Die Abgrenzung von werksvertraglichen Tätigkeiten zur Arbeitnehmerüberlassung gerät aktuell immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit und der politischen Diskussion.
“Bundeskanzlerin Angela Merkel warnt Unternehmen vor Missbrauch von Werkverträgen“, so die Überschrift im Handelsblatt vom 13.01.2013. Nach einem Treffen mit DGB-Chef Michael Sommer versicherte die Kanzlerin, dass die Regierung den gezielten Einsatz von Werkverträgen innerhalb der Personalpolitik kritisch hinterfragt. Werkverträge dürften hier nicht zum Umgehungstatbestand für tarifliche Abmachungen benutzt werden.
Der Sektor der Arbeitnehmerüberlassung ist der mit Abstand am schnellsten wachsende Geschäftszweig in der Bundesrepublik Deutschland. Waren im Jahre 2003 noch 320.000 Arbeitnehmer in dem Bereich der Arbeitnehmerüberlassung tätig, stieg deren Zahl im Jahr 2006 auf über 630.000 und steigerte sich bis zum Juni 2011 auf 910.000 Arbeitnehmer in 17.400 Verleihbetrieben . Um für diesen Geschäftsbereich einen juristischen Rahmen zu gewährleisten wurde mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Mit zunehmender Reglementierung steigt die Gefahr, dass Unternehmen durch Wahl von anderen Vertragsformen, vor allem den der Werkverträgen, die im AÜG genannten Regelungen umgehen und so unter dem “Deckmantel“ von Werkverträgen Arbeitnehmerüberlassung betreiben.
Der Autor wurde persönlich erstmalig durch seinen beruflichen Stellenwechsel, zu einem Unternehmen, welches auf dem Gebiet der industriellen Montage-Dienstleistung tätig ist, mit dem Thema konfrontiert. Das Kerngeschäft des Unternehmens mit 130 Mitarbeitern umfasst hier sowohl die mechanische wie elektrische Installation von kompletten Industriestrassen wie auch kundenspezifische Montagetätigkeiten. Genannte Arbeiten erfolgen zum Großteil aufgrund werksvertraglichen Vereinbarungen. So ist für ein Unternehmen, welches nicht über eine Zulassung zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt, von elementarer Bedeutung hier eindeutige Abgrenzungskriterien zu kennen und zu beachten. [...]
Inhaltsverzeichnis
- Abbildungsverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
- Einleitung und Gliederung der Arbeit
- 1. Teil: Grundsätzliche Erläuterungen
- A. Begriffsbestimmungen und Merkmale
- l. Merkmal und Formen der Arbeitnehmerüberlassung
- ll. Voraussetzungen der legalen und illegalen Arbeitnehmerüberlassung
- III. Der Werkvertrag
- V. Das AÜG
- 1. Die Grundkonzeption und Entwicklung des AÜG
- 2. Rechtsbeziehungen innerhalb des AUG
- a.) Rechtliche Beziehung zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer
- b.) Rechtliche Beziehung zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer
- c.) Rechtliche Beziehung zwischen Entleiher und Verleiher
- 3. Rechtsfolgen bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
- B. Systematische Abgrenzung
- Teil 2: Die Abgrenzungsfrage innerhalb der Rechtssprechung und Literatur
- A. Entwicklung innerhalb der Rechtsprechung des BAG
- l. Rechtsprechung zu betriebsverfassungsrechtlichen Aspekten
- 1. Rechtsprechung in den Jahren 1974 bis 1991
- 2. Richtungsweisende Urteile im Jahr 1991
- 3. Aktuelle Tendenzen innerhalb der Rechtsprechung des BAG
- ll. Rechtsprechung zur Abgrenzungsproblematik
- 1. Rechtsprechung in den Jahren 1977-1990
- 2. Richtungsweisende Urteile in den Jahren 1991-1992
- 3. Aktuelle Tendenzen innerhalb der Rechtsprechung des BAG
- 4. Zusammenfassung der relevanten Abgrenzungskriterien
- a) Vertragsprüfung und Bestimmbarkeit der Werkleistung
- b) Eingliederung und Weisungsrecht
- c) Hilfskriterien
- aa) Arbeitskleidung und Werkzeug
- bb) Vergütung
- cc) Unternehmensstruktur und Organisation
- dd) Gewährleistung und Haftung
- d) Gesamtbetrachtung
- 111 Stellungnahme und eigene Bewertung zur Rechtsprechung des BAG
- B. Die Entwicklung in der Instanzrechtsprechung
- l. Teleologische Reduktion des Art 1 SIO AÜG a.F.
- ll. Ausrichtung an den betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen
- III. Stellungnahme und eigene Bewertung der Instanzrechtsprechung
- C. Abgrenzungsdiskussion innerhalb der Literatur
- l. Rechtskonforme Abgrenzungsvorschläge
- ll. Selbständige Abgrenzungsvorschläge
- 1 Beweislastumkehr innerhalb der Abgrenzungsfrage (Ulber)
- 2.) Grauzonentheorie (Leitner)
- 3.) Abgrenzung anhand Werkvertrag-Identifikation (Schüren)
- 4.) Abgrenzung anhand des arbeitsbezogenes Weisungsrechts (Hamann)
- 5.) Anknüpfung an Zielsetzung des AÜG (Wank)
- III. Stellungnahme und eigene Beurteilung
- 1. Merkmale der Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag
- 2. Identifikation von Arbeitnehmerüberlassung
- 3. Bewertung der Werksvertragsfähigkeit
- 5. Abgestufte Prüfung anhand der Abgrenzungskriterien
- A. Vorbemerkungen zu Montagearbeiten unter werksvertraglichen Gesichtspunkten
- B. Abgrenzungskriterien innerhalb der betrieblichen Praxis
- l. Hinweise zur Vertragsgestaltung
- 1. Werkleistung
- 2. Werkabnahme
- 3. Weisungsrecht und Organisationsstruktur
- 4. Gewährleistung und Haftung
- 5. Vergütung
- 6. Gestellung von Werkzeug
- T Vertragsberechtigte Personen
- ll. Hinweise zur Betriebsorganisation
- 1. Qualitätsmanagement
- 2. Projektmanagement
- C. Zusammenfassung und Resümee
- Arbeit zitieren
- Volker Wöhle (Autor:in), 2013, Juristische Probleme bei der Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zum Werkvertrag, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/273785
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