Die Armee ist ihrem gesellschaftlichen Charakter nach eine staatliche Organisation. F.
Engels bestimmte sie als „die organisierte Einheit bewaffneter Menschen, die ein Staat
zum Zwecke des offensiven oder defensiven Krieges unterhält.“1) Die Geschichte der
Streitkräfte, der Staaten und die Geschichte des Krieges sind organisch in einem
einheitlichen Prozeß der Formierung und Entwicklung der antagonistischen
Klassengesellschaft verflochten.
Die klassenlose Urgesellschaft kannte keinen Staat und sie kannte auch keine Armee als
besondere militärische Macht. In jener Zeit war die „bewaffnete“ Macht nach Engels die
„selbsttätige“ Organisation der gesamten erwachsenen männlichen Bevölkerung zur
Eroberung oder zur Verteidigung der natürlichen Existenzbedingungen des Stammes. Eine
derartige Organisation konnte nicht als Unterdrückungsinstrument innerhalb der Gens und
auch nicht als Werkzeug zur Versklavung anderer Stämme dienen, da die Bedingungen für
die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und damit für die Existenz von
Klassen noch nicht existierten. Mit der Entstehung des Privateigentums an
Produktionsmitteln und der Vertiefung der Vermögensungleichheit begann der Zerfall der
Urgesellschaft, ihrer gentilen Selbstverwaltung und damit ihrer „Heeresorganisation“.
Neben der Bewaffnung aller Angehörigen der Gens tauchte zugleich die Leibwache der
wohlhabenden Oberschicht, der Vertreter der Gentilaristokratie auf. Diese Leibwachen
entwickelten sich zur sozialen Stütze und zum Machtinstrument der militärischen
Anführer, sie wurden vielfach zum Keim einer „Armee“. Der Staat entstand als
Machtinstrument einer sich herausbildenden Ausbeuterklasse aus dem Bedürfnis heraus,
die sich heftig zuspitzenden Klassengegensätze im Zaum zu halten. Die politische Macht
der Ausbeuterklassen konnte sich allerdings nicht mehr auf die „selbsttätige“ bewaffnete
Organisation des Volkes stützen, da ihre Interessen im Gegensatz zu den Interessen der
von ihr unterdrückten Bevölkerung standen. Oder anders formuliert: die Bewaffnung des
Volkes und seine Ausbeutung waren miteinander unvereinbar. Aus diesem Grunde war die
Schaffung bewaffneter Abteilungen, die vom Staat unterhalten werden und ein gehorsames
Werkzeug in den Händen der Ausbeuterklasse waren, notwendig.
[...]
I n h a l t
1.) Einleitung
2.) Die spezifische Rolle der Armee in den Entwicklungsländern
3.) Die Streitkräfte Saudi-Arabiens Ende der 70- er Anfang der 80 - er Jahre
3.1.) Struktur und Bewaffnung
3.2.) Personalbestand
3.3.) Ausbildung
3.4.) Rekrutierung und soziale Herkunft der Armeeangehörigen
3.5.) Der soziale Status der Armeeangehörigen
3.6.) Einschätzung des militärischen Niveaus der saudi-arabischen Streitkräfte
3.7.) Die gesellschaftliche Funktion der Armee im Machtsystem
3.7.1.) Die Rolle der Armee im Rahmen der Herausbildung und Entwicklung des modernen saudi-arabischen Staates bis zum Anfang der 70 – er Jahre
3.7.2.) Die gesellschaftliche Funktion der Armee Saudi-Arabien Ende der 70 - er Anfang der 80- er Jahre
3.7.2.1.) Der Charakter der Staatsmacht
3.7.2.2.) Die Aufgaben der Streitkräfte
3.7.2.3.) Der Stellenwert der Streitkräfte im Machtsystem
4.) Die Rolle Saudi-Arabiens im Rahmen der US-Globalstrategie
4.1.) Die US-Globalstrategie in Bezug auf die Region des Nahen Ostens
4.2.) Die Rolle Saudi-Arabiens in der Region
4.3.) Die militärische Zusammenarbeit zwischen der USA und Saudi-Arabien
5.) Zitate und Anmerkungen
6.) Literaturauswahl
1.) Einleitung
Die Armee ist ihrem gesellschaftlichen Charakter nach eine staatliche Organisation. F. Engels bestimmte sie als „die organisierte Einheit bewaffneter Menschen, die ein Staat zum Zwecke des offensiven oder defensiven Krieges unterhält.“1) Die Geschichte der Streitkräfte, der Staaten und die Geschichte des Krieges sind organisch in einem einheitlichen Prozeß der Formierung und Entwicklung der antagonistischen Klassengesellschaft verflochten.
Die klassenlose Urgesellschaft kannte keinen Staat und sie kannte auch keine Armee als besondere militärische Macht. In jener Zeit war die „bewaffnete“ Macht nach Engels die „selbsttätige“ Organisation der gesamten erwachsenen männlichen Bevölkerung zur Eroberung oder zur Verteidigung der natürlichen Existenzbedingungen des Stammes. Eine derartige Organisation konnte nicht als Unterdrückungsinstrument innerhalb der Gens und auch nicht als Werkzeug zur Versklavung anderer Stämme dienen, da die Bedingungen für die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und damit für die Existenz von Klassen noch nicht existierten. Mit der Entstehung des Privateigentums an Produktionsmitteln und der Vertiefung der Vermögensungleichheit begann der Zerfall der Urgesellschaft, ihrer gentilen Selbstverwaltung und damit ihrer „Heeresorganisation“. Neben der Bewaffnung aller Angehörigen der Gens tauchte zugleich die Leibwache der wohlhabenden Oberschicht, der Vertreter der Gentilaristokratie auf. Diese Leibwachen entwickelten sich zur sozialen Stütze und zum Machtinstrument der militärischen Anführer, sie wurden vielfach zum Keim einer „Armee“. Der Staat entstand als Machtinstrument einer sich herausbildenden Ausbeuterklasse aus dem Bedürfnis heraus, die sich heftig zuspitzenden Klassengegensätze im Zaum zu halten. Die politische Macht der Ausbeuterklassen konnte sich allerdings nicht mehr auf die „selbsttätige“ bewaffnete Organisation des Volkes stützen, da ihre Interessen im Gegensatz zu den Interessen der von ihr unterdrückten Bevölkerung standen. Oder anders formuliert: die Bewaffnung des Volkes und seine Ausbeutung waren miteinander unvereinbar. Aus diesem Grunde war die Schaffung bewaffneter Abteilungen, die vom Staat unterhalten werden und ein gehorsames Werkzeug in den Händen der Ausbeuterklasse waren, notwendig.
Zusammenfassend können wir folgendes feststellen: die Armee ist somit in erster Linie ein Machtinstrument der herrschenden Klasse eines Staates. Dabei ist es unwichtig, ob sich ihr Bestand auf die Angehörigen der herrschenden Klasse reduziert (z.B. adlige Ritterheere des europäischen Mittelalters) oder aber durch die allgemeine Wehrpflicht alle Klassen und Schichten zum Militärdienst herangezogen werden. In jedem falle sichern sich die herrschenden Klassen die Befehlsgewalt. Die Armee hat somit zweierlei Funktionen zu erfüllen, eine innere und eine äußere Funktion. Nach innen hat sie die Aufgabe, die bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse zu sichern und zu festigen. Ihre äußere Funktion besteht einerseits im Schutz des eigenen Territoriums, andererseits dient sie Staaten mit antagonistischer Klassengesellschaft als wichtigstes Instrument der äußeren Expansion.
2.) Die spezifische Rolle der Armee in den Entwicklungsländern
Armee und Polizei sind in der Regel in den Entwicklungsländern die wichtigsten und stärksten Machtinstrumente der jeweils herrschenden Klassenkräfte. Eine Besonderheit zahlreicher kleiner Staaten besteht darin, daß die Stärke der Polizei sowie verschiedener paramilitärischer Kräfte die personelle Gesamtstärke der Streitkräfte teilweise beträchtlich übersteigt. Eine weitere Besonderheit ist der vergleichsweise große Einfluß des Offizierskorps bzw. der militärischen Führungsspitze im politischen Leben des jeweiligen Entwicklungslandes, wobei dies nicht nur auf Staaten zutrifft, in denen Militärs die Regierungsgewalt ausüben. Diese Tatsache erweist sich als generelle Erscheinung in den Entwicklungsländern. Diese Besonderheiten resultieren einerseits aus dem zurückgebliebenen sozialökonomischen Entwicklungsniveaus und der sich daraus ergebenden Klassenstruktur. Es existieren vielfach noch vorfeudale und feudale Verhältnisse. Das Kräfteverhältnis zwischen den vorhandenen Klassen und Schichten ist oft von einer ausgeprägten Labilität gekennzeichnet. Eine weitere Ursache für diese Erscheinungen ist der Übergangscharakter der meisten zivilen Staatsorgane, in denen oft eine allgemeine Ineffektivität und Korruptheit ausgeprägt sind. Die staatliche Zentralgewalt ist in der Regel schwach entwickelt. Hierfür sind in vielen Entwicklungsländern die teilweise noch beträchtliche Macht der Stammeshäuptline bzw. Feudalherren, die noch ausstehende Nationenbildung sowie das Fehlen einer einheitlichen Sprache wesentliche Faktoren.
Als dritte Ursache erscheinen in der Regel wachsende ökonomische Schwierigkeiten. Als deren Folge verschärfen sich die sozialen Gegensätze, was zu Unzufriedenheit großer Teile der Bevölkerung und häufig zur Entstehung einer starken, organisierten Opposition gegen das bestehende Regime führt. Unter diesen Bedingungen besitzt die Armee als bewaffnete, zentral gelenkte Institution in der Mehrzahl der Entwicklungsländer ein relativ hohes Gewicht im Vergleich zum zivilen Staatsapparat und, falls vorhanden, gegenüber Parteien und Bewegungen. Aus diesem Grunde sind auch die relativ kleinen Armeen vieler Länder eine politische Kraft, die ihres gleichen sucht.
Oft ist die Armee die einzige gesamtnationale Institution, die vielfach den technisch und kulturell am weitesten entwickelten Teil der Bevölkerung vereint. Das Offizierskorps repräsentiert somit nicht selten einen beträchtlichen Teil der zahlenmäßig schwach entwickelten Intelligenz. Deshalb ist die Armee unter bestimmten Umständen zumindest zeitweilig in der Lage, sich zu einer verhältnismäßig selbständigen politischen Kraft zu entwickeln, die sich sogar vorübergehend gegen die Interessen der herrschenden Klassengruppierungen stellen kann. Auf diese Tendenz der Armee, in der Klassengesellschaft eine selbständige Rolle zu spielen, verwiesen bereits
Marx und Engels. 2)
Die Armee ist nicht einfach die Summe einer bestimmten Anzahl von Bauern und Kleinbürgern usw. Sie schließen sich bei der Armee zu einem neuen Organismus zusammen, so daß die Armee Züge einer Korporation mit eigenen Interessen erhält. G.I. Mirski schreibt in diesem Zusammenhang: „Aber jede abgeschlossene, abgesonderte Organisation unterliegt der Gefahr der Entstehung von Kastengeist, der Loslösung von der Gesellschaft, der Umwandlung in einen sich selbstgenügenden Mechanismus.“3) Da hierbei auch die Armee keine Ausnahme bildet, schlußfolgert G.I. Mirski: „Professionelle Solidarität kann in Korpsgeist umschlagen. Das stolze Bewußtsein, einer ausgewählten Berufsgruppe anzugehören, kann in Überheblichkeit gegenüber den ‚Nichtmilitärs’ umschlagen.“4)
Natürlich ist eine derartige Selbständigkeit gegenüber den Klassen nur scheinbar. Auch wenn die Armee in einem Entwicklungsland die Macht übernimmt, dann übernimmt sie praktisch auch die Aufgaben des Staates und verwirklicht eine Politik, die den Interessen bestimmter Klassen entspricht und sich zugleich gegen die Interessen anderer Klassen richtet.
Die scheinbare Vermittlerrolle, die Staat und Armee in einer Reihe von Entwicklungsländern gegenüber rivalisierenden Klassenkräften einnehmen, liegt letztlich ebenfalls in der gesellschaftlichen Zurückgebliebenheit begründet und ist kein Ausdruck der Klassenindifferenz. Ein typisches Problem der meisten Entwicklungsländern sind unzureichende miltärökonomische Voraussetzungen für die Schaffung nationaler Streitkräfte. Sie sind auf den Import von Waffen, Munition und fast aller militärischer Ausrüstungen angewiesen, was konkret auf dem Weg der „Militärhilfe“ aus imperialistischen Staaten erfolgt. Dabei entscheiden die Klassenposition der herrschenden Kreise des Entwicklungslandes, der Umfang seiner Abhängigkeit vom Imperialismus sowie einige andere Faktoren über die Bezugsquellen für militärische Ausrüstungen und die ebenfalls erforderliche militärische Ausbildungshilfe durch die Lieferländer. Nur die wirtschaftlich stärksten Entwicklungsländer, die über eine relativ entwickelte nationale Industrie und über eine bedeutende Bevölkerungszahl verfügen, sind in der Lage, moderne Streitkräfte aufzustellen und dazu eine eigene moderne Verteidigungsindustrie zu errichten. Saudi-Arabien stellt in dieser Entwicklung eine Ausnahme dar. Gestützt auf seine gewaltigen Einkünfte aus dem Erdölexport verfügt es über die finanziellen Mittel, den Aufbau einer eigenen Verteidigungsindustrie in Angriff nehmen zu können.
Eine wesentliche Schwierigkeit beim Aufbau eigener Streitkräfte ergibt sich in den meisten Entwicklungsländern bei der Herausbildung eines nationalen Offiziers- und Unteroffizierskorps. In zahlreichen Ländern wurden Offiziers- und Unteroffiziersschulen errichtet, die jedoch nur in dem Umfang ausreichend Kader für die Streitkräfte heranbilden können, wie es dem Staat gelingt, die allgemeine kulturelle Rückständigkeit zu überwinden und ein funktionsfähiges Bildungswesen zu schaffen. Andererseits wurzeln viele Probleme in kolonialen Traditionen vieler Armeen. In den meisten Entwicklungsländern entstanden die Streitkräfte aus Verbänden, die bereits während der Kolonialzeit existierten, die in die Armeen der Kolonialmächte integriert waren und an der Unterdrückung ihrer eigenen Völker mitgewirkt hatten. Obwohl die entscheidenden Kommandopositionen in diesen Verbänden bis zur Unabhängigkeit und teilweise sogar noch lange danach von Offizieren der Kolonialmächte besetzt waren, gelang es, ein eigenes Offizierskorps nach der Erlangung der staatlichen Selbständigkeit heranzubilden.
Andererseits gelang es den imperialistischen Staaten in den meisten Fällen, auf die Auswahl und auf die Ausbildung der nationalen Führungskader dieser Streitkräfte Einfluß zu gewinnen. Zu diesem Zwecke wurden vielen ehemaligen Kolonien „Verteidigungsverträge“ aufgezwungen. Die nationalen Armeen vieler afrikanischer und asiatischer Entwicklungsländer übernahmen auf diese Weise nicht nur die Vorschriften und Ausbildungsgrundsätze imperialistischer Armeen, sondern zum großen Teil auch deren ideologische Leitlinien. Die Zurückdrängung dieses imperialistischen Einflusses ist meist ein komplizierter und langwieriger Prozeß, der natürlich auf den erbitterten Widerstand des Imperialismus selbst sowie der mit ihm verbündeten inneren Reaktion stößt. Ein weiteres Problem, mit dem die Armeen vieler Entwicklungsländer konfrontiert sind, ist die meist ethnisch vielseitige Zusammensetzung der Streitkräfte.
3.) Die Streitkräfte Saudi-Arabiens Ende der 70-er Anfang der 80 – er Jahre
3.1.) Struktur und Bewaffnung
Ein spezifisches Merkmal des Aufbaus der Streitkräfte Saudi-Arabiens ist die Teilung der militärischen Institutionen in zwei getrennte Streitkräfte, die reguläre Armee und die Nationalgarde. Der König ist Oberkommandierender der Streitkräfte. Er steht an der Spitze eines obersten Verteidigungsrates. Die reguläre Armee setzt sich aus den Land-, Luft- und Seestreitkräften zusammen, während die Nationalgarde parallel zur regulären Armee als selbständige Formation besteht. Weiterhin unterhält Saudi-Arabien Einheiten, die unter dem Begriff Grenztruppen zusammengefaßt werden und deren Aufgabenbereich lediglich auf die Sicherung der Grenzen des Landes beschränkt ist.
Die reguläre Armee
a) Die Landstreitkräfte
Sie bestehen aus: 5) - 3 Infanteriebrigaden
- 1 Garderegiment
- 2 Fallschirmjägerbataillone
- 1 mechanisierte Brigade
- 1 Panzerbrigade (1981 sollte eine 2. Panzer-
brigade aufgestellt werden)
Die Bewaffnung besteht aus modernsten Panzern, Panzerfahrzeugen und Schützenpanzerwagen amerikanischer Produktion. 6) Die Artilleriebataillone führen in ihrem Bestand modernste 105 mm Luftlandehaubitzen, 105 mm / 155 mm Selbstfahrlafetten. Weiterhin werden die Panzerabwehrlenkraketen des amerikanischen Typs „Dragon“ verwendet. Die 18 Fla-Artilleriebatterien sind mit Fla-SFL AMX 30 mm und M – 42 mm ausgerüstet, die 10 Fla-Raketenbatterien verfügen über amerikanische „Hawk“-Raketen und französische „Crotale“.
b) Die Luftwaffe
Bereits im Jahre 1930 lieferte Großbritannien 4 britische Doppeldecker, die allerdings von britischen Piloten geflogen und von britischem Bodenpersonal gewartet wurden. Die ersten modernen Flugzeuge, die Saudi-Arabien erhielt, waren 5 Hercules C 130, die „dringend benötigt wurden, um die Truppen an einen von mehreren potentiellen Krisenpunkten (im Lande) zu transportieren.“7) Beim Aufbau einer modernen saudi-arabischen Luftwaffe spielte Großbritannien eine wichtige Rolle. Es übernahm im Rahmen eines im Jahre 1965 abgeschlossenen Vertrages zwischen beiden Ländern die militärische Ausrüstung sowie die Ausbildung des Luftzwaffenpersonals.
Gegen Ende des Sommers 1967 waren die ersten modernen englischen Lightning F-53, die von Großbritannien geliefert wurden, einsatzbereit: Dem 1965 vereinbarten Abkommen zwischen Großbritannien und Saudi-Arabien folgte 1973 eine neue Übereinkunft, welche Großbritannien im Rahmen des von der saudi-arabischen Regierung beschlossenen umfangreichen 10-jährigen Modernisierungsprogramms aller Teilstreitkräfte vollständig die Ausbildung des saudi-arabischen technischen Personals sowie der Flugkader des Königreiches zubilligte. 8) Anfang der 70- er Jahre erhielten die Luftstreitkräfte Saudi-Arabiens eine große Anzahl britischer Jagdbomber vom Typ Northrop F 5 E Tiger. 9) Im Frühjahr 1974 erfolgte die Lieferung eines hochentwickelten Luftabwehrsystems mit Hawk-Boden-Luft-Raketen, für damals 270 Millionen Dollar. 10)
Die Luftwaffe Saudi-Arabiens besteht aus 4 Staffeln Kampfflugzeugen (3 Staffeln Jagdbomber sowie eine Staffel Abfangjäger). 11)
Alle 4 Staffeln sind mit Luft-Boden-Raketen vom Typ „Maverick“ sowie mit Luft-Luft-Raketen der Typen „Red-Top“, „Firestreak“ und „Sidewider“ ausgerüstet. Weiterhin befinden sich im Bestand der Luftstreitkräfte 3 Ausbildungsstaffeln sowie Transportfliegerschwader. 2 Hubschrauberstaffeln gehören ebenfalls zum Bestand der Luftstreitkräfte.
c) Die Seestreitkräfte
Der Aufbau der saudi-arabischen Armee begann mit dem Jahr 1960, machte aber in den 60 - er Jahren nur begrenzte Fortschritte. Im Jahr 1971 wurde zwischen den USA und Saudi-Arabien ein Marineentwicklungsprogramm mit einer Laufzeit von 12 Jahren vereinbart, welches die Lieferung von Schiffen, die Ausbildung von Personal sowie den Bau von Marinebasen für die Seestreitkräfte des Königreiches umfaßte. 12) Auf der Grundlage dieses Vertrages entwickelte sich die Marine sehr rasch. Diese kleinste Waffengattung der saudi-arabischen Streitkräfte verfügt gegenwärtig über Marinebasen in Dschidda, Ad-Dammam und Dschubail, welche von Angehörigen des ingenieurtechnischen Korps der amerikanischen Armee in Saudi-Arabien erweitert wurden. Neu errichtet wurden im Rahmen des Marineentwicklungsprogrammes durch USA-Spezialisten ein Militärhafen in Rabit am Roten Meer sowie die Basis Al-Misaab am Persischen Golf. 13) Die Seestreitkräfte führen in ihrem Bestand 3 Torpedoboote der Jaguar-Klasse, 73 Küstenpatrouillenboote, 4 Minensuch- und Räumboote MSC- 322 und 6 Landungsschiffe. 14)
Die Nationalgarde
Die Nationalgarde ist in 20 Bataillone gegliedert, die über 150 Mannschaftstransportwagen des Typs V-150 „Kommando“ verfügen. Im Rahmen des Modernisierungsprogramms der saudi-arabischen Streitkräfte erhielten 75 amerikanische Offiziere und 308 Mann amerikanisches Vertragspersonal den Auftrag, die Nationalgarde zu modernisieren und 4 motorisierte Batallione und ein Artilleriebataillon auszubilden. 15) Aus diesem Grunde verfügt die Nationalgarde gegenwärtig auch über einige modern ausgebildete und ausgerüstete miltärische Einheiten. Es ist eine auf Stammesbindungen beruhende paramilitärische Formation, die man auch als die „Familienstreitmacht“ der Dynastie bezeichnen könnte.
Grenztruppen und Küstenschutz
Sie verfügen über 70 Wachboote und 8 moderne Luftkissenfahrzeuge des Typs SRN-6. Ihnen obliegt ausschließlich der Schutz der Landesgrenzen. Sie verfügen über keinerlei schwere Waffen.
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- Arbeit zitieren
- Peter Zech (Autor:in), 1985, Die Rolle der Armee in Saudiarabien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28018
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