Die Problematik des mutmaßlichen Willens bei psychiatrischen Erkrankung ist ein Thema, das schon zu lange vernachlässigt wird, jedoch sehr viel Gewicht für die Menschen hat, die davon betroffen sind, wie auch für all diejenigen, die mit psychisch erkrankten Patienten in den zugeordneten Einsatzbereichen umgehen müssen.
Es ist von großer Bedeutung erst einmal zu verstehen, was der mutmaßliche Wille ist und in welchen Fällen er relevant wird. Was bedeutet es autonom zu sein? Wie steht es um die Rechtslage und welche Vorgehensweisen gibt es bzw. Änderungen wurden gemacht und sind diese ethisch vertretbar?
Vorerst aber müssen wir die Grundlagen verstehen, um urteilen zu können. Somit beginnt dieser Bericht mit den begründenden Philosophen und den Definitionen der Begrifflichkeiten, wie auch die Wertigkeit dieser im Beruf.
Ob und inwiefern die Gesetzmäßigkeiten kritisch zu betrachten sind, wird sich für jeden individuell erläutern.
Die Problematik des mutmaßlichen Willens bei psychiatrischen Erkrankung ist ein Thema, das schon zu lange vernachlässigt wird, jedoch sehr viel Gewicht für die Menschen hat, die davon betroffen sind, wie auch für all diejenigen, die mit psychisch erkrankten Patienten in den zugeordneten Einsatzbereichen umgehen müssen.
Es ist von großer Bedeutung erst einmal zu verstehen, was der mutmaßliche Wille ist und in welchen Fällen er relevant wird. Was bedeutet es autonom zu sein? Wie steht es um die Rechtslage und welche Vorgehensweisen gibt es bzw. Änderungen wurden gemacht und sind diese ethisch vertretbar?
Vorerst aber müssen wir die Grundlagen verstehen, um urteilen zu können. Somit beginnt dieser Bericht mit den begründenden Philosophen und den Definitionen der Begrifflichkeiten, wie auch die Wertigkeit dieser im Beruf.
Ob und inwiefern die Gesetzmäßigkeiten kritisch zu betrachten sind, wird sich für jeden individuell erläutern.
Es gibt zwei bedeutende Philosophen die den Autonomiebegriff geformt haben.
Zum einen ist dies der italienische Philosoph Giovanni Pico della Mirandola, der heute bekannt ist, durch seine Rede “Über die Würde des Menschen”, in der er die Frage nach dem Wesen des Menschen und seiner Stellung in der Welt stellt und die Willensfreiheit als wichtiges Merkmal für den Charakter des Menschen hervorhebt.
Er stellt die Autonomie als eine besondere, gottgegebene Gabe des Menschen dar, die uns von den Tieren unterscheidet. Er beschreibt, dass Gott, als er sämtliche Geschöpfe auf der Erde erschaffen hatte, als letztes den Menschen schuf, also ein Wesen, das seine Schöpfung beurteilen konnte. Da er alle besonderen Fähigkeiten bereits verteilt hatte, stellte Gott den Menschen in die Mitte der Welt und ließ ihn als einziges von allen Geschöpfen an allen Fähigkeiten teilhaben, so dass sich der Mensch als personales Wesen seinen Platz in der Welt selbst suchen kann.
Ein Autonomieverständnis, wie es Giovanni Pico della Mirandola entwarf, war grundlegend für die philosophische Strömung des Personalismus, wird aber in der heutigen Diskussion, die manchen Tieren Autonomie zugesteht und davon Rechte ableitet, als nicht mehr zeitgemäß betrachtet.
Ein weiterer klassischer Philosoph der Autonomie ist Immanuel Kant, der Autonomie in der Ethik als die Bestimmung des sittlichen Willens allein durch die Vernunft darstellt.
„Autonomie des Willens ist die Beschaffenheit des Willens, dadurch derselbe ihm selbst (unabhängig von aller Beschaffenheit der Gegenstände des Wollens) ein Gesetz ist. Das Prinzip der Autonomie ist also: nicht anders zu wählen, als so, dass die Maximen seiner Wahl in demselben Wollen zugleich als allgemeines Gesetz mit begriffen seien.“
– Grundlegung zur Metaphysik der Sitten II: Die Autonomie des Willens als oberstes Prinzip der Sittlichkeit
Die ethische Autonomieerklärung Kants richtet sich gegen den Eudämonismus (Glückseligkeit als Ziel allen Strebens), vor allem aber gegen die katholische Morallehre seiner Zeit, die zu seiner Zeit den sittlichen Willen fast ausschließlich einer Fremdgesetzlichkeit (d. h. einer Heteronomie) unterwirft. Kants Position stand der damaligen protestantischen Ethik näher, der zufolge der „gute Christ“ allein auf Grund seines Glaubens an Gott sittlich handle. Es ging Kant allerdings um die Begründung einer konfessions- und religionsübergreifenden Vernunftethik.
„Die Autonomie des Willens ist das alleinige Prinzip aller moralischen Gesetze und der ihnen gemäßen Pflichten […].“ – Kritik der praktischen Vernunft, I § 8.
Was bedeutet nun aber Autonomie?
Das Wort Autonomie kommt aus dem Altgriechischen (autonomía - „Eigengesetzlichkeit, Selbstständigkeit“) und setzt sich zusammen aus den Wörtern autos, „selbst“ und nomos, „Gesetz“. Sie bezeichnet den Zustand der Selbstständigkeit, Selbstbestimmung, Unabhängigkeit, Selbstverwaltung oder Entscheidungsfreiheit. Autonom sein meint folglich die Fähigkeit, sich als Wesen der Freiheit zu begreifen und aus dieser Freiheit heraus zu handeln. Auch wird die Existenz von Autonomie in der Ethik als ein Kriterium herangezogen, nach dem Individuen ethische Rechte zugeordnet werden können.
Freiheit meint die Möglichkeit, das eigene Handeln selbst bestimmen zu können. Insofern steht der freie Wille im Gegensatz zu Vorstellungen des Determinismus aller Art (z. B. Schicksal, göttlicher Wille). Die Abwesenheit von Freiheit wird angenommen, wenn der Wille durch Gewalt gebrochen wird. Eine Zwischenstellung nimmt die Beschränkung des Willens durch äußere Zwänge ein. Dabei wird der freie Wille formal anerkannt, praktisch aber dem Zwang untergeordnet, sodass eine Entscheidungsfreiheit nicht gegeben ist, man folglich nicht mehr autonom sein kann.
Nachdem die Begrifflichkeiten geklärt sind, steht noch die wichtigste Frage im Raum. Wie wird nun in Bezug auf den mutmaßlichen Willen bei psychiatrischen Erkrankungen vorgegangen? – Macht es Sinn eine Patientenverfügung aufzusetzen, wenn der Patient sich seiner selbst nicht mehr wirklich bewusst ist und somit auch keinen Nutzen von seiner Freiheit nehmen kann und folglich nicht autonom sein kann?
„No treatment should be provided against the patient‘s will, unless withholding treatment would endanger the life of the patient and/or those who surround him or her. Treatment must always be in the best interest of the patient.“
World Psychiatric Association,1996
Man geht davon aus, dass etwa 10% der etwa 135 000 Menschen, die nach dem SGB und PsychKG untergebracht sind, während ihrer Unterbringung zwangsbehandelt werden. Dabei handelt es sich um reine Schätzungen, denn auch „der Bundesregierung liegen keine Zahlen zur medikamentösen oder operativen Behandlung von psychisch erkrankten Menschen ohne ihre Zustimmung vor“ (Drucksache 17/10712, S. 8). Insgesamt befinden sich etwa 1,2 Millionen Menschen in Deutschland in psychiatrischer Behandlung.
Mit der Patientenverfügung wurde der Wille von Menschen in medizinischer Behandlung gestärkt. Ein Gesetzentwurf zur Zwangsbehandlung psychisch Kranker fällt weit dahinter zurück.
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- Arbeit zitieren
- Shellisa Smith (Autor:in), 2014, Die Bedeutung des mutmaßlichen Willens bei psychiatrischen Erkrankungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/279422
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