Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Frage, ob die alternative Geltendmachung von Streitgegenständen zulässig ist. Zur Veranschaulichung werden kleine Fälle geschildert. Bei der Lösung stellt sich eine strukturelle Verwandtschaft der Wahlschuld mit einer Sonderform des Alternativsachverhalts heraus. Die gezogene Parallele wird vor dem Hintergrund des Streitgegenstandsbegriffs eine Antwort auf die Frage der Zulässigkeit der alternativen Klagenhäufung ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung_
B. Hauptteil
I. Verbindungszwang?
II. Verbindungsmöglichkeit
1. Mehrheit von Anträgen
a) Bedingungsfreie und bedingte Klagenhäufung (kumulative und eventuelle)
b) Ausschließende Klagenhäufung (alternative)
i) Bestimmtheitsverstoß_
ii) Wechselwirkung ohne Auslöser
iii) Wahlschuld_
c) Zwischenergebnis
2. Mehrheit an Klagegründen_
a) Scheinbare Mehrheit an Streitgegenständen_
b) Mehrheit an Anträgen und Sachverhalten_
c) Einfacher Antrag bei Mehrheit an Klagegründen_
i) Vorüberlegung: Erfüllungsgemeinschaft
ii) Alternativsachverhalt mangels Beweises
iii) Rückschluss: Erfüllungsgemeinschaft
C. Fazit
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