Verfahren wegen Beleidigung nach § 185 StGB gehören in der heutigen
Zeit zum Alltag eines jeden Rechtsanwalts und Richters. Dieses Delikt kollidiert
immer wieder mit der durch die Verfassung geschützten Kunstfreiheit
aus Art. 5 III GG. Dabei werden Juristen in vielen Fällen mit der Frage konfrontiert:
Wie weit erstreckt sich die künstlerische Freiheit und wo sind ihre
Grenzen? Die Auseinandersetzung mit dem problematischen Verhältnis
zwischen künstlerischer Freiheit und der durch die §§ 185ff. StGB geschützten
Ehre ist schließlich immer eine Einzelfallbetrachtung.
Die vorliegende Arbeit setzt sich kritisch mit dem Urteil des Bayerischen
Oberlandesgerichts (BayObLG) vom 15.07.1993 auseinander. Hierin geht
es um den bayrischen Liedermacher Hans Söllner und seine auf diversen
Veranstaltungen vorgetragenen Äußerungen über die Politiker Peter Gauweiler,
Dr. Edmund Stoiber und Dr. Franz Josef Strauß. Hauptproblematik
des Urteils ist die Frage, ob es sich bei den Äußerungen um Tatsachenbehauptungen
oder Werturteile handelt und ob diese von der Kunstfreiheit
nach Art. 5 III GG erfasst sind sowie der Abwägung mit dem von der Verfassung
garantierten Persönlichkeitsschutz der Betroffenen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Sachverhalt
- III. Verfahrensgang
- IV. Überblick: Die Beleidigung nach § 185 StGB
- V. Die Kunstfreiheit aus Art. 5 III GG als Rechtfertigung der Beleidigung
- VI. Kernaussage und Analyse
- 1. Kernaussage und Folgerung
- a) Tatbestand des § 185 StGB
- aa) Äußerungen gegen Geißler, Stoiber und Strauß
- (1) Ansicht der Gerichte
- (2) Aufgabe des Revisionsgericht
- (3) Auslegung durch Betrachtung des Gesamtzusammenhangs
- bb) Äußerungen über Gauweiler
- (1) Satire
- (2) Auslegung und Ansicht der Gerichte
- cc) Subjektiver Tatbestand
- aa) Äußerungen gegen Geißler, Stoiber und Strauß
- b) Kunstfreiheit und die Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht
- aa) Kabarett Kunst?
- bb) Kunstfreiheit oder Meinungsfreiheit
- cc) Abwägung zwischen Kunstfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht
- (1) „Public figure“
- (2) Ansicht der Gerichte
- (3) Abwägung
- c) Wahrnehmung berechtigter Interesse nach § 193 StGB
- a) Tatbestand des § 185 StGB
- 2. Äußerungen über Gauweilers Sexualleben
- 1. Kernaussage und Folgerung
- VII. Resumée
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der Frage, ob die Kunstfreiheit nach Art. 5 III GG eine Beleidigung nach § 185 StGB rechtfertigen kann. Anhand des Urteils des BayObLG vom 15.07.1993 wird die Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht im Kontext von Kabarett und Satire analysiert.
- Die Abgrenzung zwischen Kunstfreiheit und Meinungsfreiheit
- Die Auslegung des Tatbestands der Beleidigung nach § 185 StGB
- Die Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht im Kontext von „Public figures“
- Die Rolle der Satire und Karikatur in der Kunstfreiheit
- Die Bedeutung des Gesamtzusammenhangs bei der Auslegung von Äußerungen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema der Bachelorarbeit ein und stellt die Relevanz der Fragestellung dar. Der Sachverhalt beschreibt den konkreten Fall, der im Urteil des BayObLG vom 15.07.1993 behandelt wurde. Der Verfahrensgang beleuchtet die verschiedenen Instanzen, die an der Entscheidung beteiligt waren. Kapitel IV bietet einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Beleidigung nach § 185 StGB. Kapitel V widmet sich der Kunstfreiheit aus Art. 5 III GG und ihrer Bedeutung als Rechtfertigungsgrund für eine mögliche Beleidigung.
Kapitel VI analysiert die Kernaussage des Urteils und die Argumentation der Gerichte. Es werden die verschiedenen Äußerungen des Kabarettisten, die Gegenstand des Verfahrens waren, im Detail betrachtet und die Auslegung des Tatbestands der Beleidigung durch die Gerichte dargestellt. Die Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht wird im Kontext von „Public figures“ und Satire untersucht.
Das Resumée fasst die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit zusammen und zieht Schlussfolgerungen für die Anwendung der Kunstfreiheit im Kontext von Kabarett und Satire. Das Literaturverzeichnis listet die Quellen auf, die für die Erstellung der Arbeit herangezogen wurden.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Kunstfreiheit, die Beleidigung nach § 185 StGB, das Persönlichkeitsrecht, Kabarett, Satire, „Public figures“, Abwägung, Gesamtzusammenhang, Auslegung, Urteil des BayObLG vom 15.07.1993.
- Quote paper
- Luise Warmuth (Author), 2014, "Der Pfeil des Schimpfs kehrt auf den Mann zurück, der zu verwunden glaubt" (Goethe). Besprechung des Urteils des BayObLG vom 15.07.1993, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/277451
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