungsstelle aufsucht. Einerseits erscheint mir das gerechtfertigt, andererseits frage ich mich, ob hier die Gefahr einer defizitorientieren Sicht auf Klienten besteht. Die Defizite obdachloser Jugendlicher sind meist leicht zu erkennen. Ihre Ressourcen aufzuspüren mag eine sehr viel schwierigere Aufgabe sein. Der positive, unvoreingenommene Blick sollte allerdings meiner Meinung nach alle Bereich der sozialen beziehungswiese sozialpädagogischen Arbeit bestimmen. In der KUB muss vielleicht geschickter und vorsichtiger agiert und anders kommuniziert werden, um die Klienten zur Mitarbeit zu bewegen. Auch werden unter Umständen nur sehr langsam Fortschritte erzielt und die Arbeit erfordert starke Belastbarkeit seitens der Mitarbeiter. Dennoch darf es zu keiner Stigmatisierung kommen. Auf der anderen Seite ist die Gefahr der Vereinnahmung in der Arbeit mit obdachlosen Jugendlichen groß. Nähe und Distanz auszubalancieren ist in der Erziehungsberatung allein aufgrund des Settings sehr viel einfacher. Theaterproben, gemeinsames Essen und Spielen in einem offenen Bereich innerhalb eines weiten Zeitrahmens führen in der KuB eher dazu, sich von der Lebenswelt absorbieren und von Klienten manipulieren zu lassen. Beratungseinheiten von fünfzig Minuten (neunzig bei Paaren und Familien) mit geregelter Sitzordnung in der Beratungsstelle können BeraterInnen und KlientInnen Sicherheit geben aber auch helfen Distanz zu wahren.
Drastisch ausgedrückt sehe ich Erziehungsberatung als Präventionsprogramm, das Straßenkarrieren verhindern soll. Die KUB hingegen betreibt mit aufsuchender Straßensozialarbeit, Beratung, dem Theaterprojekt und anderen Angeboten Schadensbegrenzung und Überlebenshilfe. Konkrete Erziehungsziele sind immer abhängig vom Kontext und den Ressourcen des Klienten. Zusammenfassend vertrete ich die Meinung, dass die KlientInnen immer aus seiner jeweiligen Situation und Lebensgeschichte heraus verstanden werden sollten und eine Begegnung auf Augenhöhe stattfinden sollte.
3.Literaturverzeichnis
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Wolf, Klaus (2011): Ambulante Erziehungshilfen. In: Bieker, Rudolf; Floerecke, Peter (Hrsg.): Träger, Arbeitsfelder und Zielgruppen der Sozialen Arbeit. Stuttgart: Kohlhammer. S. 108-120.
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- Joy Baruna (Autor), 2014, Hospitation in der Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Pestalozzi-Fröbel-Hauses, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/282664
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