Es gibt viele Gründe, die dazu führen können, dass ein Wirtschaftsunternehmen ins Trudeln gerät. Neben der bewussten Gesetzesverletzung durch die handelnden Organe können auch nicht optimierte interne Abläufe oder das beharrliche Negieren eines Reorganisationsbedarfes das Unternehmen aus dem Gleichgewicht bringen. Nicht nur Geschäftsführer und Gesellschafter, sondern auch Mitarbeiter und Gläubiger haben dann mit den negativen Folgen zu kämpfen.
Die gesetzlich verankerten Regelungen zur Insolvenzfrüherkennung wurden deshalb mit der Absicht geschaffen, Unternehmenskrisen in Zukunft rechtzeitig identifizieren und damit verhindern zu können.
Es ist eine elementare Aufgabe von Prüf- und Kontrollorganen, bei der Wahrnehmung von Entwicklungen, die einen geordneten Geschäftsbetrieb, oder gar den Unternehmensbestand bedrohen, Bericht zu erstatten. Damit dieses Ziel in der Praxis auch tatsächlich erreicht werden kann, wird immer häufiger eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Abschlussprüfer und den Organen der Gesellschaft gefordert. Eine dahin gerichtete Maßnahme der letzten Jahre war es vor allem, die Redepflichten des Abschlussprüfers zu verschärfen. Diese veränderten Rahmenbedingungen bringen naturgemäß auch höhere Anforderungen für diese Berufsgruppe mit sich. Es ist zu einer wesentlichen Aufgabe des Wirtschaftsprüfers geworden, Krisen, sowie Schwächen im internen Kontrollsystem rechtzeitig zu erkennen und die Unternehmensleitung darüber zu informieren. Abschlussprüfer sind gut beraten, sich eingehend mit den rechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit den Prüfungspflichten auseinander zu setzen, können sie doch in letzter Konsequenz bei mangelhafter Erfüllung ihrer Aufgabe auch mit Haftungsverpflichtungen konfrontiert sein.
Das Ziel dieser Arbeit ist es, die Redepflichten und die Haftungsfragen, die einen Abschlussprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung treffen, näher zu durchleuchten. Da in der Praxis nicht immer klar zwischen der Berichterstattung und der Redepflicht unterschieden wird, soll in der vorliegenden Arbeit eine klare Abgrenzung hinsichtlich dieser zwei Begriffe aufgezeigt werden.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Jahresabschlussprüfung
2.1. Zielsetzung und Nutzen der Jahresabschlussprüfung
2.2. Entwicklung der Jahresabschlussprüfung
2.3. Pflicht zur Jahresabschlussprüfung
2.4. Gegenstand und Umfang der Jahresabschlussprüfung
3. Der Prüfungsbericht
3.1. Allgemeines
3.2. Form und Inhalt des Prüfungsberichts
3.3. Allgemeine Grundsätze der Berichterstattung
3.4. Adressatenkreis des Prüfberichts
4. Die Redepflichten des Abschlussprüfers
4.1. Allgemeines
4.2. Entwicklung der Redepflichten
4.3. Zweck der Berichterstattung
4.4. Zeitpunkt der Berichterstattung
4.5. Die Redepflicht nach § 273 Abs. 2 UGB
4.5.1. Allgemeines
4.5.2. Umfang der Berichterstattung
4.5.3. Gefährdung des Unternehmensbestandes
4.5.4. Wesentliche Entwicklungsbeeinträchtigung
4.5.5. Schwerwiegende Verstöße gesetzlicher Vertreter oder Arbeitnehmer
4.5.6. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems
4.6. Die Redepflicht nach § 273 Abs. 3 UGB
4.6.1. Allgemeines
4.6.2. Entwicklung der Redepflicht nach § 273 Abs. 3 UGB
4.6.3. Voraussetzungen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs
4.6.4. Berechnung der Kennzahlen
4.6.5. Problematik der URG-Kennzahlen
4.6.6. Folgen bei Vorliegen eines Reorganisationsbedarfs
5. Die Anwendung des § 273 Abs. 2 und Abs. 3 UGB bei Vereinen, Konzernen, Privatstiftungen und freiwilligen Abschussprüfungen
5.1. Vereine
5.1.1. Allgemeines
5.1.2. Redepflichten bei der Prüfung von Vereinen
5.1.3. Warnpflicht nach dem Vereinsgesetz
5.2. Konzerne
5.2.1. Allgemeines
5.2.2. Aufgabe des Konzernabschlussprüfers
5.2.3. Redepflichten des Konzernabschlussprüfers
5.3. Privatstiftungen
5.3.1. Allgemeines
5.3.2. Aufgabe des Stiftungsprüfers
5.3.3. Redepflichten des Stiftungsprüfers
5.4. Freiwillige Abschlussprüfungen
6. Die Haftung des Abschlussprüfers insbesondere bei Nichtausübung der gesetzlichen Redepflicht
6.1. Zivilrechtliche Haftung
6.1.1. Voraussetzungen der zivilrechtlichen Haftung
6.1.2. Haftpflichtversicherung
6.1.3. Haftungssummen
6.2. Strafrechtliche Haftung
6.3. Haftung gegenüber Dritten
Zusammenfassung
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