Ich setze mich auf den folgenden Seiten mit dem Juristen, Soziologen,
Politikwissenschaftler und Ökonom Max Weber und seiner Lehre über Herrschafts und Handlungstypen, sowie mit seiner Religionssoziologie auseinander. Dabei möchte ich genau darauf eingehen, wie Weber den Begriff Herrschaft definiert, aus welchen Gründen ein Individuum sich zu einer Handlung veranlasst sieht und welchem Typus von Handlung dies entspricht.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Handlungstypen
1.1. Zweckrationales Handeln
1.2. Wertrationales Handeln
1.3. Affektuelles Handeln
1.4. Traditionales Handeln
2. Herrschaftstypen
Fazit
Literaturverzeichnis
Einleitung
Ich setze mich auf den folgenden Seiten mit dem Juristen, Soziologen, Politikwissenschaftler und Ökonom Max Weber und seiner Lehre über Herrschafts- und Handlungstypen, sowie mit seiner Religionssoziologie auseinander. Dabei möchte ich genau darauf eingehen, wie Weber den Begriff Herrschaft definiert, aus welchen Gründen ein Individuum sich zu einer Handlung veranlasst sieht und welchem Typus von Handlung dies entspricht.
Meine Vorgehensweise wird so aussehen, dass ich mich zuerst mit den Handlungstypen beschäftigen werde und diese genauer erläuter um letztendlich näher auf Webers Herrschaftstypen und seine Definition von Legitimität einzugehen und den Weg zu einem besseres Verständnis jener Definitionen zu schaffen.
Einleitend möchte ich einige Worte zur Biographie Max Webers verlieren: Karl Emil Maximilian Weber wurde am 21.04.1864 als Sohn des promovierten Juristen Max Weber und der Hausfrau Helene Weber in Erfurt geboren. Nachdem er sein Abitur 1882 am Gymnasium in Berlin-Charlottenburg ablegte, studierte er von 1882 bis 1883 an der Universität Heidelberg Rechtswissenschaft, Philosophie und Ökonomie. Nach einer einjährigen Unterbrechung, in welcher er den Militärdienst in Straßburg, nahm er 1884 sein Studium an der Universität in Berlin wieder auf. 1886 beendete er sein Studium an der Universität Göttingen und legte das Referendarexamen ab. 1889 promovierte Weber an der Universität Berlin mit magna cum laude zum Doktor der Rechtswissenschaft mit der Dissertation: Entwicklung des Solidarhaftprinzips und des Sondervermögens der offenen Handelsgesellschaft aus den Haushalts- und Gewerbegemeinschaften in den italienischen Städten. Drei Jahre später erfolgte die Habilitation für römisches und deutsches Handelsrecht mit der Habilitationsschrift: Die römische Agrargeschichte in ihrer Bedeutung für das Staats- und Privatrecht. Nachdem er kurzweilig als Rechtsanwalt tätig war, wurde er von 1893 bis 1894 als außerordentlicher Professor für Nationalökonomie an der Universität Berlin tätig, bevor er dann 1897 als ordentlicher Professor für Nationalökonomie an verschiedenen anderen deutschen Universitäten tätig wurde. Max Weber war unter anderem Mitbegründer der „Deutschen Gesellschaft für Soziologie“ und der „Deutschen Demokratischen Partei“.
Wie eingangs erwähnt war Weber ein transdisziplinär arbeitender Wissenschaftler, der sich zum Einen mit der Soziologie: Das war für ihn die Veränderung der sozialen Integration, welche im Zuge der Herausbildung moderner Ordnungen auftritt. Er unterschied zwischen der „inneren Ordnung“, also Kultur, Religion und Moral und der „äußeren Ordnung“, also Wirtschaft, Politik und Wissenschaft (Kreide, Vorlesung zur Politischen Theorie, Max Weber, Folie 4).
Und zum anderen mit der Politikwissenschaft und der Nationalökonomie beschäftigte. Dabei untersuchte er in der Politikwissenschaft die Legitimitätsbestimmungen von Herrschaftsverhältnissen und sein Interesse gilt der Entwicklung von Maßstäben, anhand derer die Funktionalität und Legitimation von Institutionen überprüft werden können (Kreide, Vorlesung zur Politischen Theorie, Max Weber, Folie 4). In der Nationalökonomie setze er sich mit den Folgen des Kapitalismus auseinander (Weber, 1988: 4-10).
Des Weiteren ist bei Weber die Rede von gesellschaftlicher Rationalisierung, wobei es sich um die Bildung einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung und eines bürokratischen Staatsapparates als politische Anstalt handelt, welche in Abhängigkeit zueinander stehen, da der rationale Betriebskapitalismus vom Staat und Verwaltung vorgegebene Regeln als allgemeingültige Grundlage braucht um beispielsweiseverlässliche Kalkulationen anstellen zu können und eine vereinheitlichte Buchführung zu haben. Durch dieses gegenseitige Abhängigkeitsverhältnis differenzieren sich Staat und Wirtschaft aus. Weiterhin schreibt Weber in seinen Vorbemerkungen in „Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie“, dass sich der Okzident in Punkten, wie der Buchführung, die hier auf anderen mathematischen Basen fundierte oder dem Rechtswesen, welches auf das römische Recht zurückzuführen ist als führende Region hervorgetan hat. Des Weiteren erklärt Weber, dass sich Fachmenschentum, wie juristisch oder kaufmännisch gebildete Beamte bilden (Weber, 1988: 3).
Handlungstypen
Max Weber unterscheidet vier Typen des sozialen Handelns, wobei hier erst einmal der Begriff des Sozialen Handelns erläutert werden soll. Laut Weber kann soziales Handeln sich nach künftig erwartetem, gegenwärtigem oder vergangenem Verhalten anderer richten (Weber, 1980: 11). Damit drückt Weber aus, dass Verhalten sich beispielsweise für etwas Vergangenes rächt oder sich in Zukunft oder gegenwärtig verteidigen muss. Auch Unterlassungen und Duldungen stuft Weber als soziales Handeln ein, stellt aber klar, dass nicht jedes Handeln soziales Handeln ist. Handeln ist nur dann soziales Handeln, wenn es sich, wie beim inneren Sichverhalten nur am Verhalten anderer orientiert (Weber, 1980: 11).
[...]
- Quote paper
- Kevin Deusing (Author), 2012, Max Webers Lehre über Herrschafts- und Handlungstypen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/272239
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.