Arbeitsmarktpolitische Fragestellungen bestimmen wesentlich über Erfolg oder Mißerfolg einer Regierung. In diesem Zusammenhang war das Jahr 2003 innenpolitisch hauptsächlich durch die Diskussionen über die im Rahmen der Agenda 2010 der Bundesregierung geplanten Reformmaßnahmen geprägt.
Auslöser der gesamten Reformdiskussion war die Medienberichterstattung über fehlerhafte Vermittlungsstatistiken der Bundesanstalt für Arbeit im Januar 2002.
Die öffentliche Kritik an der Bundesanstalt führte daraufhin zur Einsetzung der Hartz-Kommission, deren Ergebnisse wiederum wesentlicher Bestandteil der Agenda 2010 sind.
Einer der Kernpunkte bei den Reformmaßnahmen der Bundesregierung ist dabei die Umgestaltung der Bundesanstalt für Arbeit. Eine moderne, schnelle und effektive Arbeitsvermittlung spielt für das politische Ziel des Abbaus von Arbeitslosigkeit eine wesentliche Rolle, da die beitragsfinanzierte Arbeitsvermittlung sowohl über die Dauer bis zur Vermittlung in eine neue Arbeitsstelle als auch über die Höhe zu ihrer Finanzierung erforderlichen Sozialbeiträge die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen maßgeblich beeinflußt.
Die Zweifel an der Effektivität der Bundesanstalt für Arbeit führten bei der Bundesregierung und den Oppositionsparteien zu unterschiedlichen Vorschlägen für die weitere Gestaltung der deutschen Arbeitsvermittlung.
Im ersten Teil dieser Arbeit werden zunächst die von der Bundesregierung eingeleiteten Sofortmaßnahmen, sowie ausführlicher die im Herbst 2003 beschlossenen gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgestellt. Im zweiten Kapitel des ersten Teils werden dann die von der Bundesanstalt für Arbeit im Sommer 2003 beschlossenen internen Reformen ausführlich vorgestellt. Als Literatur dienten hierfür hauptsächlich Artikel der Zeitschrift Soziale Sicherheit sowie die Pressemitteilungen der Bundesanstalt für Arbeit zu diesem Thema.
Im zweiten Teil der Arbeit werden die Konzepte der Oppositionsparteien CDU und FDP in jeweils einem Kapitel den Regierungspositionen gegenübergestellt.
Dabei dienten hauptsächlich Pressemitteilungen und Anträge der Parteien als Literatur.
In der Schlußbetrachtung soll schließlich eine Bewertung der verschiedenen Vorschläge unter besonderer Berücksichtigung der in den letzten Wochen verstärkt geäußerten Kritik an der Reform der Bundesagentur für Arbeit versucht werden.
Inhalt
Einleitung
I. Erneuerung der bestehenden Institution- Das Reformvorhaben der Bundesregierung
I.a) Gesetzliche Rahmenbedingungen - Hartz I bis IV
I.b) Die internen Reformmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit
II. Reform der bestehenden Institution oder völliger Neuanfang- Die Vorschläge der Opposition
II.a) Reformen der bestehenden Institution und mehr kommunale Verantwortung – Die Position der CDU
II.b) Grundlegende Umgestaltung der deutschen Arbeitsvermittlung- Das Konzept der FDP
Reformen, Blockaden und Korruption – Die Situation der Bundesagentur für Arbeit (Schlußbetrachtung)
Literaturliste
Einleitung
Arbeitsmarktpolitische Fragestellungen bestimmen wesentlich über Erfolg oder Mißerfolg einer Regierung. In diesem Zusammenhang war das Jahr 2003 innenpolitisch hauptsächlich durch die Diskussionen über die im Rahmen der Agenda 2010 der Bundesregierung geplanten Reformmaßnahmen geprägt.
Auslöser der gesamten Reformdiskussion war die Medienberichterstattung über fehlerhafte Vermittlungsstatistiken der Bundesanstalt für Arbeit im Januar 2002.
Die öffentliche Kritik an der Bundesanstalt führte daraufhin zur Einsetzung der Hartz-Kommission, deren Ergebnisse wiederum wesentlicher Bestandteil der Agenda 2010 sind.
Einer der Kernpunkte bei den Reformmaßnahmen der Bundesregierung ist dabei die Umgestaltung der Bundesanstalt für Arbeit. Eine moderne, schnelle und effektive Arbeitsvermittlung spielt für das politische Ziel des Abbaus von Arbeitslosigkeit eine wesentliche Rolle, da die beitragsfinanzierte Arbeitsvermittlung sowohl über die Dauer bis zur Vermittlung in eine neue Arbeitsstelle als auch über die Höhe zu ihrer Finanzierung erforderlichen Sozialbeiträge die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen maßgeblich beeinflußt.
Die Zweifel an der Effektivität der Bundesanstalt für Arbeit führten bei der Bundesregierung und den Oppositionsparteien zu unterschiedlichen Vorschlägen für die weitere Gestaltung der deutschen Arbeitsvermittlung.
Im ersten Teil dieser Arbeit werden zunächst die von der Bundesregierung eingeleiteten Sofortmaßnahmen, sowie ausführlicher die im Herbst 2003 beschlossenen gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgestellt. Im zweiten Kapitel des ersten Teils werden dann die von der Bundesanstalt für Arbeit im Sommer 2003 beschlossenen internen Reformen ausführlich vorgestellt. Als Literatur dienten hierfür hauptsächlich Artikel der Zeitschrift Soziale Sicherheit sowie die Pressemitteilungen der Bundesanstalt für Arbeit zu diesem Thema.
Im zweiten Teil der Arbeit werden die Konzepte der Oppositionsparteien CDU und FDP in jeweils einem Kapitel den Regierungspositionen gegenübergestellt.
Dabei dienten hauptsächlich Pressemitteilungen und Anträge der Parteien als Literatur.
In der Schlußbetrachtung soll schließlich eine Bewertung der verschiedenen Vorschläge unter besonderer Berücksichtigung der in den letzten Wochen verstärkt geäußerten Kritik an der Reform der Bundesagentur für Arbeit versucht werden.
Wegen der Aktualität des Themas wurden ausschließlich Pressemitteilungen und Drucksachen aus Internetquellen sowie als Sekundärliteratur Zeitschriftenartikel verwendet.
I. Erneuerung der bestehenden Institution – Das Reformvorhaben der Bundesregierung
Im Januar 2002 löste ein vorzeitig an die Öffentlichkeit gelangter Prüfbericht des Bundesrechnungshofs eine breite Diskussion über die Zukunft der Bundesanstalt für Arbeit aus. Der Bundesrechnungshof hatte unter anderem bemängelt, daß nur 70 % aller Vermittlungen korrekt erfaßt seien.[1] In der Öffentlichkeit wurde dies dahingehend interpretiert, daß die Vermittlungs- statistiken der Bundesanstalt in großem Umfang gefälscht seien.
Im Laufe der darauffolgenden Diskussionen wurde immer mehr die Bundesanstalt in ihrer bestehenden Form hinterfragt und zunehmend Forderungen nach grundlegenden Reformen der deutschen Arbeitsverwaltung erhoben.
Die Bundesregierung entschloß sich daher, die anhaltende öffentliche Kritik an den Strukturen der Bundesanstalt für Arbeit für die Durchsetzung umfangreicher Reformen zu nutzen.[2] Als erste Maßnahme wurde der damalige Präsident der Bundesanstalt, Bernhard Jagoda (CDU), durch den Rheinland-Pfälzischen Sozialminister Florian Gerster (SPD) ersetzt. Gerster hatte sich als Minister stets für grundlegende Reformen des deutschen Arbeitsmarkts eingesetzt und befürwortete ebenfalls eine völlige Umgestaltung der Bundesanstalt für Arbeit. Außerdem wurde eine Kommission unter der Leitung des VW-Personalvorstands Peter Hartz einberufen, die bis zum Sommer 2002 Vorschläge für die Reform des Arbeitsmarktes erarbeiten sollte.
Die von der Bundesregierung beziehungsweise der Hartz-Kommission sowie von der Bundesanstalt für Arbeit selbst vorgesehenen Reformmaßnahmen werden im folgenden detailliert vorgestellt.
I.a) Gesetzliche Rahmenbedingungen – Hartz I bis IV
Die Bundesregierung leitete den angekündigten grundlegenden Umbau der Bundesanstalt für Arbeit mit einer Erweiterung des im Januar 2002 in Kraft getretenen „JobAqtiv-Gesetzes“ ein. Als Sofortmaßnahme wurde zum 1.April 2002 die private Arbeitsvermittlung gestärkt. So haben Arbeitslose seitdem bereits nach drei (statt vorher sechs) Monaten Arbeitslosigkeit einen Rechtsanspruch auf die Einschaltung eines privaten Arbeitsvermittlers. Die Bundesanstalt für Arbeit ist dabei verpflichtet, dem Arbeitslosen einen Vermittlungsgutschein abhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit über 1500 bis 2500 Euro auszustellen. Außerdem wurde die Erlaubnispflicht für private Arbeitsvermittler aufgehoben, seither genügt ein Gewerbeschein für die Gründung einer privaten Arbeitsvermittlung.[3]
Mit der Berufung von Florian Gerster zum Vorstandvorsitzenden der Bundesanstalt für Arbeit wurde ein erster Schritt zu einer Umgestaltung der Behördenstrukturen in der Bundesanstalt umgesetzt. Seither wird die Behörde nicht mehr von einem beamteten Präsidenten, sondern von einem dreiköpfigen Vorstand mit Vorstandsvorsitzendem geleitet.
Die am 22. Februar 2002 einberufene „Kommission für moderne Dienst-
leistungen am Arbeitsmarkt“ unter Leitung von Peter Hartz sollte die weiteren Rahmenbedingungen zur Umgestaltung der Bundesanstalt bestimmen. Das von der Regierung vorgegebene Leitbild war dabei, in der Bundesanstalt eine „Kultur der Verantwortungsfreude“ zu verankern und die Bundesanstalt mit einem „schlanken Aufgabenzuschnitt und einer modernen Unternehmens-
organisation“ zu versehen.[4] Mitglieder der Kommission waren sowohl Vertreter von Unternehmen und Unternehmensberatungen als auch Gewerkschafter und Wissenschaftler. Am 16. August 2002 stellte die Kommission ihren Bericht vor, auf dessen Basis die sogenannten Hartz-Gesetze I bis IV formuliert wurden.
Grundsätze der Kommissionsvorschläge sind die Konzentration der umge-
stalteten Bundesanstalt für Arbeit auf die Vermittlung von Arbeitslosen und Effizienzsteigerungen durch Dezentralisierung.[5]
Die Kommission schlug für die Bundesanstalt eine zweistufige Organisation vor, bestehend aus der Zentrale mit strategischen Aufgaben und den örtlichen Arbeitsämtern für das operative Geschäft. Dabei sollten die Arbeitsämter zu JobCentern umgestaltet werden, die alle Betreuungsleistungen für Arbeitsuchende erbringen. Dies sollte insbesondere auch die Zuständigkeit für die arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger beinhalten, die bisher von den kom-
munalen Sozialämtern betreut werden. Für diese sogenannten „Betreuungs-
kunden“ war die Bereitstellung von speziell ausgebildeten Fallmanagern vorgesehen.[6]
Die bisherigen Landesarbeitsämter sollten nicht völlig aufgelöst, sondern zu „KompetenzCentern“ für die Betreuung von Großkunden und die Entwicklung von arbeitsmarktpolitischen Programmen umgestaltet werden. Ihre Aufgaben sollten dabei insbesondere die Beratung von Ländern, Kommunen, „JobCentern“ und Arbeitgebern in Fragen des Arbeitsmarkts sowie die Entwicklung von innovativen Beschäftigungsmodellen sein. Da sie damit vor allem arbeitsmarktpolitische Aufgaben übernehmen sollten, befürwortete die Kommission eine Finanzierung dieser „KompetenzCenter“ über Steuern statt über die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebrachten Beiträge zur Sozialversicherung.[7]
In den insgesamt vier „Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, allgemein kurz „Hartz I-IV“ genannt, setzte die Bundesregierung die Vorschläge der Hartz-Kommission stufenweise um. Für die Umgestaltung der Bundesanstalt für Arbeit sind dabei vor allem die Gesetze Hartz II-IV relevant.
[...]
[1] Dr. Wilhelm Adamy, Wie leistungsfähig ist die Bundesanstalt für Arbeit? Fakten statt vorschneller Fehlurteile, in: Soziale Sicherheit 2/2002, S. 38-42 , S.38.
[2] Arbeitsmarkt-Reformer aus Not, in: Der Spiegel 9/2002, 25.2.2002.
[3] Jürgen Karasch, Zwei Jahre nach dem Vermittlungsskandal: Was hat sich bei der Arbeitsvermittlung geändert?, in: Soziale Sicherheit 1/2004, S. 2-5, S. 2-3.
[4] Gerhard Schröder, Bundesanstalt für Arbeit wird umgebaut, Zweistufenplan der Bundesregierung, in: Soziale Sicherheit 2/2002, S. 43-45, S. 43-44.
[5] Dr. Peter Hartz, Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Der Bericht der Kommission, in: Soziale Sicherheit 8-9/2002, S. 254- 261, S. 255.
[6] Hartz, Bericht der Kommission, S. 256, S.258-259.
[7] Hartz, Bericht der Kommission, S. 259-260.
- Arbeit zitieren
- Alexander Penzlin (Autor:in), 2004, Aktuelle Reformvorschläge für die Bundesagentur für Arbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27543
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