Vorlesungsmitschrift zu Internes Rechnungswesen in Stichpunkten und kurzen Abschnitten. Aus dem Inhalt: Aufgaben und Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung, Kostenartenrechnung, Die Kostenstellenrechnung, Die Kostenträgerrechnung, Die Kurzfristige Erfolgsrechnung, (...).
Internes Rechnungswesen
1. Aufgaben und Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung
1.1 Die Kostenrechnung als Bestandteil des Rechnungswesens
Als betriebliches Rechnungswesen bezeichnet man die Erfassung, Aufbereitung, Auswertung und Übermittlung der quantitativen Daten, die das Betriebsgeschehen betreffen. Diese Daten dienen zu Planungs-, Steuerungs- und Kontrollzwecken im Unternehmen sowie zur Information Außenstehender.
Hinsichtlich der Informationsempfänger lässt sich das betriebliche Rechnungswesen in internes und externes Rechnungswesen untergliedern.
Externes Rechnungswesen:
- Erfassung von Geschäftsvorfällen, die mit Dritten in Beziehung stehen
- Vorrangig für externe Adressaten
- Unterliegt gesetzlichen Vorschriften
- Finanzbuchhaltung
Internes Rechnungswesen:
- Zusammenfassung der Verfahren zur Erfassung und Überwachung der Geld- und Leistungsströme im Unternehmen
- Hervorgerufen durch den Prozess der Leistungserstellung /-verwertung
- Unterliegt keinen gesetzlichen Vorschriften
Kosten- und Leistungsrechnung:
- Bestandteil des Internen Rechnungswesens
- Hauptbestandteil ist die Leistungserstellung /-verwertung
- Kostenrechnung = Ermittlung der Kosten, die bei Beschaffung und Bewertung entstehen
- Leistungsrechnung = Ergebnisse werden erfasst
- Gegenüberstellung von Kosten und Ergebnissen ergibt den Erfolg
1.2 Funktionen, Prinzipien und Aufgaben der Kosten-Leistungs-Rechnung
Kosten-Leistungs-Rechnung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Dokumentationsfunktion besteht darin, ein Abbild des Unternehmensprozesses für die Unternehmensführung zu schaffen. Dazu werden alle in der Abrechnungsperiode erfassten Leistungen in Art und Höhe ermittelt, erfasst und dargestellt, um den Erfolg zu ermitteln und in seinen Quellen darzustellen.
Die Planungs- und Prognosefunktion beschäftigt sich mit den zahlenmäßigen Auswirkungen bestimmter Handlungsalternativen.
Die Kontrollfunktion besteht hauptsächlich aus dem Soll-Ist-Vergleich, wobei das "Soll" aus der Planungsrechnung zu ermitteln und das "Ist" aus der Dokumentationsfunktion zu entnehmen ist.
Kostenverursachungsprinzip, heißt, dass jeder Bereich mit den Kosten belastet wird, die er verursacht hat. Die Anwendung ist nur bei eindeutiger Kostenzurechnung möglich.
Kostendeckungsprinzip sagt aus, wie hoch der Deckungsbeitrag bzw. der Preis ist und in welchem Umfang die Kosten gedeckt sind.
Durch die Preiskalkulation wird die Höhe der Kosten für ein Produkt ermittelt, um zu entscheiden, ob es sich lohnt, es auf den Markt zu bringen. Sie gibt Auskunft über Gewinn oder Verlust.
Die Erfolgsermittlung resultiert aus der Gegenüberstellung von Kosten und Erträgen für das gesamte Unternehmen und auch für einzelne Kostenstellen. Dabei werden fertige und unfertige Produkte betrachtet. Anzustreben ist eine monatliche oder quartalsweise Erfolgsermittlung.
Die Wirtschaftlichkeitskontrolle dient zur Aufdeckung von Schwachstellen und Einführung entsprechender Gegenmaßnahmen.
Bei der Informationsversorgung werden relevante Kosten- und Leistungswerte bereitgestellt. Sie ist orientiert auf die Vorbereitung und Kontrolle von Entscheidungen.
1.3 Theoretische Grundlagen der Kostenrechnung
1.3.1 Der Kostenbegriff
Kosten sind betriebszweckbezogener, bewerteter Güterverbrauch. Sie sind der wertmäßige Verzehr von Produktionsfaktoren zur Leistungserstellung und Leistungsverwertung.
Hier lassen sich folgende zwei Begriffe unterscheiden:
- Pagatorischer Kostenbegriff : Der Verbrauch von Produktionsfaktoren ist so zu bewerten, dass die Kostensumme mit den Auszahlungen für die Produktionsfaktoren übereinstimmt.
- wertmäßiger Kostenbegriff : Im Gegensatz zum pagatorischen Kostenbegriff werden beim wertmäßigen Kostenbegriff die Wertansätze des Güterverbrauches entsprechend dem Zweck der Kostenrechnung bestimmt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Fixkosten sind Kosten, die sich bei Variation einer Kosteneinflußgröße nicht ändern. Sie sind nur zeitabhängig und unabhängig vom Beschäftigungsgrad (z.B. Gehälter, Abschreibungen).
Variable Kosten sind Kosten, die sich bei Variation einer Kosteneinflußgröße kontinuierlich ändern (z.B. Fertigungsmaterial).
Unter Einzelkosten sind diejenigen Kostenarten zu verstehen, die den Kostenträgern direkt (ohne Schlüssel) nach Maßgabe des Verursacherprinzips zuzurechnen sind (z.B. Material). Sie werden direkt in die Kostenträgerrechnung übernommen und umgehen die Kostenstellenrechnung.
Gemeinkosten sind diejenigen Kostenarten, die nicht als Einzelkosten erfassbar sind und deshalb den Kostenträgern nicht unmittelbar zugerechnet werden können. Sie fallen für mehrere Kalkulationsobjekte gemeinsam an.
Unter Primärkosten sind die bewerteten Güterverbräuche von Faktoren zu verstehen, die von externen Beschaffungsmärkten in die Unternehmung eingehen.
Sekundärkosten sind bewertete Verbräuche solcher Güter, die innerhalb der Einheit "Unternehmung", in der sie erzeugt werden, zu Faktoren werden.
1.3.2 Produktions- und kostentheoretische Grundlagen
Elementare Kostenabhängigkeiten bei Beschäftigungsänderung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1.4 Überblick über die Kostenrechnung
1.4.1 Aufbau der Kostenrechnung Aufbau der Kostenrechnung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1.4.2 Kostenrechnungssysteme
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Vollkostenrechnung ist das in der Praxis am meisten angewandte Verfahren, wenngleich die Vollkostenrechnung eine Reihe von Mängeln aufweist. Sämtliche Kosten einer Periode werden auf verschiedene Bezugsobjekte verrechnet. Das Problem besteht in der Verteilung der Kosten, die nicht unmittelbar durch die einzelnen Leistungen verursacht wurden, also des fixes Teiles der Gemeinkosten. Zur Lösung dieses Problems wurde die Teilkostenrechnung eingeführt.
Das Grundprinzip der Teilkostenrechnung besteht darin, nur relevante Kosten auf die Bezugsgrößen zuzurechnen. Dieses Prinzip wird als Marginalprinzip bezeichnet. Charakteristisch ist, daß Kostenträger, Kostenstellen, Perioden (Zeiträume), Kunden- und Vertriebswege betrachtet werden. In den Kostenstellen verbliebene Kosten, die sogenannten Bereitschaftskosten, werden auch in ein- oder mehrstufigen Verfahren retrograd vom Bruttoerfolg abgerechnet. Die Teilkostenrechnung erfüllt folgende Ziele:
- Verbesserung der Erfolgsanalyse und Erfolgsplanung
- Verbesserung der absatzpolitischen Entscheidungen
- Verbesserung der Faktorkombination
- Verbesserung der Kostenkontrolle
Ist-Kostenbasis:
- Ist-Menge wird zum Ist-Preis bewertet
Normalkostenbasis:
- durchschnittliche Kosten der vergangenen 3 - 5 Perioden für die aktuelle Periode
- Normalkosten werden noch bereinigt (Abweichungen werden rausgerechnet)
Plankostenbasis:
- sorgfältig für die Zukunft bestimmt
- künftig erwartete Kosten auf Grundlage von Erfahrungswerten, Budget
2. Die Kostenartenrechnung
2.1 Aufgaben und Grundbegriffe der Kostenartenrechnung
Die Kostenrechnung hat die Aufgabe, sämtliche für die Erstellung und Verwertung betrieblicher Leistungen innerhalb einer Periode anfallenden Kosten vollständig und eindeutig nach Kostenarten gegliedert zu erfassen und auszuweisen.
Kostenerfassung
- Übernahme von Aufwendungen aus der Finanzbuchhaltung als Kosten
- Separate Ermittlung der Kosten
- Mengenerfassung (je nach Art der verbrauchten Güter und Dienstleistungen)
- Wertermittlung (tatsächliche Anschaffungspreise, Wiederbeschaffungspreise,
Verrechnungspreise)
Kostenabgrenzung
- Aussonderung neutraler Aufwendungen
- wegen sachlicher Verschiedenheit
- wegen zeitlicher Verschiedenheit
- Ermittlung und Aufnahme von Zusatzkosten
Kostenartengruppierung
- nach Funktion
- Beschaffungskosten
- Lagerkosten
- Fertigungskosten
- Verwaltungskosten
- Vertriebskosten
- nach Art der verbrauchten Güter und Dienstleistungen
- Personalkosten
- Materialkosten o Energiekosten
- Abschreibungen
- Fremdleistungskosten
- nach der Zurechenbarkeit
- Kostenträger
- Kostenträgereinzelkosten
- Kostenträgergemeinkosten
- Kostenstellen
- Kostenstelleneinzelkosten
- Kostenstellengemeinkosten
- nach der Veränderung bei Beschäftigungsschwankungen
- fixe Kosten
- fixe Kosten
- variable Kosten
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Auszahlung:
- Abnahme des Zahlungsmittelbestandes (= Kasse + verfügbares Bankguthaben)
Einzahlung:
- Zunahme des Zahlungsmittelbestandes
Ausgabe:
- Verminderung des Geldvermögens (= Zahlungsmittelbestand + Fo - Vb)
- Wertmäßiges Äquivalent der vom Betrieb getätigten Käufe, ohne das eine Auszahlung erfolgen muss
Einnahme:
- Erhöhung des Geldvermögens
- Wertmäßiges Äquivalent der vom Betrieb getätigten Verkäufe, ohne dass eine Einzahlung erfolgen muss
Aufwand:
- Verminderung des Nettovermögens (= Geldvermögen und Sachvermögen)
- Gesamter erfasster Werteverzehr in einer Abrechnungsperiode, der immer gewinnmindernd wirkt
Ertrag:
- Erhöhung des Nettovermögens
- Gesamter erfasster Wertezuwachs in einer Abrechnungsperiode, der immer gewinnsteigernd ist
Kosten:
- Verminderung des Betriebsnotwendigen Vermögens (= Nettovermögen - nicht betriebsnotwendiges Vermögen)
- Bewerteter Verzehr von Sachgütern und Dienstleistungen während einer Periode soweit dieser zur Leistungserstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft notwendig ist
Leistung:
- Erhöhung des Betriebsnotwendigen Vermögens
- In Geld bewertete, aus dem betrieblichen Produktionsprozess hervorgegangenen Sachgüter und Dienste einer Periode
2.2 Abgrenzung der Kosten und kostenrechnerische Korrekturen
2.2.1 Die sachliche Abgrenzung
Sachliche Abgrenzung
- Übernahme aller Aufwendungen und Erträge in den Erfolgsbereich (RK1) => Gesamtergebnis
- Abgrenzung aller neutralen Aufwendungen und Erträge und Übernahme in den Abgrenzungbereich (RK2) => neutrales Ergebnis
- Übernahme aller betriebsbezogenen Aufwendungen und Erträge in den KLR-Bereich => Betriebsergebnis
2.2.2 Kostenrechnerische Korrekturen
Kostenrechnerische Korrekturen
- Kalkulatorische Kosten
- Verrechnungspreise
- Periodengerechte Verteilung der Kosten
a) Kalkulatorische Kosten
- es soll nur der Werteverzehr in die KLR eingebracht werden, der auch wirklich (effektiv) durch Leistungserstellung und -verwertung entstanden ist
→ Schwankungen sollen ausgeschalten werden
→ Kostenvergleiche sollen ermöglicht werden → Substanzerhaltung
(1) Kalkulatorische Abschreibungen
- stehen den bilanziellen Abschreibungen gegenüber
- betriebsbezogener Aufwand
(2) Kalkulatorische Zinsen
- Gegenposition sind die Fremdkapitalzinsen
- sind Zinsen auf das Fremdkapital und das zur Verfügung gestellte Eigenkapital Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals
Herleitung der Verzinsung:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(3) Kalkulatorische Wagnisse
(nichtbetriebsnotw. AV, z.B. stillge- legte Anlagen, gehen nicht mit ein)
(zinsfrei zur Verfügg. stehendes FK z.B. Anzahlg. auf Lieferantenkredit) (wird dann verzinst)
- für Risiken, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind
- Bsp.: Vertriebswagnis (Forderungs-/Währungsverluste) Entwicklungswagnis
Bestandswagnis (Schwund)
Anlagenwagnis (Maschinenausfälle)
Gewährleistungswagnisse (Garantieleistung wird vom Kunden in Anspruch genommen)
Fertigungswagnisse (Materialfehler, Nacharbeiten)
(4) Kalkulatorischer Unternehmerlohn
- nur in Einzelunternehmen und Personengesellschaften
- kommt nicht in der FiBu vor
- reine Zusatzkosten
(5) Kalkulatorische Miete
- sind sowohl Zusatzkosten als auch Anderskosten
- Zusatzkosten: ausschließlich private Räume werden für betriebl. Zwecke genutzt
- Anderskosten: Nutzung privater und fremder Räume
b) Verrechnungspreise
- um Schwankungen auszugleichen, wird der durchschnittl. Istpreis der Vorperiode benutzt, um die Preise für die Planperiode zu bekommen
c) periodengerechte Verteilung der Kosten
- best. Ausgaben fallen im U stoßweise an zeitliche Abgrenzung nötig, um eine gleichmäßige Belastung zu erhalten
2.3 Die Erfassung der Kostenarten
2.3.1 Materialkosten
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Schritt 1:
a) Festwertmethode
- Verzicht auf exakte Ermittlung des Materialverbrauchs
- Erfassung der Materialzugänge und Unterstellung, dass der Zugang gleich Verbrauch ist
- Erfassung ist nicht produktbezogen möglich, sondern nur U - insgesamt
- sehr ungenaues Verfahren
- Anwendung nur bei Betriebs- /Hilfsstoffen
b) Inventurmethode
- es wird nicht der lfd. Materialverbrauch erfasst, sondern am Ende der Periode wird eine körperliche Inventur durchgeführt und so der Lagerbestand ermittelt
- Materialverbrauch = AB + Zugänge - EB
- Vorteile: -
- keine aufwendige Lagerbuchhaltung relativ einfach (Zugänge erhält man aus der FiBu, SB / AB aus der Inventur
- Nachteile:
- EB muss festgestellt werden durch Inventur
- Bestandsminderungen durch Schwund sind nicht feststellbar → wird einfach als Verbrauch angesehen
- Zurechnung auf Kostenträger / -stellen ist nicht möglich
- Inventurmethode ist nur sinnvoll in kleinen U mit begrenztem Materialbestand
c) Fortschreibungsmethode
- sehr genaues Verfahren
- setzt Lagerbuchhaltung voraus, d.h. es wird eine Lagerkartei geführt, in der die Zu- und Abgänge erfaßt werden
- Zugang wird über den Lieferschein erfaßt
- Abgang wird über den Materialentnahmeschein (MES) erfaßt
- Materialverbrauch = Summe d. Entnahmen lt. MES
- Lagerbestand = AB + Zugang - Abgang
- Lagerbestand wird i.d.R. einmal jährlich mittels körperlicher Inventur aufgenommen
- während des Jahres wird der Lagerbestand mittels permanenter Inventur festgestellt
- bei Abweichungen sind die Ursachen somit genau feststellbar (z.B. wurde der MES nicht genau gebucht; illegale Entnahmen etc.)
- Vorteil:
- über MES ist Kostenstelle / -träger bekannt
- direkte Zurechnung des Materialverbrauchs auf Kostenträger /-stelle mgl.
- Lagerverluste sind lokalisierbar ( Ursachenanalyse)
- Nachteile:
- permanente Inventur ist sehr aufwendig
- Anwendung in großen u. mittleren U mit breiter Produktpalette
d) Rückrechnungsmethode
- anhand von bereits bekannten Stücklisten und Konstruktionsunterlagen kann man ermitteln, welche Materialarten in welchem Umfang im Produkt enthalten sind
- rückwärts wird vom Produkt auf den Verbrauch geschlossen
- Materialverbrauch = hergestellte Stückzahl x Sollverbrauchsmenge pro Stück
- von der Kostenträgerrechnung gelangt man über die K-Stellenrechnung zur K-Artenrechnung
- Berücksichtigung von betriebsbedingten Abfällen in Form von prozentualen Zuschlägen
- Nachteile:
- bei komplizierten Erzeugnissen sehr aufwendig / kaum nachvollziehbar
- Bestandsminderungen sind schwer feststellbar
- Gemeinkostenmaterial nicht direkt den Kostenträgern /-stellen zurechenbar
Schritt 2:
a) Verrechnungsverfahren
- für best. Materialarten wird über einen längeren Zeitraum ein Festpreis angewendet
- dieser kann aus Vergangenheitswerten resultieren und ein Planwert zur Substanzerhaltung sein
- Rückschlüsse zwischen Menge und Wert sind möglich
- Preisschwankungen /-differenzen werden eliminiert → positiv für die Lagerhaltung
→ Zeitvergleiche sind möglich
- Nachteile:
- in der FiBu werden effektive Werte verwendet, in der KLR nur der Verrechnungspreis Differenzen entstehen
- Differenz muss zum Jahresende gebucht werden (entweder wurde zuviel
verrechnet oder man hat einen nachträgliche Kostenbelastung, da zuwenig verrechnet wurde)
b) Durchschnittsverfahren
- Verwendung von durchschnittlichen Anschaffungskosten, wenn das Material zu unterschiedlichen Zeiten, von unterschiedlichen Lieferanten etc.
[...]
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