Die Erkrankung von Arbeitnehmern ist ein ernstzunehmendes Problem für Unternehmen und hat Jahr für Jahr Verluste in zweistelliger Milliardenhöhe zur Folge. Jedoch ist die Krankheit im arbeitsrechtlichen Sinn nicht mit einer Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen. Vielmehr erlangt eine Krankheit erst dann arbeitsrechtliche Relevanz, sobald betriebliche Belange tangiert werden.
Die Arbeitsunfähigkeit wird nicht selten mit einer Verpflichtung zur Bettruhe assoziiert. Oftmals führt eine Erkrankung nach dem allgemeinen Verständnis vom „Kranksein“ zu einem Verbot sämtlicher Aktivitäten außerhalb des privaten Lebensbereiches. Dieser arrestähnliche Zustand begründet sich durch die Furcht vor einer restriktiven Einflussnahme des Arbeitgebers mit Hilfe von arbeitsrechtlichen Maßnahmen im Falle einer Zuwiderhandlung gegen diesen vermeintlich existierenden Verhaltenskodex. Die hierdurch auftretende Unsicherheit im Umgang mit einer attestierten Arbeitsunfähigkeit lässt einen rechtlich legitimierten Verhaltensspielraum konturlos erscheinen und wirkt sich sehr häufig negativ auf die private Lebensführung aus.
In ständiger Rechtsprechung vertritt das BAG hierbei die Auffassung, dass der sogenannte Verhaltensspielraum nur durch die Art der Erkrankung im Kontext der jeweiligen Vertragsschuld bestimmt werden kann. Durch die genaue Betrachtung des Leistungshindernisses können die Handlungen des Arbeitnehmers rechtlich bewertet werden, so dass die proklamierte Missachtung der Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber als Rechtfertigungsgrund für eine zeitnahe Freisetzung bestätigt oder gegebenenfalls als unbegründet zurückgewiesen werden kann. Das BAG spricht in diesem Zusammenhang von einem „genesungswidrigen“ Verhalten.
Das vertragliche Verhältnis zum Dienstherrn ist jedoch auch auf einer moralischen Verpflichtung konstatiert. Durch eine grenzgängerische Nutzung des „gelben Scheins“ wird das Vertrauen in die Redlichkeit des Arbeitnehmers nachhaltig gestört. So kann ein Verhalten zwar aus rechtlicher Sicht als legitim verstanden werden, jedoch gleichzeitig dem Verständnis für Moral und Anstand zuwider laufen. Die Erschütterung der Vertrauensbasis führt schließlich nicht selten zu einer Zerrüttung der Grundlage, auf der ein Arbeitsverhältnis aufgebaut ist. Schließlich ist das Attest kein Arrest. Jedoch ist es auch kein Freifahrtschein.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Ziel der Ausarbeitung und methodischer Ansatz
- Was bedeutet „krank“?
- Die Arbeitsunfähigkeit
- Das Burnout-Syndrom im Lichte des Arbeitsrechts
- Arbeitgeberseitige Rechte und Pflichten während der Arbeitsunfähigkeit
- Rechte des Arbeitgebers während der Arbeitsunfähigkeit
- ,,Frühere" Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Nachforschungen
- Der medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK)
- Erwägung einer krankheitsbedingten Kündigung
- Negativprognose
- Erhebliche Beeinträchtigungen betrieblicher Interessen
- Interessenabwägung
- Streichung der Lohnfortzahlung
- Pflichten des Arbeitgebers während der Arbeitsunfähigkeit
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Rechte des Arbeitgebers während der Arbeitsunfähigkeit
- Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Masterarbeit befasst sich mit den Rechten und Pflichten des Arbeitnehmers während der Krankschreibung. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Arbeitsrecht zu beleuchten und die relevanten Gesetze und Gerichtsentscheidungen zu analysieren. Dabei werden die verschiedenen Aspekte der Arbeitsunfähigkeit, die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers sowie die Möglichkeiten des Arbeitnehmers im Krankheitsfall beleuchtet.
- Arbeitsunfähigkeit und deren rechtliche Definition
- Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers während der Krankschreibung
- Rechte und Pflichten des Arbeitgebers während der Krankschreibung
- Das Burnout-Syndrom im Kontext des Arbeitsrechts
- Die Rolle des medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK)
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik der Krankschreibung im Arbeitsrecht ein und erläutert die Relevanz des Themas. Sie stellt die Zielsetzung der Arbeit dar und skizziert den methodischen Ansatz.
Das Kapitel „Was bedeutet „krank“?“ beschäftigt sich mit der Definition von Krankheit im Arbeitsrecht. Es werden verschiedene Aspekte der Arbeitsunfähigkeit beleuchtet, wie z.B. die objektive und subjektive Arbeitsunfähigkeit.
Das Kapitel „Die Arbeitsunfähigkeit“ behandelt die rechtlichen Grundlagen der Arbeitsunfähigkeit. Es werden die verschiedenen Arten der Arbeitsunfähigkeit, die Voraussetzungen für die Krankschreibung und die Pflichten des Arbeitnehmers im Krankheitsfall erläutert.
Das Kapitel „Das Burnout-Syndrom im Lichte des Arbeitsrechts“ analysiert die rechtliche Einordnung des Burnout-Syndroms im Arbeitsrecht. Es werden die Ursachen, Symptome und Folgen von Burnout sowie die Möglichkeiten der Prävention und Behandlung beleuchtet.
Das Kapitel „Arbeitgeberseitige Rechte und Pflichten während der Arbeitsunfähigkeit“ befasst sich mit den Rechten und Pflichten des Arbeitgebers im Krankheitsfall. Es werden die verschiedenen Möglichkeiten des Arbeitgebers, wie z.B. die Nachforschungspflicht oder die Erwägung einer krankheitsbedingten Kündigung, sowie die Pflichten des Arbeitgebers, wie z.B. die Lohnfortzahlung, erläutert.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Arbeitsunfähigkeit, die Krankschreibung, die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers, die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers, das Burnout-Syndrom, die Lohnfortzahlung, die Kündigungsschutzgesetzgebung, der medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM).
- Arbeit zitieren
- Ben Leifker (Autor:in), 2014, Das Attest ist kein Arrest. Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers während einer Krankmeldung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/282237
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