Die Bilanzierung ist wesentlicher Bestandteil einer jeden Unternehmung. Der Jahresabschluss als ihr Herzstück ist das wichtigste Mittel, die wirtschaftliche Lage einer Unternehmung darzustellen. So ist grds. auch jeder Kaufmann zur Aufstellung eines „das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss[es]“ verpflichtet (§ 242 Abs. 1 HGB). Dieser Jahresabschluss ist „nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen“ (§ 243 Abs. 1 HGB). Durch diese sehr allgemein gehaltenen Formulierungen ergeben sich vielfältig bilanzielle Detailfragen, u. a. auch die Frage, wann ein Gewinn bilanzrechtlich auszuweisen ist, damit
die tatsächliche Unternehmenssituation adäquat abgebildet wird. Während leistungsstarke Unternehmen einen möglichst späten Gewinnausweis anstreben, um etwaige Steuerzahlungen und Gewinnausschüttungen hinaus zu zögern und das Kapital länger zinslos im Unternehmen zu binden, sind wirtschaftlich schwache Unternehmen an einem frühen Gewinnausweis interessiert, um so ihre Bilanzen aufzubessern. Umso mehr überrascht es, dass es an konkreten gesetzlichen Regelungen zur Bestimmung des Zeitpunkts der Gewinnrealisation bis heute mangelt. Auch der Hinweis, Gewinne in der Bilanz dann zu berücksichtigen, wenn sie realisiert sind (§ 252 Abs. 4 HGB), vermag keine Klarheit zu verschaffen. Möchte man aber den Grundsätzen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit Rechnung tragen, bedarf es insbesondere i. S. d. Gläubigerschutzes eindeutigen und einheitlichen Regeln zur Bestimmung des Zeitpunkts der Gewinnrealisation. [...]
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
I Problemstellung
II Das System der handelsrechtlichen GoB
1. Bilanzzweck
a) Vermögens- und Gewinnermittlung
b) Statische und dynamische Bilanzauffassung.
2. GoB-Prinzipien der Gewinnrealisation
a) Grundsätzliche Bedeutung der Go
b) Wirtschaftliche Betrachtungsweise als zentrales Prinzip im GoB-System
c) Realisationsprinzip und Objektivierungsgebot als Leitprinzipien
III Konkretisierung des Gewinnrealisationszeitpunkts
1. Grundsätze der Gewinnrealisation
a) Prinzip des quasi-sicheren Anspruchs
b) Prinzip des hinreichenden Risikoabbaus
2. Abhängigkeit der Gewinnrealisierung von der zugrundeliegenden Zivilrechtsstruktur
a) Kaufverträg
aa) Prinzip des Preisgefahrenübergangs als beherrschendes Gewinnrealisierungskriterium
bb) Vorliegen eines geringfügigen Restrisikos trotz Preisgefahrenübergangs
aaa) Auswirkungen des Rückgabe- bzw. Rücktrittsrechts auf die Gewinnrealisierung
bbb) Auswirkungen von Gewährleistungsansprüchen auf die Gewinnrealisierung
b) Werkverträg
aa) Schuldrechtlicher Begriff des Werkvertrags
bb) Grundsatz: Gewinnrealisierung bei Gesamtabnahme des Werks cc) Ausnahme: Teilgewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad bei langfristigen Werkverträgen
aaa) Teilabnahmeprinzip
bbb) Abrechnungsprinzip
ccc) Verlustantizipationsprinzip
ddd) Bewertungsprinzip
c) Dividenden
aa) Gesetzliche Ausgangslage der Gewinnrealisation für Dividendenausschüttungen
bb) Phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen am Beispiel der Mehrheitsbeteiligung einer Muttergesellschaft an einer Tochtergesellschaft
IV Thesenförmige Zusammenfassung
Verzeichnis zitierter Schriften
Verzeichnis zitierter Rechtsprechung
Verzeichnis zitierter amtlicher Drucksachen
Verzeichnis zitierter Gesetze
- Arbeit zitieren
- Sarah Unterburger (Autor:in), 2014, Die Rolle der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in der Gewinnrealisierung nach handelsrechtlichen GoB, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/281653
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