Die Arbeit baut auf ausgewählter Primär- und Sekundärliteratur, v.a. den Veröffentlichungen Drewniaks und Rischbieters auf.
Sie beschäftigt sich mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten. In diesem Zusammenhang folgt die nähere Beschreibung der Auswirkungen der beginnenden Zeit des Nationalsozialismus auf das Theater allgemein und die Entstehung der Institutionen zur Gleichschaltung aller Theater des Reiches.
Die für die nationalsozialistischen Spielpläne typischen Stücke wie auch die inszenierten Stücke mit Seltenheitswert werden in der vorliegenden Arbeit näher behandelt.
Inhalt
1. Einleitung
2. Die Machtergreifung der Nationalsozialisten
3. Die Machtergreifung im Theaterwesen
3.0 Die Ziele der NS- Theaterpolitik
3.1 Das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda ( RMVP )
3.2 Der „Preußische Theaterausschuß“
3.3 Die Reichstheaterkammer ( RTK ) in der Reichskulturkammer ( RKK )
3.4 Der Reichsdramaturg
3.5 Das Amt Rosenberg
3.6 Das Theatergesetz
3.7 Zusammenfassung
Literaturliste
1. Einleitung
Die Arbeit baut auf ausgewählter Primär- und Sekundärliteratur, v.a. den Veröffentlichungen Drewniaks und Rischbieters auf.
Sie beschäftigt sich mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten. In diesem Zusammenhang folgt die nähere Beschreibung der Auswirkungen der beginnenden Zeit des Nationalsozialismus auf das Theater allgemein und die Entstehung der Institutionen zur Gleichschaltung aller Theater des Reiches.
Die für die nationalsozialistischen Spielpläne typischen Stücke wie auch die inszenierten Stücke mit Seltenheitswert werden in der vorliegenden Arbeit
näher behandelt.
2. Die Machtergreifung der Nationalsozialisten
Die Machtergreifung Adolf Hitlers und seiner Partei, der NSDAP, begann am 30. Januar 1933 als Hitler zum Reichskanzler eines nationalistisch – konservativen Kabinetts wurde.
Am Abend dieses Tages beherrschten Tausende Hitler huldigende Fackelträger das Bild der Straßen Berlins.
Goebbels beschreibt dies in seinem Tagebuch: „Um 7 Uhr gleicht Berlin einem aufgescheuchten Ameisenhaufen. Und dann beginnt der Fackelzug. Endlos von 7 Uhr abends bis 1 Uhr nachts marschieren unten an der Reichskanzlei die Menschen vorbei. S.A.- Männer, S.S.- Männer, Hitlerjugend, Zivilisten, Männer, Frauen, Väter, die ihre Kinder auf dem Arm tragen und zum Fenster des Führers emporheben. Es herrscht ein unbeschreiblicher Jubel.“[1].
Hitler erwirkt am 1. Februar die Auflösung des Reichstages.
Am 4. Februar tritt die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes“ in Kraft.
Reichspräsident von Hindenburg bewirkt dadurch die Eingriffsrechte in die Presse- und Versammlungsfreiheit und beginnt somit den Kampf der Nationalsozialisten gegen deren politische Gegner.
Zwei Tage später erscheint die „Verordnung des Reichspräsidenten zur Herstellung geordneter Regierungsverhältnisse in Preußen“. Diese Verordnung hat zur Folge, dass in Preußen alle Provinzlandtage, Kreistage und Gemeindevertretungen bis zu den im März stattfindenden Neuwahlen aufgelöst werden.
Seit dem 12. Februar 1933 beginnen die Nationalsozialisten dann mit den politischen Säuberungen der höheren Beamtenschaft. Diese Säuberungen betrafen v.a. Kommunisten und Sozialdemokraten und wurden in Form von Beurlaubungen vollzogen.
Hermann Göring berief am 22. Februar ca. 50000 S.A.-, S.S.- und Stahlhelm- Männer zu Hilfspolizisten.
In der Nacht vom 27. zum 28. Februar wird das Reichstagsgebäude in Brand gesetzt. Als Brandstifter wird der ehemalige Kommunist Marinus van der Lubbe gestellt und festgenommen.
KPD und SPD kommen in den Verdacht der Mittäterschaft bzw. Mitwisserschaft, ein willkommener Grund, wichtige Funktionäre und KPD- Abgeordnete in Preußen zu verhaften, deren Parteibüros zu schließen und die KPD- Presse zu verbieten.
Die SPD- Presse wird für zunächst 14 Tage verboten.
Goebbels bemerkt zum „Reichstagsbrand“: „Das Plenum bietet ein einziges Bild der Verwüstung. Die Flammen schlagen zur Decke herauf, die jeden Augenblick einzustürzen droht. Nun aber heißt es handeln. Sofort verbietet Göring die gesamte kommunistische und sozialdemokratische Presse. Die kommunistischen Funktionäre werden in der Nacht dingfest gemacht. Die S.A. wird alarmiert, um für jeden Eventualfall bereit zu stehen.“[2].
Bereits am 28. Februar entsteht die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“, die sogenannte „Reichstagsbrandverordnung“, die Grundrechte wie die Freiheit der Person, die Meinungs-, Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit, das Post- und Fernsprechgeheimnis und die Unverletzlichkeit von Eigentum und Wohnung außer Kraft setzt.
Im § 2 der Verordnung wird die Reichsregierung ermächtigt „Befugnisse der obersten Landesbehörden vorübergehend wahrzunehmen“[3]. Die Folge sind Massenverhaftungen von Kommunisten, Sozialdemokraten, Mitgliedern des Reichsbanner und Einzelpersonen, die sich gegen den Nationalsozialismus ausgesprochen hatten. Bis Mitte März wurden 10000 Personen in Schutzhaft genommen.
Bis 1945 war die Reichstagsbrandverordnung die Grundlage der legitimierten Gewaltanwendung von S.S. und Gestapo.
Die Gleichschaltung wird in Windeseile betrieben. NS- Funktionäre werden in den meisten Ländern als sogenannte „Reichskommissare“ eingesetzt, die im April als „Reichsstatthalter“ für die Ernennung der Vorsitzenden ihrer jeweiligen Landesregierungen, für die Auflösung der Landtage und für die Landesgesetzgebung verantwortlich sind.
Die Gleichschaltung auf kommunaler Ebene vollzieht sich gleichsam zügig. Hatten nach den Kommunalwahlen vom 12. März 1933 die Nationalsozialisten noch nicht in allen Stadt- und Gemeinderäten die Mehrheit, so dauerte es nicht lange, bis, teilweise mit Gewalt, Hakenkreuzfahnen alle Rathäuser schmückten und nicht NS- konforme durch NS- konforme Bürgermeister ersetzt wurden.
Am 13. März wird der Gauleiter von Berlin Joseph Goebbels zum Chef des neu gegründeten Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda ernannt. Goebbels dazu: „Heute hat der Reichspräsident mein Ernennungsdekret unterschrieben. Gleich schon fängt der Ansturm von Post und Besuchen an. Man hat nicht viel Zeit, sich mit den Glückwünschen aufzuhalten.“[4].
Bis zum Mai 1933 erfährt die NSDAP einen solchen Mitgliederzuwachs, dass sie gezwungen ist eine Mitgliedersperre zu verhängen, die erst 1937 wieder aufgehoben werden soll.
Am 23. März findet in der Krolloper unter der Kontrolle von S.A. und S.S. die Reichstagssitzung statt, die die Annahme des Ermächtigungsgesetzes „zur Behebung der Not von Volk und Reich“ ermöglichen wird. Durch dieses Gesetz kann die Reichsregierung verfassungsändernde Gesetze erlassen, wenn diese nicht den Reichstag und die Rechte des Reichspräsidenten gefährden.
Goebbels notiert am 24. März in seinem Tagebuch: „Jetzt sind wir auch verfassungsmäßig die Herren des Reiches.“[5].
Eine Woche später, am 1. April 1933, organisierten NSDAP und Propagandaministerium einen Boykot gegen jüdische Geschäfte, infolge dessen auf diese auch häufig Anschläge verübt wurden. Joseph Goebbels schreibt in sein Tagebuch: „Der Boykot ist für Deutschland ein großer moralischer Sieg. Wir haben dem Ausland gezeigt, dass wir die ganze Nation aufrufen können, ohne dass es dabei im mindesten zu turbulenten Ausschreitungen kommt. Der Führer hat wieder das Richtige getroffen. Um die Mitternachtsstunde wird der Boykot nach unserer eigenen Entscheidung abgebrochen. Wir warten jetzt den Widerhall in der ausländischen Presse ab.“[6].
Das am 7. April in Kraft getretene Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums bewirkte die Legalisierung der Entlassung von politischen Gegnern und Juden aus dem öffentlichen Dienst, dem auch die Beschäftigten in den Staats- und Stadttheatern angehörten. Goebbels bemerkt hierzu: „Man kann sagen, daß heute in Deutschland wieder Geschichte gemacht wird. Unser Ziel ist eine absolute Vereinheitlichung des Reiches. Schritt für Schritt kommen wir diesem Ziel näher. Und so wie die Zusammenschmiedung des Volkes fortschreitet, so schreitet auch die Konzentration unserer nationalen Willenskraft fort. Am Ende dieses Prozesses steht ein einiges Volk im einigen Reich.“[7].
Die mit der Machtergreifung einhergehende Gleichschaltung wurde auch auf die nichtstaatlichen Ebenen ausgeweitet, so dass in kurzer Zeit alle Macht im Staat von den Nationalsozialisten ausging.
3.Die Machtergreifung im Theaterwesen
Schon im März 1933 begann man mit der Umstrukturierung an den Theatern, speziell im Hinblick auf das Personal.
Diese Änderungen wurden sowohl in den Stadt- und Staatstheatern als auch in den Theatern, deren Träger das Land war, vollzogen.
Hakenkreuzfahnen wurden gehisst und unliebsame Intendanten ihres Amtes enthoben.
Die Umstrukturierung in den Theatern ging einher mit der Übernahme der Macht durch die Nationalsozialisten in den jeweiligen Gebieten des Reiches.
Ein Großteil der Theaterleute wurde zwangsbeurlaubt und später durch Vertragsbruch entlassen.
Diese erste Säuberungswelle wurde später, wie schon oben erwähnt, mit dem am 7. April 1933 veröffentlichten „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ legitimiert, das „Nichtarier“ und staatsfeindliche NS- Gegner von einer Beamtentätigkeit ausschloss.
In der Provinz Hannover und in den Ländern Braunschweig, Oldenburg und Bremen gab es 1933 zehn Theater, von denen in diesem Jahr an fünf Bühnen die Leitung ausgewechselt wurde.
In dem von mir besonders betrachteten Göttinger Stadttheater kam es nicht zu einer Neubesetzung des Direktorenamtes.
Die „<Gleichschaltung> meinte“, so schreibt Hildegard Brenner, „den Prozeß, in dem die NSDAP ihre Monopolstellung errang und mit dem Staat zu einer Einheit verschmolzen wurde.“. Weiter unten erklärt sie: „Die NSDAP, ohne Aussicht auf eine parlamentarische Mehrheit, bediente sich des Notverordnungsparagraphen.“[8]. Das war Mittel und Zweck, die Machtergreifung der Nationalsozialisten auch auf den Theatersektor auszudehnen.
Das „Berufsbeamtengesetz“ war nach Konrad Dussel „die früheste und wichtigste Verfolgungsmaßnahme im Theaterbereich, die im wesentlichen während des Jahres 1933 vollzogen wurde. Theaterspezifische Maßnahmen dagegen wurden auf breiter Basis erst im Laufe des Jahres 1934 vorangetrieben.“[9].
[...]
[1] Fröhlich, Elke: Die Tagebücher von Joseph Goebbels. Teil 1 Aufzeichnungen 1924 – 1941. Band 2 1.1.1931 – 31.12.1936. München/ New York/ London/ Paris. 1987. S. 359/360
[2] ebenda, S. 383
[3] Broszat, Martin/ Frei, Norbert: Das Dritte Reich im Überblick. Chronik- Ereignisse- Zusammenhänge. München. 1989. S. 203
[4] Fröhlich, Elke: Die Tagebücher von Joseph Goebbels. Teil 1 Aufzeichnungen 1924 – 1941. Band 2 1.1.1931 – 31.12.1936. München/ New York/ London/ Paris. 1987. S. 392
[5] ebenda, S. 397
[6] ebenda, S. 401
[7] ebenda, S. 404
[8] Brenner, Hildegard: Die Kunstpolitik des Nationalsozialismus. Hamburg. 1965. S. 36
[9] Dussel, Konrad: Ein neues, ein heroisches Theater?. Nationalsozialistische Theaterpolitik und ihre Auswirkungen in der Provinz. Bonn. 1988. S. 57
- Quote paper
- Christian Wolf (Author), 2003, Theater im Nationalsozialismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27176
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