Kaum ein anderes Dokument hat in den vergangenen Jahren die öffentliche Bildungsdebatte in der Bundesrepublik so bestimmt, wie die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK).
Die BRK setzt einen Meilenstein für die Rechte von Menschen mit Behinderung. Sie kehrt sich ab von den bisher praktizierten Maßnahmen der Integration und wendet sich der Inklusion zu. Während Integration davon ausgeht, dass Kinder nach ihrem sonderpädagogischen Förderbedarf Unterstützungsleistungen erhalten, um mit Kindern ohne Behinderung Schritt zu halten, geht das Konstrukt Inklusion von einer anderen Zielrichtung aus. Danach muss eine Bildungseinrichtung alle Anpassungsleistungen treffen, um sich an die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Diese Anpassungsleistung kann darin bestehen, besser geschulte Lehrkräfte einzustellen, aber auch die individuelle Leistungsfähigkeit des Kindes zu berücksichtigen und beispielsweise Nachteilsausgleiche bei der Durchführung von Klassenarbeiten zu gewähren. Damit greift der Inklusionsbegriff wesentlicher weiter, erfasst er Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Föderbedarfen, Migrationshintergrund oder auch beispielsweise Kinder mit Hochbegabung. Er lenkt den Blick auf die persönlichen Lernbedürfnisse des einzelnen Kindes und die durch die Gesellschaft geschaffenen Barrieren.
Seit Inkrafttreten der Konvention im März 2009 in der Bundesrepublik arbeiten die Länder mit unterschiedlicher Intensität an der Umsetzung der BRK. Noch bevor die Ressourcenfrage allerdings zu stellen ist, geht es darum, herauszufinden, welche konkreten rechtlichen Verpflichtungen aus der BRK erwachsen. Die vorliegende Arbeit geht unter dem Titel „Regel- oder Förderschule: Die Auswirkungen des Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention auf das Schul- und Elternrecht“ genau dieser Frage nach.
Im Vordergrund der Untersuchung steht dabei die Frage, ob sich aus dem in Art. 24 BRK formulierten Recht auf Bildung subjektive Rechte ableiten lassen. Dabei wird im Verlauf der Arbeit herauszustellen sein, dass die BRK mehr ist, als eine politische Zielvereinbarung zwischen Staaten. Können sich Menschen mit Behinderung konkret auf sie beziehen und erhalten sie einen juristisch ableitbaren Schutz aus ihr? Wie wirkt sich die BRK auf bereits bestehende Normen aus? Wie stellt sich das Recht auf Bildung im internationalen Kontext dar?
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Stellung völkerrechtlicher Verträge im deutschen Recht
2.1 Innerstaatliche Geltung
2.2 Unmittelbare Anwendbarkeit
2.3 Subjektiver Rechtscharakter
2.4 Im Spannungsfeld zwischen deutscher und europäischer Rechtssprechung
3 Das Recht auf Bildung
3.1 Inhalt und Begriffsbestimmung des Art. 24 BRK
3.2 Im Kontext: Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
3.3 Im Kontext: Das Diskriminierungsverbot
3.4 Individualbeschwerdeverfahren im Fakultativprotokoll
3.5 Das Recht auf Bildung aus europäischer Sicht
4 Die Bedeutung der BRK für das Schul- und Elternrecht
4.1 Unmittelbare Anwendbarkeit und subjektivrechtlicher Gehalt
4.2 Der staatliche Gestaltungsauftrag nach Art. 7 GG
4.3 Das Diskriminierungsverbot nach Art. 3 GG
4.4 Das Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung nach Art. 6 GG
5 Fazit
Literaturverzeichnis
- Citar trabajo
- Christine Streichert-Clivot (Autor), 2014, Regel- oder Förderschule? Die Auswirkungen des Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention auf das Schul- und Elternrecht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/280623
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