Das Pflegeversicherungsgesetz (PflegeVG) vom 26.05.1994 (BGBl. I S. 1014, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 265 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), trat am 1. Januar 1995 in Kraft. Mit Artikel 1 wurde dem Sozialgesetzbuch ein elftes Buch angefügt (SGB XI). Das Pflegeversicherungsgesetz ist somit im SGB XI verankert. Mit diesem Gesetz wurde eine weitere – die fünfte – Säule der sozialen Sicherung geschaffen. Die ersten vier Säulen sind die gesetzliche Arbeitslosenversicherung (AV), die gesetzliche Rentenversicherung (RV), die gesetzliche Krankenversicherung (KV) und die gesetzliche Unfallversicherung (UV).
Aus dem Inhalt:
- Die Stufen der Pflegebedürftigkeit
- das Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit
- Pflegesachleistungen, Pflegegeld
- Kurzzeitpflege
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Einleitung
1 Die Stufen der Pflegebedürftigkeit
2 Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
3 Leistungen bei häuslicher Pflege
3.1 Pflegesachleistungen
3.2 Pflegegeld
3.3 Kombinationsleistung
3.4 Geplante Änderungen im finanziellen Bereich der Pflegeleistungen
4 Möglichkeiten der Versorgung bei fehlender Pflegeperson
4.1 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
4.2 Kurzzeitpflege
Literaturverzeichnis (inklusive weiterführender Literatur)
- Arbeit zitieren
- Diplom-Gesundheitsökonomin Katja Rosowski (Autor:in), 2007, Das Pflegeversicherungsgesetz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/281096
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