Schon als Kind lernen viele im Rahmen der elterlichen Erziehung, dass sie bei Regelverstößen mit kurzweiligem Hausarrest rechnen müssen. Eltern verfolgen meist das Ziel, ähnlich wie bei einer Jugendhaft, ihre Kinder durch diese Form der Wegsperrung zu bessern. Doch welche erzieherische Wirkung haben diese Wegsperrungen wirklich? Der Leitgedanke des Jugendstrafrechts beinhaltet Jugendliche zu befähigen, keine erneuten Straftaten zu begehen. Die Besonderheit hierbei ist, dass im Gegensatz zum Strafrecht, dafür der Erziehungsgedanke vorrangig berücksichtigt werden soll. Inhaftiert werden Jugendliche nur, wenn Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld eine Bestrafung erforderlich wird. Wann eine Straftat „schwer“ ist und wann genau ein Jugendlicher eine „schädliche Neigung“ aufweist, bleibt ungenau formuliert. Sehr umstritten ist daher, ob Haftstrafen den Leitgedanken des Jugendgerichtsgesetz (JGG) zielentsprechend gewährleisten können. Handelt es sich bei der Jugendhaft tatsächlich um eine sinnvolle Erziehungsmaßregel oder vielmehr um eine Wegsperrung eines Straftäters?
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Rechtliche Grundlagen
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendarrestvollzugsgesetz (JAVollzG)
- Jugendstrafvollzugsgesetz (JstVollzG)
- Alternativen zur Haftstrafe in Deutschland
- Jugendarrest (Freizeitarrest, Kurzarrest und Dauerarrest) § 16 JGG
- Warnschussarrest § 16a JGG
- Haftvermeidung
- Notwendigkeit und Sinn von freiheitsentziehenden Maßnahmen
- Aufgaben der Sozialen Arbeit
- Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit befasst sich mit dem Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz und untersucht die Rolle der Jugendhaft im Kontext des Jugendstrafrechts. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen, die Notwendigkeit und den Sinn von freiheitsentziehenden Maßnahmen sowie die Aufgaben der Sozialen Arbeit in diesem Bereich zu beleuchten. Dabei wird die Frage gestellt, ob Jugendhaft eine sinnvolle Erziehungsmaßnahme oder eher eine Wegsperrung darstellt.
- Rechtliche Grundlagen des Jugendstrafrechts
- Alternativen zur Jugendhaft
- Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht
- Aufgaben der Sozialen Arbeit im Jugendstrafvollzug
- Kritik an der Jugendhaft
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema der Jugendhaft ein und stellt die zentrale Frage nach der erzieherischen Wirkung von freiheitsentziehenden Maßnahmen. Im zweiten Kapitel werden die rechtlichen Grundlagen des Jugendstrafrechts, insbesondere das Jugendgerichtsgesetz (JGG), das Jugendarrestvollzugsgesetz (JAVollzG) und das Jugendstrafvollzugsgesetz (JstVollzG), erläutert. Dabei wird der Fokus auf die erzieherischen Ziele und die Gestaltung des Jugendstrafvollzugs gelegt. Das dritte Kapitel beleuchtet verschiedene Alternativen zur Jugendhaft, wie den Jugendarrest, den Warnschussarrest und die Haftvermeidung. Hier werden die jeweiligen Ziele und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen diskutiert. Das vierte Kapitel befasst sich mit der Notwendigkeit und dem Sinn von freiheitsentziehenden Maßnahmen im Jugendstrafrecht. Es werden die Argumente für und gegen die Jugendhaft sowie die ethischen und pädagogischen Aspekte dieser Maßnahme beleuchtet. Das fünfte Kapitel widmet sich den Aufgaben der Sozialen Arbeit im Jugendstrafvollzug. Hier werden die verschiedenen Aufgaben und Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit im Kontext der Jugendhaft vorgestellt.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen Jugendhaft, Jugendstrafrecht, Erziehungsgedanke, Jugendgerichtsgesetz (JGG), Jugendarrestvollzugsgesetz (JAVollzG), Jugendstrafvollzugsgesetz (JstVollzG), Alternativen zur Haftstrafe, Aufgaben der Sozialen Arbeit, Ambulanter Sozialer Dienst der Justiz, Strafvollzug, Erziehungsmaßnahme, Wegsperrung.
- Citar trabajo
- Sarah Angersbach (Autor), 2014, Jugendhaft. Wegsperrung oder Erziehungsmaßnahme?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/276360
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