Krankenhäuser sind komplexe Institutionen, die für den Einzelnen und für die Gesellschaft unverzichtbare Dienstleistungen anbieten. Sie werden mit zunehmenden wirtschaftlichen Restriktionen und gleichzeitig mit steigenden Anforderungen konfrontiert. Mit dem zunehmend knappen Gut der Gesundheitsversorgung soll möglichst effektiv und effizient umgegangen werden. Vorgänge und Abläufe sollen für den Patienten und für die Kostenträger (Krankenkassen) vorhersehbar und nachvollziehbar sein. Zentrales Vertrauensgut bei Krankenhäusern sind ihre Dienstleistungen. Seitens der Patienten besteht ein konkreter Anspruch auf Daseinsfürsorge und Krankenhäuser müssen dieser Führsorge nachkommen. Die Notwendigkeit der Rationalisierung führt allerdings bei den Krankenhäusern zu dem Wunsch, Zugang und Dienstleistung möglichst kontrollierbar zu gestalten. Die Einführung eines Abrechnungssystems auf der Basis der Fallpauschalen erzeugt zudem eine Tendenz zur auftragsorientierten Medizin im Krankenhaus. Diese Entwicklung unterstützt die Eigenverantwortlichkeit der Patienten. Dafür sind transparente Abläufe und Leistungen notwendig.
Diese komplexen Umfeldanforderungen, zu denen auch die unterschiedlichen Interessensgruppen (Patient, Angehörige, überweisende Ärzte, Mitarbeiter, Politik, Gesellschaft, Krankenhausleitung, Kostenträger) sowie der stärker werdende Wettbewerb gehören, geben für Krankenhäusern den Ausschlag zur Einführung eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems.
Die gesetzliche Verpflichtung zur Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements und damit die Qualitätssicherung ist im Sozialgesetzbuch V verankert. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung beauftragte der Gesetzgeber die Partner der Selbstverwaltung (Spitzenverbände der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft unter Beteiligung der Bundesärztekammer sowie der Krankenpflegeberufe), auf der Bundesebene eine „Vereinbarung über die Grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmangement gemäß §137 Abs. 1 Nr. 1 SGB V“ abzuschließen, was im Oktober 2002 geschah. Darin wird die Zielsetzung des internen Qualitätsmanagements in den Krankenhäusern definiert und das Qualitätsmanagement eindeutig zur Führungsaufgabe erklärt.
In dieser Arbeit werden zuerst die allgemeinen Grundlagen des Qualitätsmanagements erklärt, bevor auf besonderen Anforderungen von Qualitätsmanagement im Krankenhaus eingegangen wird.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlagen Qualitätsmanagement
2.1 Definition Qualität
2.2 Qualitätsmanagement
2.3 Qualitätsmanagementmodelle
3. Qualitätsmanagement im Krankenhaus
3.1 Historische Entwicklung von Qualitätsmanagement im Krankenhaus
3.2 Qualitätssicherung und gesetzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement
4. Zusammenfassung
Anhang
- Citar trabajo
- Petra Böcker (Autor), 2005, Qualitätsmanagement im Krankenhaus. Grundlagen und Anforderungen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/274657
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